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Beschlussvorlage (Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
25.11.16, 11:00
Aktualisiert
25.11.16, 11:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kur Vorlage 593 /X.L. Datum: 24.11.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Haushaltsplan sowie Wirtschaftsplan Biowärme 2017 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des Klosters Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet. Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zu übertragen. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 05.07.2016 (siehe Vorlage 464 und 464 Z.1) über die Planung und beabsichtigte Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur energetischen Versorgung für das Kloster Nettersheim informiert. In diesem Zusammenhang ist konkret die notwendige Nutzung von Räumlichkeiten sowie die Zuständigkeit der technischen Anlageteile festzulegen. Aufgrund dessen ist beabsichtigt, dass die Gemeinde für den baulichen Zustand der notwendigen Räumlichkeiten zuständig ist und diese an den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim vermietet. Die technische Abwicklung und Verantwortung zur energetischen Versorgung des ehemaligen Kloster Nettersheim liegt dann ab 01.01.2017 bei der Biowärme Nettersheim. Aufgrund dessen wurden notwendige Investitionen sowohl im Bereich des Klosters Nettersheim wie auch für Anbindung der Klosterstraße und Rosenthalstraße im Wirtschaftsplan 2017 der Biowärme Nettersheim berücksichtigt. Weiterhin ist vorgesehen, derzeit vohandene noch nutzbare technische Anlageteile im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an die Biowärme Nettersheim zu übertragen. Ein derartiger Vertrag soll bis zur kommenden Ratsitzung noch vorgelegt werden. 3 Die zukünftige Abrechnung des Wärmebedarfs erfolgt dann auf der Grundlage der satzungsrechtlichen Bestimmungen seitens der Biowärme Nettersheim gegenüber der Gemeinde. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister