Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:00
Aktualisiert
21.11.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
L
Vorlage 561 /X.L.
Datum: 18.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushaltsplan/Wirtschaftspläne 2017.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017 umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017 auszuschreiben.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 (Vorlage Nr. 519) beschlossen,
die vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen zur Erschließung des Baugebietes „Brotkiste“ über einen notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und
Bauträger abzusichern,
in Abstimmung mit dem Bauträger mit der notwendigen Erschließungsplanung ein Fachbüro zu beauftragen mit dem Ziele, dass möglichst im Jahre
2017 mit der Erschließung und somit Baureifmachung von Grundstücken
begonnen werden kann,
mit dem Kreis Euskirchen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziele, dass die
zukünftige Grundstückszufahrt gegenüber dem Bebauungsplan geringfügig
Richtung Ortslage umverlegt und der OD-Stein hinter die neue Zufahrt des
Erschließungsgebietes Richtung Landstraße versetzt wird.
Am 21.11.2016 hat ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Bauträger Fa.
Archiplan stattgefunden. Hierbei wurde das Erschließungskonzept für das Baugebiet „Brotkiste“ abgestimmt. Dieses ist als Anlage beigefügt. Hiernach ergibt sich
im Erschließungsgebiet ein Fahrbahnverlauf von rd. 800 m. Gemäß der dargestellten Grundstücksaufteilung können insgesamt 56 Grundstücke erschlossen
werden mit einer Grundstücksgröße zwischen 700 qm bis maximal 1.000 qm.
Hierbei soll für die in südlicher Richtung liegenden Grundstücke der Bau von
Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden.
Desweiteren hat das zu beteiligende Fachbüro Untersuchungen hinsichtlich der
Gesamterschließung durchgeführt. Hiernach belaufen sich die Kosten für die
straßenbaulichen Maßnahmen bei einem Endausbau auf ca. 900.000 €, bei Erschließung zunächst als Baustraße auf ca. 550.000 €. Es ist daher abschließend
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noch abzuwägen, ob zunächst die Erschließung als „Baustraße“ erfolgt und zu
einem späteren Zeitpunkt erst der Endausbau vorgenommen wird, damit im
Rahmen der Bebauung der einzelnen Grundstücke keine Schäden an Fahrbahn
und Nebenanlagen entstehen.
Desweiteren wurden hinsichtlich der Entwässerung zwischenzeitlich durch das
Fachbüro 3 Varianten untersucht:
Variante 1: Trennsystementwässerung mit Schmutzwasserableitung zum
Höhenweg und Regenwasserableitung über Höhenweg und Vorfluter
im Baugebiet G 13 und im weiteren Verlauf bis zur Urft
Variante 2: Entwässerung des Baugebietes im Trennsystem sowie Teilbereich im
Mischsystem mit Mischwassersystemanschluss an den Höhenweg,
Trennsystemanschluss über Bahnhofstraße entlang Baugebiet G 13
und Regenwasserableitung westlich am Baugebiet vorbeiführend
zum Schleifbach
Variante 3: Mischsystementwässerung mit Anschluss an den Kanal in der Bahnhofstraße mit Trasse über den Höhenweg
Hiernach ergeben sich nachstehende Bruttokosten:
Variante 1: rd. 1.200.000 €
Variante 2: rd. 1.360.000 €
Variante 3: rd. 1.050.000 €
Die vorgenannte Kostendarstellung zeigt, dass die Kanalisation des Erschließungsgebietes “Brotkiste” mit sehr hohen Baukosten verbunden ist. Dies ist darin
begründet, dass sowohl für Schmutz- wie auch für Regenwasser in unmittelbarer
Nähe des neuen Erschließungsgebietes keine Anschlussmöglichkeit besteht und
somit längere Kanalstrecken erforderlich sind.
In der Begründung zum Bebauungsplan wurde bisher von einer Entwässerung
des Baugebietes im Trennsystem ausgegangen. Die vorgenannte Kostenermittlung zeigt jedoch, dass die Ableitung des Abwassers im Mischsystem die kostengünstigere Lösung darstellt. Hierfür ist es jedoch erforderlich, vor Einleitung des
Abwassers in den Kanal der Bahnhofstraße ein „Pufferbecken“ als Erdbecken zu
errichten. Dieses Becken verursacht geschätzte Kosten von rd. 280.000 €. Bei
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der vorgenannten Variante sind außerhalb des Baugebietes bis zum Anschlusspunkt in der Bahnhofstraße Kosten in Höhe von rd. 250.000 € berücksichtigt.
Desweiteren beinhaltet die Kostenschätzung Kosten für Hausanschlüsse innerhalb
des Erschließungsgebietes in Höhe von rd. 70.000 €.
Abschließend müsste die vorgenannte kostengünstigste Variante mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden.
Für die Wasserversorgung des Erschließungsgebietes werden Kosten in Höhe von
rd. 200.000 € erwartet.
Für ökologische Ausgleichsmaßnahmen sind Kosten in Höhe von ca. 100.000 € zu
berücksichtigen.
Da im Zentralort Nettersheim derzeit eine intensive Baulandnachfrage besteht,
wäre es notwendig, dass mit der Erschließung des Baugebietes „Brotkiste“ begonnen wird. Hierfür soll parallel neben der notwendigen Änderung des Bebauungsplanes bereits die Erschließung möglichst Ende 2016/Anfang 2017 ausgeschrieben werden. Desweiteren sind die notwendigen Abstimmungen zur Erschließung mit den zu beteiligenden Fachbehörden vorzunehmen.
Da derzeit angedacht ist, dass die Erschließung und Vorfinanzierung über die
Gemeinde erfolgen soll, wäre dies wie bereits beim Endausbau des Erschließungsgebietes Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen/Hasenweg über einen weiteren notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und Bauträger abzusichern.
Sowohl im Haushaltsplan wie auch in den Wirtschaftsplänen 2017 sind erste Teilbeträge für eine mögliche Erschließung berücksichtigt, die je nach Baubeginn und
Fertigstellung der Maßnahme hinsichtlich der tatsächlich entstehenden Kosten im
Jahre 2017 anzupassen sind.
gez. Pracht
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Bürgermeister