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Beschlussvorlage (Bebauungsplanvorentwurf Nr. 78 "Iversheim-Arloffer Weg, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Sachstand, weiteres Verfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplanvorentwurf Nr. 78 "Iversheim-Arloffer Weg, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Sachstand, weiteres Verfahren) Beschlussvorlage (Bebauungsplanvorentwurf Nr. 78 "Iversheim-Arloffer Weg, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Sachstand, weiteres Verfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.05.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 515-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplanvorentwurf Nr. 78 "Iversheim-Arloffer Weg, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Sachstand, weiteres Verfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 515-IX 1. Sachverhalt: In Jahr 2010 wurde vom Ausschuss ein Vorentwurf zur Errichtung von 5 Wohngebäuden auf den Grundstücken Gemarkung Iversheim, Flur 4, Nr. 214, 216 und 217 am Arloffer Weg in Iversheim beschlossen. Hierzu wurden die Vorverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt. In diesen Verfahren hat der Erftverband Bedenken hinsichtlich der Bebauung entlang der Erft vorgebracht. Der Erftverband stimmt der geplanten Bebauung nur zu, wenn der Uferrandstreifen an den Erftverband übertragen wird. Nur hierdurch wird seiner Meinung nach sichergestellt, dass die Belange der Erft ausreichend berücksichtigt werden. Der Eigentümer des Flurstücks 214 ist zu einer solchen Eigentumsübertragung jedoch nicht bereit; unter diesem Aspekt will er von einer entsprechenden baulichen Entwicklung Abstand nehmen. Der Eigentümer der nord/westlichen Flächen ist nach wie vor an einer Entwicklung interessiert und auch bereit, den Wendehammer zu realisieren. Beigefügt ist ein Bebauungsplanentwurf, der sich auf die Flurstücke 217 und 217 beschränkt und auf dessen Grundlage das Verfahren weiter geführt werden könnte. Da die Erstellung detaillierter Entwurfsunterlagen einschl. des landschaftspflegerischen Fachbeitrags, sowie archäologische Untersuchungen und eine Straßen- und Kanalplanung mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, soll abgeklärt werden, ob die grundsätzliche Bereitschaft besteht, dass Planverfahren für die reduzierte Fläche weiterzuführen. Aus stadtplanerischer Sicht bestehen gegen die geplante Bebauung keine Bedenken. Die Schaffung eines Wendehammers am Ausbauende des Arloffer Weges ist für die Verkehrsführung in diesem Bereich insgesamt positiv. Es wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der neuen Abgrenzung die weiteren bauleitplanerischen Schritte vorzubereiten. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens trägt der Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der beigefügten Abgrenzung des Planbereiches sind die weiteren bauleitplanerischen Schritte vorzubereiten.