Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
68 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.03.17, 14:32
Aktualisiert
02.03.17, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Städtebauliche Sanierungssatzung
über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim
im Vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur
Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878)
und des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 /BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim am
_________________ folgende 2. Städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche
Festsetzung des Sanierungsgebietes Zingsheim beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
Betroffen von der zweiten städtebaulichen Sanierungssatzung sind die Straße „Formegey“
sowie Teilbereiche der Kirchstraße – Weidenstraße – Brunnenstraße –Pfalzstraße – Willeberger
Straße und Krausstraße. Der Geltungsbereich des zweiten Sanierungsgebietes ist aus dem
beigefügten Planauszug ersichtlich, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§2
Bestimmung des Sanierungsverfahrens
Die Sanierungssatzung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die
Genehmigungspflichten des § 144 BauGB werden hinsichtlich der Anwendung des § 144 Abs.
1 und 2 ausgeschlossen.
§3
Inkrafttreten und Möglichkeit der Einsichtnahme
Diese Satzung tritt gem. § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, wo die Satzung nebst Anlage eingesehen
werden kann.
Nettersheim, __________________
Eifelgemeinde Nettersheim
Wilfried Pracht, Bürgermeister
Anlagen