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Beschlussvorlage (Befreiungen von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
03.03.17, 11:01
Aktualisiert
03.03.17, 11:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 623 /X.L. Datum: 03.03.2017 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 07.03.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiungen von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Zwei Kiefern, Antrag des Grundstückeigentümers „Steinfelder Straße 57“, 53947 Nettersheim 2. Zwei Fichten, Antrag des Grundstückeigentürmers „Auf dem Stucks 30“, 53947 Nettersheim-Pesch 3. Nadelbaumbestand, Antrag des Grundstückeigentümers „Kutschweg 7“, 53947 Nettersheim-Pesch 4. Eine Kiefer, eine Fichte und eine Zeder, Antrag des Grundstückeigentümers „Mühlenbachstraße 6“, 53947 Nettersheim-Engelgau 5. Eine Kiefer, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Begründung: Zu 1: Auf dem Grundstück „Steinfelder Straße 57“ in Nettersheim stocken zwei Kiefern, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Eine Kiefer befindet sich unmittelbar am Gehweg, die andere unmittelbar am Wohnhaus. Bei Windbruch, der grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, können somit Schäden am Wohnhaus oder Gefahren für die Nutzer des Gehweges entstehen. Daher ist für diese beiden Kiefern eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei ortstypischen Laubbäumen zu fordern. Zu 2: Auf dem Grundstück „Auf dem Stucks 30“ in Nettersheim-Pesch stocken im Einfahrtsbereich Kutschweg zwei Fichten, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Beide Bäume haben eine sehr negative Entwicklung, so dass die Vitalität in Frage gestellt werden muss. In einigen Bereichen hat sich bereits die Rinde gelöst. Weiterhin sind Äste ohne Nadeln. Aus diesem Grund ist für die beiden Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. 3 Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist. Zu 3: Auf dem Grundstück „Kutschweg 7“ in Nettersheim-Pesch befindet sich ein Nadelbaumbestand, der überwiegend aus Fichten besteht. In Teilbereichen sind vereinzelte Kiefern vorhanden. Bei dem Nadelbaumbestand handelt es sich um eine ehemalige Hecke. Die Bäume haben aber mittlerweile derartige Dimensionen erreicht, dass rund 30 Bäume unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen und das Grundstück überwiegend verschattet wird. Weiterhin haben die Bäume nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass diese sich gegenseitig in ihrer Entwicklung behindern und bei einigen Bäumen die Vitalität in Frage gestellt werden muss. Aufgrund des Vorgenannten ist für den Nadelbaumbestand eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Als Ersatz ist das Grundstück entlang der Burggasse mit einer Rotbuchenhecke einzufrieden. Zu 4: Auf dem Grundstück „Mühlenbachstraße 6“ in Nettersheim-Engelgau stocken in Nähe des Wohnhauses bzw. Carports eine Kiefer, eine Fichte und eine Zeder, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Bäume haben nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass sie sich in ihrer Entwicklung gegenseitig behindern. Weiterhin weist die Zeder bereits eine Neigung auf. Bei Windbruch könnten erhebliche Beschädigungen am Wohnhaus oder am Carport entstehen. Weiterhin könnte auch das Nachbargrundstück Ahestraße 5 in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grund ist für die Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist. Zu 5: Im unbefestigten Randbereich der Parkplätze des Schulzentrums Nettersheim befindet sich eine Kiefer, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Dieser Baum gehört zu einer Kieferngruppe, die rund 40 Jahre alt ist. Die Bäume haben nur sehr geringe Abstände zueinander und behindern sich gegenseitig in ihrer Entwicklung. Darüber hinaus stockt die besagte Kiefer unmittelbar an der Fahrbahn des Höhenweges. Durch ihre Wurzeln wurde die Fahrbahn bereits angehoben. 4 Aufgrund des fehlenden Entwicklungspotenzials und um weitere Fahrbahnschäden zu vermeiden, ist für die Kiefer eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung hat im Rahmen der Entwicklung der Außenflächen des Schulzentrums mit ortstypischem Gehölz zu erfolgen. Für die Umsetzung (Baumbeseitigung, Ersatzbepflanzung) ist der Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim verantwortlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister