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Beschlussvorlage (Windenergie in der Gemeinde Nettersheim; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
238 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
06.03.17, 13:00
Aktualisiert
06.03.17, 13:00
Beschlussvorlage (Windenergie in der Gemeinde Nettersheim;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten) Beschlussvorlage (Windenergie in der Gemeinde Nettersheim;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten) Beschlussvorlage (Windenergie in der Gemeinde Nettersheim;
Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 649 /X.L. Datum: 06.03.2017 ERWEITERUNG An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 07.03.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Windenergie in der Gemeinde Nettersheim; Zwischenbericht zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) sowie Erfassung von ausgewählten Tierarten Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Sachstandbericht: Auf der Grundlage des im März 2015 erstellten „Gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a. den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat beschließt, 1. zum „Gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ der Gemeinde Nettersheim, erstellt durch die Planungsgruppe MWM, den Feststellungsbeschluss zu fassen, 2. die Verwaltung zu beauftragen, eine vertiefende Untersuchung der Potentialflächenempfehlung „D 12“ westlich des Autobahnendes im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit und die städtebauliche Rahmenplanung zu beauftragen. Ggf. soll eine gemeinsame Betrachtung mit Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Blankenheim erreicht werden. Der Auftrag zur Untersuchung ist an das billigsbietende Fachbüro zu erteilen. 3. Des Weiteren wird beschlossen, über die im Jahre 1998 rechtlich herbeigeführte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone im Gemarkungsbereich Engelgau/Frohngau hinaus nunmehr die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen vorzunehmen.“ Das mit den faunistischen Erfassungen für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF II) beauftragte Büro Lange, Moers, hat im Rahmen der Untersuchungen bereits nach drei Monaten aufgrund der Vorkommen geschützter Tierarten um Erstellung eines Zwischenberichtes gebeten. Dieser wurde der Gemeinde im Januar 2017 vorgelegt (s. Anlage), der sowohl Nachweise über planungsrelevante Vogelarten, Rotmilan, sowie Fledermäuse beinhaltet und feststellt: „Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus den in März bis Anfang Mai 2016 durchgeführten Erfassungen von WEA-empfindlicher Arten und vorliegender Daten Dritter ist zu erwarten, das Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG Abs. 1 im Fall einer Realisierung von WEA im Bereich der Potentialfläche D 12 für einen Teil der Arten trotz Einsatzes von Vermeidungsmaßnahmen erfüllt werden.“ Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen hat hierzu mit Schreiben vom 10.02.2017 wie folgt Stellung bezogen: „Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird eine Ausweisung dieser Fläche als Windvorrangzone sehr kritisch beurteilt. Bereits die innerhalb des kurzen Untersuchungszeitraumes von März bis Mai ermittelten Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass artenschutzrechtliche Verbote mit sehr hoher 3 Wahrscheinlichkeit erfüllt werden. Dies betrifft insbesondere die als windenergiesensibel anerkannten Vogelarten Rotmilan und Haselhuhn. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens wird aus naturschutzfachlicher Sicht empfohlen, den Standort aufzugeben. In diesem Zusammenhang wird zudem darauf hingewiesen, dass sich in unmittelbarer Nähe zur Potentialfläche die Wildbrücke über die BAB 1 befindet. Durch weiträumige Abzäunungen entlang der Autobahn werden die Tiere gezielt über die Brücke geleitet. Da Wildbrücken besondere Schutzzäune für wildlebende Arten darstellen, sollten sämtliche Störungen und Beeinträchtigungen, insbesondere durch Anlagen, deren Auswirkungen auf wildlebende Tierarten bisher nur unzureichend untersucht wurden, vermieden werden.“ Die Abstimmungen mit dem Gutachter, der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen, dem Rechtsbeistand der Gemeinde sowie der Gemeinde führen zu der weiteren Überlegung zu entscheiden, ob weitere Potentialflächen zum Abschluss in die Untersuchungen einbezogen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung werden in der laufenden Sitzungsphase die bauleitplanerisch relevanten Beschlussfassungen vorbereitet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister