Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
221 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
30.11.16, 16:12
Aktualisiert
30.11.16, 16:12
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 596 /X.L.
Datum: 30.11.2016
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK)
hier: Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und Blankenheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Schulzentren Nettersheim
und Blankenheim zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In den vergangenen Sitzungsphasen wurden weitreichende Beschlüsse zum
Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) gefasst.
Siehe in diesem Zusammenhang die aktuelle Beschlussvorlage 582.
Das IEK beinhaltet sowohl einen Vertiefungsbereich Nettersheim mit den Orten
Marmagen Nettersheim und Zingsheim als auch einen Vertiefungsbereich
Blankenheim. In diesen Vertiefungsbereichen sind auch die Einrichtungen des
Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim enthalten. Im Einzelnen:
Standort Nettersheim
=
Schulzentrum Nettersheim mit Turn- und
Schwimmhalle
Standort Blakenheim
=
Schulzentrum Finkenbergt mit Turnhalle und
Sportzentrum
Die Aufnahme dieser schulischen Einrichtungen in das IEK war nur möglich, da
neben der herkömmlichen Nutzung für schulische Zwecke auch multifunktionale
Nutzungen und hiermit einhergehend ein Mehrwert für das gesamte Quartier
dargestellt werden konnten.
Die Erarbeitung des IEK erfolgte regelmäßig in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Fördergeber. Weiterhin hat am 03.03.2016 eine Ortsbegehung mit der Bezirksregierung Köln und dem zuständigen Ministerium stattgefunden.
Als Resümee dieser Begehung war festzuhalten, dass das IEK anerkannt wird und
auf dieser Grundlage zukünftig Förderanträge im Rahmen Städtebau gestellt
werden können.
Als Notwendigkeit wurde jedoch vorgegeben, dass eine Priorisierung zu erfolgen
hat. Unter dieser Priorisierung ist zu verstehen, dass bis zum Jahr 2020 die Maßnahmen der Priorität 1 dargestellt werden, die dann auch testiert werden. Das
Testat ist die Grundlage um Städtebaufördermittel beantragen zu können. Die
Maßnahmen der Priorität 2 beziehen sich auf die Folgejahre. Hier erfolgt zunächst
keine Testierung. Ab 2020 können diese Maßnahmen aber nochmals mit dem
Fördergeber besprochen und eine Testierung angestrebt werden, so dass auch
für diese Maßnahmen ab 2020 Fördermöglichkeiten im Rahmen Städtebau ggf.
denkbar sind.
In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 427 verwiesen.
Bezogen auf die Schulzentren in Nettersheim und Blankenheim konnte erreicht
werden, dass die geplanten Maßnahmen grundsätzlich der Priorität 1 zugeordnet
werden.
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Weiterhin wurde durch die Bezirksregierung und das zuständige Ministerium vorgeben, dass der Schulzweckverband keine Förderanträge stellen kann. Es wurde
jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass die Belegenheitskommunen die Förderanträge stellen und die Fördermittel dann an den Schulzweckverband weiterleiten, der für die Bereitstellung des Eigenanteils und die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist.
In diesem Zusammenhang wird auf die aktuelle Beschlussvorlage 585 verwiesen.
Vor dem Hintergrund des Vorgenannten stellt sich die Situation zu den Schulzentren in Nettersheim und Blankenheim wie folgt dar:
1.
Schulzentrum Nettersheim
Durch die Testierung des Gesamtantrages (siehe Vorlage 582) wurden für den
Vertiefungsbereich Bildungslandschaft Nettersheim (Schulzentrum sowie Turnund Schwimmhalle) zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund
7.300.000,00 Euro im Rahmen der Städtebauförderung anerkannt. Hierauf basierend steht zudem durch Bewilligung des Einzelantrages 2016 (siehe Vorlage 582)
und bei einem Fördersatz in Höhe von 50% für die Sanierung der Außenhaut, für
die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von
1.269.603,50 Euro zur Verfügung. Die Fördermittel sind entsprechend der Vorgabe des Fördergebers an den Schulzweckverband Blankeheim-Nettersheim weiterzuleiten, der dann für die Umsetzung und die Bereitstellung des Eigenanteils verantwortlich ist. Weitere Einzelanträge für die Entwicklung des Schulzentrums
Nettersheim (einschließlich Außenflächen) sowie der Turn- und Schwimmhalle
werden im kommenden Jahr in Abstimmung mit der Schulleitung vorbereitet. Die
praktische Umsetzung sämtlicher Maßnahmen kann aufgrund der Beschlüsse zum
Raumkonzept in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt und so gesteuert werden, dass
der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird (während Ferienzeiten, Schuljahr
2018/2019).
In diesem Zusammenhang wird auf die aktuelle Beschlussvorlage 585 verwiesen.
2.
Schulzentrum Blankenheim
Die Verbandsversammlung hat Ende des vergangenen Jahres/Anfang dieses Jahres das Raumkonzept zu beiden Schulstandorten eingehend diskutiert. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass unverändert die Klassen 5 bis 10 in Blankenheim
untergebracht werden und das Schulzentrum Nettersheim ab dem Schuljahr
2019/2020 für die Oberstufe zur Verfügung steht.
Hierbei wurde deutlich, dass bei einer derartigen Ausrichtung der Gesamtschule
Eifel die Raumkapazitäten am Standort Blankenheim nicht ausreichen werden
und durch einen Anbau zusätzliche Platzkapazitäten geschaffen werden müssen.
Basierend hierauf wurden die Planungen intensiviert und fortgeführt. Der beauftragt Architekt Peter Pütz aus Euskirchen-Billig hat hierzu in der Sitzung der Verbandversammlung am 04.07.2016 eine Vorplanung vorgestellt. Die Verbandsversammlung hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage Z-26/2016):
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Der vom Architekturbüro Pütz am heutigen Tage vorgestellten Vorplanung wird zugestimmt. Die Vorplanung wird als Grundlage der weiterführenden Planungsphasen herangezogen.
Des Weiteren wurden anschließend im nichtöffentlichen Teil die entsprechenden
weiteren Planungsaufträge beschlossen.
Auf der Grundlage dieser Vorplanung wurden seitdem die Planungen für das
Schulzentrum Blankenheim weiter ausgearbeitet. Zu unterscheiden ist hierbei
zum einen zwischen den notwendigen Unterlagen für die Einzelantragsstellung
2017 (Kostenberechnung und Entwurfsplanung, bis Leistungsphase III) sowie die
weiteren folgenden Planungsaufträge (ab Leistungsphase IV).
2.1.
Einzelantrag 2017
Für die baulichen Maßnahmen im Bestand und die notwendigen Anbauten liegen
zwischenzeitlich eine Kostenberechnung sowie eine Entwurfsplanung vor.
Basierend auf einer zukünftigen multifunktionalen Nutzung können die Maßnahmen schwerpunktmäßig wie folgt umschrieben werden:
Frischküche im Bestand
Mensa (Aula)
Selbstlehrnzentrum mit Bibliothek
Anbau Verwaltungstrakt
Anbau eines multifunktional nutzbarem Gebäudetraktes neben dem Terrassenbau
Überdachung Haupteingangsbereiche zur Steigerung der Aufenthaltsqualität
Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Barrierefreiheit
Maßnahmen zur Optimierung der Sanitärausstattung
Optimierung Turnhalle
Die Kostenberechnung
9.200.000,00 Euro ab.
für
diese
Maßnahmen
schließt
derzeit
mit
rund
Weiterhin liegt ein Entwurf für Freiraumgestaltung vor. Hierbei werden folgende
Schwerpunkt verfolgt:
Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Anreiz für multifunktionale Nutzungen
Entzerrung und Optimierung Busbahnhof
Optimierung der Parkmöglichkeiten
Attraktivierung Sportzentrum mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten
Derzeit wird hier von Kosten in Höhe von rund 1.800.000,00 Euro ausgegangen.
Vor dem Hintergrund des Vorgenannten ist das gesamte Investitionsvolumen für
das Schulzentrum Finkenberg aktuell mit rund 11.000.000,00 Euro zu beziffern.
Hierin enthalten sind auch die übergangsweisen notwendigen Containerlösungen
(ab 2017). Diese sind im Rahmen der Förderung zu erwerben und anschließend
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wieder zu veräußern. Der Differenzbetrag kann dann in Abstimmung mit dem
Fördergeber mit 70% bezuschusst werden. Diese Vorgehensweise führt zu einer
Entlastung der Ergebnisrechnung.
Auf der Grundlage der zuvor beschriebenen Planungen ist der Einzelantrag für
das Programmjahr 2017 zu stellen. Die Belegenheitskommune Blankenheim hat
im Rahmen Städtebau einen Fördersatz in Höhe von 70%.
Die Antragsunterlagen für den Einzelantrag 2017 müssen bis Mitte/Ende Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden. Gleiches gilt für den
Gesamtantrag Vertiefungsbereich Blankenheim, auf dessen Grundlage die Testierung. Um mit den weiteren Umsetzungsschritten fortfahren zu können, wird ein
förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn angestrebt.
Im Rahmen der Verbandsversammlung am 20.12.2016 sind zum Einzelantrag
2017 sowie zum Planungskonzept entsprechende Beschlussfassungen erforderlich.
2.2.
Planungsleistungen ab Leistungsphase IV
Neben dem erforderlichen Einzelantrag 2017 müssen gleichzeitig die weiteren
Leistungsphasen (ab Leistungsphase IV) vorbereitet werden. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf einen angestrebten Baubeginn in 2017 dringend erforderlich und fördertechnisch auch möglich.
Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen (VOF) ist EU-weit auszuschreiben,
wenn deren Netto-Auftragswert den vorgegebenen Schwellenwert übersteigt
(seit 01.01.2016 = 209.000,00 Euro). In Anbetracht des voraussichtlichen Baukostenvolumens wird im Hinblick auf die Vergabe der weiterführenden Leistungsphasen aus vergaberechtlicher Sicht eine europaweite Ausschreibung verpflichtend sein.
Unter Beteiligung eines Fachbüros wird derzeit die EU-weite Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt.
In der Verbandsversammlung am 20.12.2016 soll zur weiteren Vorgehensweise
und zu den notwendigen weiteren Beauftragungen ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister