Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 11:01
Aktualisiert
24.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kur
Vorlage 589 /X.L.
Datum: 23.11.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze auf netto 275,00 € festzusetzen.
Weiterhin beschließt der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom
06.12.2005 in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nettersheim wird der Aufwand für die erstmalige Herstellung des Grundstücksanschlusses nach Einheitssätzen ermittelt. Dabei gelten die
Wasserversorgungsleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in
der Straßenmitte verlaufend. Der Einheitssatz je m Anschlussleitung, gemessen
von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, beläuft sich seit 01.01.1996 auf
netto 148,00 €. Dieser Einheitssatz ist zwischenzeitlich nicht mehr kostendeckend.
Die notwendige Erhöhung des Aufwandersatzes ist u.a. darin begründet, dass
Einzelanschlüsse überwiegend im Bereich von befestigten Verkehrsflächen hergestellt werden. Die Herstellung von einzelnen Anschlüssen innerhalb des Gemeindegebietes erfolgt derzeit über den gemeindlichen Bauhof bzw. Fremdfirmen,
wobei die Arbeiten möglichst in Koordination mit anderen Versorgungsunternehmen durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Abrechnung der Einzelanschlüsse in den vergangenen Jahren wurde inzwischen eine Neuberechnung unter
Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwandes vorgenommen. Entsprechend der
beigefügten Kalkulation ergibt sich daher ein neuer Einheitssatz von netto
275,00 € pro lfd. m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur
Grundstücksgrenze.
3
Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, mit Wirkung vom 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Grundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, auf netto
275,00 €. neu festzusetzen. Die Herstellung des Wasserleitungshausanschlusses,
d.h. im privaten Grundstücksbereich, erfolgt ebenfalls wie bisher durch die Gemeinde. Die Kosten des Wasserleitungshausanschlusses sind von dem jeweiligen
Grundstückseigentümer in der tatsächlich entstandenen Höhe zu übernehmen.
Aufgrund der beigefügten Kalkulation ist der Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses in der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in der 5.
Änderungssatzung entsprechend der beigefügten Form zu ändern.
gez. Pracht
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Bürgermeister