Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
07.03.17, 13:00
Aktualisiert
07.03.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Cr/Kur
Vorlage 638 /X.L.
Datum: 06.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
hier: Dorfinnenentwicklungskonzept Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt das Dorfinennentwicklungskonzept für den Ortsteil
Tondorf fest.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, zukünftig den Ort Tondorf gemeinsam mit
den Bürgerinnen und Bürgern auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln und für
die hierin aufgeführten Maßnahmen, Förderungen im Rahmen der integrieten
ländlichen Entwicklung zu beantragen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 286/ X.L. Z.1):
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der integrierten ländlichen
Entwicklung ein Dorfinnenentwicklungskonzept für den Ortsteil Tondorf
zu erarbeiten und die hierfür notwendigen Planungsaufträge im Rahmen
der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen.
Die Erarbeitung des Dorfinnenentwicklungskonzeptes (DIEK) wurde durch die
Bezirksregierung Köln mit einer Zuwendung in Höhe von 20.000,00 Euro unterstützt (Höchstbetrag bei einem Fördersatz in Höhe von 75% der Nettokosten).
Weiterhin wurde die Planungsgruppe MWM aus Aachen mit der Erarbeitung des
DIEK beauftragt.
Auf der Grundlage des Vorgenannten wurde gemeinsam mit den Bürgerinnen und
Bürgern aus Tondorf in den vergangenen Wochen und Monaten ein entsprechendes Dorfinnenentwicklungskonzept für den Ort Tondorf erarbeitet.
Besucht sowie eingehend analysiert wurden dabei unter anderem die Bereiche
Dorfsaal, Kindergarten, Sportplatz, Spielplatz, Jugendraum, Asylunterkünfte,
Friedhof, ortsbildprägende Baukultur und diverse Nahversorgungseinrichtungen.
Außerdem fanden diverse Workshops und Veranstaltungen im Ort statt, bei denen Maßnahmen erarbeitet und festgelegt wurden. Im Vordergrund bei der Erarbeitung standen dabei die Interessen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger.
Im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung im Dezember 2016 wurden dann die
zuvor erarbeiteten Handlungsfelder und Maßnahmen vorgestellt und endabgestimmt.
Hierzu zählt auch eine Abgrenzung des Fördergebietes. Innerhalb des Fördergebietes (siehe Anlage) befindet sich der historische Ortskern von Tondorf sowie die
Bausubstanz aus den 50er und 60er Jahren.
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Das Entwicklungskonzept bildet nun die Grundlage für Dorferneuerungs- oder
dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, für die Fördermittel im privaten und im öffentlichen Bereich beantragt werden können.
Gemeinsam mit der Dorfbevölkerung wurde im Ort Tondorf als absolutes Leitprojekt der Dorfsaal ausgewählt (siehe Vorlagen 637, 645 und 646).
Weitere Leitprojekte, die sich im Rahmen der Erarbeitung herauskristalisiert haben, sind:
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Mehrgenerationenplatz als weiteres Leitprojekt
Ortstypische Gestaltung der Dorfmitte
Familienzentrum (Kindergarten)
Entwicklung historischer Bausubstanz
Umgestaltung Friedhof mit zentraler Wasserstelle
Einrichtung eines Informations- und Leitsystems
Verkehrsberuhigung
Aufwertung Besucherparkplatz
Innerörtliche Entwicklungsreserven.
Die Abschlussversion des DIEKs liegt zwischenzeitlich vor und wurde schon zur
Vorprüfung der Bezirksregierung Köln zugeleitet.
Um allen Bürgerinnen und Bürgern aber nochmal über die Kick-Off-Veranstaltung
hinausgehend die Möglichkeit zu geben, den Entwurf einzusehen und ggf. noch
weitere Ideen einzubringen, liegt der Entwurf vom 03.03.2017 bis zum
31.03.2017 im Rathaus offen.
Nach Testierung des Dorfinnenentwicklungskonzeptes durch die Bezirksregierung
Köln kann im Rahmen der Dorferneuerung oder im Rahmen dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Unterpunkte der integrierten ländlichen Entwicklung) ein Fördersatz in Höhe von 65% der Nettokosten für Maßnahmen im öffentlichen Bereich und in Höhe von 35% der Nettokosten für Maßnahmen im privaten Bereich beantragt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister