Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.05.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 515-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplanvorentwurf Nr. 78 "Iversheim-Arloffer Weg, 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes
hier: Sachstand, weiteres Verfahren
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 515-IX
1. Sachverhalt:
In Jahr 2010 wurde vom Ausschuss ein Vorentwurf zur Errichtung von 5 Wohngebäuden auf den
Grundstücken Gemarkung Iversheim, Flur 4, Nr. 214, 216 und 217 am Arloffer Weg in Iversheim
beschlossen.
Hierzu wurden die Vorverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung
eines Bebauungsplanes durchgeführt.
In diesen Verfahren hat der Erftverband Bedenken hinsichtlich der Bebauung entlang der Erft
vorgebracht. Der Erftverband stimmt der geplanten Bebauung nur zu, wenn der Uferrandstreifen
an den Erftverband übertragen wird. Nur hierdurch wird seiner Meinung nach sichergestellt, dass
die Belange der Erft ausreichend berücksichtigt werden.
Der Eigentümer des Flurstücks 214 ist zu einer solchen Eigentumsübertragung jedoch nicht bereit;
unter diesem Aspekt will er von einer entsprechenden baulichen Entwicklung Abstand nehmen.
Der Eigentümer der nord/westlichen Flächen ist nach wie vor an einer Entwicklung interessiert und
auch bereit, den Wendehammer zu realisieren.
Beigefügt ist ein Bebauungsplanentwurf, der sich auf die Flurstücke 217 und 217 beschränkt und
auf dessen Grundlage das Verfahren weiter geführt werden könnte.
Da die Erstellung detaillierter Entwurfsunterlagen einschl. des landschaftspflegerischen
Fachbeitrags, sowie archäologische Untersuchungen und eine Straßen- und Kanalplanung mit
nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, soll abgeklärt werden, ob die grundsätzliche
Bereitschaft besteht, dass Planverfahren für die reduzierte Fläche weiterzuführen.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen gegen die geplante Bebauung keine Bedenken. Die
Schaffung eines Wendehammers am Ausbauende des Arloffer Weges ist für die Verkehrsführung
in diesem Bereich insgesamt positiv.
Es wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der neuen Abgrenzung die weiteren
bauleitplanerischen Schritte vorzubereiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der beigefügten Abgrenzung des Planbereiches sind die weiteren
bauleitplanerischen Schritte vorzubereiten.