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Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:00
Aktualisiert
21.11.16, 13:00
Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim) Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim) Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim) Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr L Vorlage 561 /X.L. Datum: 18.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushaltsplan/Wirtschaftspläne 2017. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017 umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017 auszuschreiben. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 (Vorlage Nr. 519) beschlossen,  die vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen zur Erschließung des Baugebietes „Brotkiste“ über einen notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und Bauträger abzusichern,  in Abstimmung mit dem Bauträger mit der notwendigen Erschließungsplanung ein Fachbüro zu beauftragen mit dem Ziele, dass möglichst im Jahre 2017 mit der Erschließung und somit Baureifmachung von Grundstücken begonnen werden kann,  mit dem Kreis Euskirchen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziele, dass die zukünftige Grundstückszufahrt gegenüber dem Bebauungsplan geringfügig Richtung Ortslage umverlegt und der OD-Stein hinter die neue Zufahrt des Erschließungsgebietes Richtung Landstraße versetzt wird. Am 21.11.2016 hat ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Bauträger Fa. Archiplan stattgefunden. Hierbei wurde das Erschließungskonzept für das Baugebiet „Brotkiste“ abgestimmt. Dieses ist als Anlage beigefügt. Hiernach ergibt sich im Erschließungsgebiet ein Fahrbahnverlauf von rd. 800 m. Gemäß der dargestellten Grundstücksaufteilung können insgesamt 56 Grundstücke erschlossen werden mit einer Grundstücksgröße zwischen 700 qm bis maximal 1.000 qm. Hierbei soll für die in südlicher Richtung liegenden Grundstücke der Bau von Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden. Desweiteren hat das zu beteiligende Fachbüro Untersuchungen hinsichtlich der Gesamterschließung durchgeführt. Hiernach belaufen sich die Kosten für die straßenbaulichen Maßnahmen bei einem Endausbau auf ca. 900.000 €, bei Erschließung zunächst als Baustraße auf ca. 550.000 €. Es ist daher abschließend 3 noch abzuwägen, ob zunächst die Erschließung als „Baustraße“ erfolgt und zu einem späteren Zeitpunkt erst der Endausbau vorgenommen wird, damit im Rahmen der Bebauung der einzelnen Grundstücke keine Schäden an Fahrbahn und Nebenanlagen entstehen. Desweiteren wurden hinsichtlich der Entwässerung zwischenzeitlich durch das Fachbüro 3 Varianten untersucht: Variante 1: Trennsystementwässerung mit Schmutzwasserableitung zum Höhenweg und Regenwasserableitung über Höhenweg und Vorfluter im Baugebiet G 13 und im weiteren Verlauf bis zur Urft Variante 2: Entwässerung des Baugebietes im Trennsystem sowie Teilbereich im Mischsystem mit Mischwassersystemanschluss an den Höhenweg, Trennsystemanschluss über Bahnhofstraße entlang Baugebiet G 13 und Regenwasserableitung westlich am Baugebiet vorbeiführend zum Schleifbach Variante 3: Mischsystementwässerung mit Anschluss an den Kanal in der Bahnhofstraße mit Trasse über den Höhenweg Hiernach ergeben sich nachstehende Bruttokosten: Variante 1: rd. 1.200.000 € Variante 2: rd. 1.360.000 € Variante 3: rd. 1.050.000 € Die vorgenannte Kostendarstellung zeigt, dass die Kanalisation des Erschließungsgebietes “Brotkiste” mit sehr hohen Baukosten verbunden ist. Dies ist darin begründet, dass sowohl für Schmutz- wie auch für Regenwasser in unmittelbarer Nähe des neuen Erschließungsgebietes keine Anschlussmöglichkeit besteht und somit längere Kanalstrecken erforderlich sind. In der Begründung zum Bebauungsplan wurde bisher von einer Entwässerung des Baugebietes im Trennsystem ausgegangen. Die vorgenannte Kostenermittlung zeigt jedoch, dass die Ableitung des Abwassers im Mischsystem die kostengünstigere Lösung darstellt. Hierfür ist es jedoch erforderlich, vor Einleitung des Abwassers in den Kanal der Bahnhofstraße ein „Pufferbecken“ als Erdbecken zu errichten. Dieses Becken verursacht geschätzte Kosten von rd. 280.000 €. Bei 4 der vorgenannten Variante sind außerhalb des Baugebietes bis zum Anschlusspunkt in der Bahnhofstraße Kosten in Höhe von rd. 250.000 € berücksichtigt. Desweiteren beinhaltet die Kostenschätzung Kosten für Hausanschlüsse innerhalb des Erschließungsgebietes in Höhe von rd. 70.000 €. Abschließend müsste die vorgenannte kostengünstigste Variante mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden. Für die Wasserversorgung des Erschließungsgebietes werden Kosten in Höhe von rd. 200.000 € erwartet. Für ökologische Ausgleichsmaßnahmen sind Kosten in Höhe von ca. 100.000 € zu berücksichtigen. Da im Zentralort Nettersheim derzeit eine intensive Baulandnachfrage besteht, wäre es notwendig, dass mit der Erschließung des Baugebietes „Brotkiste“ begonnen wird. Hierfür soll parallel neben der notwendigen Änderung des Bebauungsplanes bereits die Erschließung möglichst Ende 2016/Anfang 2017 ausgeschrieben werden. Desweiteren sind die notwendigen Abstimmungen zur Erschließung mit den zu beteiligenden Fachbehörden vorzunehmen. Da derzeit angedacht ist, dass die Erschließung und Vorfinanzierung über die Gemeinde erfolgen soll, wäre dies wie bereits beim Endausbau des Erschließungsgebietes Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen/Hasenweg über einen weiteren notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und Bauträger abzusichern. Sowohl im Haushaltsplan wie auch in den Wirtschaftsplänen 2017 sind erste Teilbeträge für eine mögliche Erschließung berücksichtigt, die je nach Baubeginn und Fertigstellung der Maßnahme hinsichtlich der tatsächlich entstehenden Kosten im Jahre 2017 anzupassen sind. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister