Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
301 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
15.02.17, 13:00
Aktualisiert
15.02.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 604 /X.L.
Datum: 13.02.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen;
Benehmensherstellung durch die Eifelgemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Die Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und beschließt, die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen zu beantragen:
1. Die Berechnungen und Festlegungen zur ÖPNV-Umlage sollte nochmals untersucht und erörtert werden im Hinblick darauf, dass doch eine mögliche 100
%ige Abwicklung über die Kreisumlage erfolgt.
2. Bahnbezogenes Bedienungsangebot der Linien 820 und 821
a) montags – freitags:
05.00 bis zur letzten Zugankunft in Nettersheim weitestgehend im Zweistundentakt
b) samstags:
Ganztags weitestgehend im Zweistundentakt,
c) sonn- und feiertags:
09.00 – bis zur letzten Zugankunft weitestgehend im Zweistundentakt
Die Bedienungsangebote der übrigen Linien sollen wie bisher bestehen bleiben, da sie keinen Bahnbezug Nettersheim zulassen.
3. Die Schülerverkehre sind sofern möglich, in den Schienenverkehr mit einzubeziehen.
4. Die Bahnanbindung Nettersheim – Blankenheim (Wald) aus Richtung Köln ist
ab 06.26 Uhr zu gewährleisten.
Begründung:
Seit Anfang 2012 betreibt der Kreis Euskirchen die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes aus dem Jahre 2005. Themenschwerpunkte wurden definiert mit
1. Linienplanung Bus
2. Alternative Bedienungsformen
3. Bedienungsstandards
4. Spezialangebote
5. Finanzierung des ÖPNV-Angebotes
Folgende Beschlüsse wurden seitdem für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Kreis Euskirchen durch den Gemeinderat gefasst:
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Beschlussdatum
30.09.2014
Beschluss
a)
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen wird bereits zum Fahrplanwechsel Dezember 2014 den nachfolgenden Veränderungen zugestimmt:
a) Aufhebung der Linie 830 (Tondorf – Mechernich) für den Teilbereich Tondorf - Zingsheim
b) Veränderung der Linie 820 (Buir – Marmagen) zum Ringverkehr
über Tondorf
b)
Des Weiteren wird beschlossen, die Orte Roderath und Bouderath in die
TaxiBus-Linie 820 zu integrieren, so dass sich künftig die Fahrt über
Marmagen nach Nettersheim – Zingsheim – Engelgau – Tondorf – Buir –
Holzmülheim – Frohngau – Roderath und Bouderath erstreckt. Dem Kreis
Euskirchen ist im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ein
entsprechender Prüfauftrag zu erteilen.
c)
Die Gemeinde Nettersheim fordert darüber hinaus, die Nutzung der DB für
die Schülerverkehre zu forcieren, um weitere Kosteneinsparungen zu erzielen.
d)
Es wird darüber hinaus beschlossen, beim Kreis Euskirchen einen Antrag
auf Erlass eines TaxiBus-Zuschlags/Tag
a) für Schülerinnen und Schüler des Ortes Pesch für Fahrten zur bzw.
von der Schule und
b) für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Nettersheim, die die
Hausaufgabenbetreuung mit Förderunterrichteinheiten am Nachmittag in Anspruch nehmen,
zu beantragen.
24.03.2015
e)
Die Ausführungen zu den Prüfergebnissen des Kreises Euskirchen bezüglich weiterer Veränderungen im Nahverkehrsplan auf dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim werden zur Kenntnis genommen.
f)
Darüber hinaus wird dem Gemeinderat empfohlen, einen Antrag an den
Kreis Euskirchen zur Anbindung von Bahrhaus an den Bahnhof
Nettersheim im Rahmen des TaxiBus-Angebotes zu stellen.
Nach dem Sachstandsbericht (s. Vorlage 200/X.L.) wurde nachfolgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verminderung von Kosten im ÖPNV weiterhin
mit dem Kreis Euskirchen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
eine Optimierung der Schüler- und Linienverkehre zu erreichen.
Zwischenzeitlich ist der Entwurf des Nahverkehrsplanes im Dezember vergangenen Jahres durch den Kreistag beschlossen worden. Dieser ist dieser Vorlage als
Anlage 1 beigefügt. Die hierzu ergangene Vorlage des Kreises Euskirchen vom
07.11.2016, Nr. V269/2016 liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage 2 bei.
Die Kommunen sind nunmehr aufgefordert, ihre Stellungnahme bis Ende Februar
2017 abzugeben. Obwohl viele Kommunen - genauso wie die Eifelgemeinde
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Nettersheim auch - signalisiert haben, dass eine Ratssitzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht terminiert ist, hält der Kreis Euskirchen an diesem Termin fest. Im
Rahmen eines Erörterungstermins wurde seitens des Kreises Euskirchen hierzu
erklärt, dass die jetzige Eile zum Inkrafttreten des Nahverkehrsplanes darin begründet sei, dass noch vor den Sommerferien 2017 die Vorabbekanntmachung
über den geplanten Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages an die
RVK erfolgen soll. Der neue Auftrag soll Ende 2018 in Kraft treten. Die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben sehen einen Vorlauf von mindestens 18
Monaten vor.
Der Bedienungsstandard soll ebenfalls mit Beginn des neuen Auftrages, also Ende
2018 umgesetzt werden; für die übrigen Maßnahmen ergeben sich teilweise frühere Umsetzungspunkte.
Seitens der Eifelgemeinde Nettersheim sollten die mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.09.2014 dargestellten Maßnahmen, sofern sie nicht bereits umgesetzt sind, weiter verfolgt werden. Insbesondere die Linie 820 sollte noch weiter
entwickelt werden mit dem Ziel, die einzige und innergemeindliche Linie zu erhalten, in der auch die Schülerverkehre berücksichtigt sind.
Entsprechend dem Beschluss im Kreistag am 10.12.2008 soll weiterhin die
ÖPNV-Umlage mit folgendem Berechnungsschlüssel berechnet werden: 15 %
entsprechend der Kreisumlage, 85 % nach erbrachten Nutzkilometern in der jeweiligen Kommune.
Durch diesen Berechnungsschlüssel sind die ländlichen Kommunen durch die zu
fahrenden Nutzkilometer gegenüber der Nutzeranzahl benachteiligt, so dass nach
wie vor angestrebt werden sollte, die ÖPNV-Umlage zu 100 % über die Kreisumlage abzuwickeln. Ein entsprechender Antrag an den Kreis Euskirchen sollte gestellt werden. Nach Auskunft des Kreises Euskirchen bestehen im Verkehrsverbund für den Rhein-Erft-Kreis Abrechnungsvarianten, die z. B. eine Kostendifferenzierung für innerkommunale und überregionale Linien vornehmen, wobei in
diesen Fällen „Durchfahrtskommunen“ kostenmäßig entlastet werden.
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Des Weiteren werden bislang die Schülerverkehre der Ersatzschulen zu 100 %
durch das Land NRW gefördert. Dennoch werden die Kommunen, die von diesen
Schülerverkehren betroffen sind, mit den Fahrkilometern nach ÖPNV-Umlage
kostenmäßig belastet. Somit erhält der Konzessionsnehmer eine nicht berechtigte zusätzliche Einnahme aus diesen Schülerverkehren. Hierzu wird eine intensive
Prüfung und korrekte Abrechnung eingefordert.
Der Kreis Euskirchen schlägt eine Erweiterung des bestehenden Bedienungsstandards für Mo-Fr von 6 bis 20/21 Uhr im Zweistundentakt für die Orte mit
50-500 Einwohnern und über 500 Einwohnern im Stundentakt vor (s. Kap. 11).
Für die Eifelgemeinde Nettersheim sollten die nachfolgenden Punkte für den Einsatz des TaxiBusses/Linienbusses für die Eifelgemeinde Nettersheim umgesetzt
werden:
1) Die ÖPNV-Umlage ist zu 100 % über die Kreisumlage abzurechnen.
2) Bahnbezogenes Bedienungsangebot der Linien 820 und 821
a. montags – freitags:
05.00 bis zur letzten Zugankunft in Nettersheim weitestgehend im Zweistundentakt
b. samstags:
Ganztags weitestgehend im Zweistundentakt bis zur letzten Zugankunft,
c. sonn- und feiertags:
09.00 – bis zur letzten Zugankunft weitestgehend im Zweistundentakt
Die Bedienungsangebote der übrigen Linien sollen wie bisher bestehen bleiben, da sie keinen Bahnbezug Nettersheim zulassen.
3) Die Schülerverkehre sind sofern möglich, in den Schienenverkehr mit einzubeziehen.
4) Die Bahnanbindung Nettersheim – Blankenheim (Wald) aus Richtung Köln ist
ab 06.26 Uhr zu gewährleisten.
Sofern der Bedienungsstandard entsprechend dem Entwurf des NVP auf 20.00
bzw. 21.00 Uhr festgelegt wird, werden darüber hinaus anfallende Kosten (z. B.
bis 24.00 Uhr), die durch spätere Fahrbedienungen entstehen, separat durch den
Kreis Euskirchen abgerechnet. Rechnerisch wird die Umstellung von Einstunden-
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auf Zweistundentakt nicht mehr kosten, da sich die Fahrgäste auf die längeren
Bedienungszeiten einstellen und sie nutzen.
Ziel sollte weiterhin sein, den Bahnhof Nettersheim als Zielbahnhof für alle
Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim zu favorisieren und den Fahrplan gänzlich
hierauf abzustimmen, so dass insbesondere jungen Menschen die Gelegenheit
gegeben wird, auch mit dem letzten Zug noch eine Anbindung in ihren Heimatort
zu erhalten. Nach Ertüchtigung des Bahnhofes, der sich zudem im Ortsmittelpunkt befindet, kann festgestellt werden, dass das Interesse junger Familien an
einer Ansiedlung in Nähe des Bahnhofes und somit in Nettersheim seit dem Jahre
2016 stark angestiegen ist. Leerstände sind kaum noch zu verzeichnen, der Erwerb von Bauland sowie die Baulandnachfrage ist unverändert hoch.
Ein Pilotprojekt haben die Kommunen Schleiden und Hellenthal im Jahre 2014 im
Auftrag des Kreises Euskirchen über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt, mit dem Ziel, das TaxiBus- sowie das Anruf-Sammel-Taxi-Angebot (AST)
miteinander zu kombinieren. Ergebnis dieses Pilotprojektes war eine große Zustimmung aus der Bevölkerung. Mit dieser Kombination (zukünftig: TaxiBusPlus)
wurde gleichzeitig die Haustürbedienung für den Rückweg in die Ortschaften aus
dem AST-Angebot übernommen. Auf Anregung des Kreises Euskirchen an die
Kommunen, konnte das TaxiBusPlus-Angebot mit deren Zustimmung bereits zum
Fahrplanwechsel Dez. 2016 umgesetzt werden. Alternativ wurde das Pilotprojekt
bis zum Jahre 2018 ausgeweitet, so dass auf mehr Erfahrungen in Bezug auf die
zusätzlichen Fahrkilometer und die damit verbundene Kostenentwicklung zurück
gegriffen werden kann. Im Gemeindegebiet Nettersheim ist bis 2018 das
TaxiBus-Angebot weiterhin Bestand.
Das Ziel dieses neuen TaxiBusPlus-Angebotes ist insbesondere auf ältere Menschen und Senioren ausgerichtet.
Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge für die Regional- und Schülerverkehre werden in diesem Jahr durch den Kreis Euskirchen neu vergeben. Bestandteil der bisherigen Betrauung und des zukünftigen Dienstleistungsauftrages ist
das gesamte Liniennetz der RVK im Kreisgebiet Euskirchen (mit Ausnahme der
Stadtbusverkehre Euskirchen). In diesem Liniennetz sind „gute“ und „schlechte“
Linien, also Linien mit unterschiedlicher Ergiebigkeit und unterschiedlichen Kosten
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zusammengefasst. Würde man beispielsweise die „guten“ Linien bündeln und getrennt ausschreiben, könnten sich hierauf andere Verkehrsunternehmen bewerben und die Verkehre eigenwirtschaftlich, d. h. ohne einen Zuschuss des Kreises
durchführen. Der Kostendeckungsgrad für die verbleibenden „schlechten“ Linien
würde sich allerdings erhöhen. Kreisseitig wird regelmäßig eine Analyse über die
Auskömmlichkeit der Linien vorgenommen. Hierbei erfolgen bei Bedarf auch
Fahrgastzählungen. Sofern eine Nachfrage von weniger als 5 Personen festgestellt wird, wird die Umstellung auf einen TaxiBus-Betrieb geprüft.
Seitens der Eifelgemeinde Nettersheim wird angeregt, eine getrennte Beauftragung der Schulbus- und TaxiBus-Verkehre vorzunehmen, so dass damit auch eine getrennte Abrechnung einhergeht.
Damit der Bahnanschluss für die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim genutzt werden kann, sollte die Bahnanbindung Nettersheim – Blankenheim (Wald)
aus Richtung Köln ab 06.26 Uhr gewährleistet werden. Der Kreis Euskirchen sollte beim Nahverkehr Rheinland (NVR) darauf hinwirken, dass eine solche Fahrt
geprüft wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister