Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 11:01
Aktualisiert
24.11.16, 11:01
Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage) Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage) Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage)

öffnen download melden Dateigröße: 153 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kur Vorlage 589 /X.L. Datum: 23.11.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze auf netto 275,00 € festzusetzen. Weiterhin beschließt der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 in der beigefügten Fassung. Begründung: Gemäß § 15 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nettersheim wird der Aufwand für die erstmalige Herstellung des Grundstücksanschlusses nach Einheitssätzen ermittelt. Dabei gelten die Wasserversorgungsleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend. Der Einheitssatz je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, beläuft sich seit 01.01.1996 auf netto 148,00 €. Dieser Einheitssatz ist zwischenzeitlich nicht mehr kostendeckend. Die notwendige Erhöhung des Aufwandersatzes ist u.a. darin begründet, dass Einzelanschlüsse überwiegend im Bereich von befestigten Verkehrsflächen hergestellt werden. Die Herstellung von einzelnen Anschlüssen innerhalb des Gemeindegebietes erfolgt derzeit über den gemeindlichen Bauhof bzw. Fremdfirmen, wobei die Arbeiten möglichst in Koordination mit anderen Versorgungsunternehmen durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Abrechnung der Einzelanschlüsse in den vergangenen Jahren wurde inzwischen eine Neuberechnung unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwandes vorgenommen. Entsprechend der beigefügten Kalkulation ergibt sich daher ein neuer Einheitssatz von netto 275,00 € pro lfd. m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze. 3 Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, mit Wirkung vom 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Grundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, auf netto 275,00 €. neu festzusetzen. Die Herstellung des Wasserleitungshausanschlusses, d.h. im privaten Grundstücksbereich, erfolgt ebenfalls wie bisher durch die Gemeinde. Die Kosten des Wasserleitungshausanschlusses sind von dem jeweiligen Grundstückseigentümer in der tatsächlich entstandenen Höhe zu übernehmen. Aufgrund der beigefügten Kalkulation ist der Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses in der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in der 5. Änderungssatzung entsprechend der beigefügten Form zu ändern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister