Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
02.10.2012
Erstellt
28.09.12, 06:08
Aktualisiert
28.09.12, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
?
Stadt Erftstadt
Ratsbüro
An die Mitglieder
des Rates der Stadt Erftstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlagen übersende ich Ihnen im Auftrag des Kämmerers anbei
die textliche Neufassung des wesentlichen Teils des
Haushaltssicherungskonzeptes,
die vorläufige Haushaltssatzung sowie die
aktuellen Pläne (Ergebnis- und Finanzplan)
nach Einarbeitung aller Änderungen, die sich aufgrund der politischen
Haushaltsplanberatungen ergeben haben.
Mit freundlichem Gruß
~~
(Thanner)
27.09.2012
(vori.) Haushaltsatzung der
Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.Mai 2011 (GV.NRW. S. 271) hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschluss vom (Stand: 26.09.2012) folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Stadt Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen
Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf
79.875.312 EUR
93.304.860 EUR
auf
77.907.371 EUR
auf
91.970.676 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
3.580.999 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
2.976.104 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
o EUR
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
o EUR
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
festgesetzt.
13.429.548 EUR
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
55.000.000 EUR
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
1.2
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
260 v. H.
440 v. H.
2.
Gewerbesteuer
440 v. H.
auf
§7
1.
Soweit im Stellenplan der Vermerk "künftig wegfallend" (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.
2.
Die im Stellenplan ausgewiesenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) haben
folgende Wirkung:
soweit es sich um ku-Vermerke nach der Stellenobergrenzenverordnung
handelt, ist mindestens jede zweite von da an freiwerdende, von einem
Vermerk betroffene Planstelle in eine Stelle der nächst niedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln.
bei den übrigen von einem Vermerk betroffenen Beamten- oder tariflich
Beschäftigten-Stellen ist jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldung- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln.
§8
1.
Erheblich gemäß § 83 Abs. 2 GO NW sind Aufwendungen bzw. Auszahlungen,
wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes überschreiten. Überschreitungen, außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu 10.000 EUR sind unabhängig vom Haushaltsansatz unerheblich.
Im investiven Bereich (Finanzplan) sind Überschreitungen bzw. außerplanmäßige Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 20.000 EUR übersteigen.
2.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nach § 89 Abs. 2 GO NW notwendigen
Kredite zur Liquiditätssicherung im Rahmen des Höchstbetrages nach § 5 der
Haushaltssatzung aufzunehmen.
Erftstadt, 26.09.12
4. Weitere
Fortschreibung
des
Haushaltssicherungskonzeptes
(neue
Maßnahmen)
Die nach wie vor dramatische Haushaltslage der Stadt Erftstadt erfordert weitere
strukturelle
Haushaltsverbesserungen
durch
Einnahmeerhöhungen
und
Ausgabereduzierungen, um die Finanzen der Stadt nachhaltig und dauerhaft zu
stabilisieren und die finanzielle Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Stadt
mittelfristig wieder zu erlangen.
Im Verwaltungsvorstand ("Haushaltssicherungskommission") sowie im Rahmen der
politischen Haushalts-Beratungen sind daher weitere Maßnahmen im Hinblick auf
eine Haushaltskonsolidierung diskutiert worden. Für diese Maßnahmen sind - wie im
Ursprungs-Haushaltssicherungskonzept - die jeweiligen Sanierungspotenziale dort,
wo es möglich war, quantifiziert worden. Die nachfolgenden Maßnahmen wurden
bereits in die Haushaltssatzung 2012 eingearbeitet.
Ertragesrelevante
•
Sanierungspotentiale
Erhöhungen der Hebesätze der Grundsteuer A und B
Die im Entwurf der Haushaltssatzung von der Verwaltung vorgeschlagene Einführung
einer Umlage von Gewässerunterhaltungskosten wurde von der Politik nicht
beschlossen. Stattdessen wird die im Entwurf dafür veranschlagte Einnahme in Höhe
von 550.000 EUR nun über eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und
B realisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung im Dezember hierzu
eine entsprechende Vorlage zu erstellen.
•
Gebührenerhöhungen im kulturellen Bereich
Im Produktbereich Kultur sind der Verwaltung seitens der Politik diverse Prüfaufträge
erteilt worden, die darauf abzielen, zum einen die Gebühren in Anlehnung an die
Tariferhöhungen des Jahres 2012 im öffentlichen Dienst zu erhöhen, um die
gestiegenen Personalaufwendungen kompensieren zu können. Zum anderen sollen
in den jeweiligen kulturellen Einrichtungen auch strukturelle Maßnahmen umgesetzt
werden, um so den Zuschussbedarf dieser Einrichtung um 5% - gemessen am
Jahresergebnis 2010 - zu reduzieren. Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen:
o Gebührenerhöhung bei der VHS: Es erfolgt eine Anhebung der bei
jeder Kursbuchung erhobenen Verwaltungspauschale von 3 auf 5 EUR.
So kostet ein 14-wöchiger Sprachkurs statt derzeit 56,20 EUR ab dem
Jahr 2013 dann 58,20 EUR. Es wird insgesamt mit Mehreinnahmen in
Höhe
von
rund
8.000
EUR
gerechnet.
Die
Einstellung
des
Kunstmarktes führt dazu, dass sich die VHS nun um eine höhere
Auslastung der Kurse sowie um weitere Projektmittel kümmern kann,
so dass mit weiteren Einnahmen in Höhe von 5.000 EUR gerechnet
werden
kann.
Auch
die
Maßnahme
"Änderung
der
Gebührenermäßigung" führt ebenfalls zu Mehreinnahmen in Höhe von
5.000 EUR.
o Gebühren-/Einnahmeerhöhungen bei der Musikschule: Die Gebühren
werden
pauschal
um 5,5%
erhöht.
Hierdurch wird
mit
einer
Mehreinnahme in Höhe von rund 23.000 EUR gerechnet. Außerdem
erfolgen - um die politische Vorgabe der Zuschussreduzierung in Höhe
von 5% zu realisieren - Einnahmeerhöhungen in Höhe von 8.440,00
EUR. Im Einzelnen setzen sich diese Mehreinnahmen wie folgt
zusammen: Einnahmen aus der Vermietung des Geske-Saals (3.000
EUR), Erhöhung der Eintrittspreise bei Veranstaltungen (1.000 EUR)
sowie Einführung einer Ensemblegebühr (4.440 EUR).
o
Gebührenerhöhung bei der Bücherei und Artothek: Die nachfolgende
Tabelle stellt die Gebührenerhöhungen der Bücherei dar:
Nutzung
Bisherige Gebühr
Gebühr ab 2013
Erwachsene
10,00 EUR
12,00 EUR
Kinder
3,00 EUR
3,00 EUR
Familien
15,00 EUR
17,00 EUR
Leistungsberechtigte
6,00 EUR
6,00 EUR
Ersatzausweis
2,50 EUR
3,00 EUR
DVD u. ä.
1,00 EUR
1,50 EUR
Fernleihe je Bestellung
3,00 EUR
3,50 EUR
Endnutzer Fernleihe
2,00 EUR
2,50 EUR
nach 5GB 11 und XII
Es wird durch diese Gebührenerhöhung
mit Mehreinnahmen
in Höhe
von 1.000 EUR gerechnet.
Die Jahresgebühr für die Artothek wird von 20,00 EUR auf 22,00 EUR
erhöht. Die Entleihgebühr wird von 5,00 EUR auf 6,00 EUR erhöht. Dies
bedeutet Mehreinnahmen
•
Beitragserhöhungen
Aufgrund
des
Elterbeiträge
im Bereich der Tageseinrichtungen
gemeinsamen
für
Kostenbeiträgen
die
in Höhe von 1.000 EUR.
Antrages
Betreuung
von
der
politischen
Kindern
in
und Tagespflege
Fraktionen
Kindertagesstätten
für die Betreuung in Kindertagespflege
wurden
die
und
von
zum 01.08.2012 geändert.
Die neuen Elternbeiträge stehen nun in,einem proportionalen und linearen Verhältnis
zueinander.
Außerdem
zumindest
teilweise
Gebühren
erfolgt
Mehreinnahmen
•
wurden
die Tariflohnerhöhungen
an die Eltern weitergegeben.
zum
01.08,.2013.
Insgesamt
Eine zweite
ergeben
sich
Dienst
Anpassung
im
Jahr
der
2012
in Höhe von 25.000 EUR.
Einnahmen aus dem Stromverkauf
Aufgrund
einer unternehmerischen
Beteiligungslösung
verbessert werden. Derzeit erfolgen Abstimmungen
unter Hinzuziehung
Zeitpunkt
externen
Sachverstandes.
noch keine ertragsrelevanten
Gebührenanpassungen
könnte die Einnahmeseite
zwischen Verwaltung und Politik
Es lassen sich aber zum jetzigen
Sanierungspotentiale
auch für die mittelfristige Ergebnisplanung
•
im Öffentlichen
beziffern. Daher sind
noch keine Erträge veranschlagt worden.
bei den Friedhofsgebühren
Im Bereich der Friedhöfe wird bisher keine Kostendeckung
Friedhofsgebühren
vorzunehmen.
erzielt.
Es
ist
daher
geplant,
Ziel ist es, den Kostendeckungsgrad
eine volle Kostendeckung
Grünflächenanteil
kostendeckenden
Gebührenanpassungen
entsprechend zu erhöhen, wobei
aufgrund der Vorgehensweise
in der Vergangenheit
(bis zu 40%) oder verzögerte Gebührenanpassungen)
nicht erreicht werden
unabhängiges
im Hinblick auf die
kann. Gemäß der politischen
Beratungsunternehmen
Betrieb der städtischen
wurde bereits den politischen
beauftragt,
Beschlussfassung
ein
Gremien vorgestellt;
kurzfristig
wurde ein
Gesamtkonzept
Friedhöfe zu erstellen.
(hoher
zum
Dieses Konzept
zurzeit bereitet die Verwaltung
konkrete Umsetzungsschritte
Auswirkungen
•
vor. Eine Bezifferung hinsichtlich der hauhalterischen
ist derzeit aber noch nicht möglich.
Verkauf von nicht benötigtem städtischen Grundbesitz
Im Bereich des Eigenbetriebes
Straßen gibt es Grundstücke,
die aus städtischer
Sicht nicht benötigt werden. Der Eigenbetrieb Straßen hat daher eine Liste erstellt,
die
einen
Überblick
Betriebszweigen
dass
Gartenbau
in den Jahren
Verkaufserlös
2013
möglicherweise
veräußerbare
Flächen
in
den
und Friedhöfe gibt. Es wird als realistisch angesehen,
bis 2015
mindestens
je 500.000
EUR
Erträge
(=
> Buchwert) jährlich erzielt werden können. Das bedeutet, dass sich
das voraussichtliche
den Jahren
über
negative Eigenkapital des Eigenbetriebes um je 500.000 EUR in
2013 -
Kernhaushaltes
2015 reduziert
für die Abdeckung
und somit auch die Verlustzuweisung
des negativen Eigenkapitals
des
um 500.000 EUR
niedriger ausfällt. In den politischen Gremien muss eine Entscheidung gefällt werden,
ob - und wenn ja - welche Flächen verkauft werden sollen.
•
Interkommunale Zusammenarbeit
Es handelt sich bei der Werkstatt
Leistung. Eine zufriedenstellende
ist daher beabsichtigt,
im Bereich der Feuerwehr-Werkstatt
im Bereich der Feuerwehr
um eine freiwillige
Auslastung dieser Werkstatt wird nicht erreicht. Es
durch vertragliche
Regelungen
mit den Nachbarkommunen
Brühl, Hürth sowie Kerpen die Werkstatt zu einem Zentrum für Instandhaltungen
RTWs auszubauen.
Hierdurch würden Mehreinnahmen
an
erzielt, die aber zurzeit noch
nicht bezifferbar sind.
Aufwandsrelevante
•
Sanierungspotentiale
Nachhaltiger Ausbau der Kinderbetreuung
und frühkindlichen
Bildung
Es wurde seitens der Politik hierzu Folgendes beschlossen:
1.
Der
Rat
hält
beschlossenen
gesamten
trotz
Schwierigkeiten
der
fest.
Ein
über
die
bisherige
Stadt
an
der
im
Beschlussfassung
Ausbau von Plätzen erfolgt bei entsprechendem
wenn die erforderlichen
ausgeglichenen
finanziellen
Planung für die Gesamtzahl der Plätze in Kindertagesstätten
Stadtgebiet
hinausgehender
der
Bedarf dann,
Investitionen und die Folgekosten aus einem nachhaltig
Haushalt finanziert werden können oder Land und/oder Bund
die Kosten übernehmen.
2.
Umschichtungen
innerhalb
des
beschlossenen
Ausbauprogramms
zur
Anpassung an die Verteilung des Bedarfs innerhalb des Stadtgebiets werden
begrüßt. Der Gesamtaufwand darf dadurch nicht erhöht werden.
3.
Die Baukosten für den noch ausstehenden Teil des bereits beschlossenen und
mit dem
Beschluss bestätigten Ausbauprogramms
sind gegenüber der
bisherigen Planung um 15 Prozent -bezogen auf die Gesamtinvestitionssummezu verringern.
Die
Mittelansätze in Haushalt
und Finanzplanung sind
entsprechend anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahmen
an den vorgegebenen finanziellen Rahmen anzupassen.
4.
Solange ein weiterer Ausbau der Plätze in Kindertageseinrichtungen nicht
möglich ist, werden fehlende Plätze in der Tagespflege geschaffen.
5.
Zur Vorbereitung weiterer Beschlüsse ist eine übersichtliche Darstellung des
vorhandenen Angebots erforderlich. Dazu listet das Jugendamt tabellarisch
(Excel-Tabelle) für jeden Kindergarten auf:
o die
Anzahl
der
Gruppen
mit
der
Angabe
der
gebuchten
Stundenkontingente
o die Anzahl darin betreuten Kinder Ü3 und U3
o die Anzahl der betreuten behinderten Kinder
o die Öffnungszeiten
oden
Personalbestand nach KiBiz-Schlüssel, aufgelistet nach Soll und
Ist
o die in den nächsten Jahren erforderlichen Baumaßnahmen zur
Instandhaltung und zur Bedarfsanpassung
o die Anzahl der Tagespflegepersonen mit Anzahl der betreuten Kinder
Ü3 und U3 mit Angabe der Stundenkontingente.
Die Liste soll auch die Kita-Einrichtungen der freien Träger erfassen.
6.
Diese Beschlüsse sind Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts.
•
Aufwandsreduzierungen im kulturellen Bereich
Im Produktbereich Kultur sind der Verwaltung seitens der Politik diverse Prüfaufträge
erteilt worden, die darauf abzielen, zum einen die Gebühren in Anlehnung an die
Tariferhöhungen des Jahres 2012 im öffentlichen Dienst zu erhöhen (s.o.). Zum
anderen sollen auch Einsparungen auf der Aufwandsseite realisiert werden, um so
den Zuschussbedarf der jeweiligen kulturellen Einrichtung um 5% - gemessen am
Jahresergebnis 2010 - zu reduzieren. Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen:
o
Einsparungen bei der VHS: Um die politische Vorgabe zu erreichen, ist
-
neben
den
Maßnahmen
zur
Einnahmenerhöhung
-
weiter
erforderlich, die Töpferwerkstatt zu schließen, um so Aufwendungen in
Höhe von 5.000 EUR einsparen zu können.
o
Einsparungen bei der Musikschule: Durch den Wegfall einer separaten
Telefonanlage (1.400 EUR), durch Einsparungen bei den Sachkosten
(4.600
EUR)
sowie
aufgrund
der
Nicht-Verlängerung
eines
auslaufenden Vertrages eines Dozenten (4.000 EUR) ergeben sich
insgesamt Minderaufwendungen in Höhe von 10.000 EUR.
o
Einsparungen bei der Bücherei I Artothek: Bei der Bücherei wird der
Ansatz für die Neubeschaffungen um 12.500 EUR reduziert; bei der
Artothek erfolgt ein Kürzung verschiedener Ansätze um insgesamt
1.400 EUR.
•
Verkleinerung des Rates
Die Entscheidung über eine Verkleinerung des Rates ist erst im Vorfeld der nächsten
Kommunalwahl sinnvoll. Das Einsparpotential liegt bei über 25.000 EUR, wenn die
Anzahl von 50 +1 auf 44 +1 Ratsmitglieder reduziert werden würde. Die Verwaltung
wurde beauftragt, für den Hauptausschuss im November 2012 darzustellen, wie sich
eine Verkleinerung des Rates auf den Zuschnitt der Wahlkreise auswirken würde.
•
Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse beim Eigenbetrieb Straßen
Mit externer Hilfe soll untersucht werden, ob beim Eigenbetrieb "Straßen"
Einsparpotentiale aufgedeckt werden können, die dazu führen können, die
Verlustzuweisung zu reduzieren. Ferner soll geprüft werden, ob die Fortführung
dieser
eigenbetriebsähnlichen . Einrichtung noch sinnvoll
ist.
Das bilanzielle
Eigenkapital der Einrichtung ist aufgebraucht und im Jahr 2012 wird mit einem
negativen Eigenkapital in Höhe von 1,75 Mio. EUR gerechnet; für die Folgejahre mit
einem negativen Eigenkapital in Höhe von 2,5 Mio. EUR. Der Kernhaushalt ist
verpflichtet, für eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zu
sorgen,
so
dass
diese
Defizite
auszugleichen
sind.
Sollte
die
Wirtschaftlichkeitsanalyse zu dem Ergebnis kommen, dass es wirtschaftlicher sei,
den Eigenbetrieb aufzulösen und als Amt im Kernhaushalt fortzuführen, so ist derzeit
noch unklar, wie sich das auf den städtischen Haushalt auswirken würde. Hier muss
sicherlich erst das Ergebnis der Analyse abgewartet werden, das im Herbst des
Jahres 2012 vorliegen soll.
•
Straßenbeleuchtung
Der Konsolidierungsbeitrag durch die Umstellung der Quecksilberdampflampen und
der Natriumdampflampen auf die LED-Technik kann derzeit noch nicht abgeschätzt
werden. Im Hinblick auf die Quecksilberdampflampen gibt es eine gesetzliche
Verpflichtung zur Umstellung. Die Umstellung bezüglich der Natriumdampflampen
hat - analog der Umstellung der Quecksilberdampflampe - auch eine deutliche
Energieeinsparung zur Folge. Derzeit läuft das Verfahren und die Politik wird
rechtzeitig über den weiteren Fortgang informiert. Einsparpotentiale hierzu sind noch
nicht im Entwurf der Haushaltssatzung veranschlagt.
•
Kostenreduzierungen aufgrund der Konzentration von Immobilien
Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Jahr 2009 beschlossen, in der Carl-SchurzHauptschule keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufzunehmen und in
Erftstadt künftig nur noch eine Hauptschule im Schulzentrum Lechenich zu betreiben.
Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses hat die Hauptschule in Lechenich
bereits im Schuljahr 2011/2012 Schüler der Carl-Schurz-Hauptschule aufgenommen.
Inzwischen hat die Carl-Schurz-Hauptschule zum Ende des laufenden Schuljahres
ihren Betrieb eingestellt. Derzeit läuft der Beratungs- und Entscheidungsprozess über
die weiteren Nutzungsmöglichkeiten und den eventuellen Teilabriss der Carl-SchurzSchule. Die möglichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sind zurzeit noch
nicht darstellbar.
•
Konsolidierungsbeiträge der beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
.Jmmobilienwtrtschaft"
sowie "Straßen"
Im Hinblick auf eine Konsolidierung des städtischen Haushaltes sind auch die beiden
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen einzubeziehen. Ziel muss es sein, dass mittels
einer wirtschaftlicheren Vorgehensweise bei den Einrichtungen entweder der
städtische
Zuschussbedarf
reduziert
bzw.
eine
Gewinnabführung
an
den
Kernhaushalt erhöht werden kann. Konkrete Maßnahmen und Einsparpotentiale
können derzeit aber noch nicht genannt bzw. beziffert werden. Im weiteren Verfahren
werden hierzu konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten von Seiten der Verwaltung
aufgezeigt.
•
Schließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr
Im Jahr 2012 wird das Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Der letzte Arbeitstag wäre demnach der 21.12.2012. Geöffnet würde das Rathaus
wieder am 02.01.2013, so dass das Rathaus an insgesamt 11 Tagen geschlossen
werden
könnte.
Somit
werden
Bewirtschaftungskosten
eingespart.
Das
Einsparpotential beträgt 2.500 EUR.
•
Einsparungen beim städtischen Betriebsausflug
Der Betriebsausflug wird zukünftig nur noch alle zwei Jahre freitags nachmittags
stattfinden.
Hintergrund
dieser
Entscheidung
ist
zum
einen
eine
höhere
Bürgerfreundlichkeit und zum anderen hat dies auch eine Einsparung in Höhe von
1.030 EUR (alle zwei Jahre) zur Folge.
•
Pauschale Kürzung bei den Geschäftsaufwendungen um 3%
Über alle Budgets der Stadt Erftstadt sind Geschäftsaufwendungen in Höhe von
576.506 EUR geplant. Die 3%-ige Kürzung ergibt demnach ein Einsparpotential von
rd. 17.300 EUR.
Fazit
Aufgrund
der
neuen
Haushaltssicherungskonzept-Maßnahmen
wird
eine
Ertragsverbesserung in Höhe von 626.400 EUR erzielt. Zusätzlich werden weitere,
derzeit noch nicht quantifizierbare Einnahmen durch die Gebührenanpassung im
Bereich
der
Friedhofsgebühren
sowie
aufgrund
einer
ausgeweiteten
interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr-Werkstatt erzielt. Auf
der Aufwandsseite ergibt sich eine Aufwandsreduktion in Höhe von rund 50.000
EUR. Dazu kommen weitere Aufwandsreduktionen
Aufwendungen)
aufgrund
der
politischen
(bzw. nicht entstehende
Entscheidungen
im
Bereich
des
nachhaltigen Ausbaus der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung. Daneben
sind Einsparungen bei den Eigenbetrieben Straßen (Wirtschaftlichkeitsanalyse) und
Immobilienwirtschaft beabsichtigt. Auch hinsichtlich der Straßenbeleuchtung ist
langfristig
mit
Minderaufwendungen
zu
rechnen.
Leider
auch
noch
nicht
quantifizierbar sind die Kostenreduzierungen im Zusammenhang mit der Auflösung
der
Carl-Schurz-Schule.
Insgesamt
wird
somit
ein
quantifizierbares
Einsparpotential in Höhe von knapp 680.000 EUR durch die Maßnahmen
generiert.
Der strategische Konsolidierungsprozess, insbesondere unter Berücksichtigung der
demographischen Entwicklung, der Prozessoptimierung, der Standarddiskussionen
sowie der Konzentration auf das Wesentliche muss weiter fortgeführt werden. Die
entsprechenden Maßnahmen sind aufzuzeigen.
Die Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze wie
•
Herstellung des Haushaltsausgleichs
•
Gebot der Generationengerechtigkeit
•
Sicherstellung der Liquidität
•
Vermeidung von Substanzverzehr
•
Verbot der Überschuldung sowie
•
Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten
ist weiterhin zu betreiben und bildet die Maßgabe sowohl für die Verwaltung als auch
für die Politik.
