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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
243 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
03.03.17, 12:50
Aktualisiert
03.03.17, 12:50
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 632 /X.L. Datum: 03.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt Rathaus Zingsheim – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Planungskonzept für den 2. Bauabschnitt Rathaus – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus zustimmend zu Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Maßnahme nach Vorlage der Bewilligung in Kooperation mit der Löschgruppe Zingsheim umzusetzen. Notwendige Maßnahmengewerke und Materialbeschaffungen sind auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Darüber hinaus sind die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 587): Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen. In der Begründung zur Vorlage war unter Punkt 1.3 „Ortsspezifische Maßnahmen Zingsheim“ die Einzelmaßnahme „Rathaus Zingsheim – Koordinierungsstelle Katastrophenschutz“ aufgeführt. Der Förderantrag bestehend aus Entwurfsplanung und Kostenberechnung wurde Ende des vergangenen Jahres form- und fristgerecht dem Fördergeber Bezirksregierung Köln vorgelegt. Laut Mitteilung der Bezirksregierung Köln im Dezember 2016 sind gemäß Aufstellungserlass des Bauministeriums nunmehr auch Gebäude der freiwilligen Feuerwehr förderfähig. Daher konnte der Förderantrag noch um feuerwehrspezifische Punkte ergänzt werden. Die beantragte Förderung beläuft sich bei einem Fördersatz in Höhe von 50% demnach auf rund 130.000,00 Euro. Mit der Bewilligung des Förderantrages kann in den nächsten Wochen gerechnet werden. Weitergehende Planungsleistungen können aber schon jetzt förderunschädlich beauftragt werden. Das Planungskonzept für den Förderantrag wurde im Vorfeld der Antragsstellung mit der Löschgruppe Zingsheim und dem Führungsstab abgestimmt. Die Eckpunkte dieses Planungskonzeptes lassen sich wie folgt zusammenfassen:    Sanierung des Flachdaches Fassadensanierung (mit Holzelementen) einschließlich Fenster Erneuerung der Tore der Fahrzeughalle einschließlich Anpassung der Zufahrt 3      Sanierung des Bodens in der Fahrzeughalle Erweiterung des Schulungsraumes unter Einbeziehung des Flurs Separate Kleiderkammer der Löschgruppe Zingsheim im ehemaligen Wasserwerkslager Sanierung der Hautechnik Anbau mit Flachdach (Holzbauweise) rechts neben der Fahrzeughalle als Lager- und Materialraum für die Gesamtgemeindefeuerwehr Flankierend wird für den Rathaushof ein Parkraumkonzept mit Erweiterung der Parkmöglichkeiten erarbeitet und im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit in die Umsetzung gebracht. Das Planungskonzept zum 2. Bauabschnitt Rathaus – Sanierung und Modernisierung Koordinierungsstelle Katastrophenschutz mit Feuerwehrgerätehaus wurde in der Zwischenzeit der gesamten Löschgruppe Zingsheim vorgestellt, die hierzu einstimmig und mit breiter Zustimmung ihr Einverständnis erklärt hat. Weiterhin hat die Löschgruppe zugesagt, sich mit umfangreichen Eigenleistungen in die Maßnahme einzubringen. Da die Gesamtmaßnahme einen Nutzen für die gesamte Gemeindefeuerwehr hat, wird versucht, auch Löschgruppen aus anderen Orten zu einer Mitarbeit zu bewegen. Der Führungsstab hat diesbezüglich bereits seine Unterstützung zugesagt. Ehrenamtliche Leistungen können im Rahmen der Fördermaßnahme mit einem Stundenlohn in Höhe von 15,00 Euro anerkannt werden. Sie sind über Bautagebuch nachzuweisen und führen somit zu einer Reduzierung des Eigenanteils. Im Haushalt 2017 wurden für die Maßnahme folgende Haushaltsveranschlagungen vorgenommen: Einzahlung Auszahlung = = 30.000,00 Euro 35.000,00 Euro Somit ist die Finanzierung des ersten Bauabschnittes sichergestellt. Mit der Maßnahmenumsetzung soll in Abstimmung mit der Löschgruppe Zingsheim begonnen werden, sobald die Bewilligung vorliegt. Notwendige Maßnahmengewerke und Materialbeschaffungen sind dann auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Mit den vertiefenden Planungen ist bereits jetzt fortzufahren. Daher sind die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister