Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
02.06.17, 08:29
Aktualisiert
02.06.17, 08:29
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 699 /X.L.
Datum: 01.06.2017
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ökokonto
hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche
im Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen.
4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten.
Begründung:
Im ökologisch zu fördernden Bereich des Schleifbaches stockt in Abt. 80D1 ein 55
Jahre alter Fichtenbestand. Zur ökologischen Aufwertung dieser Fläche wird vorgeschlagen, den 0,17 ha großen Fichtenbestand gänzlich zu entfernen.
Das aufstockende Holz würde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung frei
Stock ausgeschrieben. Der Einsatz des Harvesters, insbesondere durch die Straßennähe, scheint die günstigste Arbeitsmethode zu sein. Eine Wiederaufforstung
mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
Da durch die Entfernung der Fichte im Bereich des Schleifbachs eine hohe ökologische Aufwertung stattfinden würde, wird vorgeschlagen, diese Maßnahme unter
Nutzung des Öko-Kontos oder unter Förderung der Wasserrahmenrichtlinie
durchzuführen.
Die Verwaltung hat bereits erste Gespräche bzgl. der Machbarkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde geführt.
Im Rahmen dieser Maßnahme ist beabsichtigt, im Frühjahr 2018 die Fläche mit
Roterle aufzuforsten.
3
Es wird vorgeschlagen wie folgt zu beschließen:
1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des
Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen.
2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche
im Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen.
4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben.
5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten.
gez. Pracht
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Bürgermeister