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Beschlussvorlage (Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
68 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.03.17, 14:32
Aktualisiert
02.03.17, 14:32
Beschlussvorlage (Satzungsentwurf)

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Inhalt der Datei

2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) und des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 /BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim am _________________ folgende 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes Betroffen von der zweiten städtebaulichen Sanierungssatzung sind die Straße „Formegey“ sowie Teilbereiche der Kirchstraße – Weidenstraße – Brunnenstraße –Pfalzstraße – Willeberger Straße und Krausstraße. Der Geltungsbereich des zweiten Sanierungsgebietes ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich, der Bestandteil dieser Satzung ist. §2 Bestimmung des Sanierungsverfahrens Die Sanierungssatzung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die Genehmigungspflichten des § 144 BauGB werden hinsichtlich der Anwendung des § 144 Abs. 1 und 2 ausgeschlossen. §3 Inkrafttreten und Möglichkeit der Einsichtnahme Diese Satzung tritt gem. § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, wo die Satzung nebst Anlage eingesehen werden kann. Nettersheim, __________________ Eifelgemeinde Nettersheim Wilfried Pracht, Bürgermeister Anlagen