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Beschlussvorlage (Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir; hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
309 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
07.03.17, 11:01
Aktualisiert
07.03.17, 11:01
Beschlussvorlage (Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir;
hier:	Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 620 /X.L. Datum: 06.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir; hier: Sachstandsbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der nachfolgende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Sachstand: In seiner Sitzung am 17.12.2013 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim beschlossen,  „eine rechtliche Beurteilung des Eigentums- und Verwalterstatusses einzuholen,  Verhandlungen mit dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen zu führen, um eine Rekultivierung und den Rückbau der Gewerbebrache ehem. Fa. Ruhr ohne Kostenübernahmeverpflichtung für die Gemeinde sicherzustellen, sowie  mit den Fachbehörden Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Gefahrenabwehr auf dem Gelände abzustimmen.“ Folgendes wurde hierzu veranlasst: Der aneignungsberechtigte Fiskus des Landes NRW (örtlich zuständig für die „herrenlosen“ Grundstücke: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Aachen – BLB BRW) hat bisher von seinen Aneignungsrecht keinen Gebrauch gemacht, so dass das weitere Vorgehen in mehreren Gesprächen unter Beteiligung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW (mkulnv), Düsseldorf, der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, dem Kreis Euskirchen – Untere Bodenschutzbehörde sowie der Eifelgemeinde Nettersheim abgestimmt wurde mit dem Ergebnis, dass ausschließlich die Gebäude bezogenen Flächenbereiche im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ (Bodenschutz und Altlastenförderrichtlinien – Bafrl) vom 13.01.2015 zu Flächenrecyclingmaßnahmen herangezogen werden können. Am 17.08.2016 erfolgte daraufhin durch den Kreis Euskirchen die Anmeldung des Projektes „Altstandort Ruhr KG –Bereich ehemalige Betriebsgebäude“ beim AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung als sog. Flächenrecyclingmaßnahme mit dem Ziel der naturnahen Wiederherstellung. Bestandteile des be- 3 antragten Projektes sind die Sanierungsuntersuchung, die Sanierungsplanung und letztendlich die Sanierung selbst. Für die Sanierungsuntersuchung und die Sanierungsplanung wurden die Kosten auf 90.000 € geschätzt. Im Rahmen dieser Projektbausteine werden dann u.a. auch die voraussichtlichen Projektkosten ermittelt. Für das Gesamtprojekt ist eine Förderung durch den AAV in Höhe von 80 % vorgesehen. Da bereits im Landschaftsplan Nettersheim die Rekultivierung des Altstandortes Ruhr KG vorgesehen ist, besteht voraussichtlich die Möglichkeit, den erforderlichen Eigenanteil aus Ersatzgeldern des Kreises zu finanzieren. Nach Beschluss der Delegiertenversammlung am 17.11.2016 wurde das Projekt in den Maßnahmenplan des AAV aufgenommen. Das Umweltministerium hat den Maßnahmenplan 2017 am 13.12.2016 genehmigt. Über die Rangfolge der neu aufgenommenen Projekte werden die Gremien des AAV in der nächsten Sitzung im Frühjahr dieses Jahres entscheiden. Sobald die Informationen zur kostenneutralen Abwicklung durch die Gemeinde verbindlich vorgelegt werden, kann ein Teilerwerb (s. beigefügte Übersichtskarte) für dann 0,00 € angestrebt werden. Die Übernahme ins öffentliche Eigentum ist notwendig, um die Maßnahmen nach AAVG abzuwickeln. Die übrigen Flächenbereiche sollen dem Landesbetrieb Straßen.NRW als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Weiterbaus der BAB 1 zur Verfügung gestellt werden. In Verhandlungen mit den Gläubigern konnte zwischenzeitlich erreicht werden, dass diese von Ihren Forderungen zurücktreten. Die notarielle Beurkundung steht hierzu noch aus. Weitere Erläuterungen ergehen in der Sitzung. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister