Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
03.07.17, 12:22
Aktualisiert
03.07.17, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – M/Kur
Vorlage 724 /X.L. Z.3
Datum: 03.07.2017
ERWEITERUNG
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Brotkiste"
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der benachbarten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Brotkiste“, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom zu führen.
3. Für die Forderung aus dem Artenschutzgutachten II werden die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27, 28 und 29 mit einer Größe
von rd. 2 ha als Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt. Eine Umwandlung in Extensivgrünland ist vorzunehmen.
4. Darüber hinaus fasst der Gemeinderat zu dem als Anlage 2 beigefügten
Planentwurf mit Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
5. Der Satzungsbeschluss ist in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen.
Begründung:
Die beigefügte Begründung zum Bebauungsplan G 14 Nettersheim, Teilbereich
„Brotkiste“ (Anlage 1) wurde unter Punkt 13.2 um Aussagen zum Artenschutz
ergänzt.
Die Begründung zum Bebauungsplan G 14 Nettersheim, Teilbereich „Brotkiste“,
Stand 27.06.2017, die der Niederschrift zur Vorlage 724 X.L. Z.2 beigefügt wurde, verliert damit ihre Gültigkeit.
gez. Pracht
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Bürgermeister