Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
259 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
16.02.17, 11:01
Aktualisiert
16.02.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 609 /X.L.
Datum: 14.02.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie 5. Änderung des Bebauungspanes G 14, Teilbereich "Auf Graben" im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Entnahme aus allgemeinen Deckungsmitteln.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zur Entwicklung und Erschließung weiterer Baulandflächen in Nettersheim
sind für den 3. Erschließungsabschnitt „Auf Graben“ im Bebauungsplan G 14
die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim
sowie die 5. Änderung dieses Bebauungsplanes durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.
Betroffen hiervon sind die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr.
182, 183, 184 und 194. Der als Anlage (Anlage 1) beigefügte Planauszug ist
Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.
Die
54.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Eifelgemeinde
Nettersheim beinhaltet die Umwandlung bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Bereiche in „Wohnbauflächen“ (s. Anlage 2).
Im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf
Graben“ ist die Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Allgemeines
Wohngebiet“ (WA) zu ändern. Es soll eine zweigeschossige Bauweise mit
einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl
(GFZ) von 0,8 festgesetzt werden. Im Übrigen sind die aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, 2. Teilbereich „Brotkiste“ erfolgten textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften in die 5. Änderung zu
übernehmen.
b) Der Auftrag zur Durchführung der Bauleitplanverfahren mit Begründung, sowie der erforderliche Umweltbericht mit sich ggf. hieraus ergebende weitere
gutachterlichen Betrachtungen, topografische Geländeaufnahmen sind an das
jeweils billigsbietende Planungs- bzw. Gutachterbüro zu erteilen.
c) Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
d) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB sind im Parallelverfahren durchzuführen. Darüber hinaus ist
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die Planung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
e) Nach Auswertung der vorgetragenen Stellungnahmen nach d) ist die Bauleitplanung ggf. zu modifizieren, so dass das Verfahren zur Öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten ist.
Begründung:
In seiner Sitzung am 13.12.2016 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a.
beschlossen,
„…die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 183 und 194 sowie ggf. einer
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 191 zu erwerben und
für eine bauliche Entwicklung des Bebauungsplanes G 14 zwischen „Brotkiste“ und „Zur
Klosterquelle“ im Zentralort Nettersheim zu sichern.“
Im Teilbereich „Auf Graben“ befinden sich das Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur
15 Nr. 184, das im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14 als Wirtschaftsweg aufgegeben und als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen wurde, sowie das
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 182, das derzeit als Wirtschaftsweg
ausgewiesen ist. Beide Grundstücke sollen zukünftig im Rahmen der 5. Änderung des
Bebauungsplanes G 14, dem Teilbereich „Auf Graben“ zugeordnet und als Allgemeines
Wohngebiet ausgewiesen werden. Nach ersten Grobplanungen kann zunächst von der
Inanspruchnahme der Teilfläche Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 191 abgesehen
werden.
Somit
umfasst
die
54.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Eifelgemeinde
Nettersheim sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Auf Graben“
die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 182, 183, 184 und 194.
Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches mit der Landesplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln wurden am 20.05.2016 die Vertreter über die weitere bauliche Entwicklung in Nettersheim, insbesondere über die bauleitplanerische Fortschreibung des
Bebauungsplanes G 14 informiert. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden
hohen Erschließungskosten für die Abwasserbeseitigung im Teilbereich „Brotkiste“ ist da-
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bei eine kostengünstigere Lösung seitens der Eifelgemeinde Nettersheim für die zuvor
beschriebenen landwirtschaftlichen Flächen angestrebt. Bedenken gegen diese Weiterentwicklung wurden seitens der Bezirksregierung Köln nicht vorgetragen.
Die für die Eifelgemeinde Nettersheim tätigen Planungsbüros wurden zur Abgabe eines
Honorarangebotes zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung aufgefordert. Ergänzend zu beauftragen sind der erforderliche Umweltbericht sowie ggf. hieraus resultierende gutachterliche Bewertungen. Es wird vorgeschlagen, dem preisgünstigen Planungsbüro den Auftrag zur Erstellung der erforderlichen Planunterlangen mit Begründung zu erteilen, um auf dieser Grundlage dann die erforderlichen Bauleitplanverfahren wie im Beschlussvorschlag dargestellt einzuleiten.
gez. Pracht
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Bürgermeister