Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
223 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.03.17, 14:32
Aktualisiert
02.03.17, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 397 /X.L. Z.1
Datum: 02.03.2017
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
07.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden
hier: Sachstandsbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden zur Kenntnis.
Begründung:
Mit Vorlage 397/X.L vom 18.02.2016 hat der Gemeinderat am 15.03.2016 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Förderantrag bei der
Landwirtschaftskammer NRW zu stellen.
Die Antragsstellung gestaltete sich in der Form schwierig, weil die Wiesenflächen im
Wald in den „Feldblockfinder“ auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer nicht
aufgerufen werden konnten.
Die Feldblöcke für die Wiesen mussten in einem Termin bei der Landwirtschaftskammer in Düren im Rahmen des bestehenden GIS-Verfahrens erstellt werden. Zwischenzeitlich liegt der Bewilligungsbescheid nach den Richtlinien zur Förderung von
landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten vor.
Die Zuwendung erfolgt für eine im Rahmen des GIS-Verfahren festgestellte Fläche
von 8,2996 ha.
Aufgrund des zu tätigenden Arbeitsaufwands und der für diesen gebildeten landwirtschaftlichen Betrieb der Gemeinde Nettersheim geringen Fläche, sollte nach einem
Jahr geprüft werden, ob die Einnahme den zu tätigenden Arbeitsaufwand rechtfertigen.
gez. Pracht
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Bürgermeister