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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
17.05.17, 13:12
Aktualisiert
17.05.17, 13:12
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I – Z Vorlage 678 /X.L. Datum: 17.05.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Sachverhalt: Herr Franz-Peter Mahlberg, der bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in den Rat der Gemeinde Nettersheim gewählt worden ist, ist am 19. März 2017 verstorben. Gemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (KWahlG) wird, wenn ein Vertreter ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe besetzt, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Nach Satz 6 tritt an die Stelle des Ausgeschiedenen grundsätzlich der für ihn auf der Reserveliste aufgestellte Ersatzbewerber. Falls auf der Reserveliste kein Ersatzbewerber für den Ausgeschiedenen aufgestellt ist, tritt an seine Stelle der auf der Reserveliste der Reihenfolge nach nächste Bewerber (Satz 6 2. Variante). Herr Franz-Peter Mahlberg wurde bei der Kommunalwahl 2014 von der Freien Demokratischen Partei (FDP) Ortsverband Nettersheim vorgeschlagen. Ein/e ausdrücklich bezeichnete/r Ersatzbewerber/in für Herrn Mahlberg wurde auf der Reserveliste nicht benannt. Demnach erfolgt die Nachbesetzung durch den/die auf der Reserveliste der Reihenfolge nach nächste/n Bewerber/in (Listennächste/r). Als Nachfolger rückt demnach gemäß § 45 Abs. 1 Satz 6 (2. Var.) KWahlG Herrn Ralf Heinrichs wohnhaft in 53947 Nettersheim-Zingsheim, Weidenstraße 45 als Listennächster auf der Reserveliste der FDP in den Rat der Gemeinde Nettersheim ein. Herr Ralf Heinrichs hat am 01. April 2017 schriftlich erklärt, dass er die Wahl zum Vertreter im Rat der Gemeinde Nettersheim annimmt. Mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter der Gemeinde Nettersheim am 20. April 2017 hat der Vorgenannte gemäß § 36 KWahlG die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Nettersheim erworben. Die Feststellung des Wahlleiters der Gemeinde Nettersheim über den Nachfolger ist gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im „Amtsblatt“ der Gemeinde Nettersheim am 28. April 2017 öffentlich bekannt gemacht worden. Gemäß § 67 Absatz 3 GO NRW werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zu gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Einführung und Verpflichtung von Herrn Ralf Heinrichs als neues Ratsmitglied erfolgt in der Ratssitzung am 04. Juli 2017. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister