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Beschlussvorlage (1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
230 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.03.17, 14:32
Aktualisiert
02.03.17, 14:32
Beschlussvorlage (1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 627 /X.L. Datum: 01.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes in Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt eine 2. städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim für die Straße „Formegey“ sowie Teilbereiche der Kirchstraße, Weidenstraße, Brunnenstraße, Pfalzstraße, Willenberger Straße und Krausstraße gem. § 142 Abs. 4 BauGB im Vereinfachten Verfahren. Die Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB wird hierbei ausgeschlossen. Es wird darüber hinaus beschlossen, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Begründung: Die erste Sanierungssatzung Zingsheim wurde mit Bekanntmachung vom 05.07.2016 rechtskräftig. Aufgrund der im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim zur Verfügung stehenden Förderung für die Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) zeigt sich, dass Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen in vielen weiteren Bereichen, die nicht von der ersten Sanierungssatzung erfasst sind, einer dringenden Sanierung bedürfen. Anfragen betroffener Eigentümer sind bereits vorgetragen und mussten zunächst zurück gewiesen werden. „Ergibt sich aus den Zielen und Zwecken der Sanierung, dass Flächen außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes 1. für Ersatzbauten oder Ersatzanlagen zur räumlich zusammenhängenden Unterbringung von Bewohnern oder Betrieben aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder 2. für die durch die Sanierung bedingten Gemeinbedarfs- oder Folgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden müssen (Ersatz- oder Ergänzungsgebiete), kann die Gemeinde geeignete Gebiete für diesen Zweck förmlich festlegen. (§ 142 Abs. 2 BauGB).“ 3 Diese Vorgaben können jedoch für das Ziel der nunmehr vorgesehenen Straßenteilabschnitte nicht erfüllt werden, so dass für die Gemeinde nur die Möglichkeit der Ausweisung eines zweiten Sanierungsgebietes in Zingsheim besteht. Der Tagesordnungspunkt ist daher in der laufenden Sitzungsfolge neu zu definieren. Es wird empfohlen, den beigefügten Entwurf der 2. Städtebaulichen Sanierungssatzung mit Begründung sowie Abgrenzung des Geltungsbereiches zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister