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Beschlussvorlage (Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
22.05.17, 11:25
Aktualisiert
22.05.17, 11:25
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 686 /X.L. Datum: 22.05.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2017 nebst Anlagen 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der beigefügten Fassung. Begründung: Die gesetzlichen Regelungen zum Erlass einer Nachtragssatzung sind in § 81 der Gemeindeordnung NRW definiert. Hiernach ist in § 81 Absatz 2 Ziffer 2 geregelt, dass die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen hat, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen in erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb zusätzlicher Grundstücksflächen im Gemeindegebiet, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung 2017 noch keine Berücksichtigung gefunden haben, ist der Erlass einer Nachtragssatzung zur diesjährigen Haushaltssatzung und die Einleitung des entsprechenden formellen Verfahrens erforderlich. Zur weiteren Erläuterung wird auf die beigefügten Ergänzungen zum Vorbericht 2017 verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister