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Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
220 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 15:00
Aktualisiert
24.11.16, 15:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 467 /X.L. Z.3 Datum: 23.11.2016 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Präsentation des Geschäftsführers der ENE 2 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und fasst in der Sitzung einen noch konkret zu formulierenden Beschlussvorschlag für die endgültige Entscheidung in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016. Begründung: In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses hat der Geschäftsführer der ENE Kall, Herr Markus Böhm, die Unternehmensstruktur der ENE anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation dargestellt. Auf der Grundlage der sich hieran anschließenden Diskussion hat der Ausschuss den Beschluss gefasst, die eigentliche Entscheidungsfindung in Sache Beteiligung oder Nichtbeteiligung an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. Gemeinderat weiterzuleiten. Zwecks Unterstützung dieses Entscheidungsprozesses soll Nachstehend zu den bereits bisher erfolgten Informationen mit den entsprechenden Vorlagen seit 2014 eine Zusammenfassung erfolgen: Im Jahr 2011 wurde im Kreistag beschlossen, die Aufgaben der Stromversorgung und mittel- bzw. langfristig die übrige Energie- und Daseinsvorsorge im Kreis Euskirchen im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit in einer kreisweiten Gesellschaft zu bündeln. Wie auch in der letzten Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses dargelegt wurde, fanden seinerzeit Gespräche mit den Gesellschaftern (RWE und Kreis Euskirchen), der Geschäftsführung der ENE und mit den Kommunen im Versorgungsgebiet der ENE statt. In diesen Gesprächen kam mehrheitlich das Interesse der betreffenden Kommunen zum Ausdruck, sich an dem Unternehmen ENE zu beteiligen sowie mittel-/langfristig weitere Geschäftsfelder der Energie- und Daseinsfürsorge für Synergieeffekte einzubringen und die Wertschöpfung aus der Region für die Region zu steigern. Resultat zur Umsetzung dieses Ziels war es, dass der Kreis Euskirchen und die RWE Deutschland AG von ihren jeweiligen 50%-Beteiligungen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) jeweils die hälftigen Anteile an die betreffenden 8 Kommunen übertragen bzw. verkaufen, so dass im Ergebnis der Kreis Euskirchen, die RWE Deutschland AG und die beteiligten Kommunen dann je ein Drittel an der Gesellschaft halten würden. Seit dem Jahr 2014 ist diese Thematik in den Ratsgremien der Gemeinde Nettersheim regelmäßig behandelt und sind umfassende Informationen gegeben worden. Ziel der Beitrittsverhandlungen der Gemeinde Nettersheim war es hierbei stets den Beteiligungserwerb an der zwischenzeitlich gegründeten Vorschaltgesellschaft „Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG (ERE) und der „Energie Rur-ErftVerwaltungs-GmbH (ERE-V) auf der Grundlage des § 5 Konsortialvertrages durch 3 das Einbringen von Anlagevermögen wie der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nettersheim zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund wurden auch in der Haushaltssatzung 2016 keine Haushaltsmittel zur Finanzierung eines Gesellschaftsbeitritts aufgenommen. Zwischenzeitlich hat sich im Laufe der letzten Wochen die Erkenntnis ergeben, dass sich die Übertragung der Straßenbeleuchtung nach den Berechnungen der ENE als nicht wirtschaftlich darstellen lässt, so dass ein Anteilserwerb nur über die Aufnahme von Fremdkapital möglich wäre, da die allgemeine Investitionspauschale bereits im Rahmen der übrigen Investitionsplanungen der Gemeinde Nettersheim gebunden ist. Diese Haushaltsermächtigungen für eine mögliche Beitrittsentscheidung der Gemeinde Nettersheim bis zum 31.12.2016 wurden nunmehr in dem am 18.11.2016 zugeleiteten Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 berücksichtigt, so dass eine finanzielle Abwicklung zu Beginn des kommenden Jahres möglich wäre. Unter Bezugnahme auf die bereits erfolgten umfassenden Informationen nachfolgend nochmals die zu berücksichtigenden Eckpunkte für eine mögliche Beteiligung der Gemeinde Nettersheim: Kaufpreis: Das festgesetzte Kaufpreisangebot für die Kommunen beträgt 15.337.500 € für ein Drittel der Anteile bei einem gutachterlich überprüften Unternehmenswert der ENE von rd. 46 Mio. €. Bezogen auf den in Rede stehenden 9 %-Kommanditanteil der Gemeinde Nettersheim an der ERE liegt damit der Kaufpreis bei 1.380.375 €. Hinzu kommen 2.250 € für den 9 %-Geschäftsanteil an der ERE Verwaltungs-GmbH zzgl. noch nicht genau zu beziffernden Notariatskosten. Renditeerwartung ENE Die Renditeerwartung der ENE nach deren mittelfristiger Finanzplanung liegt bei rd. 7 % (durchschnittlich 3,2 Mio. €). Ein Drittel hiervon entfällt auf die in der Gesellschaft beteiligten Kommunen. Bezogen auf den in Rede stehenden 9 %-Anteil der Gemeinde Nettersheim als Kommanditist der ERE KG läge die prognostizierte Gewinnausschüttung bei rd. 93.600 €. Nach Abzug von Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer zzgl. jeweiligem Solidaritätszuschlag ergäbe sich hieraus ein Ertrag von rd. 79 T€. Finanzierung: Aufgrund der derzeitigen Weltmarktlage und aktuell gestiegener Unsicherheitsfaktoren hat sich das Zins- und Kreditmarktumfeld zwischenzeitlich geändert. Bis zur vergangenen Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses ging die Gemeinde für die Aufnahme eines entsprechenden Investitionskredites auf der Grundlage der bis dahin bekannten Konditionen von einem festen Zinssatz bei 20jährger Laufzeit und Zinsbindung von 0,75 % aus. Mit Ankündigung vom 23.11.2016 wurde nunmehr mitgeteilt, dass sich die Konditionen aktuell auf 1,6 % erhöht hätten. 4 Bei einer jährlichen Tilgung von 70 T€ würde sich damit der ursprüngliche Zinsaufwand für diese Kreditfinanzierung von rd. 106 T€ über die Gesamtlaufzeit auf einen Zinsaufwand von rd. 227 T€ erhöhen. Der aktuell vorgelegte Haushaltsentwurf 2017, der die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Beteiligungsfinanzierung schafft, berücksichtigt neben dem jährlichen Tilgungsaufwand von 70 T€ zudem im Ergebnisplan nach Abzug der Zins- und Steuerbelastung einen Beteiligungsertrag von rd. 55 T€ (aufgeteilt auf die Konten Beteiligungsertrag und Zinsaufwand). Mit diesem Ansatz ist bereits vorsorglich eine mögliche negative Zinsentwicklung berücksichtigt worden, so dass hier hinsichtlich des mehr als doppelt so hohen Zinsaufwands kein Anpassungsbedarf bestehen würde. Beteiligungsumfang Festgelegt ist nach dem Konsortialvertrag, dass für bis zum 31.12.2016 nicht erworbene Anteile den Mitgesellschaftern bis zum 30.06.2017 Gelegenheit gegeben wird, verbliebene Anteile zu erwerben. differenzierte ÖPNV-Kreisumlage Die Erträge aus der Beteiligung des Kreises an der ENE fließen in die Finanzierung des ÖPNV. Da sich die Erträge des Kreises durch die bereits vollzogenen bzw. noch vollziehenden Kommanditanteilsverkäufe reduzieren, steht der wegfallende Ertrag für den Kreis Euskirchen dann nicht mehr zur Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung, so dass die ÖPNV-Umlage diesbezüglich steigen wird. Dies ist in den aktuellen Berechnungen des Kreises mit dem Benehmensschreiben zum Kreishaushaltsentwurf 2017 bereits berücksichtigt worden, wobei Überschüsse aus Vorjahren in 2017 noch umlagemindernd zu Buche schlagen. Nach eigenen überschlägigen Hochrechnungen auf der Grundlage der bisherigen Ist-Werte könnte sich die Mehrbelastung für die Gemeinde Nettersheim in Folgejahren auf einen Betrag von rd. 32 T€ belaufen. Dies letztlich unabhängig von der Beteiligungsentscheidung der Gemeinde Nettersheim. Kommunalrechtliche Zulässigkeit § 107a GO NRW konkretisiert die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung für den Bereich der Energieversorgung. Sie dient einem öffentlichen Zweck und wird für zulässig erklärt, wenn sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. Im Haushaltsentwurf 2017 ist das Vorhaben und auch die Kreditermächtigung von 1,4 Mio. € sowohl als Investition als auch im Zins- und Tilgungsaufwand wie auch im Beteiligungsertrag aufgenommen worden. Der prognostizierte Ertrag stellt im Verhältnis zu den finanziellen Aufwendungen für die Fremdkapitalaufnahme derzeit eine Haushaltsverbesserung für die Gemeinde Nettersheim dar. Insoweit wären die Voraussetzungen aus kommunalrechtlicher Sicht für eine Beteiligung an der ERE gegeben. 5 Die Entscheidung der Gemeinde zur Beteiligung ist nach § 115 Absatz 1 GO NRW spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs anzuzeigen. Diese Anzeige würde auf dem Dienstweg über den Kreis Euskirchen an die Bezirksregierung Köln erfolgen. Vertreter in den Gremien Für die „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ ist ein Vertreter zu bestellen. Für die „Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG“ können beliebig viele Vertreter bestellt werden. In beiden Fällen muss festgelegt werden, wer in die Gremien entsandt wird. Für die „Energie Rur-Erft Verwaltungs-- GmbH“ wurde sich in den Nachbargemeinden, die den Gesellschaftsbeitritt beschlossen haben, als Vertreter für den Bürgermeister und den Allgemeinen Vertreter als dessen Stellvertreter ausgesprochen. Für die „Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG“ ist in diesen Gemeinden sowohl die Anzahl der Vertreter als auch die Zusammensetzung unterschiedlich. Beteiligungsstand Zum aktuellen Stand stellt sich die Beteiligungsstruktur wie folgt dar: Die Gemeinden Kall, Blankenheim und Hellenthal sind zum 01.06.2015, die Städte Mechernich und Schleiden zum 01.09.2016 der ERE GmbH & Co.KG beigetreten und für die Städte Heimbach und Bad Münstereifel sind die Beteiligungsbeitritte zum 01.01.2017 beschlossen worden. Die Gemeinde Dahlem hat sich vor einigen Wochen gegen einen Gesellschaftsbeitritt ausgesprochen. Wie bereits in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses ausgeführt wurde, hat sich die Geschäftsführung der ENE dazu bereit erklärt, bei weiterem Beratungsbedarf in den Ratsgremien zur Verfügung zu stehen. Es werden bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses noch weitere Informationen erfolgen, so dass vorgeschlagen wird, erst auf der Grundlage des bis dahin erfolgten Beratungs- und Informationsstandes den Beschlussvorschlag für den Gemeinderat zu formulieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister