Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
37 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 11:01
Aktualisiert
24.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
V. Änderungssatzung
Aufgrund der §§7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496),
der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV.
NRW. S. 666) in Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser der Gemeinde
Nettersheim hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am
13.12.2016 folgende 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage beschlossen:
§1
§ 15 Absatz 2 erhält folgende Neufassung:
Der Aufwand für die erstmalige Herstellung des Grundstücksanschlusses wird
nach Einheitssätzen ermittelt. Dabei gelten die Wasserversorgungsleitungen, die
nicht in der Mitte der Straße verlaufen als in der Straßenmitte verlaufend. Der
Einheitssatz beträgt netto 275,00€/lfd. m Anschlussleitung, gemessen von der
Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze.
Die zu erhebende Umsatzsteuer wird im Bescheid gesondert ausgewiesen.
§2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Nettersheim, 13.12.2016
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Bürgermeister