Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
05.09.17, 11:01
Aktualisiert
05.09.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 615 /X.L. Z.1
Datum: 05.09.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.09.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.09.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund
Hofflächen
aus
dem
Masterplan
Nettersheim
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der
Fassade am ortsbildprägenden Objekt Klosterstraße 22, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 8.151,10 € zu gewähren.
Begründung:
Für das ortsbildprägende Gebäude Klosterstraße 22 in Nettersheim liegt ein Antrag auf Neuanstrich der Fassade vor. Aufgrund dessen, das die Arbeiten bereits
im Juli d. J. zur Ausführung gelangen sollten, wurde den Antragstellern ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt.
Die Förderungen aus dem Masterplan Nettersheim sehen einen Zuschuss in Höhe
von 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 30,00 €
pro Quadratmeter (ausgemessener) aufgewerteter Fassaden- bzw. Hausvor/Hoffläche und je Projekt max. 3.000,00 € vor. Das vorgelegte Kostenangebot für
den Neuanstrich der Fassade beläuft sich auf 8.151,10 €. Bislang wurden aus
diesem Programm Fördermittel in Höhe von 20.212,56 € bereit gestellt.
Das im Jahre 1923 errichtete Gebäude liegt in Nähe der ehem. Klosteranlage
Nettersheim und stellt eine ortsbildprägende Bausubstanz dar. Aufgrund der
Höhe des Kostenangebotes wird empfohlen, den Eigentümern die max. Förderung in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister