Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.06.17, 11:00
Aktualisiert
28.06.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
BM -
Vorlage 704 /X.L.
Datum: 28.06.2017
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vertretung im Amt gem. § 16 Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim i. V. m.
§ 68 GO NRW
hier: Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim bestellt Herrn Norbert Crump mit Wirkung
vom 05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.
Begründung:
Entsprechend § 68 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung NW (GO) bestellt der Rat
einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.
Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Wahl eines oder mehrerer Beigeordneter
besteht
nicht.
Grundsätzlich
wird
die
Einrichtung
von
Beigeordnetenstellen erst in Gemeinden über 20.000 Einwohner empfohlen.
Ist ein Beigeordneter nicht vorhanden, so muss der Rat entsprechend § 68 Abs.
1 Satz 4 einen allgemeinen Vertreter bestellen. Die „Vertretung im Amt“ betrifft
die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Hiermit wird für den Fall der
rechtlichen oder tatsächlichen Verhinderung des Bürgermeisters in der Ausübung
seines Amtes Vorsorge getroffen und dient damit gleichzeitig seiner Entlastung in
der Führung der Dienstgeschäfte.
Diese gesetzliche Verpflichtung wurde zudem in § 16 Absatz 1 der Hauptsatzung
der Gemeinde Nettersheim zusätzlich verankert:
„Der Rat bestellt einen Beamten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.“
Der seit 06.02.2007 bestellte allgemeine Vertreter Alfred Piehler ist zum
31.05.2017 auf seinen Antrag hin in den Ruhestand versetzt worden, so dass ab
diesem Zeitpunkt diese Position in der Gemeindeverwaltung vakant ist.
Zur Wahrung der erforderlichen Vertretungsregelung und rechtmäßigen und ununterbrochenen Gewährleistung der organisatorischen Abläufe wurde durch Ratsbeschluss vom 15.03.2016 Gemeindeamtsrat Norbert Crump zum Verhinderungsvertreter bestellt. Hierzu wurde auch eine entsprechende Regelung als Absatz 2 in den § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim eingefügt:
„Der Rat bestellt einen weiteren Beamten zur Vertretung des Bürgermeisters bei
Verhinderung des allgemeinen Vertreters.“
In Würdigung der bisherigen Amtsführung von Herrn Crump als Verhinderungsvertreter und seiner fachlichen wie auch persönlichen Kompetenzen wird vorgeschlagen, ihn ab 05.07.2017 auf unbestimmte Zeit zum allgemeinen Vertreter
des Bürgermeisters zu bestellen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister