Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 16:08
Aktualisiert
01.12.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Cr/Kur
Vorlage 441 /X.L. Z.1
Datum: 01.12.2016
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau
hier: Gewährung einer Zuwendung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Engelgau im Rahmen des
Kommunalinvestitionsgesetz für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten
Schule Engelgau einen weiteren Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren
und die notwendigen Mittel im Hauhaltsplan 2017 zu berücksichtigen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe
Vorlage 441):
Der Gemeinderat beschließt, sofern keine Eigenfinanzierung möglich ist,
der Vereinsgemeinschaft Engelgau für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten Schule Engelgau eine finanzielle Unterstützung mit
entsprechender Rückzahlungsverpflichtung für die Dauer des Nutzungsvertrages zu gewähren. Die hierfür benötigten Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen.
Siehe in diesem Zusammenhang auch Vorlage 442.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden
Beschluss gefasst (siehe Vorlage 520):
Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir,
Engelgau, Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen. Die Mittel sollen
sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren. Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen.
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Die Verbesserungsmaßnahmen tragen zu einer erheblichen Attraktivierung der
Alten Schule Engelgau bei und sind somit die Grundlage für einen langfristigen
Erhalt der Gemeinschaftseinrichtung.
Der seinerzeit mit der Vereinsgemeinschaft Engelgau abgestimmte Investitionsbedarf beinhaltete 5.000,00 € für energetische Optimierungsmaßnahmen, sowie
25.000,00 – 30.000,00 € für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen:
-
Öffnung von zwei Fenstervitrinen in Richtung ehemaliger Schulungsraum
bis zum Fußboden mit Einbau von Türen,
-
Einbau der in den Fenstervitrinen ausgebauten historischen Fensterrahmen
hinter der Theke,
-
Erneuerung und Modernisierung der Theke,
-
Einbau einer neuen Tür zur Küche,
-
Freilegung des Bruchsteinmauerwerkes auf Teilbereichen,
-
Demontage der veralteten Holzverkleidungen im Wandbereich,
-
Erneuerung der Elektrizität,
-
Stuckateuerabeiten,
-
Erneuerung der Stützpfeiler in Holz,
-
Verlegung eines neuen Holzfußbodens im Gemeinschaftsraum und angrenzenden ehemaligen Schulungsraum.
Im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen hat die Vereinsgemeinschaft Engelgau bereits sehr viele Leistungen in den Umbau der Alten Schule
Engelgau eingebracht. Dies bezieht sich sowohl auf ehrenamtliche Arbeitsleistungen als auch auf finanzielle Mittel. Die Arbeiten sollen bis Ende des Jahres weitestgehend fertiggestellt sein.
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Im Laufe des Baufortschritts sind zudem weitere Maßnahmen besprochen worden, die in dem zuvor dargestellten Investitionsbedarf noch nicht enthalten waren. Hier sind u.a. die Erneuerung der alten Eingangstür sowie die Wiederherstellung einer Treppenanlage an dem alten Eingang in Richtung Dürener Straße zu
nennen.
Diese Maßnahmen orientieren sich an dem historischen Urzustand des Gebäudes
und sind daher schon allein aus denkmalpflegerischer Sicht zu befürworten. Darüber hinaus sind sie ein weiterer wichtiger Baustein für die optimale bauliche
Entwicklung der Gesamtimmobilie.
Da durch diese Maßnahmen ein zusätzlicher Investitionsbedarf entstanden ist,
wird vorgeschlagen, der Vereinsgemeinschaft Engelgau im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes einen weiteren, nicht rückzahlbaren Zuschuss
in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister