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Beschlussvorlage (Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Lernförderliche IT-Ausstattung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
163 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 16:08
Aktualisiert
01.12.16, 16:08
Beschlussvorlage (Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier:	Lernförderliche IT-Ausstattung) Beschlussvorlage (Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 595 /X.L. Datum: 01.12.2016 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Lernförderliche IT-Ausstattung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, 1. das mit dem Programm „NRW:BANKGute Schule 2020“ für die Gemeinde Nettersheim eingeräumte Kreditkontingent und die diesbezüglich Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341 €, bzw. jährlich 116.585 €, in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen. 2. den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der Schulzweckverbandsumlage in Maßnahmen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen. 3. für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim für 2017 ein entsprechendes Konzept mit der Schulleitung vorzubereiten, das in der nächsten Sitzungsphase zum Beschluss vorgelegt werden soll. Begründung: Mit dem Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ werden den nordrheinwestfälischen Kommunen Kreditkontingente für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur vom Land in den Jahren 2017 bis 2020 von insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Tilgung sowie ggf. anfallende Zinszahlungen der Kommunen wird das Land NRW im Rahmen der Schuldendiensthilfe übernehmen. Das Darlehen wird über die Laufzeit von 20 Jahren vollständig getilgt, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Anträge können ab dem 02.01.2017 gestellt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen wie geplant im Dezember 2016 geschaffen werden. Nach den Verteilungskriterien beläuft sich das Kreditvolumen der Gemeinde Nettersheim auf insgesamt 466.341 €, also jährlich auf 116.585 €. Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben (im Sinne des steuerlichen Leasingbegriffs) sowie Liquiditätsbedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgelände befinden, sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben. 3 Es wird vorgeschlagen, den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der Schulzweckverbandsumlage in Maßnahmen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen, so dass für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim der gleiche Betrag jährlich in Anspruch genommen werden kann. Für die konkrete Inanspruchnahme und Verwendung der Mittel bedarf es der Entscheidung des Rates über ein Konzept zur Verwendungsplanung im Rahmen des Förderprogramms. Das Darlehen wird direkt bei der NRW.BANK mit Antragsformular sowie einer zusammenfassenden Projektbeschreibung beantragt. Es wird derzeit mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf davon ausgegangen, dass die Mittel in 2017 für konsumtive Maßnahmen verwendet werden (Liquiditätskredit). In einem ersten Gespräch mit der Schulleitung des Grundschulverbundes wurde deutlich, dass für eine lernförderliche IT-Ausstattung der beiden Standorte zunächst eine fachliche Beratung notwendig wird. Die angestrebte Digitalisierung von Lehrmaterialien setzt voraus, dass deren Einsatz auch durch ein leistungsfähiges WLAN mit angemessener Bandbreite ermöglicht wird. Die Schulleitung ist zunächst aufgefordert, ein Medienkonzept für die nächsten Jahre zu erstellen. Zur Feststellung der erforderlichen technischen Infrastruktur wird eine Fachberatung notwendig. In das Konzept sind die baulichen Maßnahmen entsprechend aufzunehmen. Die Gesamtschule Eifel hat bereits ein Medienkonzept für den Zeitraum 2017 bis 2020 vorgelegt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister