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Beschlussvorlage (Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
211 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
08.03.17, 11:01
Aktualisiert
08.03.17, 11:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 353 /X.L. Z.2 Datum: 07.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen die Ausschreibung für den Gesamtausbau der K 34, Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau, vorzubereiten mit dem Ziele, möglichst nach den Sommerferien mit der Maßnahme zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, notwendige Auftragserteilungen ggf. per Dringlichkeitsbeschluss zu veranlassen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 nachstehende Beschlüsse gefasst:  Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau zu beginnen.  Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen.  Des Weiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Mit Schreiben vom 12.12.2016 hat die Bezirksregierung gegenüber dem Kreis Euskirchen mitgeteilt, dass für den Ausbau der K 34 in der OD NettersheimFrohngau dem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn zugestimmt wird. Diese Zustimmung gilt nur, soweit mit der Maßnahme bis zum 18.12.2017 begonnen wurde. 3 Aufgrund der vorgenannten Zusage hat am 09.02.2017 unter großer Resonanz der Bürgerinnen und Bürger des Ortes Frohngau eine Bürgerversammlung stattgefunden. Hierbei wurde der beabsichtigte Ausbau seitens der Gemeinde bzw. Vertretern des Kreises Euskirchen vorgestellt und erörtert. Im Einzelnen wurde Nachstehendes vorgetragen: Mit dem Straßenbau einschließlich Ausbau der Nebenanlagen sind seitens der Gemeinde aus Altersgründen der vorhandene Regenwasserkanal sowie die Hauptwasserleitung auf der gesamten Ausbaustrecke zu erneuern. Hieraus resultierend werden auch im überwiegenden Ausbaubereich die Wasserleitungshausund grundstücksanschlüsse für die angrenzenden Grundstücke erneuert. Diese Kosten werden in vollem Umfange über das Gemeindewasserwerk finanziert. Im Rahmen der Erneuerung des Regenwasserkanals werden vom Hauptkanal bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze die veralteten Kanalgrundstücksanschlüsse für Regenwasser erneuert. Diese Kosten sind entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung von den einzelnen Grundstückseigentümern zu übernehmen. Hinsichtlich der Erneuerung bzw. erstmaligen Herstellung der Nebenanlagen ist entsprechend der satzungsrechtlichen Bestimmungen seitens der Anlieger grundsätzlich ein 50%iger Anteil zu finanzieren. Hierzu wurde mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt, dass zur Vermeidung derartiger KAG-Beiträge die Nebenanlagen durch die Anlieger in Eigenleistung hergestellt werden können. Hierzu sind nachstehende Eigenleistungen seitens der Anlieger zu erbringen:  Einbau und Verdichten der Schottertragsschicht  Einbau des Splittbettes  Verlegen des Betonsteinpflasters  Setzen der hinteren Randsteine je nach örtlichen Gegebenheiten  mögliche Grundstücksangleichungen Sämtliche Materialien sowie notwendige Gerätschaften (Rüttelplat- te/Nassschneider) werden seitens der Gemeinde im Rahmen der Maßnahme zur Verfügung gestellt. 4 Bezüglich der straßenbaulichen Maßnahmen wurde durch die Vertreter des Kreises Euskirchen erklärt, dass der Ausbau der Fahrbahn einschließlich Entwässerungsrinnen in einer Gesamtbreite von 5,50 m vorgesehen ist. Derzeit wird noch abschließend geprüft, ob die Entwässerungsrinne als dreizeilige Natursteinrinne oder dreizeilige Betonsteinrinne mit Basaltvorsatz verlegt wird. Entlang der Ausbaustrecke ist überwiegend ein einseitiger Gehweg in einer Gesamtbreite von 1,50 m vorgesehen. Im Bereich des Engpasses oberhalb des ehemaligen Kindergartengebäudes ist dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Hier wird von einer Gehwegbreite von ca. 1,00 m ausgegangen. Gegen die vorgestellte Maßnahme wurden seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger des Ortes Frohngau keine Bedenken erhoben. Es wurde jedoch angeregt,  im Bereich des Engpasses oberhalb des ehemaligen Kindergartengebäudes möglichst Zone 30 einzurichten.  Weiterhin soll geprüft werden, ob im Bereich der jeweiligen Ortseinfahrten geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen möglich sind.  Es wurde um Prüfung gebeten, ob durch die Verlegung eines weiteren Leerrohres zur Verbesserung der DSL-Versorgung in der Ortslage Frohngau ein weiterer Verteilerkasten im Bereich Helterstraße/Greußstraße eingerichtet werden kann. Zusätzlich ist für die Versorgung der Ortslage Roderath ein Leerrohr vorzusehen. Vorgenannte Anregungen wurden zwischenzeitlich an den Kreis Euskirchen bzw. die Deutsche Telekom zwecks Prüfung weitergeleitet. Vor Baubeginn ist des Weiteren seitens der Gemeinde vorgesehen, im Rahmen von Einzelbegehungen mit den jeweiligen Anliegern Art und Umfang der Maßnahme nochmals zu erörtern. 5 Mit der Maßnahme soll voraussichtlich nach den Sommerferien begonnen werden, wobei von einem Ausbauzeitraum von mindestens 1 Jahr ausgegangen wird, wobei der Ausbau in Teilabschnitten erfolgen soll. Für die jeweiligen gemeindlichen Maßnahmen stehen entsprechende Mittel im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2017 zur Verfügung. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister