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Beschlussvorlage (Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau hier: Gewährung einer Zuwendung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 16:08
Aktualisiert
01.12.16, 16:08
Beschlussvorlage (Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau
hier:	Gewährung einer Zuwendung) Beschlussvorlage (Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau
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hier:	Gewährung einer Zuwendung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – Cr/Kur Vorlage 441 /X.L. Z.1 Datum: 01.12.2016 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau hier: Gewährung einer Zuwendung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Engelgau im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetz für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten Schule Engelgau einen weiteren Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren und die notwendigen Mittel im Hauhaltsplan 2017 zu berücksichtigen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 441): Der Gemeinderat beschließt, sofern keine Eigenfinanzierung möglich ist, der Vereinsgemeinschaft Engelgau für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten Schule Engelgau eine finanzielle Unterstützung mit entsprechender Rückzahlungsverpflichtung für die Dauer des Nutzungsvertrages zu gewähren. Die hierfür benötigten Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen. Siehe in diesem Zusammenhang auch Vorlage 442. Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 520): Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir, Engelgau, Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen. Die Mittel sollen sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren. Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen. 3 Die Verbesserungsmaßnahmen tragen zu einer erheblichen Attraktivierung der Alten Schule Engelgau bei und sind somit die Grundlage für einen langfristigen Erhalt der Gemeinschaftseinrichtung. Der seinerzeit mit der Vereinsgemeinschaft Engelgau abgestimmte Investitionsbedarf beinhaltete 5.000,00 € für energetische Optimierungsmaßnahmen, sowie 25.000,00 – 30.000,00 € für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen: - Öffnung von zwei Fenstervitrinen in Richtung ehemaliger Schulungsraum bis zum Fußboden mit Einbau von Türen, - Einbau der in den Fenstervitrinen ausgebauten historischen Fensterrahmen hinter der Theke, - Erneuerung und Modernisierung der Theke, - Einbau einer neuen Tür zur Küche, - Freilegung des Bruchsteinmauerwerkes auf Teilbereichen, - Demontage der veralteten Holzverkleidungen im Wandbereich, - Erneuerung der Elektrizität, - Stuckateuerabeiten, - Erneuerung der Stützpfeiler in Holz, - Verlegung eines neuen Holzfußbodens im Gemeinschaftsraum und angrenzenden ehemaligen Schulungsraum. Im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen hat die Vereinsgemeinschaft Engelgau bereits sehr viele Leistungen in den Umbau der Alten Schule Engelgau eingebracht. Dies bezieht sich sowohl auf ehrenamtliche Arbeitsleistungen als auch auf finanzielle Mittel. Die Arbeiten sollen bis Ende des Jahres weitestgehend fertiggestellt sein. 4 Im Laufe des Baufortschritts sind zudem weitere Maßnahmen besprochen worden, die in dem zuvor dargestellten Investitionsbedarf noch nicht enthalten waren. Hier sind u.a. die Erneuerung der alten Eingangstür sowie die Wiederherstellung einer Treppenanlage an dem alten Eingang in Richtung Dürener Straße zu nennen. Diese Maßnahmen orientieren sich an dem historischen Urzustand des Gebäudes und sind daher schon allein aus denkmalpflegerischer Sicht zu befürworten. Darüber hinaus sind sie ein weiterer wichtiger Baustein für die optimale bauliche Entwicklung der Gesamtimmobilie. Da durch diese Maßnahmen ein zusätzlicher Investitionsbedarf entstanden ist, wird vorgeschlagen, der Vereinsgemeinschaft Engelgau im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes einen weiteren, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister