Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
22.09.12, 06:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 209/2012
Az.: 61.20-20 / 9. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.05.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
21.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone;
I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes
II. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den am 14.12.2010 vom Rat
der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 486/2011) der
Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone, wie im Anlageplan
gekennzeichnet, zu ändern (Erweiterung im Südwesten).
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone als
Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 die 09. Änderung des
Flächennutzungsplans, E. – Erp, Windkraftkonzentrationszone zur Aufstellung beschlossen (siehe
V 486 / 2011).
In der Zwischenzeit wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.
1 und 4 Abs. 1 BauGB (30.01.2012 bis 23.02.2012 bzw. 13.12.2011 bis 09.01.2012) durchgeführt.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung hat ein Grundstückeigentümer Bedenken gegen die
Rücknahme der südlichen Hälfte der Windkraftkonzentrationszone vorgetragen und die
Einbeziehung seiner beiden Windkraftanlagen südwestlich der Konzentrationszone in den
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beantragt (s. Anlage). Damit sollen die
Anlagen, die bisher außerhalb der Konzentrationszone liegen, planungsrechtlich gesichert werden.
Gegen die Einbeziehung der Anlagen bestehen aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht
bei gleichzeitiger Beibehaltung der Höhenbegrenzung (100 m) keine Bedenken
Auf der Grundlage der o.a. Anregung sowie des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) hat das mit der Planung
beauftragte Planungsbüro Zimmermann einen Vorentwurf der 09. Änderung des
Flächennutzungsplans erarbeitet.
Die Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34
Landesplanungsgesetz ist von der Regionalplanungsbehörde Köln in Aussicht gestellt.
Nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB) kann nunmehr der nächste Verfahrensschritt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden.
Anlagen
Anlageplan
Stellungnahme
Vorentwurf der 09. Änderung des Flächennutzungsplanes (in verkleinerter Fassung) und
Begründung
Vorentwurf der 09. Änderung des Flächennutzungsplanes im Originalmaßstab (1:5000) an die
Fraktionen und sachkundigen Einwohner
UVP-Prüfung (Fraktionen, sachkundige Einwohner; s. SD-Net)
Umweltbericht (Fraktionen, sachkundige Einwohner; s. SD-Net)
Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Fraktionen, sachkundige Einwohner; s. SD-Net)
(Dr. Rips)
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