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Beschlussvorlage (UVP-Prüfung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Datum
02.10.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38

Inhalt der Datei

Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt Verschiebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen sowie Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Erftstadt-Erp Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht gem. §§ 3a, 3b UVP-Gesetz i. V. mit dem UVPG-NRW Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt Verschiebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen sowie Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Erftstadt-Erp Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht gem. §§ 3a, 3b UVP-Gesetz i. V. mit dem UVPG-NRW Gutachten im Auftrag der Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Bearbeiter: Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur Jennifer Hofmann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Bertram Mestermann KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Moltkestr. 28 50674 Köln www.kbff.de Köln im Mai 2012 Inhalt 1. Veranlassung und Vorhabensbeschreibung ......................................................1 2. Methodische Vorgehensweise .............................................................................4 2.1 Rechtliche Grundlage..................................................................................................... 4 2.2 Methodische Vorgehensweise.................................................................................... 4 2.3 Prüfmaßstab ............................................................................................................... 5 3. Standort des Vorhabens .......................................................................................7 3.1 Standort des Vorhabens............................................................................................. 7 3.2 Schutzkriterien............................................................................................................ 7 4. Zusammenfassende Betrachtung......................................................................11 5. Literatur und sonstige verwendete Quellen......................................................12 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 1.Veranlassung und Vorhabensbeschreibung 1. Veranlassung und Vorhabensbeschreibung Die im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln, dargestellte Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Erp-Nord“ wird seit ca. 10 Jahren nur in ihrem nördlichen Bereich genutzt. Hier befinden sich aktuell sechs Windenergieanlagen. Im südlichen Bereich können auf der östlichen Hälfte wegen der bestehenden Eigentumsverhältnisse und auf der westlichen Hälfte wegen erforderlicher Abstände zu den bestehenden Anlagen keine weiteren Anlagen errichtet werden. Erp Abbildung 1: Lage der bestehenden Konzentrationszone (blaue Markierung) nördlich von Erftstadt-Erp auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000. Vor dem Hintergrund der Planungsabsichten der melius-energie GmbH aus Ibbenbüren, zwei weitere Windenergieanlagen zu errichten, hat diese daher die Verschiebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen beantragt. Der südliche Bereich soll aufgegeben werden und stattdessen die Zone nach Westen ausgedehnt werden. Die Höhenbeschränkung von 100 m Gesamthöhe bleibt bestehen. Ebenfalls bleibt die Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen im gesamten Plangebiet erhalten. Mit der Änderung des Flächennut- 1 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 1.Veranlassung und Vorhabensbeschreibung zungsplans geht eine Verkleinerung der Konzentrationszone einher. Weiterhin vergrößert sich die Entfernung zur Ortschaft Erftstadt-Erp sowie dem östlich gelegenen Kordenhof. Erp Abbildung 2: Lage des Plangebiets (rote Markierung) sowie der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen (schwarze Strichlinie) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000. Es ist vorgesehen, in der geplanten Konzentrationszone zwei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-53 zu errichten. Diese Windenergieanlagen sind baugleich mit den vorhandenen Anlagen und besitzen eine Nennleistung von 800 kW. Sie verfügen über eine Nabenhöhe von 73 m und einem Rotordurchmesser von 52,9 m, woraus sich eine maximale Anlagengesamthöhe einschließlich Rotor von 99,5 m ergibt. 2 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 1.Veranlassung und Vorhabensbeschreibung L 51 Abbildung 3: Lage der geplanten Anlagenstandorte (rote Punkte) innerhalb des Plangebiets (rote Markierung) sowie der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen (schwarze Strichlinie). Abbildung 4: Ansicht des Modells der geplanten Windenergieanlagen (Quelle: ENERCON 2010). 3 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 2. Methodische Vorgehensweise 2. Methodische Vorgehensweise 2.1 Rechtliche Grundlage Die Feststellung der UVP-Pflicht erfolgt nach § 3a Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend der folgenden Maßgabe: „Die zuständige Behörde stellt auf Antrag des Trägers eines Vorhabens oder anlässlich eines Ersuchens nach § 5, andernfalls nach Beginn des Verfahrens, das der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens dient, auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist, sofern eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c vorgenommen worden ist, der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich zu machen; soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, ist dies bekannt zu geben“. Die Verpflichtung zur Durchführung der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls für das geplante Vorhaben zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen ergibt sich entsprechend §§ 3b und 3c UVPG. Das Vorhaben fällt gemäß Anlage 1 unter Nr. 1.6 „Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern“ Unterpunkt 1.6.3 „[mit] 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen“. Derartige Vorhaben sind in Spalte 2 mit einem „S“ als Hinweis auf die durchzuführende standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gekennzeichnet. 2.2 Methodische Vorgehensweise Hinweise zur methodischen Vorgehensweise gibt der „Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Festlegung der UVP-Pflicht von Projekten“ (BMU 2003). Ist nach dem UVPG eine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur dann durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Bei der überschlägigen Prüfung handelt es sich um eine summarische Prüfung. Da die Vorprüfung überschlägig durchzuführen ist, reicht die plausible Erwartung, dass eine Realisierung des geplanten Vorhabens zu erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen führen kann, aus, um eine UVP-Pflicht auszulösen. Es bedarf somit keiner exakten Beweisführung. 4 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 2. Methodische Vorgehensweise Die zuständige Behörde prüft auf der Grundlage eigener Informationen und der vom Träger des Vorhabens vorgelegten Unterlagen. Dem Träger des Vorhabens obliegt insoweit eine Mitwirkungspflicht, der im vorliegenden Fall mit den hiermit vorgelegten Unterlagen nachgekommen wird. Die zuständige Behörde dokumentiert das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls in einem allgemein zugänglichen Protokoll. Hat eine Vorprüfung ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, ist dies bekannt zu geben. 2.3 Prüfmaßstab Bei der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls geht es um die Einschätzung, ob das Vorhaben zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf ein in Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG oder in den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften genanntes besonders empfindliches Gebiet führen kann. Festzustellen ist, ob ein solches Gebiet direkt oder indirekt von dem Vorhaben betroffen ist. Maßgebliche Auswirkungen betreffen die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets. Ist eine Betroffenheit von besonders empfindlichen Gebieten gegeben, so wird eine Vorprüfung des Einzelfalls anhand der Kriterien der allgemeinen Vorprüfung durchgeführt. Werden keine nachteiligen Umweltauswirkungen auf besonders empfindliche Gebiete festgestellt, dann ist die UVP-Pflicht zu verneinen. 5 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 2. Methodische Vorgehensweise Abbildung 5: Ablaufschema der allgemeinen und der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG (Quelle: BMU 2003). 6 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 3. Standort des Vorhabens 3. Standort des Vorhabens 3.1 Standort des Vorhabens Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebietes, das durch das Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich der wesentlichen Nutzungs- und Schutzkriterien und unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen. Bestehende Nutzungen des Gebietes Das ca. 63 ha große Plangebiet liegt nördlich Erftstadt-Erp innerhalb einer größeren, weitestgehend gehölzfreien landwirtschaftlichen Fläche. Die rechtskräftige Konzentrationszone für Windenergieanlagen ist ca. 44 ha groß und wird mit Änderung des Flächennutzungsplans auf ca. 49 ha vergrößert. Die Umgebung der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen sowie der Anlagenstandorte wird landwirtschaftlich genutzt und stellt sich in weiten Teilen als intensiv bewirtschaftetes Ackerland dar. Der Standort der geplanten Windenergieanlagen liegt auf einer Ackerfläche. Innerhalb des Plangebietes befinden sich bereits acht Windkraftanlagen in Betrieb. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet, westlich der Landesstraße L 51, befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Nörvenich eine Anlage in Betrieb und zwei Anlagen im Bau. Sieben andere Anlagen stehen weiter entfernt, diese teils auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß. 3.2 Schutzkriterien Die Belastbarkeit der in Nr. 2.3 Anlage 2 zum UVPG genannten besonders empfindlichen Gebiete und die Art und der Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes ist auf mögliche nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf das geplante Vorhaben zu beurteilen. 7 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 3. Standort des Vorhabens Besonders empfindliche Gebiete Tabelle 1: Übersicht über besonders empfindliche Gebiete im Umfeld des geplanten Vorhabens. Nr. Besonders empfindliche Gebiete gem. Nr. 2.3 der Anlage 2 UVPG Bezeichnung Lage 2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete soweit im Bundesanzeiger gem. § 10 Abs. 6 BNatSchG bekannt gemacht bzw. offiziell gemeldete/ausgewiesene Gebiete (LANUV 2012A) Naturschutzgebiete gem. § 23 BNatSchG (LANUV 2012B,C) DE-5105-302 „Nörvenicher Wald“ (Gebietsvorschlag) ca. 4.000 m nördlich 2.3.2 2.3.3 2.3.4 Nationalparke gem. § 24 BNatSchG (LANUV 2012C) Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gem. § 25 und § 26 BNatSchG (LANUV 2012b) nachteilige Umweltauswirkungen keine DN-011 NSG „Rengershauser Mühle“ DN-012 NSG „Mersheimer Bruch“ BM-043 NSG „Ehemaliges Munitionsdepot im Friesheimer Busch“ – LSG-5105-077 LSG „Nörvenicher Wald“ LSG-5106-078 LSG „Mühlenbach zwischen Lechenich und Dirmerzheimer“ LSG-5004-082 LSG „Erftkreis“ LSG-5206-079 LSG „Rotbach-Mühlenbach“ LSG-5206-080 LSG „Friesheimer Busch“ LSG-5206-081LSG „Rotbach zwischen Friesheim und Niederberg“ LSG-5206-001 LSG „Eichen-Hainbuchenwald bei Haus Boulich“ LSG-5206-044 LSG „Marienholz“ LSG-5206-064 LSG „Marienholz“ LSG-5205-039 LSG „Neffelbachtal, Großer Busch, Kirchenbusch“ LSG-5206-060 LSG „Wintermaar“ LSG-5206-063 LSG „Regenbusch“ LSG-5206-043 LSG „Wäldchen am Galgenberg“ ca. 3.950 m westlich ca. 5.200 m südwestlich ca. 5.750 m südöstlich – ca. 5.300 m nördlich ca. 4.600 m nordöstlich keine keine ca. 5.200 m nordöstlich ca. 3.500 m östlich ca. 4.600 m südöstlich ca. 5.100 m südöstlich ca. 5.700 m südlich keine ca. 5.000 m südlich ca. 5.100 m südlich ca. 3.500 m südwestlich ca. 4.200 m südwestlich ca. 3.100 m südwestlich ca. 2.800 m südwestlich 8 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 3. Standort des Vorhabens Fortsetzung Tabelle 1: Übersicht über besonders empfindliche Gebiete im Umfeld des geplanten Vorhabens. Nr. Besonders empfindliche Gebiete gem. Nr. 2.3 der Anlage 2 UVPG Bezeichnung Lage 2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gem. § 25 und § 26 BNatSchG (LANUV 2012B) LSG-5205-040 LSG „Dirlau“ LSG-5205-041 LSG „Der große Busch“ LSG-5205-042 LSG „In der Bärenkaul“ LSG-4904-068 LSG „Kreis Düren“ GB-5106-001 GB-5206-022 GB-5206-501 GB-5206-003 GB-5206-502 GB-5206-021 GB-5206-002 GB-5206-004 GB-5205-146 GB-5105-502 Trinkwasserschutzgebiet Zone 3A Trinkwasserschutzgebiet Zone 3B Trinkwasserschutzgebiet Zone 3A Trinkwasserschutzgebiet Zone 2 Trinkwasserschutzgebiet Zone 1 ca. 6.600 m südwestlich ca. 3.200 m nordwestlich ca. 3.700 m nordwestlich ca. 4.100 m nordwestlich ca. 3.700 m nördlich ca. 3.400 m nordöstlich ca. 3.900 m südöstlich ca. 4.000 m südöstlich ca. 5.300 m südöstlich ca. 5.600 m südöstlich ca. 3.400 m südwestlich ca. 5.100 m südwestlich ca. 4.700 m südwestlich ca. 3.800 m nordwestlich ca. 3.200 m nordöstlich ca. 1.800 m östlich ca. 5.100 m westlich ca. 5.700 m westlich ca. 5.600 m westlich 2.3.5 2.3.6 2.3.7 gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und § 62 LG NRW (LANUV 2012B) Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete gem. den §§ 19, 32 WHG und § 14, 15 und 16 LWG NRW Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind – nachteilige Umweltauswirkungen – keine keine keine keine 9 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 3. Standort des Vorhabens Fortsetzung Tabelle 1: Übersicht über besonders empfindliche Gebiete im Umfeld des geplanten Vorhabens. Nr. Besonders empfindliche Gebiete gem. Nr. 2.3 der Anlage 2 UVPG Bezeichnung 2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte Die Stadt Erfstadt zählt auf einer Gesamtfläche von ca. 120 km² insgesamt 51.568 Einwohner (Stand 31.12.2011; Quelle: STADT ERFTSTADT). Auf den Ortsteil Erp kommen 2.561 Einwohner. Die Bevölkerungsdichte der Stadt Erftstadt liegt bei ca. 422 Einwohnern pro km². Für die umliegenden Siedlungsbereiche liegen folgende Einwohnerzahlen vor: Erftstadt-Herrig: 538 Einwohner Nörvenich-Poll: 247 Einwohner Nörvenich-Dorweiler: 199 Einwohner Nörvenich-Pingsheim: 699 Einwohner 2.3.9 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind Lage – nachteilige Umweltauswirkungen keine – keine 10 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 4. Zusammenfassende Betrachtung 4. Zusammenfassende Betrachtung Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf besonders empfindliche Gebiete oder die Art und den Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes zu erwarten, die eine UVP-Pflicht auslösen. Die vorliegende Betrachtung der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht kommt mithin zu dem Ergebnis, dass sich für das geplante Vorhaben kein Erfordernis für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt. Für die Richtigkeit: Köln, den 22.05.2012 __________________________ Dr. Claus Albrecht 11 K ÖLNER B ÜRO FÜR F AUNISTIK 5. Literatur und sonstige verwendete Quellen 5. Literatur und sonstige verwendete Quellen BMU (2003): Rückbau Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten. Endfassung vom 14.08.2003. LANUV (2012A): Natura 2.000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/natura2000-meldedok/de/start. Zugriff: 03.01.2012, 13:30 MEZ. LANUV (2012B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. @ LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWWSeite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm. Zugriff: 03.01.2012, 15:20 MEZ. LANUV (2012C): Nationalparke und Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen (WWWSeite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/karten. Zugriff: 03.01.2012, 16:10 MEZ. STADT ERFTSTADT (2012): Die Stadt in Zahlen (WWW-Seite) http://www.erftstadt.de/cmsneu/stadtinfo/die-stadt-in-zahlen.html. Zugriff: 04.01.2012, 09:50 MEZ. 12