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Beschlussvorlage (Ökokonto hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
02.06.17, 08:29
Aktualisiert
02.06.17, 08:29
Beschlussvorlage (Ökokonto
hier:	Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches) Beschlussvorlage (Ökokonto
hier:	Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches) Beschlussvorlage (Ökokonto
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 699 /X.L. Datum: 01.06.2017 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ökokonto hier: Entfernung eines Fichtenbestandes im Bereich des Schleifbaches Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche im Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen. 4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. 5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten. Begründung: Im ökologisch zu fördernden Bereich des Schleifbaches stockt in Abt. 80D1 ein 55 Jahre alter Fichtenbestand. Zur ökologischen Aufwertung dieser Fläche wird vorgeschlagen, den 0,17 ha großen Fichtenbestand gänzlich zu entfernen. Das aufstockende Holz würde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung frei Stock ausgeschrieben. Der Einsatz des Harvesters, insbesondere durch die Straßennähe, scheint die günstigste Arbeitsmethode zu sein. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. Da durch die Entfernung der Fichte im Bereich des Schleifbachs eine hohe ökologische Aufwertung stattfinden würde, wird vorgeschlagen, diese Maßnahme unter Nutzung des Öko-Kontos oder unter Förderung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen. Die Verwaltung hat bereits erste Gespräche bzgl. der Machbarkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde geführt. Im Rahmen dieser Maßnahme ist beabsichtigt, im Frühjahr 2018 die Fläche mit Roterle aufzuforsten. 3 Es wird vorgeschlagen wie folgt zu beschließen: 1. Die Entfernung eines Fichtenbestandes in Abt. 80D1 im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2017 durchzuführen. 2. Die Maßnahme ist maximal gewinnbringend durchzuführen und als Fläche im Öko-Konto der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. 3. Gegebenenfalls die Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen. 4. Eine Wiederaufforstung mit Nadelholz hat zu unterbleiben. 5. Die Fläche im Frühjahr 2018 mit Roterle aufzuforsten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister