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Beschlussvorlage (Aktualierung nach FinanzA 25.09.2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
02.10.2012
Erstellt
28.09.12, 06:08
Aktualisiert
28.09.12, 06:08

Inhalt der Datei

? Stadt Erftstadt Ratsbüro An die Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlagen übersende ich Ihnen im Auftrag des Kämmerers anbei die textliche Neufassung des wesentlichen Teils des Haushaltssicherungskonzeptes, die vorläufige Haushaltssatzung sowie die aktuellen Pläne (Ergebnis- und Finanzplan) nach Einarbeitung aller Änderungen, die sich aufgrund der politischen Haushaltsplanberatungen ergeben haben. Mit freundlichem Gruß ~~ (Thanner) 27.09.2012 (vori.) Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.Mai 2011 (GV.NRW. S. 271) hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschluss vom (Stand: 26.09.2012) folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 79.875.312 EUR 93.304.860 EUR auf 77.907.371 EUR auf 91.970.676 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.580.999 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.976.104 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erforderlich ist, wird auf festgesetzt. o EUR §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. o EUR §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. 13.429.548 EUR §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 55.000.000 EUR §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 1.2 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 260 v. H. 440 v. H. 2. Gewerbesteuer 440 v. H. auf §7 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk "künftig wegfallend" (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. 2. Die im Stellenplan ausgewiesenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) haben folgende Wirkung: soweit es sich um ku-Vermerke nach der Stellenobergrenzenverordnung handelt, ist mindestens jede zweite von da an freiwerdende, von einem Vermerk betroffene Planstelle in eine Stelle der nächst niedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln. bei den übrigen von einem Vermerk betroffenen Beamten- oder tariflich Beschäftigten-Stellen ist jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldung- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln. §8 1. Erheblich gemäß § 83 Abs. 2 GO NW sind Aufwendungen bzw. Auszahlungen, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes überschreiten. Überschreitungen, außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu 10.000 EUR sind unabhängig vom Haushaltsansatz unerheblich. Im investiven Bereich (Finanzplan) sind Überschreitungen bzw. außerplanmäßige Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 20.000 EUR übersteigen. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nach § 89 Abs. 2 GO NW notwendigen Kredite zur Liquiditätssicherung im Rahmen des Höchstbetrages nach § 5 der Haushaltssatzung aufzunehmen. Erftstadt, 26.09.12 4. Weitere Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (neue Maßnahmen) Die nach wie vor dramatische Haushaltslage der Stadt Erftstadt erfordert weitere strukturelle Haushaltsverbesserungen durch Einnahmeerhöhungen und Ausgabereduzierungen, um die Finanzen der Stadt nachhaltig und dauerhaft zu stabilisieren und die finanzielle Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Stadt mittelfristig wieder zu erlangen. Im Verwaltungsvorstand ("Haushaltssicherungskommission") sowie im Rahmen der politischen Haushalts-Beratungen sind daher weitere Maßnahmen im Hinblick auf eine Haushaltskonsolidierung diskutiert worden. Für diese Maßnahmen sind - wie im Ursprungs-Haushaltssicherungskonzept - die jeweiligen Sanierungspotenziale dort, wo es möglich war, quantifiziert worden. Die nachfolgenden Maßnahmen wurden bereits in die Haushaltssatzung 2012 eingearbeitet. Ertragesrelevante • Sanierungspotentiale Erhöhungen der Hebesätze der Grundsteuer A und B Die im Entwurf der Haushaltssatzung von der Verwaltung vorgeschlagene Einführung einer Umlage von Gewässerunterhaltungskosten wurde von der Politik nicht beschlossen. Stattdessen wird die im Entwurf dafür veranschlagte Einnahme in Höhe von 550.000 EUR nun über eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B realisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung im Dezember hierzu eine entsprechende Vorlage zu erstellen. • Gebührenerhöhungen im kulturellen Bereich Im Produktbereich Kultur sind der Verwaltung seitens der Politik diverse Prüfaufträge erteilt worden, die darauf abzielen, zum einen die Gebühren in Anlehnung an die Tariferhöhungen des Jahres 2012 im öffentlichen Dienst zu erhöhen, um die gestiegenen Personalaufwendungen kompensieren zu können. Zum anderen sollen in den jeweiligen kulturellen Einrichtungen auch strukturelle Maßnahmen umgesetzt werden, um so den Zuschussbedarf dieser Einrichtung um 5% - gemessen am Jahresergebnis 2010 - zu reduzieren. Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen: o Gebührenerhöhung bei der VHS: Es erfolgt eine Anhebung der bei jeder Kursbuchung erhobenen Verwaltungspauschale von 3 auf 5 EUR. So kostet ein 14-wöchiger Sprachkurs statt derzeit 56,20 EUR ab dem Jahr 2013 dann 58,20 EUR. Es wird insgesamt mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 8.000 EUR gerechnet. Die Einstellung des Kunstmarktes führt dazu, dass sich die VHS nun um eine höhere Auslastung der Kurse sowie um weitere Projektmittel kümmern kann, so dass mit weiteren Einnahmen in Höhe von 5.000 EUR gerechnet werden kann. Auch die Maßnahme "Änderung der Gebührenermäßigung" führt ebenfalls zu Mehreinnahmen in Höhe von 5.000 EUR. o Gebühren-/Einnahmeerhöhungen bei der Musikschule: Die Gebühren werden pauschal um 5,5% erhöht. Hierdurch wird mit einer Mehreinnahme in Höhe von rund 23.000 EUR gerechnet. Außerdem erfolgen - um die politische Vorgabe der Zuschussreduzierung in Höhe von 5% zu realisieren - Einnahmeerhöhungen in Höhe von 8.440,00 EUR. Im Einzelnen setzen sich diese Mehreinnahmen wie folgt zusammen: Einnahmen aus der Vermietung des Geske-Saals (3.000 EUR), Erhöhung der Eintrittspreise bei Veranstaltungen (1.000 EUR) sowie Einführung einer Ensemblegebühr (4.440 EUR). o Gebührenerhöhung bei der Bücherei und Artothek: Die nachfolgende Tabelle stellt die Gebührenerhöhungen der Bücherei dar: Nutzung Bisherige Gebühr Gebühr ab 2013 Erwachsene 10,00 EUR 12,00 EUR Kinder 3,00 EUR 3,00 EUR Familien 15,00 EUR 17,00 EUR Leistungsberechtigte 6,00 EUR 6,00 EUR Ersatzausweis 2,50 EUR 3,00 EUR DVD u. ä. 1,00 EUR 1,50 EUR Fernleihe je Bestellung 3,00 EUR 3,50 EUR Endnutzer Fernleihe 2,00 EUR 2,50 EUR nach 5GB 11 und XII Es wird durch diese Gebührenerhöhung mit Mehreinnahmen in Höhe von 1.000 EUR gerechnet. Die Jahresgebühr für die Artothek wird von 20,00 EUR auf 22,00 EUR erhöht. Die Entleihgebühr wird von 5,00 EUR auf 6,00 EUR erhöht. Dies bedeutet Mehreinnahmen • Beitragserhöhungen Aufgrund des Elterbeiträge im Bereich der Tageseinrichtungen gemeinsamen für Kostenbeiträgen die in Höhe von 1.000 EUR. Antrages Betreuung von der politischen Kindern in und Tagespflege Fraktionen Kindertagesstätten für die Betreuung in Kindertagespflege wurden die und von zum 01.08.2012 geändert. Die neuen Elternbeiträge stehen nun in,einem proportionalen und linearen Verhältnis zueinander. Außerdem zumindest teilweise Gebühren erfolgt Mehreinnahmen • wurden die Tariflohnerhöhungen an die Eltern weitergegeben. zum 01.08,.2013. Insgesamt Eine zweite ergeben sich Dienst Anpassung im Jahr der 2012 in Höhe von 25.000 EUR. Einnahmen aus dem Stromverkauf Aufgrund einer unternehmerischen Beteiligungslösung verbessert werden. Derzeit erfolgen Abstimmungen unter Hinzuziehung Zeitpunkt externen Sachverstandes. noch keine ertragsrelevanten Gebührenanpassungen könnte die Einnahmeseite zwischen Verwaltung und Politik Es lassen sich aber zum jetzigen Sanierungspotentiale auch für die mittelfristige Ergebnisplanung • im Öffentlichen beziffern. Daher sind noch keine Erträge veranschlagt worden. bei den Friedhofsgebühren Im Bereich der Friedhöfe wird bisher keine Kostendeckung Friedhofsgebühren vorzunehmen. erzielt. Es ist daher geplant, Ziel ist es, den Kostendeckungsgrad eine volle Kostendeckung Grünflächenanteil kostendeckenden Gebührenanpassungen entsprechend zu erhöhen, wobei aufgrund der Vorgehensweise in der Vergangenheit (bis zu 40%) oder verzögerte Gebührenanpassungen) nicht erreicht werden unabhängiges im Hinblick auf die kann. Gemäß der politischen Beratungsunternehmen Betrieb der städtischen wurde bereits den politischen beauftragt, Beschlussfassung ein Gremien vorgestellt; kurzfristig wurde ein Gesamtkonzept Friedhöfe zu erstellen. (hoher zum Dieses Konzept zurzeit bereitet die Verwaltung konkrete Umsetzungsschritte Auswirkungen • vor. Eine Bezifferung hinsichtlich der hauhalterischen ist derzeit aber noch nicht möglich. Verkauf von nicht benötigtem städtischen Grundbesitz Im Bereich des Eigenbetriebes Straßen gibt es Grundstücke, die aus städtischer Sicht nicht benötigt werden. Der Eigenbetrieb Straßen hat daher eine Liste erstellt, die einen Überblick Betriebszweigen dass Gartenbau in den Jahren Verkaufserlös 2013 möglicherweise veräußerbare Flächen in den und Friedhöfe gibt. Es wird als realistisch angesehen, bis 2015 mindestens je 500.000 EUR Erträge (= > Buchwert) jährlich erzielt werden können. Das bedeutet, dass sich das voraussichtliche den Jahren über negative Eigenkapital des Eigenbetriebes um je 500.000 EUR in 2013 - Kernhaushaltes 2015 reduziert für die Abdeckung und somit auch die Verlustzuweisung des negativen Eigenkapitals des um 500.000 EUR niedriger ausfällt. In den politischen Gremien muss eine Entscheidung gefällt werden, ob - und wenn ja - welche Flächen verkauft werden sollen. • Interkommunale Zusammenarbeit Es handelt sich bei der Werkstatt Leistung. Eine zufriedenstellende ist daher beabsichtigt, im Bereich der Feuerwehr-Werkstatt im Bereich der Feuerwehr um eine freiwillige Auslastung dieser Werkstatt wird nicht erreicht. Es durch vertragliche Regelungen mit den Nachbarkommunen Brühl, Hürth sowie Kerpen die Werkstatt zu einem Zentrum für Instandhaltungen RTWs auszubauen. Hierdurch würden Mehreinnahmen an erzielt, die aber zurzeit noch nicht bezifferbar sind. Aufwandsrelevante • Sanierungspotentiale Nachhaltiger Ausbau der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung Es wurde seitens der Politik hierzu Folgendes beschlossen: 1. Der Rat hält beschlossenen gesamten trotz Schwierigkeiten der fest. Ein über die bisherige Stadt an der im Beschlussfassung Ausbau von Plätzen erfolgt bei entsprechendem wenn die erforderlichen ausgeglichenen finanziellen Planung für die Gesamtzahl der Plätze in Kindertagesstätten Stadtgebiet hinausgehender der Bedarf dann, Investitionen und die Folgekosten aus einem nachhaltig Haushalt finanziert werden können oder Land und/oder Bund die Kosten übernehmen. 2. Umschichtungen innerhalb des beschlossenen Ausbauprogramms zur Anpassung an die Verteilung des Bedarfs innerhalb des Stadtgebiets werden begrüßt. Der Gesamtaufwand darf dadurch nicht erhöht werden. 3. Die Baukosten für den noch ausstehenden Teil des bereits beschlossenen und mit dem Beschluss bestätigten Ausbauprogramms sind gegenüber der bisherigen Planung um 15 Prozent -bezogen auf die Gesamtinvestitionssummezu verringern. Die Mittelansätze in Haushalt und Finanzplanung sind entsprechend anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahmen an den vorgegebenen finanziellen Rahmen anzupassen. 4. Solange ein weiterer Ausbau der Plätze in Kindertageseinrichtungen nicht möglich ist, werden fehlende Plätze in der Tagespflege geschaffen. 5. Zur Vorbereitung weiterer Beschlüsse ist eine übersichtliche Darstellung des vorhandenen Angebots erforderlich. Dazu listet das Jugendamt tabellarisch (Excel-Tabelle) für jeden Kindergarten auf: o die Anzahl der Gruppen mit der Angabe der gebuchten Stundenkontingente o die Anzahl darin betreuten Kinder Ü3 und U3 o die Anzahl der betreuten behinderten Kinder o die Öffnungszeiten oden Personalbestand nach KiBiz-Schlüssel, aufgelistet nach Soll und Ist o die in den nächsten Jahren erforderlichen Baumaßnahmen zur Instandhaltung und zur Bedarfsanpassung o die Anzahl der Tagespflegepersonen mit Anzahl der betreuten Kinder Ü3 und U3 mit Angabe der Stundenkontingente. Die Liste soll auch die Kita-Einrichtungen der freien Träger erfassen. 6. Diese Beschlüsse sind Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts. • Aufwandsreduzierungen im kulturellen Bereich Im Produktbereich Kultur sind der Verwaltung seitens der Politik diverse Prüfaufträge erteilt worden, die darauf abzielen, zum einen die Gebühren in Anlehnung an die Tariferhöhungen des Jahres 2012 im öffentlichen Dienst zu erhöhen (s.o.). Zum anderen sollen auch Einsparungen auf der Aufwandsseite realisiert werden, um so den Zuschussbedarf der jeweiligen kulturellen Einrichtung um 5% - gemessen am Jahresergebnis 2010 - zu reduzieren. Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen: o Einsparungen bei der VHS: Um die politische Vorgabe zu erreichen, ist - neben den Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung - weiter erforderlich, die Töpferwerkstatt zu schließen, um so Aufwendungen in Höhe von 5.000 EUR einsparen zu können. o Einsparungen bei der Musikschule: Durch den Wegfall einer separaten Telefonanlage (1.400 EUR), durch Einsparungen bei den Sachkosten (4.600 EUR) sowie aufgrund der Nicht-Verlängerung eines auslaufenden Vertrages eines Dozenten (4.000 EUR) ergeben sich insgesamt Minderaufwendungen in Höhe von 10.000 EUR. o Einsparungen bei der Bücherei I Artothek: Bei der Bücherei wird der Ansatz für die Neubeschaffungen um 12.500 EUR reduziert; bei der Artothek erfolgt ein Kürzung verschiedener Ansätze um insgesamt 1.400 EUR. • Verkleinerung des Rates Die Entscheidung über eine Verkleinerung des Rates ist erst im Vorfeld der nächsten Kommunalwahl sinnvoll. Das Einsparpotential liegt bei über 25.000 EUR, wenn die Anzahl von 50 +1 auf 44 +1 Ratsmitglieder reduziert werden würde. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Hauptausschuss im November 2012 darzustellen, wie sich eine Verkleinerung des Rates auf den Zuschnitt der Wahlkreise auswirken würde. • Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse beim Eigenbetrieb Straßen Mit externer Hilfe soll untersucht werden, ob beim Eigenbetrieb "Straßen" Einsparpotentiale aufgedeckt werden können, die dazu führen können, die Verlustzuweisung zu reduzieren. Ferner soll geprüft werden, ob die Fortführung dieser eigenbetriebsähnlichen . Einrichtung noch sinnvoll ist. Das bilanzielle Eigenkapital der Einrichtung ist aufgebraucht und im Jahr 2012 wird mit einem negativen Eigenkapital in Höhe von 1,75 Mio. EUR gerechnet; für die Folgejahre mit einem negativen Eigenkapital in Höhe von 2,5 Mio. EUR. Der Kernhaushalt ist verpflichtet, für eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zu sorgen, so dass diese Defizite auszugleichen sind. Sollte die Wirtschaftlichkeitsanalyse zu dem Ergebnis kommen, dass es wirtschaftlicher sei, den Eigenbetrieb aufzulösen und als Amt im Kernhaushalt fortzuführen, so ist derzeit noch unklar, wie sich das auf den städtischen Haushalt auswirken würde. Hier muss sicherlich erst das Ergebnis der Analyse abgewartet werden, das im Herbst des Jahres 2012 vorliegen soll. • Straßenbeleuchtung Der Konsolidierungsbeitrag durch die Umstellung der Quecksilberdampflampen und der Natriumdampflampen auf die LED-Technik kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Im Hinblick auf die Quecksilberdampflampen gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Umstellung. Die Umstellung bezüglich der Natriumdampflampen hat - analog der Umstellung der Quecksilberdampflampe - auch eine deutliche Energieeinsparung zur Folge. Derzeit läuft das Verfahren und die Politik wird rechtzeitig über den weiteren Fortgang informiert. Einsparpotentiale hierzu sind noch nicht im Entwurf der Haushaltssatzung veranschlagt. • Kostenreduzierungen aufgrund der Konzentration von Immobilien Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Jahr 2009 beschlossen, in der Carl-SchurzHauptschule keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufzunehmen und in Erftstadt künftig nur noch eine Hauptschule im Schulzentrum Lechenich zu betreiben. Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses hat die Hauptschule in Lechenich bereits im Schuljahr 2011/2012 Schüler der Carl-Schurz-Hauptschule aufgenommen. Inzwischen hat die Carl-Schurz-Hauptschule zum Ende des laufenden Schuljahres ihren Betrieb eingestellt. Derzeit läuft der Beratungs- und Entscheidungsprozess über die weiteren Nutzungsmöglichkeiten und den eventuellen Teilabriss der Carl-SchurzSchule. Die möglichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sind zurzeit noch nicht darstellbar. • Konsolidierungsbeiträge der beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen .Jmmobilienwtrtschaft" sowie "Straßen" Im Hinblick auf eine Konsolidierung des städtischen Haushaltes sind auch die beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen einzubeziehen. Ziel muss es sein, dass mittels einer wirtschaftlicheren Vorgehensweise bei den Einrichtungen entweder der städtische Zuschussbedarf reduziert bzw. eine Gewinnabführung an den Kernhaushalt erhöht werden kann. Konkrete Maßnahmen und Einsparpotentiale können derzeit aber noch nicht genannt bzw. beziffert werden. Im weiteren Verfahren werden hierzu konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. • Schließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr Im Jahr 2012 wird das Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Der letzte Arbeitstag wäre demnach der 21.12.2012. Geöffnet würde das Rathaus wieder am 02.01.2013, so dass das Rathaus an insgesamt 11 Tagen geschlossen werden könnte. Somit werden Bewirtschaftungskosten eingespart. Das Einsparpotential beträgt 2.500 EUR. • Einsparungen beim städtischen Betriebsausflug Der Betriebsausflug wird zukünftig nur noch alle zwei Jahre freitags nachmittags stattfinden. Hintergrund dieser Entscheidung ist zum einen eine höhere Bürgerfreundlichkeit und zum anderen hat dies auch eine Einsparung in Höhe von 1.030 EUR (alle zwei Jahre) zur Folge. • Pauschale Kürzung bei den Geschäftsaufwendungen um 3% Über alle Budgets der Stadt Erftstadt sind Geschäftsaufwendungen in Höhe von 576.506 EUR geplant. Die 3%-ige Kürzung ergibt demnach ein Einsparpotential von rd. 17.300 EUR. Fazit Aufgrund der neuen Haushaltssicherungskonzept-Maßnahmen wird eine Ertragsverbesserung in Höhe von 626.400 EUR erzielt. Zusätzlich werden weitere, derzeit noch nicht quantifizierbare Einnahmen durch die Gebührenanpassung im Bereich der Friedhofsgebühren sowie aufgrund einer ausgeweiteten interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehr-Werkstatt erzielt. Auf der Aufwandsseite ergibt sich eine Aufwandsreduktion in Höhe von rund 50.000 EUR. Dazu kommen weitere Aufwandsreduktionen Aufwendungen) aufgrund der politischen (bzw. nicht entstehende Entscheidungen im Bereich des nachhaltigen Ausbaus der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung. Daneben sind Einsparungen bei den Eigenbetrieben Straßen (Wirtschaftlichkeitsanalyse) und Immobilienwirtschaft beabsichtigt. Auch hinsichtlich der Straßenbeleuchtung ist langfristig mit Minderaufwendungen zu rechnen. Leider auch noch nicht quantifizierbar sind die Kostenreduzierungen im Zusammenhang mit der Auflösung der Carl-Schurz-Schule. Insgesamt wird somit ein quantifizierbares Einsparpotential in Höhe von knapp 680.000 EUR durch die Maßnahmen generiert. Der strategische Konsolidierungsprozess, insbesondere unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, der Prozessoptimierung, der Standarddiskussionen sowie der Konzentration auf das Wesentliche muss weiter fortgeführt werden. Die entsprechenden Maßnahmen sind aufzuzeigen. Die Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze wie • Herstellung des Haushaltsausgleichs • Gebot der Generationengerechtigkeit • Sicherstellung der Liquidität • Vermeidung von Substanzverzehr • Verbot der Überschuldung sowie • Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten ist weiterhin zu betreiben und bildet die Maßgabe sowohl für die Verwaltung als auch für die Politik. Gesamtergebnishaushalt Stadt Erftstadt 02 + Zuwendungen Umlagen und allgemeine 03 + Sonstige Transfererträge -1.796.460,64 -1.624.748,00 -1.624.748,00 -1.624.748,00 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -9.087.068,28 -9.143.428,00 -9.143.428,00 -9.143.428,00 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen Kostenumlagen und 07 + Sonstige ordentliche 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge Erträge -71.162,02 -77.600,00 -77.600,00 -77.600,00 -1.338.895,91 -1.139.075,00 -1.143.356,00 -1.147.679,00 -2.803.146,00 -2.803.657,00 -2.804.173,00 -5.829.211,36 -3.137.612,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -80.244.913,64 -72.272.249,00 -77.928.004,00 -79.726.285,00 -82.131.826,00 22.483.231,00 11 - Personalaufwendungen 19.311.941,17 20.897.135,00 22.126.631,00 22.168.270,00 12 - Versorgungsaufwendungen 1.060.130,00 1.325.000,00 1.353.000,00 1.353.000,00 1.353.000,00 13 - Aufwendungen Dienstleistungen 9.515.842,04 10.142.725,00 10.833.672,00 10.822.041,00 10.829.283,00 für Sach- und 14 - Bilanzielle 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige Aufwendungen 12.832.013,35 12.958.357,00 12.618.099,00 12.596.976,00 12.548.582,00 17 = Ordentliche 84.460.118,00 87.256.959,00 92.827.326,00 91.625.424,00 91.436.473,00 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 4.215.204,36 14.984.710,00 14.899.322,00 11.899.139,00 9.304.647,00 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (=Zeilen Abschreibungen Aufwendungen 10 und 17) 954.762,82 437.098,00 410.371,00 40.785.428,62 41.496.644,00 45.485.553,00 0,00 0,00 356.481,00 44.328.656,00 0,00 327.651,00 43.894.726,00 0,00 -5.330.098,11 -4.759.419,00 -4.759.419,00 -4.759.419,00 303.681,93 600.000,00 700.000,00 800.000,00 -5.026.416,18 -3.729.419,00 -4.159.419,00 -4.059.419,00 -3.959.419,00 -811.211,82 11.255.291,00 10.739.903,00 7.839.720,00 5.345.228,00 21 = Finanzergebnis 22 = Ordentliches 23 + Außerordentliche 24 - Außerordentliche 25 = Außerordentliches 26 = Jahresergebnis -811.211,82 11.255.291,00 10.739.903,00 7.839.720,00 5.345.228,00 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen -339.508,45 -429.597,00 -368.310,00 -368.310,00 -368.310,00 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 339.508,45 368.310,00 368.310,00 368.310,00 29 = Ergebnis -811.211,82 10.739.903,00 7.839.720,00 5.345.228,00 (Zeilen 19 und 20) Jahresergebnis Erträge Aufwendungen Ergebnis (Zeilen 26, 27, 28) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtfinanzhaushalt Stadt Erftstadt 38.751.502,89 36.910.604,00 43.814.526,00 45.725.394,00 47.622.439,00 17.892.874,19 18.613.044,00 17.480.969,00 17.417.479,00 17.955.052,00 + Sonstige Transfereinzahlungen 1.720.199,00 1.496.321,00 1.624.748,00 1.624.748,00 1.624.748,00 04 + Öffentlich-rechtliche 9.178.744,83 8.879.665,00 9.071.918,00 9.071.918,00 9.071.918,00 05 + Privatrechtliche 82.777,38 75.800,00 77.600,00 77.600,00 77.600,00 06 + Kostenerstattungen, 07 + Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen 03 und allgemeine Umlagen Leistungsentgelte Leistungsentgelte Kostenumlagen Einzahl ungen 1.296.069,43 1.118.671,00 1.139.075,00 1.143.356,00 1.147.679,00 2.712.233,33 3.137.612,00 2.803.146,00 2.803.657,00 2.804.173,00 5.255.796,89 4.759.419,00 4.759.419,00 4.759.419,00 4.759.419,00 76.890.197,94 74.991.136,00 80.771.401,00 82.623.571,00 85.063.028,00 -17.809.706,47 -19.335.407,00 -20.428.772,00 -20.414.004,00 -20.667.594,00 - Versorgungsauszahlungen -1.848.512,00 -1.800.000,00 -1.900.000,00 -1.900.000,00 -1.900.000,00 12 - Auszahl. -9.018.205,41 -10.157.411,00 -10.833.672,00 -10.822.041,00 -10.829.283,00. 13 - Zinsen und sonstige -347.213,46 -1.031.500,00 -600.000,00 -700.000,00 -800.000,00 14 - Transferausszahlungen -42.395.300,70 -41.343.040,00 -45.469.876,00 -44.312.979,00 -43.879.049,00 15 - Sonstige Auszahlungen -12.463.630,51 -12.997.864,00 -12.618.099,00 -12.596.976,00 -12.54M82,()(), 16 -83.882.568,55 -86.665.222,00 -91.850.419,00 -90.746.000,00 -90.62It5081110 17 = Auszahl. = Saldo a. -6.992.370,61 -11.674.086,00 -11.079.018,00 -8.122.429,00 -5.561~480,00 18 + Zuwendungen 4.972.102,59 3.949.950,00 3.684.764,00 3.127.664,00 3.065.S80,~ 19 + Einzahl. a. d. Veräußerung v. Sachanlagen 5.295,47 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.~.(),~~ 20 + Einzahl. a. d. Veräußerung Finanzanlagen v. 0,00 0,00 0,00 0,00 'idl"OO 08 + Zinsen und sonstige 09 = Einzahl. 10 - Personalauszahlungen 11 Finanzeinzahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit für Sach- und Dienstleistungen Finanzauszahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9 + 16) Ifd. Verw.-tätigkeit für Investitionsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 o.oo Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 q,p9 aus Investitionstätigkeit 4.977.398,06 3.952.450,00 3.687.264,00 3.130.164,00 3.068·):69;09 0,00 0,00 0,00 0,00 -39.013,66 -63.340,00 -735.334,00 -735.334,00 -735.~3~,!?9 f. d. Erw. von bew. Anlageverm. -966.090,68 -929.230,00 -931.625,00 -886.625,00 -961.!325:,QO f. d. Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 .'.0,99 ' -1.756.730,00 -2.159.500,00 -968.540,00 -968.540,00 -968.f140,PO 21 + Einzahl. aus Beiträgen 22 + Sonstige 23 = Einzahl. 24 - Auszahl. f. d. Erw. v. Grundst. 25 - Auszahl. für Baumaßnahmen 26 - Auszahl. 27 - Auszahl. 28 - Auszahl. u.ä. Entgelten von aktivierbaren u. Geb. Zuwendungen 29 - Sonstige 30 32 = Auszahl. aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Invest.-tätigkeit (Z. 23 + 30) = Finanzmittelüberschuss I -fehlbetrag 33 + Aufnahme 34 - Tilgung und Gewährung 35 36 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Bestandsänd. Finanzmittel (Z. 32 + 35) 31 Investitionsauszahlungen (Z. 17 + 31) und Rückflüsse 37 + Anfangsbestand 38 + Bestand an fremden 39 = Liquide von Darlehen von Darlehen an Finanzmitteln Finanzmitteln Mittel (Z. 36 + 37) .. OHD 0,00 0,00 0,00 0,00 ();OO -2.761.834,34 -3.152.070,00 -2.635.499,00 -2.590.499,00 -2.665.499,00 2.215.563,72 800.380,00 1.051.765,00 539.665,00 -4.776.806,89 -10.873.706,00 -10.027.253,00 -7.582.764,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.315,104,59 3.057,00 2.045,00 2.045,00 -13.760.000,00 0,00 0,00 0,00 402. ~,81"og -5. 15~:7,9~,?,9" ,C), ,9 .2·04~;PR .. P;Q.o 2.045,.00 -444.895,41 3.057,00 2.045,00 2.045,00 -5.221.702,30 -10.870.649,00 -10.025.208,00 -7.580.719,00 -5.156.754,00 0,00 0,00 0,00 0,00 o.eo 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.221.702,30 -10.870.649,00 -10.025.208,00 -7.580.719,00 0,09 -5.156.754,90 :if'