Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
163 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 16:08
Aktualisiert
01.12.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 595 /X.L.
Datum: 01.12.2016
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Lernförderliche IT-Ausstattung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt,
1. das mit dem Programm „NRW:BANKGute Schule 2020“ für die Gemeinde
Nettersheim eingeräumte Kreditkontingent und die diesbezüglich Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341 €, bzw. jährlich 116.585 €,
in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen.
2. den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der
Schulzweckverbandsumlage in Maßnahmen des Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen.
3. für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden
des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim für 2017 ein entsprechendes Konzept mit der Schulleitung vorzubereiten, das in der nächsten
Sitzungsphase zum Beschluss vorgelegt werden soll.
Begründung:
Mit dem Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ werden den nordrheinwestfälischen Kommunen Kreditkontingente für die Sanierung, Modernisierung
und den Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur vom Land in den
Jahren 2017 bis 2020 von insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung
gestellt. Die Tilgung sowie ggf. anfallende Zinszahlungen der Kommunen wird das
Land NRW im Rahmen der Schuldendiensthilfe übernehmen. Das Darlehen wird
über die Laufzeit von 20 Jahren vollständig getilgt, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist.
Anträge können ab dem 02.01.2017 gestellt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen wie geplant im Dezember 2016 geschaffen werden.
Nach den Verteilungskriterien beläuft sich das Kreditvolumen der Gemeinde
Nettersheim auf insgesamt 466.341 €, also jährlich auf 116.585 €.
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben (im Sinne des steuerlichen Leasingbegriffs) sowie Liquiditätsbedarf.
Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgelände befinden, sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Umschuldungen oder
Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben.
3
Es wird vorgeschlagen, den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im
Rahmen der Schulzweckverbandsumlage in Maßnahmen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen, so
dass für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim der gleiche Betrag jährlich in Anspruch genommen werden kann.
Für die konkrete Inanspruchnahme und Verwendung der Mittel bedarf es der Entscheidung des Rates über ein Konzept zur Verwendungsplanung im Rahmen des
Förderprogramms. Das Darlehen wird direkt bei der NRW.BANK mit Antragsformular sowie einer zusammenfassenden Projektbeschreibung beantragt.
Es wird derzeit mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf davon ausgegangen, dass
die Mittel in 2017 für konsumtive Maßnahmen verwendet werden (Liquiditätskredit).
In einem ersten Gespräch mit der Schulleitung des Grundschulverbundes wurde
deutlich, dass für eine lernförderliche IT-Ausstattung der beiden Standorte zunächst eine fachliche Beratung notwendig wird. Die angestrebte Digitalisierung
von Lehrmaterialien setzt voraus, dass deren Einsatz auch durch ein leistungsfähiges WLAN mit angemessener Bandbreite ermöglicht wird.
Die Schulleitung ist zunächst aufgefordert, ein Medienkonzept für die nächsten
Jahre zu erstellen. Zur Feststellung der erforderlichen technischen Infrastruktur
wird eine Fachberatung notwendig. In das Konzept sind die baulichen Maßnahmen entsprechend aufzunehmen.
Die Gesamtschule Eifel hat bereits ein Medienkonzept für den Zeitraum 2017 bis
2020 vorgelegt.
gez. Pracht
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Bürgermeister