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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone; I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
22.09.12, 06:11
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone;
I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes
II. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone;
I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes
II. Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 209/2012 Az.: 61.20-20 / 9. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.05.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 21.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone; I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes II. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den am 14.12.2010 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 486/2011) der Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern (Erweiterung im Südwesten). II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 die 09. Änderung des Flächennutzungsplans, E. – Erp, Windkraftkonzentrationszone zur Aufstellung beschlossen (siehe V 486 / 2011). In der Zwischenzeit wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (30.01.2012 bis 23.02.2012 bzw. 13.12.2011 bis 09.01.2012) durchgeführt. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung hat ein Grundstückeigentümer Bedenken gegen die Rücknahme der südlichen Hälfte der Windkraftkonzentrationszone vorgetragen und die Einbeziehung seiner beiden Windkraftanlagen südwestlich der Konzentrationszone in den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beantragt (s. Anlage). Damit sollen die Anlagen, die bisher außerhalb der Konzentrationszone liegen, planungsrechtlich gesichert werden. Gegen die Einbeziehung der Anlagen bestehen aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht bei gleichzeitiger Beibehaltung der Höhenbegrenzung (100 m) keine Bedenken Auf der Grundlage der o.a. Anregung sowie des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) hat das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Zimmermann einen Vorentwurf der 09. Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet. Die Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz ist von der Regionalplanungsbehörde Köln in Aussicht gestellt. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) kann nunmehr der nächste Verfahrensschritt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Anlagen  Anlageplan  Stellungnahme  Vorentwurf der 09. Änderung des Flächennutzungsplanes (in verkleinerter Fassung) und Begründung  Vorentwurf der 09. Änderung des Flächennutzungsplanes im Originalmaßstab (1:5000) an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner  UVP-Prüfung (Fraktionen, sachkundige Einwohner; s. SD-Net)  Umweltbericht (Fraktionen, sachkundige Einwohner; s. SD-Net)  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Fraktionen, sachkundige Einwohner; s. SD-Net) (Dr. Rips) -2-