Gesamtergebnishaushalt
Stadt Erftstadt
02
+ Zuwendungen
Umlagen
und allgemeine
03
+ Sonstige Transfererträge
-1.796.460,64
-1.624.748,00
-1.624.748,00
-1.624.748,00
04
+ Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
-9.087.068,28
-9.143.428,00
-9.143.428,00
-9.143.428,00
05
+ Privatrechtliche
Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen
Kostenumlagen
und
07
+ Sonstige
ordentliche
08
+ Aktivierte
Eigenleistungen
09
+/- Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche
Erträge
Erträge
-71.162,02
-77.600,00
-77.600,00
-77.600,00
-1.338.895,91
-1.139.075,00
-1.143.356,00
-1.147.679,00
-2.803.146,00
-2.803.657,00
-2.804.173,00
-5.829.211,36
-3.137.612,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-80.244.913,64
-72.272.249,00
-77.928.004,00
-79.726.285,00
-82.131.826,00
22.483.231,00
11
- Personalaufwendungen
19.311.941,17
20.897.135,00
22.126.631,00
22.168.270,00
12
- Versorgungsaufwendungen
1.060.130,00
1.325.000,00
1.353.000,00
1.353.000,00
1.353.000,00
13
- Aufwendungen
Dienstleistungen
9.515.842,04
10.142.725,00
10.833.672,00
10.822.041,00
10.829.283,00
für Sach- und
14
- Bilanzielle
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige Aufwendungen
12.832.013,35
12.958.357,00
12.618.099,00
12.596.976,00
12.548.582,00
17
= Ordentliche
84.460.118,00
87.256.959,00
92.827.326,00
91.625.424,00
91.436.473,00
18
= Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
4.215.204,36
14.984.710,00
14.899.322,00
11.899.139,00
9.304.647,00
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
(=Zeilen
Abschreibungen
Aufwendungen
10 und 17)
954.762,82
437.098,00
410.371,00
40.785.428,62
41.496.644,00
45.485.553,00
0,00
0,00
356.481,00
44.328.656,00
0,00
327.651,00
43.894.726,00
0,00
-5.330.098,11
-4.759.419,00
-4.759.419,00
-4.759.419,00
303.681,93
600.000,00
700.000,00
800.000,00
-5.026.416,18
-3.729.419,00
-4.159.419,00
-4.059.419,00
-3.959.419,00
-811.211,82
11.255.291,00
10.739.903,00
7.839.720,00
5.345.228,00
21
= Finanzergebnis
22
= Ordentliches
23
+ Außerordentliche
24
- Außerordentliche
25
= Außerordentliches
26
= Jahresergebnis
-811.211,82
11.255.291,00
10.739.903,00
7.839.720,00
5.345.228,00
27
+ Erträge aus internen
Leistungsbeziehungen
-339.508,45
-429.597,00
-368.310,00
-368.310,00
-368.310,00
28
- Aufwendungen
aus internen
Leistungsbeziehungen
339.508,45
368.310,00
368.310,00
368.310,00
29
= Ergebnis
-811.211,82
10.739.903,00
7.839.720,00
5.345.228,00
(Zeilen 19 und 20)
Jahresergebnis
Erträge
Aufwendungen
Ergebnis
(Zeilen 26, 27, 28)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Gesamtfinanzhaushalt
Stadt Erftstadt
38.751.502,89
36.910.604,00
43.814.526,00
45.725.394,00
47.622.439,00
17.892.874,19
18.613.044,00
17.480.969,00
17.417.479,00
17.955.052,00
+ Sonstige Transfereinzahlungen
1.720.199,00
1.496.321,00
1.624.748,00
1.624.748,00
1.624.748,00
04
+ Öffentlich-rechtliche
9.178.744,83
8.879.665,00
9.071.918,00
9.071.918,00
9.071.918,00
05
+ Privatrechtliche
82.777,38
75.800,00
77.600,00
77.600,00
77.600,00
06
+ Kostenerstattungen,
07
+ Sonstige
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen
03
und allgemeine
Umlagen
Leistungsentgelte
Leistungsentgelte
Kostenumlagen
Einzahl ungen
1.296.069,43
1.118.671,00
1.139.075,00
1.143.356,00
1.147.679,00
2.712.233,33
3.137.612,00
2.803.146,00
2.803.657,00
2.804.173,00
5.255.796,89
4.759.419,00
4.759.419,00
4.759.419,00
4.759.419,00
76.890.197,94
74.991.136,00
80.771.401,00
82.623.571,00
85.063.028,00
-17.809.706,47
-19.335.407,00
-20.428.772,00
-20.414.004,00
-20.667.594,00
- Versorgungsauszahlungen
-1.848.512,00
-1.800.000,00
-1.900.000,00
-1.900.000,00
-1.900.000,00
12
- Auszahl.
-9.018.205,41
-10.157.411,00
-10.833.672,00
-10.822.041,00
-10.829.283,00.
13
- Zinsen und sonstige
-347.213,46
-1.031.500,00
-600.000,00
-700.000,00
-800.000,00
14
- Transferausszahlungen
-42.395.300,70
-41.343.040,00
-45.469.876,00
-44.312.979,00
-43.879.049,00
15
- Sonstige Auszahlungen
-12.463.630,51
-12.997.864,00
-12.618.099,00
-12.596.976,00
-12.54M82,()(),
16
-83.882.568,55
-86.665.222,00
-91.850.419,00
-90.746.000,00
-90.62It5081110
17
= Auszahl.
= Saldo a.
-6.992.370,61
-11.674.086,00
-11.079.018,00
-8.122.429,00
-5.561~480,00
18
+ Zuwendungen
4.972.102,59
3.949.950,00
3.684.764,00
3.127.664,00
3.065.S80,~
19
+ Einzahl. a. d. Veräußerung
v. Sachanlagen
5.295,47
2.500,00
2.500,00
2.500,00
2.~.(),~~
20
+ Einzahl. a. d. Veräußerung
Finanzanlagen
v.
0,00
0,00
0,00
0,00
'idl"OO
08
+ Zinsen und sonstige
09
= Einzahl.
10
- Personalauszahlungen
11
Finanzeinzahlungen
aus Ifd. Verwaltungstätigkeit
für Sach- und Dienstleistungen
Finanzauszahlungen
aus Ifd. Verwaltungstätigkeit
(Z. 9 + 16)
Ifd. Verw.-tätigkeit
für Investitionsmaßnahmen
0,00
0,00
0,00
0,00
o.oo
Investitionseinzahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
q,p9
aus Investitionstätigkeit
4.977.398,06
3.952.450,00
3.687.264,00
3.130.164,00
3.068·):69;09
0,00
0,00
0,00
0,00
-39.013,66
-63.340,00
-735.334,00
-735.334,00
-735.~3~,!?9
f. d. Erw. von bew. Anlageverm.
-966.090,68
-929.230,00
-931.625,00
-886.625,00
-961.!325:,QO
f. d. Erwerb von Finanzanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
.'.0,99 '
-1.756.730,00
-2.159.500,00
-968.540,00
-968.540,00
-968.f140,PO
21
+ Einzahl. aus Beiträgen
22
+ Sonstige
23
= Einzahl.
24
- Auszahl.
f. d. Erw. v. Grundst.
25
- Auszahl.
für Baumaßnahmen
26
- Auszahl.
27
- Auszahl.
28
- Auszahl.
u.ä. Entgelten
von aktivierbaren
u. Geb.
Zuwendungen
29
- Sonstige
30
32
= Auszahl. aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Invest.-tätigkeit (Z. 23 + 30)
= Finanzmittelüberschuss I -fehlbetrag
33
+ Aufnahme
34
- Tilgung und Gewährung
35
36
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Bestandsänd. Finanzmittel (Z. 32 + 35)
31
Investitionsauszahlungen
(Z. 17 + 31)
und Rückflüsse
37
+ Anfangsbestand
38
+ Bestand an fremden
39
= Liquide
von Darlehen
von Darlehen
an Finanzmitteln
Finanzmitteln
Mittel (Z. 36 + 37)
.. OHD
0,00
0,00
0,00
0,00
();OO
-2.761.834,34
-3.152.070,00
-2.635.499,00
-2.590.499,00
-2.665.499,00
2.215.563,72
800.380,00
1.051.765,00
539.665,00
-4.776.806,89
-10.873.706,00
-10.027.253,00
-7.582.764,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13.315,104,59
3.057,00
2.045,00
2.045,00
-13.760.000,00
0,00
0,00
0,00
402. ~,81"og
-5. 15~:7,9~,?,9"
,C),
,9
.2·04~;PR
.. P;Q.o
2.045,.00
-444.895,41
3.057,00
2.045,00
2.045,00
-5.221.702,30
-10.870.649,00
-10.025.208,00
-7.580.719,00
-5.156.754,00
0,00
0,00
0,00
0,00
o.eo
0,00
0,00
0,00
0,00
-5.221.702,30
-10.870.649,00
-10.025.208,00
-7.580.719,00
0,09
-5.156.754,90
:if'