Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
182 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.03.17, 14:32
Aktualisiert
02.03.17, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – M
Vorlage 605 /X.L.
Datum: 02.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Städtebauliche Entwicklung von Bebauungsplänen;
1. Bestellung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung
des Baugesetzbuches
2. Übertragung von vereinfachten Umlegungen gem. § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches an den Umlegungsausschuss
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
1. für die Durchführung von Umlegungsverfahren einen Umlegungsausschuss zu
bilden.
Zu den Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden bestellt:
Vorsitzender:
Dr. Karl Heinz Decker
Stellv. Vorsitzender:
Edgar Decker
Angehöriger des höheren
vermessungstechnischen Dienstes:
Dipl.-Ing. Frank Diefenbach
Vertreter:
Dr. Ing. Heinz Rütz
Sachverständiger für die Bewertung
Von Grundstücken:
Robert Rang
Vertreter:
Manfred Söns
Gemeindevertreter:
1. (Ratsmitglied)
2. (Ratsmitglied)
Vertreter:
1. (Ratsmitglied)
2. (Ratsmitglied)
2. Der Gemeinderat überträgt dem Umlegungsausschuss die Durchführung vereinfachter Umlegungen für die zwei Teilabschnitte des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, „Brotkiste“ und „Auf Graben“ sowie für das Baugebiet F 7 „Die
Acht Morgen“ in Marmagen.
Begründung:
Die Neubestellung der Mitglieder ist gemäß der in Kopie beigefügten Verordnung
(Anlage 1)vorzunehmen. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches muss
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der Vorsitzende die Fähigkeit zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen
Verwaltungsdienst besitzen,
ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und
ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von
Grundstückswerten sein.
Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.
Für die Mitglieder des Umlegungsausschusses sind Stellvertreter zu bestellen.
Der Stellvertreter muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied,
zu dessen Vertretung er bestellt ist.
Folgende Personen werden für die Besetzung des Umlegungsausschusses vorgeschlagen:
1. Erster Vorsitzender:
Stellvertreter:
Dr. Karl Heinz Decker
Edgar Decker
2. Angehöriger des höheren
vermessungstechnischen Dienstes:
Dipl.-Ing. Frank Diefenbach
Stellvertreter:
Dr. Ing. Heinz Rütz
3. Sachverständiger für die Bewertung
Von Grundstücken:
Robert Rang
Stellvertreter:
Manfred Söns
4. Gemeindevertreter:
Stellvertreter:
5. Gemeindevertreter:
Stellvertreter:
(Ratsmitglied)
(Ratsmitglied)
(Ratsmitglied)
(Ratsmitglied)
Die Vorschläge der jeweiligen Gemeindevertreter(innen) und deren Stellvertreter
sollen im Fachausschuss ergehen.
Es wird vorgeschlagen, die vorstehend aufgeführten Personen zu Mitgliedern des
Umlegungsausschusses der Gemeinde Nettersheim zu bestellen.
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Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nettersheim soll
wie folgt besetzt werden:
1. Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Frank Diefenbach
2. stellv. Geschäftsführer:
Manfred Söns
In der konstituierenden Sitzung des Umlegungsausschusses wird eine Vereidigung der bestellten Mitglieder vorgenommen.
Allgemeine Aufgabe des Umlegungsausschusses ist gem. § 45 Baugesetzbuch
(BauGB), zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage,
Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete
Grundstücke entstehen. Dabei kann die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB durchgeführt werden.
Aktuell werden derzeit die zwei Teilabschnitte des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, „Brotkiste“ und „Auf Graben“ sowie in Marmagen das Baugebiet F 7
„Die Acht Morgen“ städtebaulich entwickelt. Vorgesehen ist, hierzu gem. § 80 ff.
BauGB ein vereinfachtes Umlegungsverfahren durchzuführen.
gez. Pracht
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Bürgermeister