Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
25.11.16, 11:00
Aktualisiert
25.11.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kur
Vorlage 593 /X.L.
Datum: 24.11.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Haushaltsplan sowie Wirtschaftsplan Biowärme
2017
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des
Klosters Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet.
Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile
im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim zu übertragen.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 05.07.2016 (siehe Vorlage 464 und
464 Z.1) über die Planung und beabsichtigte Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur energetischen Versorgung für das Kloster Nettersheim informiert.
In diesem Zusammenhang ist konkret die notwendige Nutzung von Räumlichkeiten sowie die Zuständigkeit der technischen Anlageteile festzulegen.
Aufgrund dessen ist beabsichtigt, dass die Gemeinde für den baulichen Zustand
der notwendigen Räumlichkeiten zuständig ist und diese an den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim vermietet. Die technische Abwicklung und Verantwortung
zur energetischen Versorgung des ehemaligen Kloster Nettersheim liegt dann ab
01.01.2017 bei der Biowärme Nettersheim. Aufgrund dessen wurden notwendige
Investitionen sowohl im Bereich des Klosters Nettersheim wie auch für Anbindung
der Klosterstraße und Rosenthalstraße im Wirtschaftsplan 2017 der Biowärme
Nettersheim berücksichtigt.
Weiterhin ist vorgesehen, derzeit vohandene noch nutzbare technische Anlageteile im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an die Biowärme
Nettersheim zu übertragen. Ein derartiger Vertrag soll bis zur kommenden
Ratsitzung noch vorgelegt werden.
3
Die zukünftige Abrechnung des Wärmebedarfs erfolgt dann auf der Grundlage
der satzungsrechtlichen Bestimmungen seitens der Biowärme Nettersheim gegenüber der Gemeinde.
gez. Pracht
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Bürgermeister