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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
254 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
18.11.16, 10:25
Aktualisiert
18.11.16, 10:25
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 591 /X.L. Datum: 18.11.2016 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2017 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Begründung: Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend). Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss. Dem Haushaltsplan sind beizufügen 1. der Vorbericht, 2. der Stellenplan, 3 die Bilanz des Vorvorjahres, 4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, 5 eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, 6. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, 7. eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt, 8. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch separate Vorlagen vor) 9. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf die Gemeinde nicht zu) 10. in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:  Entwurf der Haushaltssatzung 2017  Vorbericht zum Haushaltsplan 2017  Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2017  Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2017  Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf Kostenstellenebene  Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen  Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres  Stellenplan 2017 3  Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Gemeinde  Bilanz zum 31.12.2015 Da die Wirtschaftspläne für die drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und Gemeindewasserwerk parallel zur Beratung in der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses allen Ratsvertretern zugeleitet werden, ist auf eine erneute Beifügung an diese Haushaltssatzung verzichtet worden. Zur weiteren Erläuterung des Haushalts 2017 wird auf den Vorbericht verwiesen. Zum Stellenplan 2017 ergehen zusätzlich zum Vorbericht folgende Erläuterungen: Der Stellenplan hat gem. § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern. Der Stellenplan 2017 ist weitestgehend den aktuellen Beschäftigungsdaten in den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen (Ist) und den voraussichtlich tatsächlich benötigten Stellen angepasst, wobei besoldungsrechtlichen wie tarifrechtlichen Veränderungen Rechnung getragen wurde. Wesentlich geprägt – was den Vergleich zu 2016 angeht – ist der Stellenplan durch vorübergehend erhöhten Personalbedarf – fast ausschließlich – im tariflichen Beschäftigungsbereich von annähernd 8,0 Stellen, wovon 7,3 Stellen mit einem „kw-Vermerk = künftig wegfallend“ versehen sind. Diese Stellen werden im Rahmen diverser Förderprojekte zwischen 60 – 100 % gefördert. Vorgenannte Stellen – z. Z. 5 Stellen offen – sind u.a. erforderlich, um dem Betreuungsbedarf bzw. einer zeitgerechten Durchführung von Fördermaßnahmen und Projekten gerecht werden zu können, und zwar aufgrund  intensiver Betreuungsbedürfnisse und Bemühungen bereits im Verlauf des Jahres 2016 nicht nur im Rahmen der Unterbringung von asylbegehrenden Menschen in verschiedenen Objekten und Orten der Gemeinde, sondern im Besonderen auch im Sinne der Integration, Sprachkurse, Arbeitseinstiege etc.  zusätzlichen Betreuungsbedarfs durch Einrichtung einer 3. Gruppe in der KitaEinrichtung Zingsheim bereits zum 01.08.2016 (1,0 Stelle) bei gleichzeitiger Einrichtung eines therapeutischen Zentrums (Ort der Leistungserbringung)  zusätzlichem Fachpersonal im Rahmen lfd. und anstehender Förderprojekte (Quartiersmanagement/Kloster Nettersheim/Integrationszentrum/Sanierungsmanagement, auch unter Einbindung von Fachpersonal für rechtliche Abwicklungen etc. (2,8 Stellen)  weiterem zusätzlichen Kita-Personal zum 01.08.2017 aufgrund steigender Nachfrage nach U-3 Plätzen (1,5 Stellen) Im Bereich der Beamten weist der Stellenplan 7,3 Stellen aus. Diese Stellenanpassung erfolgt unter Berücksichtigung der Anstellung einer jungen Fachkraft für 4 den gehobenen nichttechnischen Dienst im Besonderen im Sinne der Verjüngung des Verwaltungsteams aufgrund der gegebenen Altersstruktur. Eine 0,5-Stelle in der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) entfällt aufgrund eingetretener Pensionierung. Im Bereich der Tariflich- Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter, Erzieherinnen, Bauhofmitarbeiter, Forstwirte, Reinigungs- und Servicepersonal) ergibt sich im Rahmen des stetig steigenden Betreuungsbedarfs und unter Berücksichtigung der Umsetzung der lfd. Förderprojekte eine Stellenerhöhung auf 81,7 Stellen, wobei projektbezogene Arbeitsverhältnisse befristet abgeschlossen werden. In den Stellen der Entgeltgruppe 10 weiterhin enthalten ist u.a. eine Vollstelle für Fachpersonal im Zuge Klimaschutz sowie Sanierungs- und Immobilienmanagement. Auch hierzu werden Fördermöglichkeiten genutzt. Von den insgesamt 81,7 Stellen im Tarifbereich entfallen alleine 40,5 Stellen für die Bereiche Kindergarten und Jugendarbeit (23,2), Naturzentrum etc. (4,9), Jugendgästehaus (5,5), Forstbetrieb (2,8) und Objektreinigung (4,1). Zusätzliche Erläuterungen:  Für die Mitarbeiterin in der offenen Jugendarbeit ist weiterhin eine 0,6 Stelle i.R. 100 %-Förderung über den Kreis ausgewiesen – z.Z. nicht besetzt  Für den Kindergartenbereich sind rd. 20,0 Stellen für die Betreuung der Kindergartenkinder erforderlich. Möglichkeiten der 100 %-Förderung im Rahmen von Einzelfallhilfen (aktuell 2 Fälle) werden genutzt  Im Verlaufe des 2. Halbjahres 2016 kehrten alleine 4 Verwaltungskräfte aus Elternzeit bzw. Beurlaubung zurück, die seither i.R. familienverträglicher Arbeitszeiten in die Verwaltungsabläufe wieder eingebunden sind  Eine junge Kraft wurde nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung – zunächst befristet - übernommen Im Bereich der Ausbildungskräfte sind insgesamt 3,0 Stellen ausgewiesen. Für den Verwaltungsbereich ist eine Ausbildungsstelle im Beamtenbereich für den geh. n. techn. Verwaltungsdienst besetzt. Eine weitere Stelle für den tariflichen Bereich wird vorgehalten. Im Bereich Kindergarten ist auch für das Kindergartenjahr 2016/2017 eine Stelle zur Besetzung mit einer Berufspraktikantin vorgesehen. Darüber hinaus wird weiterhin Personal im Rahmen der Aktivitäten im Zusammenhang mit Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundfreiwilligendienst eingesetzt (hierzu bedarf es jedoch keiner Ausweisung im Stellenplan). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister