Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
211 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
08.03.17, 11:01
Aktualisiert
08.03.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kr
Vorlage 353 /X.L. Z.2
Datum: 07.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung in Kooperation mit
dem Kreis Euskirchen die Ausschreibung für den Gesamtausbau der K 34,
Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau, vorzubereiten mit dem Ziele, möglichst
nach den Sommerferien mit der Maßnahme zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, notwendige Auftragserteilungen ggf. per Dringlichkeitsbeschluss zu veranlassen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 nachstehende Beschlüsse gefasst:
Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung
des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem
Ausbau der K 34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis
Euskirchen im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen.
Des Weiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen
für Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro
Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Mit Schreiben vom 12.12.2016 hat die Bezirksregierung gegenüber dem Kreis
Euskirchen mitgeteilt, dass für den Ausbau der K 34 in der OD NettersheimFrohngau dem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn zugestimmt
wird. Diese Zustimmung gilt nur, soweit mit der Maßnahme bis zum 18.12.2017
begonnen wurde.
3
Aufgrund der vorgenannten Zusage hat am 09.02.2017 unter großer Resonanz
der Bürgerinnen und Bürger des Ortes Frohngau eine Bürgerversammlung stattgefunden. Hierbei wurde der beabsichtigte Ausbau seitens der Gemeinde bzw.
Vertretern des Kreises Euskirchen vorgestellt und erörtert. Im Einzelnen wurde
Nachstehendes vorgetragen:
Mit dem Straßenbau einschließlich Ausbau der Nebenanlagen sind seitens der
Gemeinde aus Altersgründen der vorhandene Regenwasserkanal sowie die
Hauptwasserleitung auf der gesamten Ausbaustrecke zu erneuern. Hieraus resultierend werden auch im überwiegenden Ausbaubereich die Wasserleitungshausund grundstücksanschlüsse für die angrenzenden Grundstücke erneuert. Diese
Kosten werden in vollem Umfange über das Gemeindewasserwerk finanziert.
Im Rahmen der Erneuerung des Regenwasserkanals werden vom Hauptkanal bis
zur jeweiligen Grundstücksgrenze die veralteten Kanalgrundstücksanschlüsse für
Regenwasser erneuert. Diese Kosten sind entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung von den einzelnen Grundstückseigentümern zu übernehmen.
Hinsichtlich der Erneuerung bzw. erstmaligen Herstellung der Nebenanlagen ist
entsprechend der satzungsrechtlichen Bestimmungen seitens der Anlieger grundsätzlich ein 50%iger Anteil zu finanzieren. Hierzu wurde mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt, dass zur Vermeidung derartiger KAG-Beiträge die Nebenanlagen durch die Anlieger in Eigenleistung hergestellt werden können. Hierzu sind
nachstehende Eigenleistungen seitens der Anlieger zu erbringen:
Einbau und Verdichten der Schottertragsschicht
Einbau des Splittbettes
Verlegen des Betonsteinpflasters
Setzen der hinteren Randsteine je nach örtlichen Gegebenheiten
mögliche Grundstücksangleichungen
Sämtliche
Materialien
sowie
notwendige
Gerätschaften
(Rüttelplat-
te/Nassschneider) werden seitens der Gemeinde im Rahmen der Maßnahme zur
Verfügung gestellt.
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Bezüglich der straßenbaulichen Maßnahmen wurde durch die Vertreter des Kreises Euskirchen erklärt, dass der Ausbau der Fahrbahn einschließlich Entwässerungsrinnen in einer Gesamtbreite von 5,50 m vorgesehen ist. Derzeit wird noch
abschließend geprüft, ob die Entwässerungsrinne als dreizeilige Natursteinrinne
oder dreizeilige Betonsteinrinne mit Basaltvorsatz verlegt wird. Entlang der Ausbaustrecke ist überwiegend ein einseitiger Gehweg in einer Gesamtbreite von
1,50 m vorgesehen. Im Bereich des Engpasses oberhalb des ehemaligen Kindergartengebäudes ist dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Hier
wird von einer Gehwegbreite von ca. 1,00 m ausgegangen.
Gegen die vorgestellte Maßnahme wurden seitens der anwesenden Bürgerinnen
und Bürger des Ortes Frohngau keine Bedenken erhoben. Es wurde jedoch angeregt,
im Bereich des Engpasses oberhalb des ehemaligen Kindergartengebäudes
möglichst Zone 30 einzurichten.
Weiterhin soll geprüft werden, ob im Bereich der jeweiligen Ortseinfahrten
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen möglich sind.
Es wurde um Prüfung gebeten, ob durch die Verlegung eines weiteren
Leerrohres
zur
Verbesserung
der
DSL-Versorgung
in
der
Ortslage
Frohngau ein weiterer Verteilerkasten im Bereich Helterstraße/Greußstraße
eingerichtet werden kann. Zusätzlich ist für die Versorgung der Ortslage
Roderath ein Leerrohr vorzusehen.
Vorgenannte Anregungen wurden zwischenzeitlich an den Kreis Euskirchen bzw.
die Deutsche Telekom zwecks Prüfung weitergeleitet.
Vor Baubeginn ist des Weiteren seitens der Gemeinde vorgesehen, im Rahmen
von Einzelbegehungen mit den jeweiligen Anliegern Art und Umfang der Maßnahme nochmals zu erörtern.
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Mit der Maßnahme soll voraussichtlich nach den Sommerferien begonnen werden, wobei von einem Ausbauzeitraum von mindestens 1 Jahr ausgegangen wird,
wobei der Ausbau in Teilabschnitten erfolgen soll.
Für die jeweiligen gemeindlichen Maßnahmen stehen entsprechende Mittel im
Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2017 zur Verfügung.
gez. Pracht
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Bürgermeister