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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
195 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:00
Aktualisiert
21.11.16, 13:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 555 /X.L. Datum: 18.11.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2017 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2017 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 6,85 16,44 27,40 41,10 68,50 € € € € € Begründung: Die beigefügte Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2017 zeigt bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 252.000 cbm (Erhöhung der Menge ggü. dem Wirtschaftsplan 2016 in Anbetracht ähnlicher Bezugsmenge vom Wasserbeschaffungsverband Hermesberg wie im Vorjahr bei gleichzeitig sich jedoch weiter reduzierenden Wasserverlusten) eine weitere Auskömmlichkeit der Grund- und Verbrauchsgebühr, so dass im Zuge des Wirtschaftsplans 2017 keine Gebührenanpassungen erforderlich werden. Für die Folgejahre ab 2018 wird sich jedoch die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur und trotz ggf. wieder steigender Einwohnerzahlen und damit ggf. einhergehender Erhöhung der Verbrauchsmengen die Notwendigkeit von Gebührenerhöhungen ergeben. Dies vorrangig wegen dem bereits seit Jahren angekündigten Umstand, dass die passivierten Ertragszuschüsse und damit auch diese Erlösposition erheblich wegbrechen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister