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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser -) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser -)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.09.2011 - Der Bürgermeister Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 640-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 12.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Wasser __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 640-IX 1. Sachverhalt: Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft aus Bonn hat den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2009 geprüft. Die Prüfung durch die BDO erfolgte in den Monaten Juli, August und Oktober 2010 sowie im Juli 2011. Die Bescheide mit der Endabrechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2009 konnten erst Mitte Juli 2010 versandt werden, weil erstmalig getrennte Niederschlagswassergebühren erhoben wurden. Im Zuge des Erhebungsverfahren sind noch zahlreiche Gebührenbemessungen beim Niederschlagswasser aus unterschiedlichen Gründen zu berichtigen gewesen. Dadurch haben sich ständig die Gebührenerlöse als wichtigste Ertragsposition verändert. Da die erforderlichen kassentechnischen Buchungen aber auch die Wassergebühren nicht unberührt ließen, wurde auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für beide Betriebszweige die Prüftätigkeit unterbrochen, nach 2011 verschoben und beendet. Das Wasserwerk schließt aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 30.595,20 € ab. Während sich die Ertragsseite sogar geringfügig besser als prognostiziert entwickelte, sind auf der Aufwandsseite, insbesondere die Aufwendungen für den Betrieb des Rohrnetzes, gestiegen. Darüber hinaus ist ein unvorhersehbarer außerordentlicher Aufwand von 210.184,10 € eingetreten. Dieser Aufwand resultiert aus der Kontenabstimmung der Entgelt- und Gebührenbescheide für Vorjahre. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft will die Hintergründe dafür, dem Betreibsausschuss in der Sitzung am 07.12.2011 selbst erläutern. In dieser Sitzung steht die eigentliche Beratung und der förmliche Beschluss über den Jahresabschluss 2009 an. Dadurch erhöht sich der Gesamtverlust auf 240.779,30 €. Bei dem außerordentlichen Aufwand handelt es sich um einen einmaligen Effekt, der sich nicht wiederholen wird. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Prüfergebnis gegenüber der Betriebsleitung noch nicht formal bestätigt hat. Daher liegt der Prüfbericht bisher noch nicht in gebundener Form vor. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erhält von der BDO ein Exemplar des Prüfberichtes. Sobald die Prüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk der BDO inhaltlich übernommen und die Stadt um Feststellung des Jahresabschlusses 2009 bittet, wird der Beschlussvorschlag über die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses in einer Zusatzerläuterung unterbreitet. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 21 ff EigVO 3. Finanzielle Auswirkungen Jahresverlust i. H. v. 240.779,30 € 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.