Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.06.17, 11:00
Aktualisiert
28.06.17, 11:00
Beschlussvorlage (Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier:	Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW
hier:	Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters)

öffnen download melden Dateigröße: 150 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER BM - Vorlage 704 /X.L. Datum: 28.06.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m. § 68 GO NRW hier: Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Herrn Norbert Crump mit Wirkung vom 05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Begründung: Entsprechend § 68 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung NW (GO) bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Wahl eines oder mehrerer Beigeordneter besteht nicht. Grundsätzlich wird die Einrichtung von Beigeordnetenstellen erst in Gemeinden über 20.000 Einwohner empfohlen. Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so muss der Rat entsprechend § 68 Abs. 1 Satz 4 einen allgemeinen Vertreter bestellen. Die „Vertretung im Amt“ betrifft die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Hiermit wird für den Fall der rechtlichen oder tatsächlichen Verhinderung des Bürgermeisters in der Ausübung seines Amtes Vorsorge getroffen und dient damit gleichzeitig seiner Entlastung in der Führung der Dienstgeschäfte. Diese gesetzliche Verpflichtung wurde zudem in § 16 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim zusätzlich verankert: „Der Rat bestellt einen Beamten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.“ Der seit 06.02.2007 bestellte allgemeine Vertreter Alfred Piehler ist zum 31.05.2017 auf seinen Antrag hin in den Ruhestand versetzt worden, so dass ab diesem Zeitpunkt diese Position in der Gemeindeverwaltung vakant ist. Zur Wahrung der erforderlichen Vertretungsregelung und rechtmäßigen und ununterbrochenen Gewährleistung der organisatorischen Abläufe wurde durch Ratsbeschluss vom 15.03.2016 Gemeindeamtsrat Norbert Crump zum Verhinderungsvertreter bestellt. Hierzu wurde auch eine entsprechende Regelung als Absatz 2 in den § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim eingefügt: „Der Rat bestellt einen weiteren Beamten zur Vertretung des Bürgermeisters bei Verhinderung des allgemeinen Vertreters.“ In Würdigung der bisherigen Amtsführung von Herrn Crump als Verhinderungsvertreter und seiner fachlichen wie auch persönlichen Kompetenzen wird vorgeschlagen, ihn ab 05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister