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Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben")

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
168 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
09.03.17, 13:22
Aktualisiert
09.03.17, 13:22
Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben") Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben") Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben") Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 629 /X.L. Datum: 09.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.03.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.04.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" u. "Auf Graben" Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (teilweise). Mittel sollen ggf. überplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, innerhalb des Baugebietes G 14 in Nettersheim sowohl für das Baugebiet „Brotkiste“ wie auch für das Baugebiet „Auf Graben“ die Erschließungsplanung zügig fortzuführen mit dem Ziele, möglichst im Jahre 2017 mit einer Teilerschließung zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches „Brotkiste“ weitere Untersuchungen hinsichtlich einer kostengünstigen Entwässerungsvariante durchzuführen. Begründung: Seit dem vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass für den Zentralort Nettersheim großes Baulandinteresse besteht, insbesondere bei jungen Familien, die überwiegend außerhalb des Gemeindegebietes derzeit ihren Wohnsitz haben. Dies wird immer wieder mit der günstigen Anbindung von Bahn und Autobahn sowie der Infrastruktur des Zentralortes begründet. Des Weiteren werden die Grundstückspreise noch als finanzierbar gesehen. Dies zeigt sich auch vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich im Baugebiet „Klosterquelle“ in Nettersheim lediglich noch 3 Grundstücke zum Verkauf angeboten werden können, wobei auch hierfür bereits Anfragen vorliegen. Aufgrund der vorgenannten Situation ist es daher von Wichtigkeit, dass die Erschließungsplanung sowohl im Teilbereich „Brotkiste“ wie auch „Auf Graben“ fortgeführt wird. Ziel muss es hierbei sein, dass möglichst im Jahre 2017 noch mit einer Teilerschließung innerhalb der vorgenannten Teilabschnitte begonnen wird. Bezüglich der Entwässerung des Teilabschnittes „Brotkiste“ wurden in der letzten Sitzungsphase bereits verschiedene Entwässerungsvarianten untersucht (siehe Vorlage 561). Zwischenzeitlich wurde eine weitere Variante mit Versickerungsanlagen untersucht und ein entsprechendes Bodengutachten erstellt. Hiernach ist eine Versickerung von Oberflächenwasser innerhalb des Baugebietes „Brotkiste“ nur be- 3 dingt möglich, so dass der Gutachter eine Versickerung innerhalb des Gebietes nicht empfehlen kann. Die weiteren Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass eine Versickerung in einem in den Fels eingebundenen Versickerungsbecken (ähnlich wie Pfalzstraße in Zingsheim) möglich ist. Erforderlich ist hierfür ein miteinander korrespondierendes Mulden-Rigolen-System mit einer Muldenfläche von rd. 1.250 qm und einer 5 m breiten Rigole mit einer Tiefe von im Mittel 2,20 m unter Geländeoberkante. Dabei ist die Einbindung in die Felsklüfte zwingend notwendig um eine ausreichende Versickerung zu erzielen. Unabhängig hiervon ist für die Versickerungsanlage ein Notüberlauf erforderlich. Eine derartige Versickerungsanlage wäre nach den Untersuchungsergebnissen direkt am Wirtschaftsweg oberhalb des Baugebietes G 13 – Auf dem Hielig – auf gemeindlicher Fläche möglich (siehe Anlage). Gemäß Kostenschätzung zeigt sich jedoch, dass diese Variante mit geschätzten Kosten in Höhe von 1.165.000,00 € keine kostengünstigere Lösung gegenüber der bisherigen Variantenuntersuchungen darstellt. Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung und Untersuchungen zeigt sich jedoch, dass die in der letzten Sitzungsphase dargestellte Variante 3 – Mischsystementwässerung mit Anschluss an den Kanal in der Bahnhofstraße mit Trasse über den Höhenweg – kostengünstiger realisiert werden kann. Dies ist darin begründet, dass die Höhenlage der Kanäle aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Entwurfsschnitte optimiert und das Volumen des notwendigen „Pufferbeckens“ nach weiteren Abstimmungen mit den Fachbehörden deutlich verkleinert werden kann. Bei der Variante Mischsystem in Richtung Höhenweg ist es notwendig, dass im weiteren Verlauf in der Bahnhofstraße aus hydraulischen Gründen die Kanalisation auf einer Länge von rd. 140 m von DN 300 in DN 500 ausgewechselt werden muss. Auch unter Einbeziehung dieser Kosten zeigt sich jedoch, dass die Variante Mischsystem derzeit die kostengünstigste Lösung darstellen wird. Hierbei sind jedoch bisher nicht mögliche Einschlüsse auf das vorhandene Regenüberlaufbecken im Bereich der Urftstraße untersucht. Diese müssen noch abschließend mit 4 den Fachbehörden und dem Wasserverband Eifel-Rur als Betreiber des Beckens besprochen werden. Hierfür sind ggf. neue Netzberechnungen für das Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Urftstraße erforderlich. Sollten sich keine zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Regenüberlaufbeckens Urftstraße in Nettersheim ergeben, wird die Variante Mischsystem voraussichtlich die kostengünstigste Lösung darstellen. Es wird angestrebt, dass diesbezüglich bis spätestens zur Ratssitzung eine abschließende Lösung in Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden vorliegt. Erste Teilbeträge für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen sind in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sowie im Haushaltsplan 2017 enthalten. Ggf. sind weitere Mittel überplanmäßig bereit zu stellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister