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Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben")

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
161 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 09:00
Aktualisiert
09.06.17, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 629 /X.L. Z.1 Datum: 08.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Betriebsausschuss Sitzungstag: 20.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (teilweise). Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim zunächst die Erschließungsarbeiten für den Teilbereich „Auf Graben“ durchzuführen und je nach Baulandinteresse die Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ im Jahre 2018 fortzuführen. Weiterhin beschließt der Rat, die Entwässerung der beiden Teilabschnitte im Trennsystem durchzuführen, wobei der Teilbereich „Auf Graben“ an die vorhandenen Entwässerungssysteme Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen angeschlossen werden kann. Das Schmutzwasser des Teilbereiches „Brotkiste“ wird dem Mischwasserkanal des Höhenweges zugeleitet und das Niederschlagswasser wird außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 beschlossen, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim sowohl für das Baugebiet „Brotkiste“ wie auch für das Baugebiet „Auf Graben“ die Erschließungsplanung fortzuführen mit dem Ziele, möglichst im Jahre 217 mit einer Teilerschließung zu beginnen. Weiterhin wurde beschlossen, hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ weitere Untersuchungen hinsichtlich einer kostengünstigen Entwässerungsvariante durchzuführen. Zwischenzeitlich zeigt sich, dass vermehrt Anfragen hinsichtlich Baulandinteresse für die vorgenannten Teilbereich eingehen, so dass nunmehr kurzfristig mit der Erschließung begonnen werden muss. Hierbei ist beabsichtigt, dass zunächst mit der Gesamterschließung des Teilbereiches „Auf Graben“ begonnen wird, weil dieses Gebiet sowohl straßenbaulich wie auch hinsichtlich Ver- und Entsorgung direkt an das fertiggestellte angrenzende Gebiet „Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen angeschlossen werden kann. Der Ausbau ist zunächst als „Baustraße“ 3 vorgesehen. Sowohl im Gebiet „Auf Graben“ wie auch „Brotkiste“ ist die Verlegung von Glasfaserkabel bis zum Gebäude vorgesehen. Je nach Vermarktung wäre dann im Jahre 2018 die weitere Erschließung des Teilabschnittes „Brotkiste“ fortzuführen. Die Entwässerung dieses Teilbereiches ist nunmehr in der Art und Weise vorgesehen, dass das Schmutzwasser dem vorhandenen Mischwasserkanal in der Straße Höhenweg zugeleitet wird und das Niederschlagswasser außerhalb des Gebietes auf einer gemeindlichen Grundstücksfläche versickert werden soll. Alternativ wurde auch die Entwässerung des Gebietes „Brotkiste“ im Mischsystem weiter untersucht. Nach Abstimmungen mit den Fachbehörden bzw. mit dem Wasserverband Eifel-Rur ist es erforderlich, dass für eine derartige Entwässerung zunächst umfangreiche Netzuntersuchungen erforderlich werden. Hierbei zeigt sich bereits, dass davon auszugehen ist, dass bei weiteren Belastungen des Kanalnetzes durch Einleitung des Niederschlagswassers des Abschnittes „Brotkiste“ bauliche Maßnahmen am Regenüberlaubecken Urftstraße und möglicherweise an nachfolgenden Abwasserbehandlungsanlagen Richtung Kläranlage NettersheimUrft notwendig sind. Der finanzielle Aufwand für derartige Maßnahmen ist zur Zeit nicht absehbar. Da auch bereits im laufenden Bauleitplanverfahren von Fachbehörden sowie dem Wasserverband Eifel-Rur auf eine möglichst zu realisierende Entwässerung im Trennsystem hingewiesen wurde, ist daher vorgesehen, diese auch für den Teilabschnitt „Brotkiste“ auf der vorgenannten Grundlage zu realisieren. Erste Teilbeträge für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen sind in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie im Haushaltplan 2017 enthalten. Ggf. sind weitere Mittel überplanmäßig bereitzustellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister