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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
292 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
09.03.17, 11:01
Aktualisiert
09.03.17, 13:00
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 610 /X.L. Datum: 06.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 1. Auf den Höfen Marmagen 2. Kölner Straße Marmagen Petrusstraße Zingsheim 3. Maßnahme Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme € 4, Reinigung, Instandsetzung und Anstrich der Fassade 9.961,01 3.000,00 58, Instandsetzung und Neuanstrich der Fassade Anstrich der westlichen Holzverkleidung sowie des westlichen Mauerwerkes und Anstrich des Hoftores 11.040,57 3.000,00 2.408,25 1.205,00 21.627,38 3.000,00 14, 4. An der Dreispitz 1, Zingsheim Instandsetzung des Bruchsteinmauerwerkes, der Fensterfaschen und –bänke sowie des Fachwerk- und Sockelbereiches an der Hofseite 5. Nürburgstraße Zingsheim 13, Anstrich der Fassade 8.274,84 3.000,00 6. Nürburgstraße Zingsheim 17, Anstrich der Fassade 3.603,78 1.302,00 Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen, „… zur Umsetzung der Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die Förderung aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) lt. Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 15.09.2016 für die Durchführungsphase Bauberatung – Ortsbild/Fassaden/Baukultur, Instandsetzung/Modernisierung, Leerstands-/Nutzungsmanagement sowie für die Umsetzung Fassaden- und Hofprogamm (Kofinanzierung Privater) bis Ende 2020 an private Akteure mit Eigentum in den jeweils festgesetzten Sanierungsgebieten der Ortskerne zur Verfügung zu stellen. Der 50%ige Eigenanteil der Eifelgemeinde Nettersheim ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereit zu stellen…“ Mit der Bauberatung wurde bereits unmittelbar nach Fördereingang begonnen. Die vielfältigen Sanierungsmaßnahmen an den jeweiligen Objekten wurden dabei vor Ort besprochen und umfangreich über die zu verwendenden Materialien, die Art der Ausführung beraten sowie über die Förderformalitäten, die ebenfalls mit Beschluss des Rates vom 13.12.2016 beschlossen wurden, informiert. Zwischenzeitlich sind die nachfolgenden Förderanträge eingegangen. Es wird empfohlen, eine Förderung wie folgt zu gewähren: 3 1. Objekt Marmagen, Auf den Höfen 4 Bei diesem Objekt handelt es sich um ein verputztes Bruchsteinhaus, das zu einer umfangreichen, nicht unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage gehört. Die Fassade soll insgesamt neu gestrichen werden. Zuvor sind eine Reinigung sowie eine Ausbesserung schadhafter Stellen des Putzes vorzunehmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 9.961,01 €. Es wird vorgeschlagen den unter Nr. 5 der Förderrichtlinien vom 13.12.2016 dargestellten Höchstbetrag in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. 2. Objekt Marmagen, Kölner Straße 58 Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das insgesamt im Innenbereich renoviert und Dach und Fassade instand gesetzt werden sollen. Für den Teilbereich der Fassade haben die Eigentümer einen Antrag zur Förderung aus dem Fassadenprogramm vorgelegt. Alle Maßnahmen wurden mit dem LVRAmt für Denkmalpflege abgestimmt. Die Gesamtkosten der Fassadeninstandsetzung sowie anschließendem Neuanstrich belaufen sich auf 11.040,57 €. Es wird vorgeschlagen, hierzu den Höchstbetrag in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. 3. Teilobjekt Zingsheim, Petrusstraße 14 Bei dem vorgenannten Teilobjekt handelt es sich um das Giebelständige Wohngebäude, das ein Baudenkmal ist. In den vergangenen Jahren wurden viele Teilbereiche der Hofanlage in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde instandgesetzt. Nunmehr soll die westliche Fassade des Denkmals, das teilweise mit einer Holzverschalung versehen ist und teilweise ein verputztes Mauerwerk aufweist, gestrichen werden. Zudem ist das Hoftor (ebenfalls zum Baudenkmal gehörig) mit einem neuen Anstrich zu versehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 2.408,25 €, so dass eine Förderung in Höhe von 1.205,00 € gewährt werden sollte. 4. Objekt in Zingsheim, An der Dreispitz 1 Vorgesehen ist, die Bruchsteinwände an der Nord- und Ostseite (Giebelseite) insgesamt zu reinigen, Rückbau teilweiser unsachgemäßer Altfugen, neues verfugen, Fenstergewände und -bänke wiederherzustellen bzw. zu erneuern und diese mit einem Sandsteinrotfarbigen Anstrich zu versehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich unter Berücksichtigung von Eigenleistungen auf 21.627,38 €. Es wird vorgeschlagen, den Antragstellern einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. 4 5. Objekt in Zingsheim, Nürburgstraße 13 An diesem Objekt sollen die zur Straßenseite hin sichtbaren Fassaden gereinigt und mit gleichem Farbton wieder gestrichen werden. Bei Gesamtkosten in Höhe von 8.274,84 € wird empfohlen, einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. 6. Objekt in Zingsheim, Nürburgstraße 17 Auch an diesem Gebäude sollen die Fassaden gereinigt und wieder mit einem weißen Farbton versehen werden. Es wird empfohlen, einen Zuschuss in Höhe von 1.302,00 € bei Gesamtkosten in Höhe von 3.603,78 € zu gewähren. gez.: Pracht ____________________ Bürgermeister