Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
168 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
09.03.17, 13:22
Aktualisiert
09.03.17, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 629 /X.L.
Datum: 09.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben"
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (teilweise).
Mittel sollen ggf. überplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim sowohl für
das Baugebiet „Brotkiste“ wie auch für das Baugebiet „Auf Graben“ die Erschließungsplanung zügig fortzuführen mit dem Ziele, möglichst im Jahre 2017 mit einer Teilerschließung zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches
„Brotkiste“ weitere Untersuchungen hinsichtlich einer kostengünstigen Entwässerungsvariante durchzuführen.
Begründung:
Seit dem vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass für den Zentralort Nettersheim
großes Baulandinteresse besteht, insbesondere bei jungen Familien, die überwiegend außerhalb des Gemeindegebietes derzeit ihren Wohnsitz haben. Dies wird
immer wieder mit der günstigen Anbindung von Bahn und Autobahn sowie der
Infrastruktur des Zentralortes begründet. Des Weiteren werden die Grundstückspreise noch als finanzierbar gesehen. Dies zeigt sich auch vor dem Hintergrund,
dass zwischenzeitlich im Baugebiet „Klosterquelle“ in Nettersheim lediglich noch 3
Grundstücke zum Verkauf angeboten werden können, wobei auch hierfür bereits
Anfragen vorliegen.
Aufgrund der vorgenannten Situation ist es daher von Wichtigkeit, dass die Erschließungsplanung sowohl im Teilbereich „Brotkiste“ wie auch „Auf Graben“ fortgeführt wird. Ziel muss es hierbei sein, dass möglichst im Jahre 2017 noch mit
einer Teilerschließung innerhalb der vorgenannten Teilabschnitte begonnen wird.
Bezüglich der Entwässerung des Teilabschnittes „Brotkiste“ wurden in der letzten
Sitzungsphase bereits verschiedene Entwässerungsvarianten untersucht (siehe
Vorlage 561).
Zwischenzeitlich wurde eine weitere Variante mit Versickerungsanlagen untersucht und ein entsprechendes Bodengutachten erstellt. Hiernach ist eine Versickerung von Oberflächenwasser innerhalb des Baugebietes „Brotkiste“ nur be-
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dingt möglich, so dass der Gutachter eine Versickerung innerhalb des Gebietes
nicht empfehlen kann.
Die weiteren Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass eine Versickerung in
einem in den Fels eingebundenen Versickerungsbecken (ähnlich wie Pfalzstraße
in Zingsheim) möglich ist. Erforderlich ist hierfür ein miteinander korrespondierendes Mulden-Rigolen-System mit einer Muldenfläche von rd. 1.250 qm und einer 5 m breiten Rigole mit einer Tiefe von im Mittel 2,20 m unter Geländeoberkante. Dabei ist die Einbindung in die Felsklüfte zwingend notwendig um eine
ausreichende Versickerung zu erzielen. Unabhängig hiervon ist für die Versickerungsanlage ein Notüberlauf erforderlich.
Eine derartige Versickerungsanlage wäre nach den Untersuchungsergebnissen
direkt am Wirtschaftsweg oberhalb des Baugebietes G 13 – Auf dem Hielig – auf
gemeindlicher Fläche möglich (siehe Anlage).
Gemäß Kostenschätzung zeigt sich jedoch, dass diese Variante mit geschätzten
Kosten in Höhe von 1.165.000,00 € keine kostengünstigere Lösung gegenüber
der bisherigen Variantenuntersuchungen darstellt.
Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung und Untersuchungen zeigt sich jedoch,
dass die in der letzten Sitzungsphase dargestellte Variante 3 – Mischsystementwässerung mit Anschluss an den Kanal in der Bahnhofstraße mit Trasse über den
Höhenweg – kostengünstiger realisiert werden kann. Dies ist darin begründet,
dass die Höhenlage der Kanäle aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Entwurfsschnitte optimiert und das Volumen des notwendigen „Pufferbeckens“ nach
weiteren Abstimmungen mit den Fachbehörden deutlich verkleinert werden kann.
Bei der Variante Mischsystem in Richtung Höhenweg ist es notwendig, dass im
weiteren Verlauf in der Bahnhofstraße aus hydraulischen Gründen die Kanalisation auf einer Länge von rd. 140 m von DN 300 in DN 500 ausgewechselt werden
muss. Auch unter Einbeziehung dieser Kosten zeigt sich jedoch, dass die Variante
Mischsystem derzeit die kostengünstigste Lösung darstellen wird. Hierbei sind
jedoch bisher nicht mögliche Einschlüsse auf das vorhandene Regenüberlaufbecken im Bereich der Urftstraße untersucht. Diese müssen noch abschließend mit
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den Fachbehörden und dem Wasserverband Eifel-Rur als Betreiber des Beckens
besprochen werden. Hierfür sind ggf. neue Netzberechnungen für das Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Urftstraße erforderlich.
Sollten sich keine zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Regenüberlaufbeckens
Urftstraße in Nettersheim ergeben, wird die Variante Mischsystem voraussichtlich
die kostengünstigste Lösung darstellen. Es wird angestrebt, dass diesbezüglich
bis spätestens zur Ratssitzung eine abschließende Lösung in Abstimmung mit den
zu beteiligenden Fachbehörden vorliegt.
Erste Teilbeträge für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen sind in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie im Haushaltsplan 2017 enthalten. Ggf.
sind weitere Mittel überplanmäßig bereit zu stellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister