Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
05.12.16, 16:15
Aktualisiert
05.12.16, 16:15
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kur
Vorlage 436 /X.L. Z.2
Datum: 02.12.2016
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung Haushaltsplan 2017 ff.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf der Vereinbarung über
die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen zwischen dem Kreis Euskirchen und der Eifelgemeinde Nettersheim zu unterzeichnen.
Begründung:
Mit Vorlage 436 Z 1 wurde bereits über den derzeitigen Sachstand bezüglich
Breitbandversorgung im ländlichen Raum durch den Kreis Euskirchen im ländlichen Raum informiert. Zwischenzeitlich hat auf Einladung des Landrats eine Bürgermeisterkonferenz in der Angelegenheit stattgefunden. Hierbei hat die Eifelgemeinde Nettersheim zum Ausdruck gebracht, dass es für das Gemeindegebiet
von Wichtigkeit sei, dass im Rahmen der laufenden Bietergespräche die Strategie
verfolgt wird, dass alle dargestellten Punkte im Ausbauplan gleich behandelt werden. Das heißt, dass zukünftig die Bereiche, die in den vergangenen Jahren u.a.
unter erheblicher Mithilfe der Dorfbevölkerung über Eigenleistungen nicht
schlechter dargestellt werden als die nunmehr vorgesehenen Teilbereiche im
Ausbauplan, die im Rahmen des Förderprogramms nachgerüstet werden sollen.
Des Weiteren führt die Gemeinde derzeit Gespräche bzw. Schriftverkehr mit dem
Kreis Euskirchen, inwieweit hinsichtlich der § 4 und 5 des Vertragsentwurfes eine
„Verschlankung“ möglich ist.
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, nach entsprechenden abschließenden Abstimmungen mit dem Kreis Euskirchen den Vertragsentwurf zu
unterzeichnen.
gez. Pracht
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Bürgermeister