Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
161 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 09:00
Aktualisiert
09.06.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 629 /X.L. Z.1
Datum: 08.06.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
20.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben"
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (teilweise).
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die
Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je
nach Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre
2018 fortzuführen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im
Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen Entwässerungssysteme Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen angeschlossen werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird
dem Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser
wird außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 beschlossen, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim sowohl für das Baugebiet „Brotkiste“ wie auch für das
Baugebiet „Auf Graben“ die Erschließungsplanung fortzuführen mit dem Ziele,
möglichst im Jahre 217 mit einer Teilerschließung zu beginnen. Weiterhin wurde
beschlossen, hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ weitere
Untersuchungen
hinsichtlich
einer
kostengünstigen
Entwässerungsvariante
durchzuführen.
Zwischenzeitlich zeigt sich, dass vermehrt Anfragen hinsichtlich Baulandinteresse
für die vorgenannten Teilbereich eingehen, so dass nunmehr kurzfristig mit der
Erschließung begonnen werden muss. Hierbei ist beabsichtigt, dass zunächst mit
der Gesamterschließung des Teilbereiches „Auf Graben“ begonnen wird, weil dieses Gebiet sowohl straßenbaulich wie auch hinsichtlich Ver- und Entsorgung direkt an das fertiggestellte angrenzende Gebiet „Zur Klosterquelle/In den sechs
Morgen angeschlossen werden kann. Der Ausbau ist zunächst als „Baustraße“
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vorgesehen. Sowohl im Gebiet „Auf Graben“ wie auch „Brotkiste“ ist die Verlegung von Glasfaserkabel bis zum Gebäude vorgesehen.
Je nach Vermarktung wäre dann im Jahre 2018 die weitere Erschließung des
Teilabschnittes „Brotkiste“ fortzuführen.
Die Entwässerung dieses Teilbereiches ist nunmehr in der Art und Weise vorgesehen, dass das Schmutzwasser dem vorhandenen Mischwasserkanal in der
Straße Höhenweg zugeleitet wird und das Niederschlagswasser außerhalb des
Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert werden soll. Alternativ wurde auch die Entwässerung des Gebietes „Brotkiste“ im Mischsystem
weiter untersucht. Nach Abstimmungen mit den Fachbehörden bzw. mit dem
Wasserverband Eifel-Rur ist es erforderlich, dass für eine derartige Entwässerung
zunächst umfangreiche Netzuntersuchungen erforderlich werden. Hierbei zeigt
sich bereits, dass davon auszugehen ist, dass bei weiteren Belastungen des Kanalnetzes durch Einleitung des Niederschlagswassers des Abschnittes „Brotkiste“
bauliche Maßnahmen am Regenüberlaubecken Urftstraße und möglicherweise an
nachfolgenden Abwasserbehandlungsanlagen Richtung Kläranlage NettersheimUrft notwendig sind. Der finanzielle Aufwand für derartige Maßnahmen ist zur
Zeit nicht absehbar.
Da auch bereits im laufenden Bauleitplanverfahren von Fachbehörden sowie dem
Wasserverband Eifel-Rur auf eine möglichst zu realisierende Entwässerung im
Trennsystem hingewiesen wurde, ist daher vorgesehen, diese auch für den Teilabschnitt „Brotkiste“ auf der vorgenannten Grundlage zu realisieren.
Erste Teilbeträge für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen sind in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie im Haushaltplan 2017 enthalten. Ggf. sind
weitere Mittel überplanmäßig bereitzustellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister