Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,5 MB
Datum
02.10.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt
Verschiebung der
Konzentrationszone für Windenergieanlagen
sowie Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen
in Erftstadt-Erp
Umweltbericht mit Eingriffsbewertung
und Analyse des Landschaftsbilds
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt
Verschiebung der
Konzentrationszone für Windenergieanlagen
und zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen
in Erftstadt-Erp
Umweltbericht mit Eingriffsbewertung
und Analyse des Landschaftsbilds
Gutachten im Auftrag der Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur Jennifer Hofmann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Bertram Mestermann
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Moltkestr. 28
50674 Köln
www.kbff.de
Köln im Mai 2012
Inhalt
1. Vorhabensbeschreibung und Methodik ..............................................................1
1.1 Vorhabensbeschreibung............................................................................................. 1
1.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 4
1.3 Bestandsituation ......................................................................................................... 4
1.4 Wirkfaktoren des Vorhabens ...................................................................................... 5
1.5 Untersuchungsinhalte und Methodik .......................................................................... 6
2. Grundstruktur des Untersuchungsraums ...........................................................8
2.1 Untersuchungsgebiet.................................................................................................. 8
2.2 Geografische und politische Lage .............................................................................. 8
2.3 Fachplanungen und Schutzgebiete ............................................................................ 8
2.3.1 Regionalplan Regierungsbezirk Köln ...................................................................... 8
2.3.2 Flächennutzungsplan .............................................................................................. 8
2.3.3 Landschaftsplan ...................................................................................................... 9
2.3.4 Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche ............................................. 10
3. Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse der vorhandenen
Umweltsituation ..................................................................................................11
3.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit..................................................... 13
3.1.1 Schallemissionen und Schadstoffbeeinträchtigungen ........................................... 13
3.1.2 Erholung ................................................................................................................ 13
3.2 Schutzgut Tiere ........................................................................................................ 14
3.2.1 Bestandsanalyse ................................................................................................... 14
3.2.2 Konfliktanalyse ...................................................................................................... 16
3.3 Schutzgut Pflanzen................................................................................................... 23
3.4 Schutzgut Boden ...................................................................................................... 27
3.5 Schutzgut Wasser .................................................................................................... 29
3.6 Schutzgut Klima und Luft.......................................................................................... 29
3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 30
3.8 Biologische Vielfalt ................................................................................................... 30
3.9 Wechselwirkungen ................................................................................................... 31
3.10 Schutzgut Landschaft – Darstellung und Bewertung des Landschaftsbilds ........... 32
4. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege...................................44
4.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit..................................................... 44
4.2 Schutzgut Tiere ........................................................................................................ 44
4. 3 Schutzgut Pflanzen.................................................................................................. 47
4. 4 Schutzgut Boden ..................................................................................................... 47
4. 5 Schutzgut Wasser ................................................................................................... 48
4. 6 Schutzgut Klima und Luft......................................................................................... 48
4. 7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .............................................................. 48
4. 8 Schutzgut Landschaft .............................................................................................. 48
5. Kompensationsmaßnahmen ..............................................................................49
5.1 Anlagenstandort ....................................................................................................... 49
5.1.1 Methodik ................................................................................................................ 49
5.1.2 Quantifizierung des Eingriffs.................................................................................. 49
5.2 Landschaftsbild......................................................................................................... 53
6. Allgemein verständliche Zusammenfassung....................................................54
7. Literatur und sonstige verwendete Quellen......................................................58
K ÖLNER B ÜRO
FÜR
F AUNISTIK
1.Vorhabensbeschreibung und Methodik
1. Vorhabensbeschreibung und Methodik
1.1 Vorhabensbeschreibung
Die im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln,
dargestellte Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Erp-Nord“ wird seit ca. 10 Jahren
nur in ihrem nördlichen Bereich genutzt. Hier befinden sich aktuell sechs Windenergieanlagen. Im südlichen Bereich können auf der östlichen Hälfte wegen der bestehenden Eigentumsverhältnisse, auf der westlichen Hälfte wegen erforderlicher Abstände zu den bestehenden Anlagen keine weiteren Anlagen errichtet werden.
Erp
Abbildung 1: Lage der bestehenden Konzentrationszone (blaue Markierung) nördlich von
Erftstadt-Erp auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.
Vor dem Hintergrund der Planungsabsichten der melius-energie GmbH aus Ibbenbüren,
zwei weitere Windenergieanlagen zu errichten, hat diese daher die Verschiebung der Windkonzentrationszone beantragt. Der südliche Bereich soll aufgegeben werden und stattdessen
die Zone nach Westen ausgedehnt werden. Die Höhenbeschränkung von 100 m Gesamthöhe bleibt bestehen. Ebenfalls bleibt die Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen im ge1
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FÜR
F AUNISTIK
1.Vorhabensbeschreibung und Methodik
samten Plangebiet erhalten. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans geht eine Verlagerung Konzentrationszone einher.
Erp
Abbildung 2: Lage des Plangebiets (rote Markierung) sowie der geplanten Konzentrationszone für
Windenergieanlagen (schwarze Strichlinie) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.
Weiterhin ist vorgesehen, in der geplanten Konzentrationszone zwei Windenergieanlagen
des Typs ENERCON E-53 zu errichten. Diese Windenergieanlagen sind baugleich mit den
vorhandenen Anlagen und besitzen eine Nennleistung von 800 kW. Sie verfügen über eine
Nabenhöhe von 73 m und einem Rotordurchmesser von 52,9 m, woraus sich eine maximale
Anlagengesamthöhe einschließlich Rotor von 99,5 m ergibt.
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1.Vorhabensbeschreibung und Methodik
L 51
Abbildung 3: Lage der geplanten Anlagenstandorte (rote Punkte) innerhalb des Plangebiets (rote
Markierung) sowie der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen (schwarze Strichlinie).
Abbildung 4: Ansicht des Modells der geplanten Windenergieanlagen (Quelle: ENERCON 2010).
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1.Vorhabensbeschreibung und Methodik
1.2 Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) wird für die Belange des Umweltschutzes nach
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet werden. Die Umweltprüfung bezieht sich auf Faktoren, die nach gegenwärtigem Wissensstand und durch allgemein anerkannte Prüfungsmethoden sowie je nach Inhalt
und Detaillierungsgrad des Bauleitplans üblicherweise verlangt werden kann. Das Ergebnis
der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind gemäß § 1a BauGB in der Abwägung die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu berücksichtigen.
Entsprechend der Definition des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Veränderungen in der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, als
Eingriff zu bewerten. Mit Hilfe von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen wird gewährleistet, dass nach Beendigung eines Projekts keine erheblichen Beeinträchtigungen
verbleiben bzw. für unvermeidbare Eingriffe Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden.
1.3 Bestandsituation
Das ca. 63 ha große Plangebiet liegt nördlich Erftstadt-Erp innerhalb einer größeren, weitestgehend gehölzfreien, landwirtschaftlichen Fläche. Die rechtskräftige Konzentrationszone
für Windenergieanlagen ist ca. 44 ha groß und wird mit Änderung des Flächennutzungsplans
auf ca. 49 ha vergrößert. Die Umgebung der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen sowie der Anlagenstandorte wird landwirtschaftlich genutzt und stellt sich in weiten Teilen als intensiv bewirtschaftetes Ackerland dar. Die Standorte der geplanten Windenergieanlagen liegen auf einer Ackerfläche. Innerhalb des Plangebietes befinden sich bereits acht Windkraftanlagen in Betrieb. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet, westlich der
Landesstraße L 51, befinden sich auf dem Gemeindegebiet von Nörvenich eine Anlage in
Betrieb und zwei Anlagen im Bau. Sieben andere Anlagen stehen weiter entfernt, diese teils
auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß.
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1.Vorhabensbeschreibung und Methodik
Abbildung 5: Nordwestlicher Bereich des Plangebiets mit den Standorten der geplanten Windenergieanlagen als Panorama-Darstellung.
1.4 Wirkfaktoren des Vorhabens
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Errichtung von zwei Windenergieanlagen werden Boden- und Biotopflächen durch Bauwerke, Verkehrsflächen und Kabelgräben
beansprucht. Wirkungen gehen in diesem Zusammenhang primär von den folgenden Faktoren aus:
•
Überbauung und Versiegelung von Ackerflächen im Bereich der Windenergieanlagen
sowie der Standorte der Transformatoren.
•
Herstellung von Aufstellflächen für Kräne mit nicht versiegelten Oberflächen als dauerhafte Einrichtung. Den Flächen kommt aufgrund ihrer extensiven Nutzung nach dem Abschluss der Montagearbeiten eine Lebensraumfunktion zu.
•
Herstellung von Lager- und Montageflächen als temporäre Einrichtung. Diese Bereiche
werden nach dem Abschluss der Montagearbeiten ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt und können in der Folge wiederum eine Lebensraumfunktion übernehmen.
•
Optimierung und Ertüchtigung bestehender Wegeflächen für den Transport der Anlagenbauteile.
In der folgenden Tabelle werden alle denkbaren Wirkungen des Vorhabens als potenzielle
Wirkfaktoren zusammengestellt.
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1.Vorhabensbeschreibung und Methodik
Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplans
sowie der Errichtung von zwei Windenergieanlagen.
Maßnahme
baubedingt
Bauarbeiten zur
Baufeldvorbereitung für die Einrichtung der Windenergieanlagen
und Transformatoren
Herstellung
der
Kranaufstellflächen
sowie von Lagerund Montagefläche
Optimierung und
Ertüchtigung der
vorhandenen
Wege
anlagebedingt
Flächeninanspruchnahme
durch die Windenergieanlagen
und Transformatoren
Störungen durch
optische Wirkungen
betriebsbedingt
Störungen durch
optische Wirkungen
Störungen durch
Schallemissionen
betriebsbedingtes
Unfallrisiko
Wirkfaktor
Auswirkung
betroffene
Schutzgüter
• Schallemissionen durch
den Baubetrieb
• stoffliche Emissionen
durch den Baubetrieb
• Entfernung von krautiger
Vegetation
• Lebensraumbeeinträchtigung durch
Schallemissionen oder stoffliche Emissionen
• Lebensraumverlust/-degeneration
• Bodendegeneration und
Verdichtung
• Menschen
• Tiere
• Pflanzen
• Boden
• Versiegelung von Bodenflächen
• Nachhaltiger Lebensraumverlust
• Anfall von Niederschlagswasser auf den zusätzlich
überbauten Flächen
• Silhouettenwirkung
• Verminderung der Grundwasserneubildungsrate und Erhöhung des oberflächlichen Wasserabflusses
• Lebensraumverlust/-degeneration
durch Meideverhalten
• Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
• Tiere
• Pflanzen
• Boden
• Wasser
• Schattenwurf
• Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion der Landschaft
• Lebensraumverlust/-degeneration
• Lebensraumbeeinträchtigung
• Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion der Landschaft
• Tod
• Schallemissionen durch
das Windgeräusch der
Rotorblätter
• Kollisionen flugfähiger
Tierarten mit den Rotoren
• Menschen
• Tiere
• Landschaftsbild
• Menschen
• Tiere
• Menschen
• Tiere
• Tiere
1.5 Untersuchungsinhalte und Methodik
Die Methodik der Umweltprüfung folgt den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a
BauGB. Der Umweltbericht wird wie folgt gegliedert:
•
Beschreibung der Veranlassung und der Aufgabenstellung
•
Analyse der Grundstruktur des Untersuchungsraumes
6
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•
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1.Vorhabensbeschreibung und Methodik
Bestandsanalyse durch schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation
•
Konfliktanalyse des Vorhabens
•
Darstellung von Maßnahmen zur Minderung und Kompensation von Beeinträchtigungen
•
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Von dem geplanten Vorhaben gehen Auswirkungen auf Natur und Landschaft aus, die im
Sinne des § 14 BNatSchG als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten sind. Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion
von Biotoptypen (LUDWIG 1991). Die Erfassung der Biotoptypen folgt dabei der Methodik der
Biotoptypenkartierung in Nordrhein-Westfalen (LÖLF 1982).
Die Bewertung der vorhabensspezifischen Wirkungen auf das Landschaftsbild erfolgt nach
dem methodischen Ansatz der Planungshilfe Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
durch mastenartige Eingriffe – Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung (NOHL 1993). Ziel der Planungshilfe ist es, die landschaftsästhetische
Komponente in die naturschutzfachliche Beurteilung und Kompensationsermittlung bei Eingriffen
durch
mastenartige,
technische
Objekte
beträchtlicher
Höhe
einzubinden.
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F AUNISTIK
2.Grundstruktur des Untersuchungsraums
2. Grundstruktur des Untersuchungsraums
2.1 Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans sowie
die angrenzenden Flächen, sofern diese für die Aspekte der Umweltprüfung relevant sind.
2.2 Geografische und politische Lage
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich nordwestlich des Ortsteils
Erp der Stadt Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln. Die geplante Konzentrationszone für Windenergieanlagen liegt in der Gemarkung Erp und umfasst die Flurstücke
16, 36, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 49, 60 und 63 der Flur 3.
2.3 Fachplanungen und Schutzgebiete
2.3.1 Regionalplan Regierungsbezirk Köln
Der Regionalplan stellt im Bereich der Planänderung allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dar. Ziel der Regionalplanung ist es, in den allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen
die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten und dabei den allgemeinen Anforderungen der Landschaftsentwicklung und des Bodenschutzes Rechnung zu tragen.
2.3.2 Flächennutzungsplan
Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt stellt den Änderungsbereich sowie die nähere Umgebung als Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9
BauGB mit in Teilen überlagerter Konzentrationszone für Windenergieanlagen dar. Die Größe der dargestellten Fläche wurde so gewählt, dass bis zu 10 mittelgroße Anlagen errichtet
werden können. Um eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und eine möglichst einheitliche Höhe der Windparks
zu erreichen, wurde zudem eine Höhenbegrenzung der Anlagen auf maximal 100 m über der
natürlichen Geländeoberkante festgelegt.
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2.Grundstruktur des Untersuchungsraums
Abbildung 6: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt (Quelle: STADT ERFTSTADT
1998).
2.3.3 Landschaftsplan
Die geplante Konzentrationszone für Windenergieanlagen sowie die Anlagenstandorte der
zwei Windenergieanlagen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 4 „Zülpicher
Börde“ (RHEIN-ERFT-KREIS 1983). Für den unmittelbar nördlich angrenzenden Bereich ist
kein Landschaftsplan festgesetzt (KREIS DÜREN 2012).
In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte (vgl. Abb. 7) ist als Entwicklungsziel für die Konzentrationszone der „Ausbau der Agrarlandschaft mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen“ dargestellt.
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K ÖLNER B ÜRO
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2.Grundstruktur des Untersuchungsraums
Abbildung 7: Auszug aus dem Landschaftsplan 4 „Zülpicher Börde“ (Quelle: RHEIN-ERFT-KREIS) mit
der Lage des Plangebiets sowie der geplanten Anlagenstandorte (rote Markierung) innerhalb des
für den Ausbau der Agrarlandschaft dargestellten Bereichs (lila Markierung).
2.3.4 Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche
In der näheren Umgebung zur geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen befinden sich keine Schutzgebiete bzw. besonders geschützte Bereiche (LANUV 2012).
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
3. Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse der
vorhandenen Umweltsituation
Methodik
Im Rahmen einer Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation in
der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen ermittelt und bewertet. Dazu
wurden die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet.
Die Konzentrationszone und das Umfeld wurden am 06. Dezember 2011 begangen und kartiert. Es erfolgte eine flächendeckende Erfassung der anstehenden Biotoptypen.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsraum ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den Umfang
und die Erheblichkeit dieser Wirkungen in einer Konfliktanalyse abzuschätzen.
Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Menschen und menschliche Gesundheit
Tiere
Pflanzen
Boden
Wasser
Klima und Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Von dem Bau, der Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage können bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen. Wie bei jedem
Hochbauvorhaben stehen diese in Verbindung mit der Überbauung von Grundflächen, der
temporären Beanspruchung von Randflächen durch die Bautätigkeit, der Schaffung von
Infrastruktureinrichtungen (Versorgungsleitungen, Nebengebäude) und der Anlage von Verkehrsflächen.
Die von der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen ausgehenden Wirkungen
auf Tiere werden unter besonderer Würdigung der artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens im Rahmen eines gesonderten Gutachtens betrachtet (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
2012).
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Die Quantifizierung des Eingriffs erfolgt nach der Methode zur ökologischen Bewertung der
Biotopfunktion von Biotoptypen (LUDWIG 1991). Als Bewertungsgrundlage wird die örtliche
Bestandssituation im Rahmen einer Biotoptypenkartierung erfasst. Die Bewertung der vorhabensspezifischen Wirkungen auf das Landschaftsbild erfolgt nach dem methodischen Ansatz der Planungshilfe Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe – Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung (NOHL
1993).
Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten
Das Baugesetzbuch (Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) fordert die Betrachtung der NullVariante sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche
Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind“.
Ziel des geplanten Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplans mit Verschiebung
der Konzentrationszone für Windenergieanlagen. Im Zuge dessen sollen zwei Windenergieanlagen errichtet werden. Der gewählte Standort der geplanten Konzentrationszone weist
unter Betrachtung der räumlichen Nähe zu dem bestehenden Windpark sowie der vergrößerten Entfernung zu den Siedlungsbereichen Erftstadt-Erp und dem Kordenhof eine gute Eignung für das geplante Vorhaben auf.
Vor diesem Hintergrund wird ein Verzicht auf das Vorhaben (Null-Variante) der Zielsetzung
des Vorhabensträgers nicht gerecht. Bei einem Vorhabensverzicht wird im Hinblick auf die
Eigentumsverhältnisse eine Errichtung von Windenergieanlagen im südlichen Bereich der
bestehenden Konzentrationszone nicht möglich sein. Mit Blick auf die energie- und klimapolitische Bedeutung der Windenergienutzung müssten, zur in Nordrhein-Westfalen angestrebten Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, verstärkt Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Die aktuelle Bestandssituation im
Plangebiet könnte mittelfristig erhalten werden. Gleichwohl würden entsprechend der vorhandenen Nachfrage nach Standorten für Windenergieanlagen die geplanten Konzentrationszonen an anderer Stelle geschaffen.
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
3.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
3.1.1 Schallemissionen und Schadstoffbeeinträchtigungen
Bestandsanalyse
Im Bereich der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen sind bereits sechs
Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-40/6 mit einer Nennleistung von 600 kW und
einer Gesamthöhe von 100 m errichtet worden. Zwei weitere bereits vorhandene Anlagen
befinden sich außerhalb der Zone. Sie werden durch die Planung mit in die Konzentrationszone einbezogen, so dass dann insgesamt acht Anlagen innerhalb der Windkonzentrationszone liegen.
Konfliktanalyse
Die im Zusammenhang mit dem Vorhaben durchgeführte Berechnung der Schallemissionen
kommt zu dem Ergebnis (ENERCON 2011), dass die gültigen Nacht-Immissionsrichtwerte
entsprechend der TA-Lärm an den relevanten Schall-Immissionsorten nicht überschritten
werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplans mit Verschiebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen wird zu keinen Veränderungen der vorhandenen Schallemissionen führen. Die Verschiebung der Konzentrationszone kann durch die dadurch entstehende
größere Entfernung zu vorhandenen Siedlungsbereichen sowie der Nähe zu der Landesstraße L 51 als positive Auswirkung gewertet werden.
Schadstoffbeeinträchtigungen sind lediglich im Rahmen der Errichtung der zwei Windenergieanlagen zu erwarten. Diese Belastungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich
auf die nähere Umgebung der Anlagenstandorte beschränkt und werden zu keinen nachhaltigen Störwirkungen führen.
3.1.2 Erholung
Bestandsanalyse
Die Erholungseignung wird durch die Qualität des Landschaftsbilds bestimmt, die Erholungsnutzung ist abhängig von der Zugänglichkeit und Begehbarkeit des Landschaftsraums.
Der Landschaftsraum wird durch die anstehenden ackerbaulich genutzten Flächen in Verbindung mit der geringen Strukturierung und Vielfalt der Landschaft geprägt. Weiterhin stellen die vorhandenen Windenergieanlagen eine ästhetische Vorbelastung des Landschaftsbilds dar. Die Zugänglichkeit des Landschaftsraums wird über die Erschließung durch überwiegend asphaltierte Wirtschaftswege ermöglicht.
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K ÖLNER B ÜRO
FÜR
F AUNISTIK
3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Konfliktanalyse
Da der Erholungswert einer Landschaft immer mit der ästhetischen Wahrnehmung gekoppelt
ist, wird dem Untersuchungsgebiet lediglich ein geringer bis mäßiger Erholungswert zugesprochen (vgl. Schutzgut Landschaft). Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die
Errichtung von zwei Windenergieanlagen werden die Erholungseignung sowie Erholungsnutzung nicht nachhaltig verändern.
3.2 Schutzgut Tiere
Im Rahmen der faunistischen Untersuchung wurden die von der Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Windenergieanlagen ausgehenden Auswirkungen auf die Artengruppen Fledermäuse, Amphibien und Vögel artenschutzrechtlich in einem gesonderten Gutachten betrachtet (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
2012).
3.2.1 Bestandsanalyse
Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Bei den Standorten der geplanten Windenergieanlagen handelt es sich um Ackerflächen. Mit
artenschutzrechtlich relevanten Amphibien-, Reptilien- oder Libellenarten ist weder auf den
Standorten der Windenergieanlagen noch den benötigten Zuwegungen zu rechnen. Es finden sich weder Gewässer für Amphibien noch geeignete Lebensraumstrukturen für Reptilien
im Vorhabensbereich und seiner Umgebung. Auch ist nicht mit wichtigen Verbundkorridoren
für diese Tiergruppen zu rechnen.
Gehölze befinden sich nur entlang der L 51, nicht auf den eigentlichen Stellflächen der
Windenergieanlagen und ihrer Umgebung. Damit können auch Vorkommen von Lebensräumen für gehölzgebundene Arten wie die Haselmaus ausgeschlossen werden. Für Arten wie
den Nachtkerzenschwärmer als eine an Waldränder oder Ruderalfluren gebundene Anhang-IV-Schmetterlingsart sind ebenfalls keine geeigneten Lebensraumstrukturen vorzufinden.
Quartiere für Fledermäuse, etwa in Bäumen oder Gebäuden, werden vorhabensbedingt nicht
beansprucht. Auch Gehölzstrukturen, die eine Funktion als Flugkorridor für Fledermäuse
haben könnten, reichen nicht bis an die Standorte der Windenergieanlagen heran, so dass
bei Fledermäusen weder mit Schlagopfern noch mit Zerschneidungswirkungen zu rechnen
ist. Es können allerhöchstens verbreitete Fledermausarten wie die Zwergfledermaus oder
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K ÖLNER B ÜRO
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F AUNISTIK
3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
der Große Abendsegler im Umfeld des Vorhabensgebiets vorkommen. Da eine Beeinträchtigung dieser Vorkommen aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen im Vorhabensbereich
auszuschließen ist, sind die denkbaren Vorkommen zu vernachlässigen.
Hinweise auf Vorkommen der Anhang-IV-Art Feldhamster fanden sich bei der Auswertung
von Daten ebenfalls nicht. Auch die Hamsterkartierung in benachbarten Flächen im Jahr
2009 erbrachte keine Hinweise auf ein Vorkommen der Art im Raum.
Es ist folglich nicht mit Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Bereich
der Windenergieanlagen und ihrer Umgebung zu rechnen, bei denen vorhabensbedingte
Beeinträchtigungen auftreten könnten. Sie werden daher auch nicht weiter behandelt.
Europäische Vogelarten
Auf Grundlage der Quellenauswertung kann im Raum, in dem sich das Vorhabensgebiet
befindet, mit einem Vorkommen von mindestens 65 Vogelarten gerechnet werden. Ein Großteil dieser Vogelarten ist der weiteren Umgebung des Vorhabensgebiets zuzuordnen. So
sind Vorkommen von an Gehölze gebundenen Brutvögeln im eigentlichen Vorhabensgebiet
sowie seiner direkten Umgebung (bis ca. 300 m um die Windenergieanlagen und die Zuwegungen herum) auszuschließen, da entsprechende Biotopstrukturen fehlen.
Damit verbleibt ein insgesamt nur geringes Artenpotenzial, das dem eigentlichen Vorhabensgebiet und seiner näheren Umgebung zuzuordnen ist. Brutvögel der offenen, gehölzarmen bis -freien Feldflur wie Feldlerche, Wiesenpieper, Jagdfasan, Rebhuhn oder Wiesenschafstelze könnten hier potenziell als Brutvögel vorkommen. Bei der Grauammer sind gelegentliche Brutvorkommen nicht vollkommen auszuschließen. Die Art wurde im Jahr 2007
nach Angaben des LANUV nicht im Bereich des eigentlichen Vorhabensgebiets, dafür aber
etwa 300–400 m südlich hiervon als Brutvogel nachgewiesen.
Bei einigen Groß- und Greifvogelarten wird den Empfehlungen der LAG VSW (Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten) gefolgt. Die Vorkommen dieser Arten werden
auch im weiteren Umfeld der Windenergieanlagen-Standorte (bis zu einer Entfernung von 3
km) betrachtet. Hierzu zählen vor allem die Weihenarten Wiesen-, Rohr- und Kornweihe sowie Baumfalke und Rotmilan. Geringere Bedeutung ist dem Vorkommen der ungefährdeten
Greifvogelart Mäusebussard beizumessen.
Planungsrelevante Vogelarten
Bei den planungsrelevanten Arten handelt es sich um die im Raum nachgewiesenen Arten
Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn und Wiesenpieper. Insbesondere bei den Arten
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K ÖLNER B ÜRO
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Feldlerche, Kiebitz und Grauammer sind gelegentliche Brutvorkommen im Bereich der
Windenergieanlagen-Standorte nicht vollständig auszuschließen. Grauammer und Wiesenpieper benötigen höhere Strukturen als Sitz- oder Singwarten. Diese dürften im Bereich der
eigentlichen Standorte nur gelegentlich entstehen, etwa bei Anbau von Luzerne oder Verunkrautung mit höherwüchsigen Pflanzen (z. B. Disteln).
Für die Rohrweihe ist das weitere Umfeld der Windenergieanlagen-Standorte ein wichtiger
Brutstandort. Nach Darstellung des Komitees gegen den Vogelmord e.V. handelt es sich bei
dem Umfeld der Windenergieanlagen um das bisher größte bekannte „Brutcluster“ der Art in
der Region. Hier haben im Jahr 2010 vier Brutpaare im 3 km-Umkreis um die Windenergieanlagen gebrütet. Im Jahr 2011 war es ein Brutpaar und ein Brutverdacht. Alle Bruten fanden
in Wintergerste auf Ackerstandorten statt. Der gesamte Raum um die geplanten und bereits
bestehenden Windenergieanlagen herum ist als wichtiger und regelmäßig besuchter Nahrungsraum für die Art anzusehen.
Die Wiesenweihe hat ihre Brutstandorte in etwas größerer Entfernung zu den geplanten
Windenergieanlagen-Standorten (Bereich Weiler in der Ebene). Hier kommen regelmäßig 2
bis 4 Brutpaare der Art vor. Das Umfeld um die geplanten Windenergieanlagen wird nach
Angaben des KOMITEES GEGEN DEN VOGELMORD e.V. aber von der Wiesenweihe regelmäßig
zur Nahrungssuche genutzt. Insbesondere Männchen der Art sollen hier vorkommen.
Für die Kornweihe werden für den Bereich um die Windenergieanlagen regelmäßige Beobachtungen zur Brutzeit und im Winter gemeldet. Brutnachweise sind noch nicht bekannt.
Der Baumfalke wurde als Nahrungsgast und Durchzügler im Rahmen von Kartierungen beobachtet. Bruten finden im Umfeld der Windenergieanlagen nicht statt. Die Brutplätze dürften
in weiterer Entfernung zu den Windenergieanlagen-Standorten liegen.
Für den Rotmilan ist nur von unregelmäßigen Vorkommen im Raum auszugehen. Die Art
wurde hier nur vereinzelt als Nahrungsgast und Durchzügler beobachtet. Der Mäusebussard
ist ebenfalls vor allem als Nahrungsgast im Raum einzustufen. Gelegentliche Bruten in Feldgehölzen oder Gehölzen entlang der vorhandenen Straßen oder an Waldrändern sind bei
dieser Art aber nicht auszuschließen.
3.2.2 Konfliktanalyse
Baubedingte Wirkfaktoren
Die Errichtung der Windenergieanlagen kann Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten mit sich bringen. Baubedingt sind hierbei vor allem die unmittelbaren Standorte
der Windenergieanlagen, ihre Zuwegungen sowie sämtliche Flächen, die baubedingt bean16
K ÖLNER B ÜRO
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
sprucht werden, näher zu betrachten. Die baubedingten Wirkungen sind dabei zeitlich auf die
Bauphase beschränkt. Maßgeblich in diesem Zusammenhang sind:
•
Unmittelbare Gefährdung von Individuen
Baubedingt sind Tötungen oder Verletzungen von Tieren im Bereich der Windenergieanlagen, ihrer Zuwegungen und sonstiger benötigter Anlagen (Trafos, Kabel usw.) denkbar.
So würde die Beseitigung von Vegetationsstrukturen, in denen sich Nester mit Eiern oder
Jungtiere von Vögeln befinden, zur unmittelbaren Gefährdung dieser Tiere führen. Dies
gilt auch im Falle der Rodung älterer Gehölzbestände mit einer Funktion als Quartierstandort für Fledermäuse. Überwinternde Tiere (z. B. Amphibien, Reptilien) könnten
durch die Beseitigung ihrer Verstecke infolge von Bodenabtrag, aber auch durch das Zuschütten unterirdischer Landhabitate, verletzt oder getötet werden.
Möglich sind darüber hinaus auch Verkehrsopfer durch den Fahrzeug- und Geräteeinsatz
im Vorhabensgebiet. Dieses Risiko ist auf weniger mobile und nicht flugfähige Arten beschränkt, etwa Amphibien. Die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sind i. d. R. zu gering,
um zu einem direkten Kollisionsrisiko für flugfähige Tiere (Fledermäuse und Vögel) zu
führen.
•
Akustische Wirkungen
Die Bautätigkeit ist mit Maschinenbetrieb und daraus resultierenden Lärmemissionen
verbunden. Dadurch kann es zu Beeinträchtigungen von Lebensräumen kommen.
Die baubedingte Lärmbelastung erstreckt sich auf das Umfeld von Baustellen. Die Lage
und Ausdehnung der einzelnen Baufelder ist zurzeit noch nicht genau festgelegt. Die
Auswirkungen können durch geeignete Maßnahmen (z. B. Bauausschlusszeiten) vermindert werden. In die Betrachtung sind zudem Vorwirkungen einzubeziehen. Die gewählten
Standorte für die beiden Anlagen liegen im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zudem befinden sie sich in unmittelbarer Nähe zur viel befahrenen L 51. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Störwirkungen sowie der Tatsache, dass die zusätzlichen baubedingten Störungen nicht nachhaltig wirken, sind keine relevanten Zunahmen von Störwirkungen im Raum zu erwarten.
•
Optische Wirkungen
Im Zusammenhang mit der Bautätigkeit ist auch mit visuellen Störwirkungen auf Teilbereiche zu rechnen, die an die Standorte der Windenergieanlagen angrenzen: tagsüber
durch Personal und/oder Fahrzeuge, nachts ggf. durch künstliche Beleuchtung. Sie sind
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
zeitlich auf die Bauphase, räumlich auf die nähere Umgebung der Baustellen (d. h. auf
Bereiche mit Sichtkontakt zur Baustelle) beschränkt.
Die baubedingten optischen Wirkungen können auf die zur Bebauung vorgesehenen Bereiche beschränkt werden. Die Auswirkungen können durch Maßnahmen (z. B. Bauausschlusszeiten) vermindert werden. Zu beachten ist zudem wieder, dass bereits Vorwirkungen in Form optischer Störwirkungen vorhanden sind (s. o.). Es handelt sich um
landwirtschaftliche Nutzflächen mit entsprechender Erschließung. In direkter Nachbarschaft, unmittelbar westlich angrenzend, befindet sich mit der L 51 eine viel befahrene
Straße, so dass auch hier bereits Vorbelastungen bestehen.
•
Flächeninanspruchnahme/Lebensraumverlust
Insbesondere für das Aufstellen der Windenergieanlagen müssen Baufelder eingerichtet
werden, auf denen die Kranwagen stehen können. Auch sind Baufelder für die Lagerung
von Material oder die Errichtung von Trafos und weiteren Betriebsgebäuden nötig. Hinzu
kommt die Flächeninanspruchnahme durch Errichtung von Zuwegungen. Hierbei kann es
zum Lebensraumverlust artenschutzrechtlich relevanter Arten kommen. Ggf. sind die beanspruchten Lebensräume wiederherstellbar.
Die Zuwegungen müssen eine ausreichende Dimensionierung aufweisen, damit die benötigten Fahrzeuge an den Standort der WEA gelangen können. Nach Darstellung von
ENERCON (2007) kommen folgende Fahrzeuge zum Einsatz: Kesselbrücken, Tiefbettfahrzeuge, Sattelauflieger, Semiauflieger und Adapterfahrzeuge. Bei den Fahrzeugen handelt
es sich z. T. um überlange LKW, so dass bei den Zuwegungen auf eine ausreichende
Breite und eine entsprechende Kurvenführung zu achten ist.
Die Erschließung der beiden neu geplanten Anlagen soll genauso erfolgen, wie die der
bestehenden Windenergieanlagen: Von der L 51, die zwischen Erftstadt-Erp und Nörvenich-Pingsheim verläuft, führt ein Wirtschaftsweg zum Vorhabengebiet, der verbreitert
und verstärkt und für die geplanten Schwertransporte schon genutzt wurde. Es kommt
folglich allerhöchstens zu sehr geringfügigen zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen.
Nach Darstellung des Betreibers soll der Stromanschluss für die zwei neuen Anlagen
durch ein im Wirtschaftsweg befindliches Mittelspannungserdkabel erfolgen. Er wird nach
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Die Telekommunikationsanbindung
soll per Funk (GSM) erfolgen.
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Für die Errichtung jeder Windenergieanlage wird zudem eine Kranstellfläche benötigt, die
in unmittelbarer Nachbarschaft zum Turm der Anlage herzustellen ist. Diese Stellfläche
ist als ebene, grobkörnige Oberfläche mit einer Deckschicht aus Recycling- oder Mineralgemisch herzustellen. Neben der Kranstellfläche muss eine Vormontagefläche angelegt
werden, die ebenfalls zu schottern ist. Die Vormontagefläche kann nach dem Aufbau der
Anlage zurückgebaut werden. Für das Fundament des Betonturms werden ebenfalls Flächen beansprucht.
Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen
Die anlage- und betriebsbedingten Wirkungen der geplanten Windenergieanlagen entstehen
zum einen durch den anlagebedingten Flächenverlust, insbesondere aber durch die betriebsbedingten Effekte. Mit Blick auf Vorkommen artenschutzrechtlich zu beachtender Arten
sind folgende Punkte relevant:
•
Unmittelbare Individuengefährdung, insbesondere durch Kollisionen
Der Betrieb von Windkraftanlagen kann zu Kollisionen von Vögeln führen, wobei die Mortalitätsraten artspezifisch unterschiedlich hoch sind. Hinzu kommen starke Luftverwirbelungen im Nachlauf der Anlagen sowie Druckunterschiede an den Rotorblattvorder- und
Rückseiten, die ebenfalls eine Gefährdung darstellen können. Bei den meisten Arten wird
eher von einem geringen Mortalitätsrisiko für Vögel durch Windkraftanlagen ausgegangen. Im Vergleich zu anderen Kollisionsobjekten wie Fahrzeugen, Gebäuden oder Freileitungen spielen Windkraftanlagen eine nur sehr geringe Rolle in Bezug auf den Individuenverlust bei Vögeln. Dies liegt u. a. daran, dass sich die meisten Brutvögel unterhalb
des Rotorbereichs der Windkraftanlagen bewegen, der Vogelzug dagegen zu einem großen Teil in höheren Luftschichten stattfindet. Wohl auch aus diesem Grund liegen bei
Vögeln mit hohen Reproduktionsraten die Mortalitätsraten i. d. R. in einem für das Überleben von Populationen unerheblichen Niveau.
Ein Kollisionsrisiko besteht zudem in Gebieten mit besonders hohen Konzentrationen
ziehender Vögel, wenn diese dort nur niedrig fliegen oder aber durch Schlechtwetterlagen dazu gezwungen werden, niedrig zu fliegen. Das Risiko der Kollision mit den Anlagen kann bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Nebel oder starker Wind) oder bei
Dunkelheit ansteigen.
Als weitere artenschutzrechtlich relevante Gruppe sind die Fledermäuse zu nennen. Für
den Kollisionstod von Fledermäusen ist die Rotorbewegung von Relevanz. Nachteilige
Schallemissionen im Ultraschallbereich, die ein Meideverhalten verursachen oder Schall,
19
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
der zur akustischen Maskierung von Beutetieren führt, sind nicht vorhanden. Lichtquellen,
die ein Meideverhalten verursachen oder eine Lockwirkung erzielen, sind ebenfalls für
Fledermäuse nicht relevant. Diskutiert werden die Bildung von Wärmeglocken und damit
eine Konzentration von Insekten, die wiederum Fledermäuse anlocken könnten, allerdings kann dies durch aktuelle Forschungen bislang nicht belegt werden.
Die Gründe für den Fledermausschlag an Windenergieanlagen sind bislang ungeklärt.
Denkbar ist, dass Fledermäuse die Anlagen aus folgenden Punkten nicht wahrnehmen:
•
unbekanntes Hindernis in einem ansonsten hindernisfreien Raum (v. a. wandernde
Tiere) und Sekundärwirkungen (Verwirbellungen, Ultra-Schall-Emission)
•
Fernorientierung ohne Echoortung
•
akustisch schwer erkennbares Hindernis
Oder dass von den Windenergieanlagen eine Attraktionswirkung ausgeht. Diskutiert wird:
•
Insektenflug durch Wärmeglocken
•
Neugierdeverhalten und Erkundung von Landschaftsstrukturen
Bei Fledermäusen besteht zudem ein weiteres Gefährdungspotenzial durch die mögliche
Besiedlung und Fallenwirkung der Gondel. Die Suche nach Quartieren in diesem Bereich
kann das Risiko der Kollision erhöhen. Zudem können Gondeln eine Fallenwirkung entfalten, wenn sie mit Fledermäusen besiedelt werden und diese die Einflugöffnung nicht
wieder finden.
•
Optische Effekte: Flächenverlust und Störungen durch Meideverhalten
Optische Wirkungen auf Tierlebensräume können durch Gebäude oder sonstige bauliche
Anlagen entstehen, die aufgrund ihrer Silhouettenwirkung die Lebensraumeignung für Arten der offenen Landschaft in ihrem näheren Umfeld beeinflussen.
Weiterhin kann die Anwesenheit von Menschen zu Störwirkungen auf Tiere führen. Empfindlich gegenüber solchen Störwirkungen sind u. a. Säugetiere und Vögel. Störungen
führen zu Energie- und Zeitverlust, sie verursachen Stress und lösen Flucht- oder Meideverhalten aus. Eine Störung unterbricht oder verändert andere Aktivitäten, wie Nahrungsaufnahme, Nahrungssuche, Putzen, Brüten, Ruhen, Fortpflanzung, Balz, Jungenaufzucht. Dies kann bei Einzeltieren zu einer Verminderung der Fitness führen, bei Betroffenheit mehrerer bzw. zahlreicher Individuen auch zu Beeinträchtigungen von Populationen. Generell kann als belegt gelten, dass menschliche Störungen fast immer zu negativen Auswirkungen auf Brut- und Rastvögel führen.
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Windenergieanlagen können als Bauwerke zur Verdrängung von artenschutzrechtlich relevanten Arten führen. Diese Wirkung spielt vor allem bei Rastvögeln eine Rolle. Statistisch signifikante Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Brutvögel lassen sich in den
meisten Fällen nicht nachweisen. Als vollständig unempfindlich gegenüber Windkraftanlagen gelten z. B. Singvögel der Hecken und Röhrichtbrüter, aber auch ein Großteil der
Offenlandarten. Einige Arten siedeln sich sogar vermehrt in der Umgebung von Windenergieanlagen an, vor allem aufgrund der dort entstehenden Habitatstrukturen. Nur bei
Watvögeln des Offenlandes besteht offenbar eine Tendenz, die unmittelbare Umgebung
von Windenergieanlagen zu meiden.
Bei Rastvögeln dagegen können Windenergieanlagen zu einem Meideverhalten führen,
wobei im Gegensatz zu manchen Brutvögeln keine Gewöhnung eintritt. Gänse, Enten
und Watvögel halten auf dem Zug einen Abstand von zumeist mehreren hundert Metern
zu den Windenergieanlagen. Neben der direkten Meidung sind zudem Einflüsse auf den
Vogelzug denkbar. Das Umfliegen solcher Bereiche kann zur Störung des Zugverhaltens
führen und damit einen zusätzlichen Energieverbrauch verursachen. Mit Blick auf den
Vogelzug oder überwinternde Vögel sind wichtige Überwinterungsgebiete für Zwerg- und
Singschwan oder Gänse sowie Kranich-Schlafplätze und bedeutsame Durchzugsgebiete
für Goldregenpfeifer oder Kiebitz von besonderer Bedeutung.
Neben dem genannten Meideverhalten gegenüber den eigentlichen Windenergieanlagen
sind insbesondere bei bisher nicht durch den Menschen erschlossenen Flächen ggf. zunehmende Störwirkungen durch das betriebsbedingte Aufsuchen der Windenergieanlagen zu beachten.
•
Flächeninanspruchnahme/Lebensraumverlust
Anlagebedingt kommt es zu Flächeninanspruchnahmen durch die entstehenden Windenergieanlagen. Flächenverluste artenschutzrechtlich relevanter Arten sind hierbei im Bereich der Standorte selber, aber auch der Zuwegungen und sonstigen für den Betrieb benötigten Anlagen zu beachten.
Die anlagebedingten Flächenverluste für die Windenergieanlagen sind mit höchstens etwa 0,2 ha vergleichsweise gering. Sie bestehen aus dem Fundament für den Betonturm
sowie den betriebsbedingt benötigten Flächen (Lagerflächen, Trafos, ggf. Flächen für
Kabel). Baufelder und Kranstellflächen können nach dem Aufbau der Windenergieanlagen zurückgebaut werden. Die Zuwegungen können erhalten oder soweit zurückgebaut
werden, dass sie nur noch für die Wartung nutzbar sind.
21
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•
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Akustische Effekte (Verlärmung)
Wirkungen sind zum einen anlagebedingt, zum anderen durch den späteren Betrieb im
Plangebiet möglich.
Schallimmissionen können nachhaltig negative Einflüsse auf Tierindividuen und
-populationen haben. Die Mehrheit der gut dokumentierten Effekte betrifft die Vogelwelt.
So gilt ein negativer Einfluss von Lärm auf die Siedlungsdichte bestimmter Brutvögel als
gesichert. Beschreibungen von Vogelarten, die nicht oder nur in besonders extremen Situationen lärmempfindlich sind, finden sich aber auch zunehmend. Für einige Arten spielt
Lärm, insbesondere wenn er als Dauerlärm wirksam wird, keine entscheidende Rolle.
Reaktionen auf Lärm sind also artspezifisch und teilweise sogar individuell unterschiedlich und weiterhin abhängig von Intensität, Art und Dauer des Lärms.
Auch Säugetiere können grundsätzlich aufgrund des hoch entwickelten Gehörsinns empfindlich gegenüber Lärm reagieren. Wie Vögel können sie sich aber ebenfalls an Schallpegel bzw. Schallereignisse in ihrem Lebensraum gewöhnen. Dennoch ist auch hier bei
einigen Arten anzunehmen, dass Lärm die akustische Wahrnehmung (Orientierung,
Kommunikation, Beutesuche) beeinträchtigen kann, insbesondere durch Maskierung.
Weiterhin kann Lärm zu Stressreaktionen führen, z. B. zu Verhaltensänderungen oder zu
Schreckreaktionen.
Die Geräuschentwicklung von Windenergieanlagen und die davon ausgehenden denkbaren Beeinträchtigungen störempfindlicher Arten werden in der Fachliteratur nicht oder
höchstens am Rande thematisiert, Auswirkungen auf den Menschen dagegen eher. Akustische Effekte durch den Betrieb der Anlagen mit nachhaltigen Auswirkungen auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten sind demnach im Umfeld der Anlagen
nicht zu befürchten.
•
Auswirkungen auf Lebensraumvernetzung und -verbund
Beeinträchtigung von Vernetzungs- und Verbundbeziehungen treten z. B. auf, wenn funktionale Zusammenhänge von Lebensräumen gestört werden (z. B. Trennung von Brutund Nahrungsräumen einer Tierart), wenn Tierwanderwege unterbrochen oder miteinander in Kontakt stehende Teilpopulationen durch ein Vorhaben voneinander getrennt werden (Barriereeffekte). Weiterhin können sich Auswirkungen auf Artvorkommen insgesamt
ergeben, wenn Teilpopulationen bestimmter Arten beeinträchtigt werden und dadurch die
Gesamtpopulation unter eine für den Fortbestand notwendige Größe sinkt. Im vorliegenden Fall ist evtl. die Entwertung von Teillebensräumen durch das Meideverhalten be22
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
stimmter artenschutzrechtlich relevanter Arten gegenüber Windenergieanlagen zu beachten.
3.3 Schutzgut Pflanzen
Bestandsanalyse
Das Plangebiet sowie die Standorte der geplanten Windenergieanlagen werden geprägt
durch großflächige, gehölzfreie Ackerflächen. Die schmalen Ackerraine sind gemäht und
artenarm. Im Bereich der vorhandenen Windenergieanlagen finden sich am Mastfuß die befestigten (geschotterten) Kranstellflächen mit den entsprechenden Biotopstrukturen. Entlang
der Landesstraße L 51 liegt in einer Entfernung von ca. 50 m zum Plangebiet und ca. 220 m
zu den geplanten Anlagenstandorten eine beidseitig angelegte, lückige Baumreihe aus Birke,
Eberesche, Eiche, Feldahorn, Linde und Spitzahorn. Westlich des Plangebiets befindet sich
eine Maschinenhalle/Lagerhalle mit Blechverkleidung, östlich liegt die Hofstelle Kordenhof.
1
2
1
2
1
1
4
2
3
1
4
1
Abbildung 8: Bestandssituation auf Grundlage des Luftbilds. Die geplanten Anlagestandorte sind als
rote Punkte dargestellt. Das Plangebiet ist rot markiert.
Legende:
1 = Ackerfläche, 2 = Wirtschaftswege, 3 = Baumreihe, 4 = Gehöfte/landwirtschaftliche Gebäude
23
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Nachstehend werden die sich im Plangebiet sowie in einem 200 m-Radius dazu befindlichen
Biotoptypen aufgeführt. Die Erfassung der Biotoptypen folgt dabei der Methodik der Biotoptypenkartierung in Nordrhein-Westfalen (LÖLF 1982).
Tabelle 2: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet
Nr.:
1
2
3
4
5
Code
HA0
HY1
HY2
BF32
HN51
Biotoptyp
Äcker ohne Wildkrautfluren
Fahrstraßen/Wege, versiegelt
Fahrstraßen/Wege unbefestigt oder geschottert (Kranstellflächen)
Baumreihe mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mittleres Baumholz
Gehöfte/landwirtschaftliche Gebäude, intensiv genutzt
Kennziffer 1
Äcker ohne Wildkrautfluren HA0
Abbildung 9: Blick auf die im Plangebiet anste-
Abbildung 10: Die im Plangebiet anstehende
hende Ackerfläche. In diesem Bereich befinden
Ackerfläche in östliche Blickrichtung.
sich die geplanten Anlagenstandorte.
24
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Kennziffer 2
Fahrstraßen/Wege, versiegelt HY1
Abbildung 11: Der südlich des Plangebiets gele-
Abbildung 12: Blick in nördliche Richtung ent-
gene Wirtschaftsweg mit dem schmalen, gemäh-
lang der Landesstraße L 51. Das Plangebiet
ten Ackerrain (Pfeil).
befindet sich in der rechten, oberen Bildhälfte
(Pfeil).
Kennziffer 3
Fahrstraßen/Wege, unbefestigt oder geschottert HY2
Abbildung 13: Mastfuß einer benachbarten
Abbildung 14: Mastfuß einer benachbarten
Windenergieanlage mit den typischen Biotop-
Windenergieanlage mit den typischen Biotop-
strukturen.
strukturen.
25
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Kennziffer 4
Baumreihe mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mittleres Baumholz BF32
Abbildung 15: Blick aus südwestlicher Richtung
Abbildung 16: Gesäumt wird die Landesstraße
auf die Baumreihe entlang der Landesstraße
L 51 von Birke, Eberesche, Eiche, Feldahorn,
L 51.
Linde und Spitzahorn.
Kennziffer 5
Gehöfte/landwirtschaftliche Gebäude, intensiv genutzt HN51
Abbildung 17: Maschinenhalle/Lagerhalle südlich des geplanten Vorhabens.
Konfliktanalyse
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Diese Darstellung wird durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplans
26
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
nicht verändert. Lediglich die, die Fläche der Landwirtschaft überlagernde, Darstellung als
Konzentrationszone für Windenergieanlagen wird im Rahmen des Vorhabens verschoben.
Die Beeinträchtigungen von Biotopen und Biotopstrukturen werden im Wesentlichen durch
deren dauerhaften Verlust am direkten Anlagenstandort bedingt. Hier werden die Aufstellflächen der Windenergieanlagen sowie der Transformatoren nachhaltig überbaut und versiegelt. Sie verlieren in der Folge ihre Lebensraumfunktion für die Vegetation. Im Bereich der
dauerhaft eingerichteten Verkehrsflächen wird die derzeitige Vegetation entfernt. Da die Flächen nicht versiegelt werden, kann diesen Bereichen als extensiv genutzte Verkehrsflächen
mit wassergebundener Wegedecke eine Lebensraumfunktion zukommen.
Im Bereich der Lager- und Montageflächen wird für den Zeitraum der Errichtung der Anlagen
die Vegetation entfernt. Bei Bedarf werden die Bodenflächen vorübergehend befestigt. Nach
dem Abschluss der Bauteilanlieferung sowie der Anlagenmontage werden diese Flächen
wieder in ihre ursprüngliche Nutzung überführt und können damit wiederum eine Lebensraumfunktion übernehmen.
Im Zusammenhang mit der Materialanlieferung ist an mehreren Abzweigungen der Kurvenradius zu verändern. Diese Schleppkurven werden als eine unbefestigte Wegefläche ausgeführt und nach Abschluss der Baumaßnahme wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt.
Das vorhandene Wegenetz im Bereich der Anlagenstandorte ist bereits zur Materialanlieferung der anderen Windenergieanlagen genutzt worden.
3.4 Schutzgut Boden
Bestandsanalyse
Die Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen (LANDESBETRIEB GEOLOGISCHER
DIENST IN NORDRHEIN-WESTFALEN 2004) weist für das Plangebiet großflächig eine
typische Parabraunerde, meist mit Tschernosem-Relikten, aus einer Lössbildung im
Jungpleistozän aus. Dieser Bodentyp bildete sich über Kies aus einer alt- bis mittelpleistozäen Terrassenablagerung. Bewertet wurde die typische Parabraunerde als schutzwürdiger
Boden
(Fruchtbarkeit
Stufe
3)
mit
einer
hohen
bis
sehr
hohen
Bodenzahl
(70–90 Punkte) und einer sehr hohen nutzbaren Feldkapazität. Weiterhin steht in Teilbereichen des Plangebiets eine pseudovergleyte Parabraunerde an. Entwickelt hat sich die pseudovergleyte typische Parabraunerde ebenfalls aus einer Lössbildung im Jungpleistozän über
Kies aus einer alt- bis mittelpleistozäen Terrassenablagerung. Die pseudovergleyte typische
Parabraunerde ist aufgrund ihrer Fruchtbarkeit als schutzwürdig (Stufe 1) eingestuft worden.
Sie verfügt über eine hohe nutzbare Feldkapazität sowie einer hohen Bodenzahl (55–75
27
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Punkte). Im östlichen und südlichen Bereich des Plangebiets wird kleinflächig eine typische
Pararendzina (zum Teil Typische Parabraunerde, zum Teil Parabraunerde-Pararendzina,
vereinzelt Lockersyrosem) ausgewiesen. Die typische Pararendzina entwickelte sich aus
einer Lössbildung im Jungpleistozän über Kies aus einer alt- bis mittelpleistozäen Terrassenablagerung sowie alternativ zum Teil aus präquartärem Lockergestein (Tertiär). Der Boden wurde aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig (Stufe 3) eingestuft. Des
Weiteren ist die anstehende typische Pararendzina mit einer hohen Bodenzahl (60–75 Punkte) und einer sehr hohen nutzbaren Feldkapazität bewertet. Kleinflächig wird für das Plangebiet ein typisches Kolluvium aus einer holozäen Kolluviumbildung sowie zum Teil aus einer
Lössbildung im Jungpleistozän ausgewiesen. Bewertet wurde das typische Kolluvium als
schutzwürdiger Boden (Fruchtbarkeit Stufe 3) mit einer sehr hohen nutzbaren Feldkapazität
sowie einer hohen bis sehr hohen Bodenzahl (70–90 Punkte).
2
4
3
1
4
2
3
Abbildung 18: Verteilung der Bodentypen im Plangebiet. Die geplanten Anlagestandorte sind als rote
Punkte dargestellt, das Plangebiet ist rot markiert.
Legende:
1 = Typische Parabraunerde, 2 = Typische Parabraunerde, pseudovergleyt, 3 = Typische Pararendzina, zum Teil Typische Parabraunerde, zum Teil Parabraunerde-Pararendzina, vereinzelt
Lockersyrosem, 4 = Typisches Kolluvium
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Konfliktanalyse
Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Verschiebung der Konzentrationszone für
Windenergieanlagen wird nicht zu einer nachhaltigen Veränderung des Schutzguts Boden
führen.
Am geplanten Anlagenstandort ist eine typische Parabraunerde, meist mit TschernosemRelikten, mit einer hohen bis sehr hohen Bodenzahl und einer sehr hohen nutzbaren Feldkapazität verbreitet. Dieser Bodentyp ist aufgrund seiner Fruchtbarkeit als schutzwürdig (Stufe
3) eingestuft. In den vorhabensspezifisch überbauten Bereichen sowie den Bereichen mit
Flächenbefestigung wird dieser Boden dauerhaft zerstört bzw. nachhaltig verändert.
3.5 Schutzgut Wasser
Bestandsanalyse
Die Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen (GEOLOGISCHES LANDESAMT
NRW 1980) weist das Untersuchungsgebiet als Teil der „Gebiete mit mäßig ergiebigen
Grundwasservorkommen“ aus, aufgrund von Bergbautätigkeiten können die Grundwasserverhältnisse in diesem Bereich verändert sein.
In der näheren Umgebung zum Plangebiet finden sich keine Oberflächengewässer.
Konfliktanalyse
Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Errichtung der Windenergieanlagen sind keine vorhabensspezifischen Wirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.
3.6 Schutzgut Klima und Luft
Bestandsanalyse
Die Niederrheinische Bucht gehört zu dem klimatisch begünstigten Norddeutschen Flachland
und folglich auch zur gemäßigt feuchten nordwesteuropäischen Klimazone. Die Niederschläge in der Niederrheinischen Bucht werden mit unter 700 mm pro Jahr als gering eingestuft.
Nachstehend einige Klimadaten der Region:
29
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Tabelle 3: Klimadaten Station Elsdorf (BRUECKE-POTSDAM 2004).
Klimatischer Parameter
Niederschlagsmittel
Temperaturmittel
Luftdruckmittel
Jahresmittelfeuchte
mittlere tägliche Sonnenscheindauer
durchschnittliche Windgeschwindigkeiten
Mittelwert der Jahre 1951-2000
718,2 mm
7,4 °C
1.006,4 hPa
80,1 %
4,0 h
1,5 m/s
Konfliktanalyse
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Anlage und den Betrieb der Windenergieanlagen sind keine Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft zu erwarten.
Allenfalls während der eigentlichen Bauphase der Windenergieanlagen kann es zu temporären Belastungseffekten durch Schadstoffemissionen kommen. Diese können vor dem Hintergrund der allgemeinen Vorbelastung der Umwelt jedoch als irrelevant angesehen werden.
3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsanalyse
Im Bereich des Plangebiets sind keine Kultur- oder sonstige Sachgüter vorhanden. Eine vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzguts ergibt sich damit nicht.
Konfliktanalyse
Vorhabensspezifische Konflikte sind nicht zu erwarten.
3.8 Biologische Vielfalt
Bestandsanalyse
Das Plangebiet wird geprägt durch seine gering strukturierten, intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Die gleichförmigen Flächen sowie die vorhandenen Störeinflüsse durch
die landwirtschaftliche Nutzung führen zu einer geringen biologischen Vielfalt.
Konfliktanalyse
Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Errichtung der Windenergieanlagen werden vorhabensspezifisch nicht zu einer Veränderung der biologischen Vielfalt im Plangebiet
führen.
30
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
3.9 Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen. Im Folgenden werden die relevanten Wechselwirkungen aufgezeigt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit
werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst. Eine Zusammenfassung dieser möglichen schutzgutbezogenen Wechselwirkungen zeigt die nachstehende Tabelle.
Tabelle 4: Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen.
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
Menschen und menschliche Gesund- • Der Mensch greift über seine Nutzungsansprüche bzw. die
Wohn-, Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion in öheit
kosystemare Zusammenhänge ein. Es ergibt sich eine Betrof• Immissionsschutz
fenheit aller Schutzgüter.
• Erholung
• Abhängigkeit der Vegetation von den Standort-eigenschaften
Pflanzen
Boden, Klima, Wasser, Menschen
• Biotopfunktion
• Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade
• Biotopkomplexfunktion
Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere
• Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernetzung, Boden, Klima, Wasser)
• Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion
von Biotoptypen
• Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig von den geologiBoden
schen, geomorphologischen, hydrogeologischen, vegetati• Biotopentwicklungspotenzial
onskundlichen und klimatischen Verhältnissen
• landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit
•
Boden
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
• Schutzwürdigkeit von Böden, abgebildet
über die natürlichen Bodenfunktionen
• Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf Wirkpfade
und die Archivfunktion
Boden-Pflanzen, Boden-Wasser, Boden-Mensch, Boden-Tiere
• Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt
(Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz)
• Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen,
Wasser
boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen
• Bedeutung im LandschaftswasserhausFaktoren
halt
•
Oberflächennahes
Grundwasser in der Bedeutung als Faktor der
• Lebensraumfunktion der Gewässer und
Bodenentwicklung
und
als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen
Quellen
und
Tiere
• potenzielle Gefährdung gegenüber
• Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe im WirkgefüVerschmutzung
ge Wasser-Mensch
• potenzielle Gefährdung gegenüber
• Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom ökologieiner Absenkung
schen Zustand
• Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Tiere
• Lebensraumfunktion
31
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Fortsetzung Tabelle 4:
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
Klima und Luft
Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung
für den Menschen
Regionalklima
Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und
Geländeklima
Tierwelt
klimatische Ausgleichsfunktion
Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung
lufthygienische AusgleichsfunkLufthygienische Situation für den Menschen
tion
Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion
Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge
Luft-Pflanze, Luft-Mensch
Landschaft
Landschaftsgestalt
Landschaftsbild
-
Kultur- und sonstige Sachgüter
Kulturelemente
Kulturlandschaften
-
Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes von Landschaftsfaktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer Leit- und Orientierungsfunktion für Tiere
Historischer Zeugniswert als wertgebender Faktor der
Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes
3.10 Schutzgut Landschaft – Darstellung und Bewertung des Landschaftsbilds
Die Bewertung der vorhabensspezifischen Wirkungen auf das Landschaftsbild erfolgt nach
dem methodischen Ansatz der Planungshilfe Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
durch mastenartige Eingriffe – Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung (NOHL 1993). Ziel der Planungshilfe ist es, die landschaftsästhetische
Komponente in die naturschutzfachliche Beurteilung und Kompensationsermittlung bei Eingriffen durch mastenartige, technische Objekte beträchtlicher Höhe einzubinden.
Windenergieanlagen wirken infolge ihrer baulichen Höhe nicht nur an dem Anlagenstandort,
sondern aufgrund der Fernwirkung grundsätzlich weit in den Landschaftsraum hinein. Der
ästhetische Einfluss nimmt jedoch mit zunehmender Entfernung zunächst langsam und dann
immer schneller ab. In einer gewissen Entfernung zum Anlagenstandort werden die Windenergieanlagen visuell nicht mehr wahrnehmbar sein. Flurbereinigte Flächen, wie in der vorliegenden Situation, können aufgrund fehlender Sichthindernisse große Einwirkungsbereiche
aufweisen und daraus resultierend eine enorme Eingriffserheblichkeit darstellen. Jedoch
kann der ästhetische Eigenwert in Folge des monotonen Landschaftsbilds mit der deutlichen
Naturferne der landwirtschaftlichen Nutzflächen sehr gering ausfallen.
Wichtige Parameter zur Bewertung der ästhetischen Qualität einer Landschaft sind Vielfalt,
Naturnähe und die Eigenart. Landschaften, die vielfältig strukturiert sind, sich durch Naturnähe auszeichnen und geringe Eigenartsverluste aufweisen, besitzen einen (hohen) ästheti-
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FÜR
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
schen Eigenwert und können durch die Errichtung von Windenergieanlagen (erheblich) beeinträchtigt werden.
Bestandsanalyse – Charakterisierung des Landschaftsbilds
Das Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet sowie in der umgebenden Landschaft vermittelt einen weitläufigen und offenen Eindruck. Es wird geprägt durch eine geringe Reliefenergie der Landschaft, die einher geht mit einer sehr geringen Strukturvielfalt. Diese geringe
Strukturvielfalt ist bedingt durch die hervorragende landwirtschaftliche Nutzungseignung der
Freiflächen und wird durch die geringe Reliefenergie begünstigt. Vertikale Strukturen in der
Landschaft des Untersuchungsgebietes finden sich in Form von Gebäuden und Gehölzen
primär im Bereich der Siedlungsflächen von Poll, Dorweiler, Pingsheim und Erp. Daneben
kommen im Untersuchungsgebiet lediglich entlang der Kreis- und Landesstraßen vereinzelte
Baumreihen, Einzelbäume, Feldheckenstrukturen und Sträucher vor. Bei entsprechender
Wetterlage mit ausreichender Fernsicht sind im Norden, weit außerhalb des Untersuchungsgebietes, die Kühltürme und Wasserdampfwolken der Braunkohlekraftwerke des Niederrheinischen Braunkohlereviers zu sehen.
Ein weiteres Merkmal der weitläufigen Agrarlandschaft im Landschaftsraum sind die bestehenden Windenergieanlagen. Innerhalb der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen befinden sich sechs Anlagen, zwei weitere außerhalb. Westlich des Plangebiets
auf dem Gemeindegebiet von Nörvenich-Poll ist eine Anlage vorhanden und zwei weitere
befinden sich im Bau. Knapp außerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich südwestlich vier gebündelte Windenergieanlagen.
Eingriffserheblichkeit
Der Begriff Eingriffserheblichkeit beschreibt die qualitative Verknüpfung von der Intensität
des Eingriffs mit der Sensitivität bzw. Empfindlichkeit der Landschaft im Eingriffsbereich.
Demnach ist der ästhetische Funktionsverlust der Landschaft umso größer, je schwerer der
Eingriff und je empfindlicher die Landschaft gegenüber einem ästhetisch belastenden Eingriff
ist.
Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Verschiebung der Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ist mit der Errichtung von zwei Windenergieanlagen verbunden. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den vorhandenen Anlagen kann von einer „Bündelung“ des
ästhetischen Eingriffs gesprochen werden.
Zur Beurteilung der Eingriffserheblichkeit vor dem Hintergrund der Vorbelastung und der
Charakteristik des Landschaftsbilds werden, abweichend der Methodik von NOHL, erstellte
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Fotomontagen des zu erwartenden Eingriffs in das Landschaftsbild mit dem Ist-Zustand des
Landschaftsbilds verglichen.
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Abbildung 19: Blick von der Landesstraße L 51 in nordöstliche Richtung auf
den Windpark (Originalaufnahme).
3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Abbildung 20: Blick von der Landesstraße L 51 in nordöstliche Richtung auf
den Windpark (Fotomontage).
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Abbildung 21: Zur Verdeutlichung sind in dieser Fotomontage die beiden hinzugefügten Windenergieanlagen markiert.
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Abbildung 22: Blick von dem südlich gelegenen Wirtschaftweg in östliche
Richtung auf den Windpark (Originalaufnahme).
3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Abbildung 23: Blick von dem südlich gelegenen Wirtschaftsweg in östliche
Richtung auf den Windpark (Fotomontage).
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F AUNISTIK
3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Abbildung 24: Zur Verdeutlichung sind in dieser Fotomontage die beiden hinzugefügten Windenergieanlagen markiert.
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Abbildung 25: Blick von der Landesstraße L 51 in südliche Richtung auf den
Windpark (Originalaufnahme).
3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Abbildung 26: Blick von der Landesstraße L 51 in südliche Richtung auf den
Windpark (Fotomontage).
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Abbildung 27: Zur Verdeutlichung sind in dieser Fotomontage die beiden hinzugefügten Windenergieanlagen markiert.
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Abbildung 28: Blick von dem östlich gelegenen Wirtschaftsweg in westliche
Richtung auf den Windpark (Originalaufnahme).
3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Abbildung 29: Blick von dem östlich gelegenen Wirtschaftsweg in westliche
Richtung auf den Windpark (Fotomontage).
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Abbildung 30: Zur Verdeutlichung sind in dieser Fotomontage die beiden hinzugefügten Windenergieanlagen markiert.
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3.Schutzgutbezogene Bestandsanalyse und Konfliktanalyse
Konfliktanalyse – Beurteilung des vorhabensspezifischen, ästhetischen Funktionsverlusts
Bei den vorangegangenen Fotos des Landschaftsbilds (Abb. 19, 22, 25, 28) werden die vorhandenen Windenergieanlagen als kompakte Einheit wahrgenommen. Der Betrachter sieht
auf den ersten (flüchtigen) Blick lediglich Windenergieanlagen und nicht 8 Windenergieanlagen. Legt man die Fotomontagen (Abb. 20, 23, 26, 29) der derzeitigen Situation gegenüber,
so ist der ästhetische Verlust verschwindend gering. Eine visuelle Wahrnehmung mit einer
ästhetischen Verschlechterung des Landschaftsbilds ist mit dem geplanten Vorhaben nicht
verbunden. Die Erweiterung von 8 Windenergieanlagen auf 10 Windenergieanlagen ist erst
auf den zweiten Blick erkennbar.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der damit einhergehenden Verschiebung
der Konzentrationszone für Windenergieanlagen erfolgt eine deutliche Reduzierung des ästhetischen Einwirkungsbereichs der geplanten Windenergieanlagen. Der Standort der geplanten Windenergieanlagen liegt in einem engen räumlichen Zusammenhang mit dem vorhandenen Windpark und belastet somit allenfalls einen geringen Bereich des Landschaftsraums. Der vorhabensspezifische, ästhetische Funktionsverlust der Landschaft wird aufgrund der Lage der geplanten Standorte und der räumlichen Bündelung mit dem vorhandenen Windpark als nicht erheblich und nicht nachhaltig bewertet. Demnach ergeben sich keine betrachtungsrelevanten Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft.
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FÜR
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4. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege
4. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
4.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Vorhabensspezifische Schallemissionen oder Schadstoffbeeinträchtigungen sind lediglich
temporär während der Bauphase zu erwarten. Ein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt sich daher nicht.
Da eine nachhaltige Veränderung der Erholungseignung des vorhabensspezifisch beanspruchten Landschaftsraums ausgeschlossen wird, ergibt sich kein Bedarf an Vermeidungsoder Minderungsmaßnahmen.
4.2 Schutzgut Tiere
In der Artenschutzprüfung (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2012) werden folgende Maßnahmen
zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG benannt:
•
Baubedingt: Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden zur
Vorbereitung der Bautätigkeiten. Maßnahmen zur Beseitigung der Baum-, Strauch- und
Krautschicht sowie des Oberbodens müssen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten stattfinden. Dies ist der Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und
Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere. Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Eiern brütender
Vögel vermieden. Maßnahmen zur Beseitigung der Vegetationsschicht sind außerhalb
des Zeitraumes 1. März bis 30. September durchzuführen. Durch die zeitliche Begrenzung der Flächeninanspruchnahme wird vermieden, dass der Verbotstatbestand des
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Individuen inkl. ihrer Eier und
Jungtiere) sowie des Artikels 5 a) und b) der Vogelschutzrichtlinie für wildlebende Vogelarten eintritt.
•
Baubedingt: Sollte eine Flächeninanspruchnahme innerhalb der Brutzeit wildlebender
Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa durch Verminderung der Attraktivität von Flächen) oder es ist
eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen
rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können.
44
K ÖLNER B ÜRO
•
FÜR
F AUNISTIK
4. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege
Betriebsbedingt: Im Bereich der geplanten Windenergieanlagen kommen Vogelarten
vor, für die eine Betroffenheit durch Kollision oder die von den Rotorblättern erzeugten
Turbulenzen nicht vollkommen auszuschließen ist (insbesondere Rohrweihe und Wiesenweihe, daneben noch Kornweihe, Baumfalke, Rotmilan und evtl. auch Mäusebussard). Auch die Grauammer ist bereits als Vogelschlagopfer an Windenergieanlagen
nachgewiesen worden (allerdings bisher nur in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Das Risiko, dass es hierdurch zu Gefährdungen von Individuen kommt, ist gering, da bisher keine Hinweise zu Schlagopfern aus den bereits bestehenden benachbarten Windparks und -anlagen vorliegen, der Raum jedoch regelmäßig auf Bruten insbesondere der Weihen kontrolliert wird und daher ein signifikanter Rückgang von Populationen bei diesen drei Arten sicherlich aufgefallen wäre. Um das verbleibende Restrisiko jedoch vollständig auszuschließen wird vorgeschlagen, ein Vogelschlagmonitoring
durchzuführen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Gefährdung einer oder mehrerer dieser Vogelarten, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht, durch den
Betrieb der hier zur Planung anstehenden Windenergieanlagen nicht auszuschließen ist,
sind ggf. kurzzeitige Einschränkungen des Betriebs der Anlagen notwendig. Denkbare
Gefährdungen entstehen bei den Greifvögeln vor allem für Jungtiere, die noch keine Erfahrungen mit den Rotoren von Windenergieanlagen haben und diese eventuell daher
nicht umfliegen, während Alttiere in der Regel bereits über entsprechende Erfahrungswerte verfügen. Zielarten sind damit vor allem die im Umfeld brütenden Rohrweihen, ggf.
auch Wiesenweihe und Baumfalke. Genauere zeitliche Festlegungen evtl. vorzusehender betriebsbedingter Einschränkungen lassen sich nach Durchführung des Monitorings
ermitteln, sofern diese überhaupt notwendig werden. Wie bereits ausgeführt, ist diese
betriebsbedingte Vermeidungsmaßnahme nur durchzuführen, falls eine signifikante Gefährdung einzelner Arten durch Kollision im Rahmen des Monitorings nicht ausgeschlossen werden kann.
•
Bau- bzw. anlagebedingt: Um die mögliche Gefährdung der Grauammer, die in geringer
Distanz (etwa 300–400 m) südlich der bereits vorhandenen sowie der geplanten Windenergieanlagen nachgewiesen wurde, zu minimieren, sollte auf eine Pflanzung von Ruderalpflanzen oder andern Stauden, die als Sing- und Sitzwarten für die Art dienen können, verzichtet werden. Eine Brut in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Windenergieanlagen wird damit verhindert, das Risiko einer Kollision mit den Rotoren weitestgehend
minimiert.
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K ÖLNER B ÜRO
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4. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege
Monitoring
Um die Wirksamkeit der so vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen und der funktionserhaltenden Maßnahmen nachhaltig zu gewährleisten, ist eine Erfolgskontrolle mit Blick auf die
betroffenen Populationen immer dann vorgesehen, wenn sich Unsicherheiten über die Wirkungsprognose oder über den Erfolg nicht von vornherein ausräumen lassen. Die Arten und
Artengruppen, bei denen solche Unsicherheiten bestehen, werden nachfolgend näher beschrieben.
Für diese Arten und Artengruppen wird ein Monitoring vorgesehen, das folgende Schritte
berücksichtigt:
1. Bestandsaufnahme vor Eintritt der vorhabensbedingten Auswirkungen (dies sind im
vorliegenden Fall die der Artenschutzprüfung zugrunde liegenden Datenrecherchen
und ausgewerteten Untersuchungsergebnisse)
2. Überprüfung der verbleibenden Betroffenheiten nach Fertigstellung der Windenergieanlagen
3. Im Falle nicht auszuschließender verbleibender Betroffenheiten Konzeption gezielter,
auf diese Betroffenheiten konkret abgestimmter Vermeidungsmaßnahmen
Die ggf. nachzubessernden Maßnahmen werden mit der zuständigen Behörde abgestimmt.
Im Falle des hier zu prüfenden Vorhabens sind kollisionsbedingte Gefährdungen von einzelnen Greifvogelarten (vor allem Rohr- und Wiesenweihe, daneben Baumfalke, Rotmilan, evtl.
Kornweihe, Grauammer und Mäusebussard) mit den Windenergieanlagen nicht vollkommen
auszuschließen. Daher wird ein Monitoring vorgeschlagen, das folgende Inhalte hat:
•
Es ist ein „Schlagopfer-Monitoring“ durchzuführen. Hierzu ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage ein gesonderter Abstimmungstermin mit der Untere Landschaftsbehörde zu vereinbaren und ein geeigneter Ansprechpartner zu benennen. Mit dem Monitoring ist im Jahr unmittelbar nach der Inbetriebnahme der Anlagen zu beginnen. Da das
größte Risiko für Kollisionen mit den Windenergieanlagen für Jungvögel im Zeitraum des
Flüggewerdens besteht, sollte das Monitoring begonnen werden, wenn sich die Jungtiere von den Brutplätzen/Horsten weg bewegen. Im Falle der Rohr- und der Wiesenweihe
ist damit in den Monaten Juli bis August zu rechnen, so dass der Schwerpunkt der Überwachung auch in diesem Zeitraum stattfinden sollte. In mindestens 16 Begehungen
(mindestens 2 mal/Woche) sind die Offenflächen unterhalb des Mastfußes der Wind46
K ÖLNER B ÜRO
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4. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege
energieanlagen in einem Radius entsprechend der Gesamthöhe der Anlage (ca. 100 m)
nach Schlagopfern (Vögel) abzusuchen. Weitere Schlagopfer (Rotmilan, Baumfalke,
Mäusebussard, ggf. auch Grauammer) sind ebenfalls zu dokumentieren. Der Unteren
Landschaftsbehörde ist im Dezember des Untersuchungsjahres ein entsprechender Bericht vorzulegen. Bei Feststellung relevanter Kollisionsrisiken ist ein angepasstes Betriebsmanagement für die Windenergieanlagen zur Risikovermeidung durchzuführen.
Dies kann aus einer temporären Abschaltung der Anlagen tagsüber im Juli und August
während der Ausflugphasen der Jungtiere bestehen. Die Durchführung des Monitorings
verlängert sich im Falle auftretender Kollisionsopfer jeweils um ein Jahr bis zum Nachweis des Erfolges des Betriebsmanagements. Sollten im Jahr nach der Inbetriebnahme
der Anlagen keine Schlagopfer nachgewiesen werden, kann ein weiteres Monitoring unterbleiben.
Durch das vorgesehene Risikomanagement wird die Wirksamkeit der Maßnahmen mit Blick
auf alle artenschutzrechtlich relevanten Tierarten und -artengruppen sichergestellt, da in dem
Fall, dass die Prognosen nicht eintreten, Nachbesserungen möglich sind.
4. 3 Schutzgut Pflanzen
Folgende Maßnahme zur Minderung der Wirkungen auf das Schutzgut Pflanzen sollte berücksichtigt werden:
•
Schutz aller Vegetationsbestände, die nicht von den geplanten Windenergieanlagen
sowie den Lager-, Kranstell- und Vormontageflächen temporär oder dauerhaft in Anspruch genommen werden.
4. 4 Schutzgut Boden
Eine Beeinträchtigung natürlicher Böden wird lediglich an den Standorten der zwei Windenergieanlagen nicht zu vermeiden sein. Weitergehende Beeinträchtigungen von Böden
können mit folgender Maßnahme zuverlässig verhindert werden:
•
Im Rahmen der Bautätigkeiten sollten die begleitenden Maßnahmen (z. B. Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Vormontage) im Umfeld auf die geplanten Standorte der
Windenergieanlagen und auf die zukünftig befestigten oder überbauten Flächen beschränkt werden.
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4. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege
4. 5 Schutzgut Wasser
Durch das geplante Vorhaben wird weder das Grundwasser noch werden Oberflächengewässer tangiert. Ein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt sich daher
nicht.
4. 6 Schutzgut Klima und Luft
Mit dem geplanten Vorhaben sind keine lokal- oder regionalklimatischen Veränderungen
verbunden. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht.
4. 7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Eine Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern ist nicht zu erwarten. Ein Bedarf
an Maßnahmen ergibt sich nicht.
4. 8 Schutzgut Landschaft
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden keine erheblichen und nachhaltigen
Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft erwartet. Ein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt sich daher nicht.
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F AUNISTIK
5. Kompensationsmaßnahmen
5. Kompensationsmaßnahmen
5.1 Anlagenstandort
5.1.1 Methodik
Von dem geplanten Vorhaben gehen Auswirkungen auf Natur und Landschaft aus, die im
Sinne des § 14 BNatSchG als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten sind. Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion
von Biotoptypen (LUDWIG 1991). Die Erfassung der Biotoptypen folgt dabei der Methodik der
Biotoptypenkartierung in Nordrhein-Westfalen (LÖLF 1982).
Gemäß dem Bewertungsansatz nach LUDWIG (1991) wird jeder Biotoptyp auf Basis der Kriterien Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität, Struktur- und Artenvielfalt sowie Häufigkeit bewertet. Bei Werten für die Natürlichkeit oder Gefährdung eines Biotoptyps von jeweils 4 oder 5 wird ergänzend die Vollkommenheit des Biotoptyps eingestuft.
Die sechs bis sieben Einzelwerte werden zu einem Gesamtbiotopwert aggregiert.
Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der
Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und
Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Es wird zunächst der Biotopwert vor der
Bebauung ermittelt (Bestandswert). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes nach erfolgter Bebauung. Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basieren
auf der folgenden Formel:
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten
Die Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorhabens ergibt
den Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch
geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind.
5.1.2 Quantifizierung des Eingriffs
Die Vorhabensfläche liegt im Naturraum 3 „Lössbörden“ des Tieflandes.
Als Eingriff bewertet werden Maßnahmen, die eine temporäre oder dauerhafte Beeinträchtigung von bislang nicht genutzten Flächen bedingen. Dementsprechend werden die vorhabensspezifisch betroffenen Flächen hinsichtlich ihrer Eingriffsrelevanz charakterisiert.
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K ÖLNER B ÜRO
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5. Kompensationsmaßnahmen
Tabelle 5: Charakterisierung des Vorhabens hinsichtlich der Eingriffsrelevant (vgl. Abb. 31).
Eingriffstyp
A
B
C
D
Charakterisierung
Optimierung vorhandener Wege mit dem Ziel, diese für den Materialtransport herzurichten. Dazu zählt die Herrichtung einer nutzbaren Fahrbahnbreite von 4 m bzw. ein Lichtraumprofil von 5,5 m. Im Hinblick auf
die Anlieferung von Bauteilen ist eine Herstellung geeigneter Kurvenradien durchzuführen. Die beanspruchten Flächen (Ackerflächen) werden
nach dem Abschluss der Bauarbeiten wieder eine Lebensraumfunktion
übernehmen können.
Wege-, Aufstell- und Vormontageflächen mit temporärer Nutzung auf
den Flächen während der Montagearbeiten müssen hergerichtet werden.
Diese Flächen werden nach dem Abschluss der Bauarbeiten wieder in
ihre ursprüngliche Nutzung überführt und können wieder eine Lebensraumfunktion übernehmen.
Wege- und Aufstellflächen im Bereich der anstehenden Ackerflächen mit
dauerhafter Nutzung als befestigte aber nicht versiegelte Verkehrsflächen kommt langfristig eine reduzierte Lebensraumfunktion zu.
Die Aufstellflächen der Windenergieanlagen sowie der Transformatoren
werden dauerhaft überbaut und versiegelt. Langfristig verlieren diese
beanspruchten Flächen jede Lebensraumeignung.
Relevanz der Eingriffsregelung
nein
nein
ja
ja
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K ÖLNER B ÜRO
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5. Kompensationsmaßnahmen
Abbildung 31: Charakterisierung des Vorhabens hinsichtlich der Eingriffsrelevanz. Der dauerhafte
Eingriff auf Ackerflächen ist gelb, der temporäre Eingriff hellbraun markiert. Die Flächengrößen
sind dem Datenblatt der ENERCON E-53 entnommen (Quelle: ENERCON 2007).
51
K ÖLNER B ÜRO
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5. Kompensationsmaßnahmen
Tabelle 6: Ermittlung der Biotopwerte auf den eingriffsrelevanten Teilflächen des Vorhabens und Bilanzierung der Biotopwertpunkte im Bestand.
Code
HA0
Biotoptyp
Äcker ohne Wildkrautfluren
N
1
W
1
Biotopwert (BW)
G
M
S
1
1
1
H
1
V
X
BW/m²
Fläche
BW gesamt
6
3.586
21.516
Tabelle 7: Ermittlung der Biotopwerte nach der Umsetzung des Vorhabens und Bilanzierung der Biotopwertpunkte nach dem Eingriff.
Code
HY2
HN4
Biotoptyp
dauerhaft eingerichtete, geschotterte Flächen (Eingriffstyp C)
Aufstellflächen der Windenergieanlagen und Transformatoren als industriell-gewerbliche Bebauung (Eingriffstyp D)
N
W
Biotopwert (BW)
G
M
S
H
V
1
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
BW/m²
Fläche
BW gesamt
X
3
2.898
8.694
X
0
688
0
Legende
N = Natürlichkeitsgrad
W = Wiederherstellbarkeit
G = Gefährdungsgrad
M = Maturität
S = Struktur- und Artenvielfalt
H = Häufigkeit
V = Vollkommenheit (wird bewertet bei einem Gefährdungsgrad 4 oder 5 oder bei einem Natürlichkeitsgrad 4 oder 5)
BW = Biotopwert aus N, W, G, M, S, H und ggf. V
52
K ÖLNER B ÜRO
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5. Kompensationsmaßnahmen
Die Ermittlung der Biotopwerte auf den Vorhabensflächen vor dem Eingriff ergibt einen Gesamtbiotopwert von 21.516 Punkten. Für den Zustand nach der Montage der Windenergieanlagen errechnet sich der Gesamtbiotopwert auf 8.649 Punkte. Nach der Realisierung des
Vorhabens verbleiben Eingriffe in den Naturhaushalt in einer Größenordnung von 12.867
Punkten.
Der verbleibende Eingriff wird über das Ökokonto der Stadt Erftstadt ausgeglichen.
5.2 Landschaftsbild
Gemäß NOHL (1993) folgt die Methodik der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch
mastenartige Eingriffe folgender Modellvorstellung: „je stärker die Eingriffserheblichkeit als
Zusammenspiel von Eingriffsintensität und Landschaftsempfindlichkeit ist (qualitativer Aspekt), und je größer die Räume sind, von denen aus das Eingriffsobjekt gesehen werden
kann (quantitativer Aspekt), umso gravierender sind die ästhetischen Funktionsverluste der
Landschaft im Eingriffsgebiet und damit die sich daraus ableitenden Kompensationsansprüche“ (NOHL 1993).
Wie bereits in der Konfliktanalyse dargelegt, wird der vorhabensspezifische, ästhetische
Funktionsverlust der Landschaft aufgrund der Lage der geplanten Windenergieanlagen und
der räumlichen Bündelung mit dem vorhandenen Windpark als nicht erheblich und nicht
nachhaltig bewertet. Die Errichtung der Windenergieanlagen stellt keinen Eingriff in das
Landschaftsbild dar und besitzt keine Eingriffsrelevanz.
53
K ÖLNER B ÜRO
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6. Allgemein verständliche Zusammenfassung
6. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt ist die Verschiebung der
Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Erp-Nord“. Der südöstliche Bereich der Konzentrationszone soll aufgegeben und stattdessen die Zone nach Westen ausgedehnt werden. Die Höhenbeschränkung von 100 m Gesamthöhe bleibt bestehen. Ebenfalls bleibt die
Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen im gesamten Plangebiet erhalten. Weiterhin
sollen in der geplanten Konzentrationszone zwei Windenergieanlagen des Typs ENERCON
E-53 errichtet werden. Diese Windenergieanlagen besitzen eine Nennleistung von 800 kW.
Sie verfügen über eine Nabenhöhe von 73 m und einem Rotordurchmesser von 52,9 m,
woraus sich eine maximale Anlagengesamthöhe einschließlich Rotor von 99,5 m ergibt.
Im Rahmen einer Bestandsermittlung wurden im Zuge der Umweltprüfung für die potenziell
betroffenen Schutzgüter die Aspekte der bestehenden Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu sind eine Ortsbegehung durchgeführt und die einschlägigen Datenbanken und Literaturstellen ausgewertet worden. Die Betroffenheit planungsrelevanter Tierarten wurde in einer Artenschutzprüfung betrachtet (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2012). Eine
parallel zu dem Umweltbericht erstellte Vorprüfung des Einzellfalls im Rahmen der UVPPflicht hatte zum Ergebnis, dass sich für das geplante Vorhaben kein Erfordernis für die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt (MESTERMANN BFL 2012).
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Plangebiet ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den Umfang und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen.
Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB werden im Rahmen der Umweltprüfung die
Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Menschen und menschliche Gesundheit
Tiere
Pflanzen
Boden
Wasser
Klima und Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
54
K ÖLNER B ÜRO
FÜR
F AUNISTIK
6. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Zusammenfassend wird deutlich, dass von der Änderung des Flächennutzungsplans und der
Aufstellung des Bebauungsplans keine erheblichen Wirkungen auf die Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie biologische Vielfalt ausgehen.
Eine Betroffenheit der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden wird unter Berücksichtigung
folgender Vermeidungsmaßnahmen nicht erwartet.
Schutzgut Tiere:
•
Baubedingt: Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden zur
Vorbereitung der Bautätigkeiten. Maßnahmen zur Beseitigung der Baum-, Strauch- und
Krautschicht sowie des Oberbodens müssen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten stattfinden. Dies ist der Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und
Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere. Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Eiern brütender
Vögel vermieden. Maßnahmen zur Beseitigung der Vegetationsschicht sind außerhalb
des Zeitraumes 1. März bis 30. September durchzuführen. Durch die zeitliche Begrenzung der Flächeninanspruchnahme wird vermieden, dass der Verbotstatbestand des
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Individuen inkl. ihrer Eier und
Jungtiere) sowie des Artikels 5 a) und b) der Vogelschutzrichtlinie für wildlebende Vogelarten eintritt.
•
Baubedingt: Sollte eine Flächeninanspruchnahme innerhalb der Brutzeit wildlebender
Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa durch Verminderung der Attraktivität von Flächen) oder es ist
eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen
rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können.
•
Betriebsbedingt: Im Bereich der geplanten Windenergieanlagen kommen Vogelarten
vor, für die eine Betroffenheit durch Kollision oder die von den Rotorblättern erzeugten
Turbulenzen nicht vollkommen auszuschließen ist (insbesondere Rohrweihe und Wiesenweihe, daneben noch Kornweihe, Baumfalke, Rotmilan und evtl. auch Mäusebussard). Auch die Grauammer ist bereits als Vogelschlagopfer an Windenergieanlagen
nachgewiesen worden (allerdings bisher nur in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Das Risiko, dass es hierdurch zu Gefährdungen von Individuen kommt, ist gering, da bisher keine Hinweise zu Schlagopfern aus den bereits bestehenden benachbarten Windparks und -anlagen vorliegen, der Raum jedoch regelmäßig auf Bruten insbesondere der Weihen kontrolliert wird und daher ein signifikanter Rückgang von Popu55
K ÖLNER B ÜRO
FÜR
F AUNISTIK
6. Allgemein verständliche Zusammenfassung
lationen bei diesen drei Arten sicherlich aufgefallen wäre. Um das verbleibende Restrisiko jedoch vollständig auszuschließen, wird vorgeschlagen, ein Vogelschlagmonitoring
durchzuführen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Gefährdung einer oder mehrerer dieser Vogelarten, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht, durch den
Betrieb der hier zur Planung anstehenden Windenergieanlagen nicht auszuschließen ist,
sind ggf. kurzzeitige Einschränkungen des Betriebs der Anlagen notwendig. Denkbare
Gefährdungen entstehen bei den Greifvögeln vor allem für Jungtiere, die noch keine Erfahrungen mit den Rotoren von Windenergieanlagen haben und diese eventuell daher
nicht umfliegen, während Alttiere in der Regel bereits über entsprechende Erfahrungswerte verfügen. Zielarten sind damit vor allem die im Umfeld brütenden Rohrweihen, ggf.
auch Wiesenweihe und Baumfalke. Genauere zeitliche Festlegungen evtl. vorzusehender betriebsbedingter Einschränkungen lassen sich nach Durchführung des Monitorings
ermitteln, sofern diese überhaupt notwendig werden. Wie bereits ausgeführt, ist diese
betriebsbedingte Vermeidungsmaßnahme nur durchzuführen, falls eine signifikante Gefährdung einzelner Arten durch Kollision im Rahmen des Monitorings nicht ausgeschlossen werden kann.
Bau- bzw. anlagebedingt: Um die mögliche Gefährdung der Grauammer, die in geringer Distanz (etwa 300–400 m) südlich der bereits vorhandenen sowie der geplanten Windenergieanlagen nachgewiesen wurde, zu minimieren, sollte auf eine Pflanzung von Ruderalpflanzen
oder andern Stauden, die als Sing- und Sitzwarten für die Art dienen können, verzichtet werden. Eine Brut in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Windenergieanlagen wird damit verhindert, das Risiko einer Kollision mit den Rotoren weitestgehend minimiert.
Schutzgut Pflanzen:
•
Schutz aller Vegetationsbestände, die nicht von den geplanten Windenergieanlagen
sowie den Lager-, Kranstell- und Vormontageflächen temporär oder dauerhaft in Anspruch genommen werden.
Schutzgut Boden:
•
Im Rahmen der Bautätigkeiten sollten die begleitenden Maßnahmen (z. B. Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Vormontage) im Umfeld auf die geplanten Standorte der
Windenergieanlagen und auf die zukünftig befestigten oder überbauten Flächen beschränkt werden.
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K ÖLNER B ÜRO
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F AUNISTIK
6. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Eingriffsbilanzierung am Anlagenstandort erfolgt nach der „Methode zur ökologischen
Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ (LUDWIG 1991). Die Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild wurde in Anlehnung an die Methodik „Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ (NOHL 1993) ermittelt.
Als Eingriff bewertet werden Maßnahmen, die eine temporäre oder dauerhafte Beeinträchtigung von bislang nicht genutzten Flächen bedingen. Flächen wie z. B. Wege,- Aufstell- und
Vormontageflächen, die nach Abschluss der Bauarbeiten zeitnah in ihre ursprüngliche Nutzung überführt werden und wieder eine Lebensraumfunktion übernehmen, sind nicht eingriffsrelevant. Eingriffsrelevante Flächen sind Wege- und Aufstellflächen mit dauerhafter
Nutzung als befestigte aber nicht versiegelte Verkehrsfläche sowie die dauerhaft überbauten
und versiegelten Aufstellflächen der Windenergieanlagen und Transformatoren.
Mit Realisierung des geplanten Vorhabens verbleibt ein Eingriff in Natur und Landschaft in
einer Größenordnung von 12.867 Punkten (Anlagenstandort). Der vorhabensspezifische,
ästhetische Funktionsverlust der Landschaft wird aufgrund der Lage der geplanten Windenergieanlagen und der räumlichen Bündelung mit dem vorhandenen Windpark als nicht
erheblich und nicht nachhaltig bewertet. Die Errichtung der Windenergieanlagen stellt keinen
Eingriff in das Landschaftsbild dar und besitzt keine Eingriffsrelevanz.
Der verbleibende Eingriff wird über das Ökokonto der Stadt Erftstadt ausgeglichen.
Für die Richtigkeit:
Köln, den 22.05.2012
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Dr. Claus Albrecht
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K ÖLNER B ÜRO
FÜR
F AUNISTIK
7. Literatur und sonstige verwendete Quellen
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