Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
195 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:00
Aktualisiert
21.11.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 555 /X.L.
Datum: 18.11.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2017
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2017 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
6,85
16,44
27,40
41,10
68,50
€
€
€
€
€
Begründung:
Die beigefügte Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2017 zeigt bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd.
252.000 cbm (Erhöhung der Menge ggü. dem Wirtschaftsplan 2016 in Anbetracht
ähnlicher Bezugsmenge vom Wasserbeschaffungsverband Hermesberg wie im
Vorjahr bei gleichzeitig sich jedoch weiter reduzierenden Wasserverlusten) eine
weitere Auskömmlichkeit der Grund- und Verbrauchsgebühr, so dass im Zuge
des Wirtschaftsplans 2017 keine Gebührenanpassungen erforderlich werden.
Für die Folgejahre ab 2018 wird sich jedoch die Situation bei gleichbleibender
Kostenstruktur und trotz ggf. wieder steigender Einwohnerzahlen und damit ggf.
einhergehender Erhöhung der Verbrauchsmengen die Notwendigkeit von Gebührenerhöhungen ergeben. Dies vorrangig wegen dem bereits seit Jahren angekündigten Umstand, dass die passivierten Ertragszuschüsse und damit auch diese
Erlösposition erheblich wegbrechen werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister