Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
195 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 12:42
Aktualisiert
06.03.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 611 /X.L.
Datum: 06.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim
hier: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Spielflächen an der
Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz sowie die geplanten weiteren
Umsetzungsschritte zustimmend zu Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die notwendigen Planungsaufträge auf der
Grundlage der HOAI zu vergeben.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 575):
Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in
Zingsheim (Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen
Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung
aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der
Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der Grundschulkinder zu
einem Generationenplatz zu entwickeln. Für den ersten Teilbereich
(Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK)
ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die Städtebauförderung zu erreichen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen.
Der Förderantrag wurde form- und fristgerecht im Dezember des vergangenen
Jahres bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit der Bewilligung kann in den
nächsten Wochen gerechnet werden.
Am 02.02.2017 hat ein Workshop in der Grundschule Zingsheim stattgefunden.
Hierzu waren folgende Akteure eingeladen:
-
Bürgerinnen und Bürger aus Zingsheim
Kinder und Jugendliche aus Zingsheim
Eifelverein – Ortsgruppe Zingsheim
Schulleitung und Lehrerschaft
Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Betreuungspersonal
Klassenpflegschaftsvorsitzende
Förderverein
Familienzentrum
Verwaltung
Zu diesem Workshop waren rund 40 Personen erschienen. Die Anwesenden wurden in vier Gruppen (einschließlich Kindergruppe) eingeteilt, wobei zunächst positive und negative Merkmale des Istzustandes herausgearbeitet wurden. Anschließend wurden Ideen für die zukünftige Entwicklung gesammelt. Hierbei hat eine
ganzheitliche Betrachtung stattgefunden. Betrachtet wurden demnach folgende
Bereiche:
3
-
Schulhof mit angrenzenden Grünflächen und den bestehenden Wegeverbindungen
Grundschulgebäude
Spielfläche hinter dem Grundschulgebäude unter Einbeziehung der Turnund ehemaligen Schwimmhalle sowie des Familienzentrums
Als Kernthemen für die weitere Entwicklung haben sich im Rahmen des Workshops herauskristallisiert:
-
Kindgerechte und generationenübergreifende Entwicklung einschließlich
Entsiegelungsmaßnahmen
Belange der Schulentwicklung einschließlich Nachmittagsbetreuung
Belange der Dorfbevölkerung einschließlich Brauchtumspflege (Kirmes)
Belange des Eifelvereins (Handwerkermarkt)
Einbeziehung der angrenzenden Gebäude (Familienzentrum sowie Turnund ehemalige Schwimmhalle)
Auf der Grundlage des Workshops ist nun ein erstes Planungskonzept zu erarbeiten. Mit den oben genannten Akteuren ist dann ein weiterer Workshop vorgesehen, wobei das Planungskonzept vertieft wird.
Vor diesem Hintergrund sind die notwendigen Planungsaufträge auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Planungsleistungen können schon vor der Bewilligung
förderunschädlich beauftragt werden.
Für die Maßnahme wurden im Haushalt 2017 folgende Veranschlagungen vorgenommen:
Einzahlungen
Auszahlungen
=
=
70.000,00 Euro
70.000,00 Euro
Somit ist eine Finanzierung sichergestellt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister