Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
08.06.17, 11:00
Aktualisiert
08.06.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 687 /X.L.
Datum: 07.06.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau,
Flur 10 Nr. 237
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf
dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen
der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes
zur Eingrünung der Halle erstellt und realisiert wird.
Begründung:
Der Eifelgemeinde Nettersheim liegt eine Bauvoranfrage auf Errichtung einer
landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 vor. Das Grundstück erstreckt sich ausgehend von der Dürener Straße in Richtung Westen bis zur Lärchenstraße hin. In
einem Abstand von rd. 65 m zur Dürener Straße befindet sich das Grundstück
innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau, die Restfläche im Außenbereich. Es ist mit einem Wohnhaus, einem Stallgebäude sowie einem Geräteschuppen bebaut. Der Standort des jetzigen Bauvorhabens orientiert sich in
westlicher Richtung zur Lärchenstraße. Die Maschinenhalle soll in einer Größe von
31 x 16,8 m errichtet werden, wobei sie dreiseits geschlossen und zur südlichen
Seite hin offen gestaltet werden soll. Die offene Gebäudeseite weist einen Abstand von mind. 90 m zur nächsten Wohnbebauung auf.
Antragsteller ist ein traditioneller ortsansässiger Landwirt. Der Familienbetrieb
wird bereits seit mehreren Generationen unterhalten. Das jetzige Bauvorhaben
zeigt, dass eine weitere Betriebserweiterung zum Erhalt des Betriebes beitragen
soll. Letztmalig wurde die Privilegierung durch die Baugenehmigungsbehörde des
Kreises Euskirchen im Jahre 1994 festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass
durch die jetzige Betriebserweiterung diese weiterhin Bestand hat und nicht neu
festgestellt werden muss.
Es wird vorgeschlagen, zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Bauge-
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nehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung der Halle erstellt und realisiert wird.
Aus dem beigefügten Planauszug ist der Standort der landwirtschaftlichen Maschinenhalle ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister