Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
16.02.17, 11:01
Aktualisiert
16.02.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 615 /X.L.
Datum: 15.02.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund
Hofflächen
aus
dem
Masterplan
Nettersheim
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von ausnahmsweise 7.000,00 € für die Instandsetzung des Bruchsteingiebels des ortsbildprägenden Objektes „Am Kirchberg 1“, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 12.485,71 € zu gewähren.
Begründung:
Für das Bruchstein-/Fachwerkhaus „Am Kirchberg „, Nettersheim, wurde im Jahre
2016 ein Eigentumswechsel vollzogen. Die neuen Eigentümer, die das Gebäude
selbst nutzen wollen, beabsichtigen, das Gebäude insgesamt instand zu setzen
und zu renovieren. Es zeigte sich sehr bald, dass das Gebäude in einem maroden
Zustand aufweist, so dass erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden müssen.
Schon frühzeitig hatten sich die Eigentümer mit der Eifelgemeinde in Verbindung
gesetzt, um sich über Fördermöglichkeiten zur Gesamtinstandsetzung des Gebäudes zu informieren. Im Rahmen eines Bauberatungstermins im Oktober vergangenen Jahres wurde deutlich, dass sich die Gebäudesubstanz in einem äußerst schlechten Zustand befindet. Abgestimmt wurde bei diesem Termin auch,
dass noch ein kleiner Anbau an das Gebäude im Hofbereich beantragt werden
soll, der als Esszimmer vorgesehen ist.
Der Giebelbereich zum „Am Kirchberg“ hin soll insgesamt instand gesetzt werden. Hierzu sind Trockenlegungsarbeiten, Instandsetzung von schadhaften Putzstellen, Erneuerung des Putzes sowie der Instandsetzung der Fensterbögen und –
faschen erforderlich. Ein Anstrich soll abschließend das Erscheinungsbild abrunden.
Bei den seitlichen Fassaden zur Kleingasse und zur Hofseite hin sollen im oberen
Bereich das Fachwerk instandgesetzt und eine Holzverschalung ähnlich wie in der
Steinfelder Straße an kommunalen Gebäuden aufgebracht, erhalten.
3
Kredite der NRW-Bank sowie KfW-Mittel möchten die Eigentümer nicht in Anspruch nehmen, so dass sich diese aufgrund der Bauberatung und der Informationen zum Fassadenprogramm hierfür entschieden haben. Dabei soll eine Förderung aufgrund des Kostenumfanges der Gesamtsanierung der Fassade nur für
den Giebelbereich erfolgen. Der Antrag wurde nunmehr vorgelegt. Es ergeben
sich hierfür Gesamtkosten in Höhe von 12.485,71 €. Erst nach äußerer Instandsetzung des Giebels kann mit der Innensanierung begonnen werden, so dass die
Maßnahme im Frühjahr noch umgesetzt werden soll.
Die Förderungen aus dem Masterplan Nettersheim sehen einen Zuschuss in Höhe
von 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 30,00 €
pro Quadratmeter (ausgemessener) aufgewerteter Fassaden- bzw. Hausvor/Hoffläche und je Projekt max. 3.000,00 € vor. Denkbar ist eine Ausnahme für
eine erhöhte Förderung. Bislang wurden aus diesem Programm Fördermittel in
Höhe von 13.212,56 € bereit gestellt.
Das Gebäude liegt an exponierter Stelle, d. h. das Gebäude, insbesondere jedoch
der Giebel sind sowohl von der Blankenheimer Straße, der Straße „Am Kirchberg“, der Bahnhofstraße sowie der Klosterstraße aus einsehbar. Aufgrund dessen wird empfohlen, von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen und den Eigentümern eine Förderung, in Höhe von 7.000,00 € zukommen zu lassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister