Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
22.05.17, 11:25
Aktualisiert
22.05.17, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 686 /X.L.
Datum: 22.05.2017
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2017 nebst Anlagen
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Die gesetzlichen Regelungen zum Erlass einer Nachtragssatzung sind in § 81 der
Gemeindeordnung NRW definiert.
Hiernach ist in § 81 Absatz 2 Ziffer 2 geregelt, dass die Gemeinde unverzüglich
eine Nachtragssatzung zu erlassen hat, wenn bisher nicht veranschlagte oder
zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen
in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen in
erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen im Gemeindegebiet, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung 2017 noch keine Berücksichtigung gefunden haben, ist der Erlass einer Nachtragssatzung zur diesjährigen Haushaltssatzung und die Einleitung des entsprechenden formellen Verfahrens erforderlich.
Zur weiteren Erläuterung wird auf die beigefügten Ergänzungen zum Vorbericht
2017 verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister