Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.09.2011
- Der Bürgermeister Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 640-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
12.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 640-IX
1. Sachverhalt:
Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft aus Bonn hat den Jahresabschluss des
Wasserwerkes zum 31.12.2009 geprüft. Die Prüfung durch die BDO erfolgte in den Monaten Juli,
August und Oktober 2010 sowie im Juli 2011.
Die Bescheide mit der Endabrechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2009
konnten erst Mitte Juli 2010 versandt werden, weil erstmalig getrennte Niederschlagswassergebühren erhoben wurden. Im Zuge des Erhebungsverfahren sind noch zahlreiche Gebührenbemessungen beim Niederschlagswasser aus unterschiedlichen Gründen zu berichtigen gewesen.
Dadurch haben sich ständig die Gebührenerlöse als wichtigste Ertragsposition verändert. Da die
erforderlichen kassentechnischen Buchungen aber auch die Wassergebühren nicht unberührt
ließen, wurde auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für beide Betriebszweige die
Prüftätigkeit unterbrochen, nach 2011 verschoben und beendet.
Das Wasserwerk schließt aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb mit einem Verlust in Höhe von
30.595,20 € ab.
Während sich die Ertragsseite sogar geringfügig besser als prognostiziert entwickelte, sind auf der
Aufwandsseite, insbesondere die Aufwendungen für den Betrieb des Rohrnetzes, gestiegen.
Darüber hinaus ist ein unvorhersehbarer außerordentlicher Aufwand von 210.184,10 € eingetreten. Dieser Aufwand resultiert aus der Kontenabstimmung der Entgelt- und Gebührenbescheide
für Vorjahre. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft will die Hintergründe dafür, dem Betreibsausschuss in der Sitzung am 07.12.2011 selbst erläutern. In dieser Sitzung steht die eigentliche Beratung und der förmliche Beschluss über den Jahresabschluss 2009 an. Dadurch erhöht sich der
Gesamtverlust auf 240.779,30 €.
Bei dem außerordentlichen Aufwand handelt es sich um einen einmaligen Effekt, der sich nicht
wiederholen wird.
Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Prüfergebnis
gegenüber der Betriebsleitung noch nicht formal bestätigt hat. Daher liegt der Prüfbericht bisher
noch nicht in gebundener Form vor.
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erhält von der BDO ein Exemplar des Prüfberichtes.
Sobald die Prüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk der BDO inhaltlich übernommen und die
Stadt um Feststellung des Jahresabschlusses 2009 bittet, wird der Beschlussvorschlag über die
förmliche Feststellung des Jahresabschlusses in einer Zusatzerläuterung unterbreitet.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 21 ff EigVO
3. Finanzielle Auswirkungen
Jahresverlust i. H. v. 240.779,30 €
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.