Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
3,5 MB
Datum
07.03.2017
Erstellt
06.03.17, 13:00
Aktualisiert
06.03.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Faunistische Erfassungen
- Zwischenbericht für einen
Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag (ASF II)
zur
Ausweisung von
Windvorrangzonen
in der Gemeinde Nettersheim (Kreis Euskirchen)
August 2016
Auftraggeber:
Gemeinde Nettersheim-Zingsheim
Ansprechpartner:
Frau Mühlstroh
Bearbeitet durch:
Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan
Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski
Ansprechpartner:
Dr. Gudrun Biederbick
Krausstr. 2
Carl-Peschken-Straße 12
53947 Nettersheim
47441 Moers
Telefon: 02486 - 7831
Telefon: 02841 / 7905 - 0
Telefax: 02841 / 7905 - 55
bauen@nettersheim.de
info@langegbr.de
H:\DATEN\PROJEKTE\NETTi\Texte\20160831_Zwischenbericht_ASF_II_Nettersheim.docx
Stand: 31.08.2016
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Veranlassung und Aufgabenstellung
1
2.
Allgemeine Grundlagen und Daten
2
2.1
Räumliche Lage der Potenzialfläche, Herleitung der Flächenausdehnung und
Kurzbeschreibung der Nutzungen in den Untersuchungsräumen
2
2.2
Schutzgebiete
2
2.3
Externe Daten und Angaben zu Vögeln und Fledermäusen
4
2.4
Technische Daten
9
3.
Methodisches Vorgehen der ASP
9
4.
Rechtliche Grundlagen
10
4.1
Einführung
10
4.2
Rechtliche Grundlagen Artenschutz
11
4.2.1
Allgemeiner Artenschutz
11
4.2.2
Besonderer Artenschutz
12
4.2.3
Hinweise zu artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten bei WEA-Planungen
13
5.
Allgemeine Projektwirkungen von WEA und Hinweise zu
kollisionsgefährdeten Artengruppen und Arten
14
5.1
Brutvögel
15
5.2
Gast- und Rastvögel
15
5.3
Landesspezifische Vorgaben und Empfehlungen zu den windkraftempfindlichen
Vogelarten
16
5.4
Fledermäuse
18
6.
Kartiermethoden
20
7.
Erfassungsergebnisse März bis Mai 2016
23
7.1
Vogelarten
23
7.2
Fledermausarten
24
8.
Ergebnisse und Artenschutzrechtliche Hinweise
26
8.1
Vogelarten
26
8.2
Fledermäuse
32
9.
Zusammenfassung und Fazit
36
10.
Literatur-/ Quellenverzeichnis
37
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1
Übersichtskarte mit Schutzgebietskulisse ............................................................. 3
Abb. 2
SPVK Grauammer, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu ............................................... 8
Abb. 3
Verbreitung der Wildkatze in der Nordeifel ............................................................ 9
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Planungsrelevante Arten der Messtischblätter 5505-2 „Blankenheim“ und
5506-1 „Aremberg“ ................................................................................................ 5
Tabelle 2: Empfehlungen für die Abgrenzung der Untersuchungsgebiete für WEAempfindliche Vogelarten ...................................................................................... 16
Tabelle 3: WEA-empfindliche Fledermausarten in NRW ...................................................... 19
Tabelle 4 Erfassungsmethodik – Potenzialfläche D12 ........................................................ 20
Tabelle 5 Liste der nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten mit Kennzeichnung
der WEA-empfindlichen Arten ............................................................................. 23
Tabelle 6 Abundanzklassen ................................................................................................ 24
Tabelle 7 Lokale Fledermausvorkommen innerhalb der Untersuchungsräume der
Potenzialfläche ................................................................................................... 25
Kartenverzeichnis
Karte 1
Avifauna ................................................................................. ………..M 1 : 15.000
Karte 2
Fledermäuse ........................................................................................ M 1 : 15.000
ANHANG
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
1.
Gemeinde Nettersheim
VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Der Ausbau der regenerativen Energiegewinnung zum Zwecke des Klimaschutzes ist seit ein
paar Jahren ein erklärtes Ziel der Bundesregierung (BMU, 2004). Hierfür wurden mit dem
„Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG, 25.08.2008) auf Bundesebene und
mit dem „Windenergie-Erlass“ für das Land NRW (Gemeinsamer Runderlass vom MKULNV,
der Staatskanzlei und dem MWEBWV, Stand 04.11.2015) entsprechende Anreize gesetzt.
Die Errichtung von Windkraftanlagen stellen privilegierte Vorhaben dar, denen die Städte
und Gemeinden in substanzieller Weise Raum zu verschaffen haben.
Die Gemeinde Nettersheim beabsichtigt die Ausweisung neuer Konzentrationszonen für die
Windenergie, in denen mehrere Windenergieanlagen (WEA) mit 3 MW-Leistung und einer
Gesamthöhe von bis zu 200 m errichtet werden können.
Im Jahr 2012 erstellte die Planungsgruppe MWM ein gesamträumliches Planungskonzept
zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windkraft im Gemeindegebiet Nettersheim. Bei
den ermittelten potenziellen Eignungsgebieten handelt es sich um Waldflächen im Süden
des Gemeindegebietes. Innerhalb einer naturschutzfachlichen Ersteinschätzung (LANGE
GbR 2012) ausschließlich basierend auf externen Daten, erfolgte eine Bewertung der Umwelteignung der von der Planungsgruppe MWM ermittelten potenziellen Eignungsgebiete
unter naturschutz- und umweltfachlichen Aspekten. Die geeignetsten Teilflächen für weitere
Untersuchungen zur Ermittlung von Konzentrationszonen für die Windenergie waren zwei
Teilflächen im Suchraum West. Das größte Flächenpotenzial lag im Suchraum Mitte. Der
Suchraum Ost war nicht oder nur sehr bedingt geeignet. Für zwölf ausgewählte Teilflächen
(Potenzialflächen) wurde im Jahr 2013 eine artenschutzrechtliche Vorprüfung auf Grundlage
verfügbarer behördlicher Daten und einer Geländebegehung durchgeführt (LANGE GbR
2013). Im Ergebnis konnten für keine der überprüften Potenzialflächen (größere) artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen werden. Hieraus ergab sich die Empfehlung und
das methodische Erfordernis weitere Betrachtungen und faunistische Untersuchungen im
Rahmen einer ASP II durchzuführen.
Im Herbst 2015 wurde Büro LANGE GbR von Seiten der Gemeinde Nettersheim beauftragt
detaillierte faunistische Untersuchungen für eine ausgewählte und verbliebene Teilfläche Nr.
D12 im Gemeindegebiet durchzuführen und auf Grundlage der Ergebnisse einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu erarbeiten.
Die faunistischen Felderhebungen erstreckten sich von Ende März 2016 bis Anfang Mai
2016. Auf Grund eines hohen nicht überwindbaren artenschutzrechtlichen Konfliktes wurden
die Geländearbeiten unmittelbar eingestellt.
In dem vorliegenden Zwischenbericht werden die bis Anfang Mai 2015 nachgewiesenen planungsrelevanten Arten unter besonderer Hervorhebung und Gewichtung der windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten beschrieben, mögliche Konflikte sowie die möglichen
Verbotstatbestände in Form einer ASP Stufe II dargelegt. In diesem Zuge werden auch vorsorgliche und ggf. erforderliche artspezifische Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen formuliert.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
1
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Mögliche Wirkungen, die die Planung und deren Umsetzung auf die planungsrelevanten Arten haben könnten, sind:
Bau- oder nutzungsbedingte Individuenverluste aller planungsrelevanten Arten
Bau- oder nutzungsbedingte erhebliche Störung der streng geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
Bau- oder nutzungsbedingte Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (sowie sonstigen
essentiellen Habitatbestandteilen) der planungsrelevanten Arten
Baubedingte Auswirkungen lassen sich grundsätzlich erst auf konkreteren Planungsebenen
detaillierter benennen. Planerische Vorgaben, verfügbare Daten, Gebiete mit besonderen
Habitatfunktionen sowie Hinweise werden im Rahmen dieses artenschutzrechtlichen Fachgutachtens ebenfalls berücksichtigt.
2.
ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND DATEN
2.1
Räumliche Lage der Potenzialfläche, Herleitung der Flächenausdehnung und
Kurzbeschreibung der Nutzungen in den Untersuchungsräumen
Die Potenzialfläche Nr. D12 liegt innerhalb des Kreises Euskirchen auf dem Gebiet der EifelGemeinde Nettersheim-Zingsheim.
Die Potenzialfläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahn BAB A 1 im Süden der
Ortslage Zingsheim und nördlich der B 51. Im Westen der Fläche verläuft der Genfbach. Es
handelt sich in der östlichen Hälfte weitgehend um intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen und Aufforstungsflächen, im Westen stocken mittelalte und jüngere Nadelforste.
Die Potenzialfläche ist ca. 42,6 ha groß.
Der weitere Untersuchungsraum in Richtung Süden und Westen wird von z.T. alten Laubmischwäldern aus Rotbuche und Stieleichen eingenommen. Das naturnahe Genfbachtal wird
von Sumpfgebüschen, Nasswiesen und Erlenwäldern begleitet. In Richtung Osten schließen
sich weiträumige intensiv genutzte Feldfluren mit Getreideanbau sowie Wiesen und Weiden
an, die von Feldgehölzen und Hecken unterteilt werden. Das Tal des Salzbaches wird von
Feuchtwiesen, extensiv genutztem Grünland und Kleingehölzen begleitet. Siedlungsbereiche
oder Einzelhoflagen sind nicht vorhanden.
2.2
Schutzgebiete
Die Lage der internationalen NATURA 2000-Gebiete (Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete)
und der nationale Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sind in
der nachfolgenden Textkarte dargestellt.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
2
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Abb. 1 Übersichtskarte mit Schutzgebietskulisse
U500: Untersuchungsraum mit einem Puffer von 500 m um die dkl.blau umrandete Potenzialfläche (= mittelblau)
U1.000: Untersuchungsraum mit einem Puffer von 1.000 m um die Potenzialfläche (= hellblau)
Hiernach gibt es im Bereich der zu betrachtenden Potenzialfläche keine internationalen
Schutzgebietsausweisungen. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Unteres Genfbachtal“ (DE5505-305) befindet außerhalb des U1.000, das NSG „Genfbachal“ verläuft innerhalb des
U500 randlich nahe der Potenzialfläche. Es enthält Teilflächen mit gesetzlich geschützten
Biotopen. Zwei weitere FFH-Gebiete liegen im Westen ebenfalls außerhalb des U1.000, das
Vogelschutzgebiet DE-5507-401 „VSG Ahrgebirge“ in ca. 7 km in südöstlicher Richtung:
DE-5405-302
FFH-Gebiet „Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim“
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
Graues Langohr (Plecotus austriacus)
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
DE-5505-308
FFH-Gebiet „Haubachtal, Dietrichseiffen“
Raubwürger (Lanius excubitor)
DE-5505-305
FFH-Gebiet „Unteres Genfbachtal“
keine Tierarten
Die Potenzialfläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Blankenheimer
Wald Nord südlich von Nettersheim und südöstlich von Buir und Tondorf“. Das weite Umfeld
weist fast flächendeckend weitere LSG´s aus.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
3
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Innerhalb der Potenzialfläche liegen keine Biotopkatasterflächen. Im Umfeld sind jedoch folgende Flächen vorhanden:
Buchenwald am Koepchen zwischen Genfbachtal (BK 5506-001), Hinweis auf Vorkommen des Rotmilans und Mäusebussards
Östlich und nordwestlich der Potenzialfläche sowie sich weit nach Norden ausdehnende Fläche BK 5506-086 „Genfbachtal südöstlich des bestehenden NSG“, Hinweise auf Vorkommen u.a. Habicht, Rotmilan, Mäusebussard, Waldkauz, Eisvogel, Wiesenweihe, Gartenrotschwanz.
BK 5506-056 „Feuchtwiese südlich von Engelgau“.
Im Bereich der Potenzialfläche sowie den Untersuchungsräumen U500 und U1.000 liegen
Biotopverbundflächen (VB) von Besonderer bis Herausragender Bedeutung.
2.3
Externe Daten und Angaben zu Vögeln und Fledermäusen
Die folgenden Daten zu Brutplätzen, Gast- und Rastvögeln im Umkreis von 1 km um das
potenzielle Windeignungsgebiet wurden den landesspezifischen Fachinformationen des
LANUV (Internet-Abfrage August 2016) entnommen.
Vorkommen planungsrelevanter Arten nach Messtischblättern (MTB)
Gemäß der Datenbank des LANUV unter http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de ist folgendes Messtischblatt (MTB) für die geplante Potenzialfläche relevant:
MTB-Quadrant 5505-2 „Blankenheim“
MTB-Quadrant 5506-1 „Aremberg“
Pro Messtischblatt sind im Fachinformationssystem die „planungsrelevanten Arten“
entsprechend der Vorkommen von Biotoptypen-Gruppen aufgelistet. In einem ersten
Abschichtungsschritt wurden die im Untersuchungsraum „Zingsheim“ vorkommenden
Biotoptypen ausgewählt und das daraus resultierende typische Arteninventar selektiert.
Diese Artenauswahl ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet, wobei die WEAempfindlichen Arten in NRW zusätzlich in fetter Schrift dargestellt werden. In blauer Schrift
sind Arten benannt, die ehemals (Stand 2013) noch aufgeführt worden sind.
Abkürzungen in der nachfolgenden Tabelle
KON
= Kontinentale Region
Erhaltungszustand (EHZ): S: schlecht; U: ungünstig; G: gut; Zusatz: - abnehmend, + zunehmend
RL NRW (2010)
0
ausgestorben oder verschollen
R
durch extreme Seltenheit gefährdet
1
vom Aussterben bedroht
2
stark gefährdet
3
gefährdet
I
gefährdete wandernde Tierart
D
Daten nicht ausreichend
V
Vorwarnliste
*
nicht gefährdet
N
Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen
S
Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen (RL 2009) G
Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Schutz = europäischer Schutzstatus
Anh. II bzw. IV = Schutz nach Anhang II bzw. IV der FFH-Richtlinie
Anh. I bzw. Art.4(2) = Schutz nach Anhang I bzw. Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
§ = besonders geschützt; §§ = streng geschützt
Status
v = Art vorhanden, sb = sicher brütend, bB = beobachtet zur Brutzeit, D = Durchzügler, W = Wintergast
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
4
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Tabelle 1
Gemeinde Nettersheim
Planungsrelevante Arten der Messtischblätter 5505-2 „Blankenheim“ und
5506-1 „Aremberg“ (fett = WEA-empfindliche Arten in NRW)
Deutscher Name
Wissenschaftlicher
Name
Status
EHZ NRW
(KON)
RL
NRW
Schutz
Säugetiere
Wildkatze
Felis silvestris
v
U+
3
Anh.IV
§§
Haselmaus
Muscardinus avellanarius
v
G
G
Anh.IV
§§
Bechsteinfledermaus
Myotis bechsteinii
v
S+
2
Anh.II,IV
§§
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
v
G
G
Anh.IV
§§
Großes Mausohr
Myotis myotis
v
U
2
Anh.II,IV
§§
Kleine Bartfledermaus
Myotis mystacinus
v
G
3
Anh.IV
§§
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
v
G
*
Anh.IV
§§
Kleiner Abendsegler
Nyctalus leisleri
v
U
V
Anh.IV
§§
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
v
G
R
Anh.IV
§§
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
v
G
R
Anh.IV
§§
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
v
G
*
Anh.IV
§§
Braunes Langohr
Plecotus auritus
v
G
G
Anh.IV
§§
Graues Langohr
Plecotus austriacus
v
S
1
Anh.IV
§§
Habicht
Accipiter gentilis
sb
G
V
§§
Sperber
Accipiter nisus
sb
G
*
§§
Feldlerche
Alauda arvensis
sb
U-
3S
§
Eisvogel
Alcedo atthis
sb
G
*
Anh.I
§§
Wiesenpieper
Anthus pratensis
sb
S
2
Art.4(2)
§
Baumpieper
Anthus trivialis
sb
U
3
§
Waldohreule
Asio otus
sb
U
3
§§
Uhu
Bubo bubo
sb
G
VS
Anh.I
§§
Mäusebussard
Buteo buteo
sb
G
*
§§
Flussregenpfeifer
Charadrius dubius
sb
U
3
Art.4(2)
§§
Schwarzstorch
Ciconia nigra
sb
G
3S
Anh.I
§§
Wachtel
Coturnix coturnix
sb
U
2S
§
Mehlschwalbe
Delichon urbica
sb
U
3S
§
Mittelspecht
Dendrocopos medius
sb
G
V
§§
Kleinspecht
Dryobates minor
sb
G
3
§
Vögel
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
5
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Deutscher Name
Wissenschaftlicher
Name
Schwarzspecht
Gemeinde Nettersheim
Status
EHZ NRW
(KON)
RL
NRW
Schutz
Dryocopus martius
sb
G
*S
Anh.I
§§
Baumfalke
Falco subbuteo
sb
U
3
Art.4(2)
§§
Turmfalke
Falco tinnunculus
sb
G
VS
§§
Sperlingskauz
Glaucidium passerinum
bB
G
R
Anh.I
§§
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
sb
U-
3S
§
Neuntöter
Lanius collurio
sb
G-
VS
Anh.I
§
Raubwürger
Lanius excubitor
sb
S
1S
Art.4(2)
§§
Feldschwirl
Locustella naevia
sb
U
3
§
Heidelerche
Lullula arborea
sb
U
3S
Anh.I
§§
Blaukehlchen
Luscinia svecica
sb
-
2S
Anh.I
§§
Rotmilan
Milvus milvus
sb
U
3
Anh.I
§§
Feldsperling
Passermontanus
sb
U
3
§
Rebhuhn
Perdix perdix
sb
S
2S
§
Wespenbussard
Pernis apivorus
sb
U
2
Anh.I
§§
Gartenrotschwanz
Phoenicurus phoenicurus
sb
U
2
§
Waldlaubsänger
Phylloscopus sibilatrix
sb
G
3
§
Grauspecht
Picus canus
sb
U-
2S
Anh. 1
§§
Uferschwalbe
Roparia riparia
sb
U
VS
Art.4(2)
§§
Braunkehlchen
Saxicola rubetra
sb
S
1S
Art.4(2)
§
Schwarzkehlchen
Saxicola rubicola
sb
U+
3S
Art.4(2)
§
Waldschnepfe
Scolopax rusticola
sb
G
3
§§
Turteltaube
Streptopelia turtur
sb
U-
2
§§
Waldkauz
Strix aluco
sb
G
*
§§
Zwergtaucher
Tachybates ruficollis
sb
G
*
§
Haselhuhn
Tetrastes bonasia
bB
S
1S
Anh.I
§
Schleiereule
Tyto alba
sb
G
*S
§§
Kiebitz
Vanellus vanellus
sb
S
3S
Art.4(2)
§§
Geburtshelferkröte
Alytes obstetricans
v
U
2
Anh.IV
§§
Kammmolch
Triturus cristatus
v
U
3
Anh.II,IV
§§
Amphibien
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
6
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Deutscher Name
Wissenschaftlicher
Name
Gemeinde Nettersheim
Status
EHZ NRW
(KON)
RL
NRW
Schutz
Reptilien
Schlingnatter
Coronella austriaca
v
U
2
Anh.IV
§§
Zauneidechse
Lacerta agilis
v
G-
2
Anh.IV
§§
Blauschillernder
Feuerfalter
Lycaena helle
v
U
1S
Anh.II,IV
§§
NachtkerzenSchwärmer
Proserpinus proserpina
v
G
R
Anh.IV
§§
Schwarzfleckiger Feuerfalter
Maculinea arion
v
S
1
Anh.IV
§§
Schmetterlinge
Schwerpunktvorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten in NRW
Als Hilfestellung bezüglich artenschutzrechtlicher Einschätzungen bei Planung und Bau von
WEA hat das LANUV auf Grundlage von Daten des Fundortkatasters NRW (Bezugszeitraum
2007 – 2011, ergänzt durch Vogelschutzwarte NRW) Schwerpunktvorkommen (SPVK) von
ausgewählten WEA-empfindlichen Brutvogelarten (Großer Brachvogel, Grauammer, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig, Weißstorch, Wiesenweihe) sowie von
Rast- und Zugvogelarten (Kranich, Sing- und Zwergschwan, nordische Gänse, Mornellregenpfeifer) von landesweiter Bedeutung ermittelt. Die Schwerpunktvorkommen sind zusammenhängende Flächen innerhalb des Gesamtverbreitungsgebietes einer Art, die eine überdurchschnittlich hohe Nachweisdichte an Brut- bzw. Rastnachweisen aufweisen. Sie stellen
keine Tabuzonen für die Planung von WEA dar, jedoch sind infolge der hohen Nachweisdichte vorhabensbedingte Betroffenheiten der entsprechenden Vogelart nicht auszuschließen, so dass stets eine vertiefende Einzelfallprüfung (ASP II) erforderlich ist.
Die Schwerpunktvorkommen (SPVK) des WEA-empfindlichen Uhus, für den Hinweise für
das Untersuchungsgebiet aus den unterschiedlichen Datenquellen vorliegen, befinden sich
u.a. im Bereich der Eifel. Weitere Hinweise liegen für den Rotmilan, den Schwarzstorch und
die Grauammer für das weitere Umfeld der Planung vor. Das Untersuchungsgebiet befindet
sich mit Lage innerhalb der Eifel insgesamt somit außerhalb oder randlich von Schwerpunktvorkommen (SPVK) relevanter Brutvogelarten sowie Rast- und Zugvogelarten (Quelle:
www.energieatlas.nrw.de).
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
7
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Abb. 2 SPVK Grauammer (grau), Rotmilan (rot), Schwarzstorch (beige), Uhu (violett)
Datenanfrage Dritter/Gemeinde Zingsheim Forstverwaltung
Um zusätzliche Informationen über den Planungsraum gewinnen zu können, wurde die ULB
des Kreises Euskirchen in einem Termin hinsichtlich verfügbarer Daten zu planungsrelevanten Arten befragt. Für den zu betrachtenden Untersuchungsraum (U1.000) liegen keine konkreten Angaben zu WEA-empfindlichen Arten vor. Weitere zu befragende Experten wurden
jedoch benannt.
Herr Schmieder vom Forstamt Nettersheim gab wertvolle Angaben zu Vorkommen des
Schwarzstorches, Rotmilans und der Wildkatze. Demnach brütete im Jahr 2015 ein
Schwarzstorch südlich von Tondorf, der leider durch einen Sturm verunfallt ist. Der Horstbaum wurde durch den Sturm zerstört. Ein weiteres Paar brütet unmittelbar westlich des
U1.000 im Engelauer Wald. Ein Rotmilan brütet sehr wahrscheinlich randlich außerhalb des
U1.000 in Richtung Frohngau in einem Waldstück. Die Wildkatze nutzt die Wildbrücke oberhalb der BAB 1 im Norden der Potenzialfläche. Sie kommt im gesamten Raum vor und nutzt
Windwurfflächen und Holzpolter als Verstecke und Wurfplätze. Konkrete Angaben zu Vorkommen des Haselhuhns liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Ein Vorkommen des
Haselhuhns wird in den Wäldern nahe des Autobahn-Endes vermutet. Hierzu sind die Untersuchungen zur Autobahnerweiterung zu Rate zu ziehen. Der Uhu hat die umliegenden weiter
entfernt liegenden Steinbrüche als Brutplatz besetzt.
Weitere Experten wurden auf Grund des frühzeitigen Abbruchs der Geländearbeiten Anfang
Mai 2016 nicht mehr befragt: Herr Brücher (EGE), Herr Thies (Fledermäuse), Frau Zehlius
(alle Artengruppen, auch Amphibien), Herr Trinzen (Wildkatze), Herr Post (Straßen NRW BAB A1).
Zum Vorkommen der Wildkatze liegen Informationen eines ortskundigen Fachmannes vor.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
8
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Das Verbreitungsgebiet der Wildkatze in der Nordeifel wird hier in die Bereiche Kernzone,
besiedelter Raum und Randzone differenziert.
Abb. 3 Verbreitung der Wildkatze in der Nordeifel (Quelle: Manfred Trinzen, 2013)
2.4
Technische Daten
Die konkreten Standorte und mögliche Produkttypen der einzelnen Windenergieanlagen sind
noch nicht bekannt und können erst in den nachfolgenden Planungsprozessen detaillierter
benannt werden. Als Richtwert sind Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu
200 m geplant. Die Höhe setzt sich zusammen aus der Nabenhöhe des Mastes (bis ca.
140 m) und dem Rotorradius (bis ca. 60 m). Eine Windenergieanlage soll jeweils 3 MWLeistung erbringen.
3.
METHODISCHES VORGEHEN DER ASP
Bereits auf Ebene erster Genehmigungsverfahren (Änderung Flächennutzungsplan) sind die
Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Die Artenschutzregelungen resultieren aus
den EU-Richtlinien – FFH-RL und Vogelschutz-RL - und gelten flächendeckend für alle Änderungsbereiche. In diesem Zusammenhang wird auf die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und Vogelschutz-
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
9
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Richtlinie zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz vom
13.04.2010 bzw. 06.06.2016) verwiesen.
Aufgrund der möglichen Lebensraumfunktion der Plangebiete für Tier- und Pflanzenarten
wurde bereits im Vorlauf dieses Gutachtens, im Rahmen einer „ArtenschutzrechtlichenVorprüfung“ (ASP-Vorprüfung, ASP Stufe I) abgeschätzt, ob durch die Planung besonders
oder streng geschützte Arten im Sinne der "planungsrelevanten Arten" (naturschutzfachlich
begründete Auswahl, LANUV) für NRW betroffen sein können.
Diese Potenzialabschätzung der im Raum möglicherweise vorkommenden Arten wird im
Folgenden durch die bis Anfang März 2014 durchgeführten Erfassungen aus den Felduntersuchungen konkretisiert und das nachgewiesene Arteninventar nachfolgend behandelt.
Die einzelnen Prüfschritte der ASP I und ASP II lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Im Rahmen der Stufe I einer Artenschutzprüfung laut VV-Artenschutz NRW (MUNLV 2010
bzw. 2016) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum potenziell betroffenen Artenspektrum einzuholen. In NRW erfolgt
dies durch die Abfrage der Daten zu den für das Projekt relevanten Messtischblättern (MTB)
(M. 1:25.000) unter http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de.
Kommt die Vorprüfung (ASP I) zu dem Ergebnis, dass
1. kein Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt oder zu erwarten ist oder
2. Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt und/ oder zu erwarten sind, aber das Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf diese Arten zeigt
ist das Vorhaben zulässig und die ASP endet mit der Vorprüfung (Stufe I).
Hinweis: Diese Prüfungsstufe wurde bereits erbracht. Mögliche Konflikte hinsichtlich der
Projektwirkungen waren in diesem ersten Prüfungsschritt nicht gänzlich auszuschließen.
Eine vertiefende Art-für Art-Analyse (Stufe II) der ASP wird jedoch erforderlich, wenn
3. es möglich ist, dass bei europäisch geschützten Arten die Zugriffsverbote des § 44 (1)
BNatSchG ausgelöst werden können.
Bei nicht auszuschließenden Verbotstatbeständen sind im Zuge der "Artenschutzrechtlichen
Prüfung ASP II" die jeweiligen Arten in einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung zu überprüfen, spezifische Vermeidungsmaßnahmen zu formulieren und darzulegen, ob wesentliche
Beeinträchtigungen und damit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände einschlägig sind
oder vermieden werden können.
4.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
4.1
Einführung
In § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden allgemein gültige Vorschriften
für besonders oder streng geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten getroffen. Die hier formulierten Verbote des besonderen Artenschutzrechtes beziehen sich nicht
auf die Darstellungen und Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung, sondern entfalten
ihre Wirkung erst auf der der Bauleitplanung nachgelagerten Entscheidungsebene, auf der
über die Zulassung der planerisch vorbereiteten baulichen oder sonstigen Bodennutzung
befunden wird. Erweist sich jedoch im weiteren Verfahren, dass die Darstellungen bzw.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
10
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Festsetzungen eines Bauleitplans nur unter Verletzung einschlägiger Bestimmungen des
Artenschutzrechtes in die Realität umgesetzt werden können, entspricht der Plan nicht den
Anforderungen des § 1 Abs. 3 BauGB und ist damit „vollzugsunfähig“.
In dieser Hinsicht ist es sinnvoll, im Verfahren einer Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die geplanten Darstellungen und Festsetzungen einen artenschutzrechtlichen Konflikt gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG nach sich ziehen können, der ihre
Verwirklichung dauerhaft unmöglich erscheinen lässt oder eine Ausnahme von den Verboten
gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig macht.
Nachfolgend wird daher geprüft, ob für relevante Tier- und Pflanzenarten aufgrund der Lage
ihrer Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche eine Betroffenheit durch die geplanten Windenergieanlagen anzunehmen ist.
4.2
Rechtliche Grundlagen Artenschutz
Der Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten ist im Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in den Bestimmungen des Kapitels 5 (§§ 37-55) verankert.
Grundlegend umfasst der Artenschutz laut § 37 BNatSchG
1. den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor
Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen,
2. den Schutz der Lebensstätten / Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie
3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten
Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes.
4.2.1
Allgemeiner Artenschutz
Der allgemeine Artenschutz laut Kapitel 5 Abschnitt 2 BNatSchG umfasst alle wildlebenden
Tiere und Pflanzen, auch die sogenannten "Allerweltsarten". Er wird im Genehmigungsverfahren für Eingriffe, Vorhaben oder Planungen nach den Maßgaben und mit den Instrumenten der Eingriffsregelung bzw. des Baugesetzbuches berücksichtigt.
Der allgemeine Artenschutz unterbindet jegliche mutwillige Beeinträchtigung, Zerstörung
oder Verwüstung "ohne vernünftigen Grund" der wild lebenden Tiere, Pflanzen und deren
Lebensstätten.
Es ist laut § 39 Abs. 5 BNatSchG verboten
1.
2.
3.
4.
die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken
und Hängen abzubrennen oder nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum
30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen
Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten
dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden
ständig Wasser führende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird.
Die obigen Verbote gelten nicht für
1.
2.
behördlich angeordnete Maßnahmen
Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt
werden können, wenn sie behördlich durchgeführt werden, behördlich zugelassen sind oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen
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11
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
3.
Gemeinde Nettersheim
zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen
beseitigt werden muss.
Darüber hinaus ist es laut § 39 Abs. 6 BNatSchG verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder
ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober
bis zum 31. März aufzusuchen. Dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur
geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte
Bereiche.
4.2.2
Besonderer Artenschutz
Über den allgemeinen Artenschutz hinaus gelten laut Kapitel 5 Abschnitt 3 BNatSchG weiterführende Vorschriften zum Schutz streng und besonders geschützter und bestimmter anderer Tier- und Pflanzenarten. Die Belange des besonderen Artenschutzes werden für Eingriffe, Vorhaben und Planungen i. d. R. in einem gesonderten Gutachten, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASP) berücksichtigt.
Die besonders und streng geschützten Arten werden in § 7 (2) Nr. 13 und 14 BNatSchG definiert. Es handelt sich dabei um Arten, die in folgenden Schutzverordnungen und Richtlinien
aufgeführt sind:
Besonders geschützte Arten
Arten der Anhänge A u. B der EG-Verordnung 338/97 (= EG-Artenschutzverordnung)
Arten des Anhangs IV der RL 92/43 EWG (= FFH-Richtlinie)
Europäische Vogelarten gemäß Art. 1 Richtlinie 79/409/EWG (= Vogelschutzrichtlinie)
Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54(1) aufgeführt sind
Streng geschützte Arten
Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 (= EG-Artenschutzverordnung)
Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/ EWG (= FFH-Richtlinie)
Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54(2) aufgeführt sind
Alle streng geschützten Arten sind auch besonders geschützt.
Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutzrichtlinie alle in Europa heimischen, wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützt,
einige Arten sind daneben aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchVO auch streng geschützt (z.B. alle Greifvögel und Eulen).
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu
bearbeiten sind. Diese Arten werden in NRW „planungsrelevante Arten“ genannt.
Neben diesen planungsrelevanten Arten vorkommende besonders geschützte Arten (z.B.
alle ungefährdeten und weit verbreiteten europäischen Vogelarten) werden in NRW nicht in
der ASP sondern im Rahmen der Eingriffsregelung (siehe oben - allgemeiner Artenschutz)
beachtet. Bei diesen Arten wird davon ausgegangen, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit
und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird.
Nach § 44 (1) BNatSchG ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
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12
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich
zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Legalausnahme nach § 44 (5) BNatSchG
Sind bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie bei zulässigen Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches
Arten des Anhangs IVa der FFH-Richtlinie (streng zu schützende Tierarten)
europäische Vogelarten oder
Arten laut Rechtsverordnung nach § 54 (1) Nr.2 BNatSchG (Arten der Anlage 1 Spalte 2 zu
§ 1 der BArtSchV, für die die BRD in hohem Maße verantwortlich ist)
betroffen, liegt ein Verstoß gegen § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG nicht vor, wenn die ökologische
Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüllt ist. In diesem Fall liegt auch kein Verstoß gegen § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG
vor.
Die Unzulässigkeit eines Eingriffs wird laut § 15 (5) BNatSchG folgendermaßen definiert:
"Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen
sind und die Belange des Naturschutzes [...] im Range vorgehen."
Ausnahmen und Befreiungen
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können gemäß § 45 (7) BNatSchG von den
Verboten des § 44 BNatSchG im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Diese darf nur zugelassen
werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen und zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht
verschlechtert. Alle drei Punkte müssen somit begründet werden und zutreffen.
Auf Antrag kann nach § 67 BNatSchG eine Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG
gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren
Belastung führen würde. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn die Abweichung von den Ge-/
Verboten des BNatSchG mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
4.2.3
Hinweise zu artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten bei WEA-Planungen
Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG): Ähnlich wie bei Straßenbauvorhaben wird es
auch bei dem Betrieb von WEA nicht möglich sein, mögliche Kollisionen zu vermeiden. Das
BVerwG hat in dem Zusammenhang nur eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos als
ausschlaggebend für den Verbotstatbestand definiert. In diesem Zusammenhang muss allerdings berücksichtigt werden, dass durch artspezifische Vermeidungsmaßnahmen das betriebsbedingte Tötungsrisiko reduziert worden ist. Wann ein bestehendes Kollisionsrisiko
signifikant erhöht ist, unterliegt einer wertenden Betrachtung des Einzelfalls. Aus naturschutzfachlicher Sicht tritt dieser Fall ein, wenn unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen nicht nur einzelne Individuen einer WEA-empfindlichen Art gefährdet sind, sonIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
13
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
dern zumindest die betroffene lokale Population. Bei häufigen und weit verbreiteten Arten
führen kollisionsbedingte Verluste einzelner Individuen meistens nicht zu einem Verbotstatbestand. Hierzu zählt z.B. der Mäusebussard. Arten, bei denen grundsätzlich durch den Betrieb von WEA ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ein Verbotstatbestand
erfüllt sein kann, werden in Kap. 5 benannt.
Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG): Das Verbot tritt ein, wenn durch erhebliche
Störungen der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert wird. Dieses kann
durch Scheuchwirkungen (Licht-, Lärmeinwirkungen während des Betriebs einer WEA), aber
auch durch optische Wirkungen auf Grund von Silhouettenwirkungen von WEA eintreten.
Beeinträchtigungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG): Hierzu gehören alle essentiellen Habitate, die für eine erfolgreiche Fortpflanzung einer Art benötigt werden. Eine direkte oder indirekte Beschädigung oder Zerstörung
dieser Lebensstätten kann zu einem Verbotstatbestand führen, wenn die ökologische Funktion entfällt und eine erfolgreiche Reproduktion ausgeschlossen werden kann. Dies ist z.B.
durch den Betrieb von WEA im Zusammenhang mit Vorkommen von Wiesenvogelarten und
Rastvogelarten möglich. Auch hier gilt, dass bei häufigen ungefährdeten Greifvogelarten es
grundsätzlich zu keiner Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommen
kann. (GELLERMANN 2012)
Neben betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind mögliche Beeinträchtigungen durch bauund anlagebedingte Wirkungen zu betrachten. Baubedingte Wirkungen und Angaben zu den
Standorten und Zuwegungen der WEA stehen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest,
so dass im Rahmen der vorliegenden ASP II noch keine abschließenden Aussagen getroffen
werden können. In diesem Rahmen werden diese Aspekte soweit möglich untergeordnet
behandelt und soweit einschätzbar mit dargestellt. Eine besondere Berücksichtigung dieser
Projektwirkungen erfolgt in nachfolgenden Genehmigungsschritten.
Im nachfolgenden Fachbeitrag werden insbesondere die windkraftempfindlichen Arten, die in den Artenlisten der Ländergemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW
2007) sowie speziell für das Land NRW benannt worden sind, auf mögliche Vorkommen und Konflikte geprüft.
5.
ALLGEMEINE PROJEKTWIRKUNGEN VON WEA UND
KOLLISIONSGEFÄHRDETEN ARTENGRUPPEN UND ARTEN
HINWEISE
ZU
Bei der Errichtung von WEA können bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen auftreten:
Bau- und betriebsbedingte Wirkungen: Individuenverluste im Zuge der Bauphase
durch Einrichtung von Arbeitsflächen, Baufeldern und Zuwegungen sowie während
des Betriebs der WEA durch Kollisionsereignisse und Barotrauma.
Bau- und betriebsbedingte Wirkungen: Störungen der streng geschützten Arten sowie
der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,
Überwinterungs- und Wanderungszeiten. In der Bauphase können visuelle und akustische Reize sowie Störungen während der Betriebsphase durch Schattenwurf, Beleuchtung und Rotorbewegungen der Anlagen (Barrierewirkungen) auftreten.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
14
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen: Zerstörung oder Verschlechterung
der Habitatfunktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie sonstigen essentiellen Habitatbestandteilen.
Die Darlegung der möglichen Betroffenheiten gegenüber den projektierten Windenergieanlagen ist für alle planungsrelevanten Artengruppen und Arten durchzuführen. Da aber nur ein
geringer Teil der Tiergruppen (hier v. a. Vögel und Fledermäuse) und darin erneut nur einige
Arten eine tatsächliche Betroffenheit gegenüber WEA aufweisen können, werden die erforderlichen Beurteilungen hinsichtlich der Projektwirkungen auf diese Tiergruppen und Arten
fokussiert.
Nachfolgend werden die relevanten windkraftempfindlichen Tierarten und –gruppen vorgestellt und die bislang in der Literatur bekannten möglichen Konflikte dargelegt.
5.1
Brutvögel
Die besondere Gefährdung der Greifvögel durch Windparks und einzelne WEA wurde durch
vielfältige Untersuchungen und Statistiken belegt (z. B. HÖTKER 2009, DÜRR & LANGGEMACH 2006). Greifvögel zählen damit zu den häufigsten Unfallopfern. Als zahlenmäßig
besonders stark betroffen haben sich bislang die Arten Rotmilan, Mäusebussard, Seeadler
und Turmfalke erwiesen (DÜRR in: HÖTKER 2009). Da Greifvögel in der Regel einen besonders großen Aktionsradius besitzen, legen sie im Tagesverlauf bei der Jagd eine erhebliche Strecke zurück und nutzen den gesamten Luftraum. Insbesondere bei gefährdete Arten
kann bereits eine geringe Erhöhungen der Mortalität bei einer Greifvogelart zu erheblichen
Populationsrückgängen führen können (REICHENBACH & HANDKE 2006).
Durch umfangreiche Untersuchungen gilt es heute als erwiesen, dass sowohl Singvögel als
auch die meisten Brutvögel des Offenlandes weniger empfindlich gegenüber möglichen Störungs- und Vertreibungswirkungen durch WEA sind (HÖTKER 2006). Gegenüber optischen
und akustischen Störreizen scheinen Gewöhnungseffekte zu entstehen, so dass kein erheblicher Lebensraumverlust durch Scheuchwirkungen vermutet werden kann. Allerdings konnten Verdrängungseffekte in unmittelbarer Nähe zu den WEA bei Kiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper festgestellt werden (STEINBORN et al. 2011). Auch für Wachtel und Wachtelkönig
sind deutliche Störungen der Balz durch die Windgeräusche der Anlagen mit anschließender
großräumiger Meidung der Flächen nachgewiesen (REICHENBACH & HANDKE 2006,
REICHENBACH 2004). Für Waldarten liegen hierzu noch keinerlei Erkenntnisse vor.
5.2
Gast- und Rastvögel
Für eine Reihe von Gastvogelarten ist im Vergleich zu Brutvögeln eine deutlich höhere Empfindlichkeit und damit Betroffenheit gegenüber WEA nachgewiesen.
Insbesondere Gänse, Enten und Watvögel halten überwiegend Abstände bis zu mehreren
hundert Metern ein (REICHENBACH 2004). Während wie oben aufgeführt einige Greifvögel
besonders stark durch Kollisionen betroffen sind, bestehen die Auswirkungen auf Gast- und
Rastvögel neben Kollisionen auch durch Scheuchwirkung und damit Störungen während des
Zuges und der Winterrast sowie durch Habitatverlust in der Umgebung bedeutender Raststätten durch Meidung der Flächen. Vögel mit nur kurzer Aufenthaltsdauer in einem Durchzugsgebiet können sich nur schwer an Störreize gewöhnen (REICHENBACH 2004). Insbesondere im Umfeld bedeutender und stark genutzter Rastgebiete sind Flugrouten der
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15
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Schwärme bei Ankunft und Abflug im Gebiet (Herbst, Frühjahr) und "Pendelrouten" zwischen
Schlafplatz und Nahrungsfläche (täglich während der Rastphase) flächendeckend zu vermuten. Besonders empfindlich sind nach HÖTKER (2006) und REICHENBACH (2004) außerhalb der Brutzeiten: Weißwangen- und Blässgans, Kranich, Kiebitz, Bekassine, Goldregenpfeifer, Schwäne, Enten, weitere Gänsearten und Watvögel.
5.3
Landesspezifische Vorgaben und Empfehlungen zu den windkraftempfindlichen
Vogelarten
Die Empfehlungen der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007, 2015), aber auch die verschiedenen bislang vorliegenden landesspezifischen Empfehlungen zur Erfassung von Vogelarten
im Zusammenhang mit Planungen von WEA (LANU 2008, NLT 2011, MKULNV 2013) weisen in Summe folgende Arten mit besonderem Kollisionsrisiko aus:
•
Brutvögel: Baumfalke, Grauammer, Rohr-, Wiesen- und Kornweihe, Rot- und Schwarzmilan,
Mäusebussard, Turmfalke, Wespenbussard, Schwarzstorch, Weißstorch, Uhu, Wanderfalke,
Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Kranich, Kolkrabe, Reiher- und Kormoran-Kolonien,
•
Rast- und Zugvögel: Kranich, Sing- und Zwergschwan, arktische Gänse (Saat-, Weißwangen,
und Blässgans), Kiebitz, Gold- und Mornellregenpfeifer.
Empfindliche Arten gegenüber Habitatverschlechterung (Entwertung, Scheuchwirkungen)
und Arten mit großem Abstandsverhalten sind:
•
Wachtelkönig, Brutkolonien von Möwen und Seeschwalben (letztere Vorkommen nur innerhalb von Schutzgebieten).
Meideverhalten ist bei folgenden Arten zu erwarten:
•
Wiesenvogel- und Offenlandarten (z.B. Großer Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe, Wachtel, Wachtelkönig, Ziegenmelker, Haselhuhn).
Vorkommen der genannten Arten sind nicht in allen Landesteilen zu erwarten.
Für die windkraftempfindlichen Vogelarten wurden potenzielle Beeinträchtigungsbereiche
sowie Prüfbereiche um die jeweiligen Brut- und Rastgebiete definiert, die bei Windkraftplanungen zu untersuchen sind. Brutvorkommen innerhalb der artspezifischen potenziellen Beeinträchtigungsbereiche können zu hohen Konflikten hinsichtlich des Tötungsrisikos führen,
soweit die geplanten Anlagen sich im Bereich von häufig frequentierten Jagdhabitaten oder
innerhalb häufig genutzter Flugrouten befinden.
Maßgeblich für NRW ist jedoch die seit November 2013 vorliegende methodische Empfehlung mit Angaben der in NRW relevanten windenergiesensiblen Arten (MKULNV & LANUV
2013).
In den nachfolgenden Kapiteln werden die WEA-Empfindlichen Arten fett markiert.
Tabelle 2
Brutvögel
besonderer
Bedeutung
Baumfalke
Bekassine
Birkhuhn
Empfehlungen für die Abgrenzung der Untersuchungsgebiete für
WEA-empfindliche Vogelarten (in NRW relevante Arten gem. Leitfaden
MKULNV & LANUV 2013 = fett markiert)
mit
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich
nach
LAG VSW 2007, LANU
2008 bzw. NTL 2011
Prüfbereiche für Nahrungsflächen und
Flugkorridore von Brutvögeln (LAG VSW
2007, LANU 2008, NTL 2011 / Erweitertes Untersuchungsgebiet* NRW 2013)
1 km
500 m
1 km
4 km
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
-
Hinweise
Abstand zu sämtlichen Habita-
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Brutvögel
besonderer
Bedeutung
mit
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich
nach
LAG VSW 2007, LANU
2008 bzw. NTL 2011
Gemeinde Nettersheim
Prüfbereiche für Nahrungsflächen und
Flugkorridore von Brutvögeln (LAG VSW
2007, LANU 2008, NTL 2011 / Erweitertes Untersuchungsgebiet* NRW 2013)
Hinweise
ten und Korridoren, Habitatverschlechterung
Fischadler
Flussseeschwalbe
Goldregenpfeifer
Grauammer
GraureiherKolonie
Großer Brachvogel
Haselhuhn
Kiebitz
Kormoran
1 km
4 km
1 km
4 km
Brutkolonie
1 km
6 km
Rastgebiete
500 m
1 km
4 km
500 m
1 km
100 m
1 km
4 km
Kornweihe
3 km
6 km
Kranich
Möwen
Mornellregenpfeifer
Nordische
Gänse
1 km
1 km
k.A.
4 km
1 km
3 km
6 km
Rohrdommel
1 km
4 km
Rohrweihe
1km
6 km
Rotmilan
1 km
6 km
Rotschenkel
500 m
Brutkolonie / Entwertung des
Gebietes oder Teile davon
durch Scheuchwirkung, Kollisionsgefahr
Brutkolonien
Rastgebiete
Schlafplätze
Entwertung des Gebietes oder
Teile davon durch Scheuchwirkung, Kollisionsgefahr
Entwertung des Gebietes oder
Teile davon durch Scheuchwirkung, Kollisionsgefahr
Hohe Kollisionsgefahr, Gemeinschaftsschlafplätze
mit
berücksichtigen
Kollisionsgefahr bei Balzflügen,
Bettelflügen Jungadler
Brutkolonien
Entwertung des Gebietes oder
Teile davon durch Scheuchwirkung, Kollisionsgefahr
Gemeinschaftsschlafplätze
mit berücksichtigen
Barrierewirkung, Kollisionsgefahr v.a. der Jungvögel
Schlafplätze
Seeadler
3 km
6 km
Seeschwalben
1 km
4 km
Schreiadler
6 km
-
Schwarzmilan
1 km
6 km (NRW 4 km)
Schwarzstorch
3 km
6 km (10 km)
Singschwan
Sumpfohreule
Trauerseeschwalbe
Uferschnepfe
Uhu
Wachtel
3 km
1 km
6 km
1 km
4 km
Brutkolonie
500 m
1 km
500 m
4 km
Kollisionsgefahr
Wachtelkönig
1 km (NRW 500 m)
-
Wanderfalke
1 km
-
Weißstorch
1 km
6 km
Wiesenweihe
1 km
6 km
Ziegenmelker
Zwergdommel
500 m
1 km
4 km
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Entwertung des Gebietes oder
Teile davon durch Scheuchwirkung, Kollisionsgefahr
Baum- und Bodenbrüter 3 km
Abstand
Entwertung des Gebietes oder
Teile davon durch Scheuchwirkung, Kollisionsgefahr
17
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Brutvögel
besonderer
Bedeutung
mit
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich
nach
LAG VSW 2007, LANU
2008 bzw. NTL 2011
Zwergschwan
Gemeinde Nettersheim
Prüfbereiche für Nahrungsflächen und
Flugkorridore von Brutvögeln (LAG VSW
2007, LANU 2008, NTL 2011 / Erweitertes Untersuchungsgebiet* NRW 2013)
3 km
Hinweise
Schlafplätze
*: Nur relevant bei ernstzunehmenden Hinweisen auf regelmäßig genutzte, essentielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore
(vgl. SPVK, www.energieatlasnrw.de)
5.4
Fledermäuse
Fledermausarten weisen eine differenzierte Biotopbindung an unterschiedliche und zumeist
auch räumlich voneinander getrennte Sommer- und Winterquartiere auf. Zusätzlich werden
von vielen Arten Zwischenquartiere benötigt. Auch die Nutzung, Größe und Lage der Jagdhabitate zu den Quartieren ist artspezifisch sehr unterschiedlich. Viele Arten sind sehr standorttreu und nutzen angestammte Habitate im jährlichen Turnus immer wieder.
Fledermäuse nutzen bei Transferflügen zwischen Quartier und Jagdgebiet oftmals feste
Routen im Bereich von bodennahen oder durch Gehölz-/ Waldränder bedingten Leitlinien
(BACH & RAHMEL 2006). Zur Orientierung werden häufig Landschaftsstrukturen (Hecken,
lineare Elemente) genutzt. Einige Arten (z.B. Abendsegler) besitzen traditionelle Flugrouten
im freien Luftraum insbesondere über den Wipfellagen der Bäume.
Eine Reihe von Fledermausarten unternimmt zudem jahreszeitliche Wanderungen von
Skandinavien und Nordosteuropa nach Mitteleuropa. Ziehende Fledermausarten (z.B. Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus) nutzen dabei weitgestreckte, z.T. traditionelle Flugrouten, auf denen die Tiere in größerer Anzahl zwischen Sommer- und Winterquartieren
wandern. Insbesondere bei sommerlichen Schönwetterperioden sowie zu den Zugzeiten im
Frühjahr und Herbst muss angenommen werden, dass der hohe Luftraum von Fledermäusen
intensiv genutzt wird (vgl. auch Landesfachausschuss Fledermausschutz NRW 2012), auch
wenn bislang nur wenige Erkenntnisse insbesondere zu den Zugwegen, -höhen und dem
Zugverhalten der Fledermäuse (BACH 2001). Ziehende Populationen sind von Kollisionen
grundsätzlich stärker betroffen als ortsansässige Verbände, die die Gegend als Nahrungshabitat nutzen und kennen (DÜRR & BACH 2004). Als bevorzugte Zugrouten sind vermutlich
gewässernahe Waldränder und große Flusstäler besondere Risikobereiche. Totfunde von
Fledermäusen an WEA häufen sich in den Zugzeiten vorwiegend in den Monaten Juli bis
September. Gemäß der stets aktualisierten Schlagopferdatei von DÜRR (Stand 2013) sind
dies in abnehmenden Anteilen die Arten Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler und die
Zwergfledermaus sowie der Kleine Abendsegler, die Zweifarbfledermaus und die Breitflügelfledermaus.
Auf Grund dieser Verhaltensweisen beruhen die Beeinträchtigung von Fledermäusen durch
WEA im Wesentlichen auf folgenden Punkten (BACH & RAHMEL 2006, DÜRR &
LANGGEMACH 2011):
Barriereeffekte und Verlagerung von Flugrouten - betriebsbedingt
Verlust von Jagdgebieten und Flugwegen durch Meidung der Anlagenstandorte und direkte
Eingriffe während der Bauphase – bau-, betriebs- und anlagebedingt
Verlust von Quartieren - baubedingt
Kollision mit den Rotoren (Fledermausschlag) - betriebsbedingt
Tod durch Barotrauma - betriebsbedingt
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Diese möglichen grundsätzlichen Beeinträchtigungen sind je nach Anlagenkonfiguration und
Standort unterschiedlich zu bewerten. Dabei ist festzustellen, dass im Vergleich von großen
Windkraftanlagen (z.B. Rotorblattunterkante größer 70 bis 90 m) mit Kleinwindenergieanlagen von letzteren eine deutlich größere Gefahr für lokale Populationen ausgeht (vgl. u.a.
REINHARD/ GÜNTHER 2013).
Über die Fledermausaktivität in größeren Höhen (z.B. über Wald) liegen flächenbezogen
derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Es fehlen belastbare Erfassungsmethoden.
Grobe Einschätzungen können nur mit erheblichem technischem Aufwand gemacht werden
(z.B. Installation von Horchboxen über den Baumwipfeln/ Ballooning). Diese Methoden sind
jedoch weitgehend ungeeignet, da sie die erforderlichen Höhen mit Flugaktivitäten nicht oder
nur bedingt erreichen können. Alternativ kommen Detektoren zum Einsatz, die an den WEAGondeln installiert werden. Diese können anlagen- und standortbezogen gesicherte Ergebnisse zu den Raumnutzungen der Fledermäuse in den kritischen Höhen liefern
(BRINCKMANN et al. 2011).
Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass Ultra- oder Infraschallemissionen durch
WEA keine erheblichen Auswirkungen auf Fledermauspopulationen haben (BACH &
RAHMEL 2006).
Fledermäuse zeichnen sich durch eine geringe Reproduktionsrate aus, so dass Individuenverluste allenfalls über lange Zeiträume aufgefangen werden können. Bei seltenen Arten mit
geringen Populationsgrößen (z.B. Kleiner Abendsegler) kann die Erheblichkeitsschwelle daher auch beim Verlust weniger Tiere sehr schnell erreicht werden.
In NRW sind außerhalb der Schutzgebiete folgende Arten vordringlich zu betrachten, da für
diese Arten durch den Betrieb von WEA das Tötungsverbot erfüllt sein kann: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Weitere WEAempfindliche Arten, jedoch mit untergeordneter Bedeutung sind Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Nord- und Zweifarbfledermaus.
In NRW sind außerhalb der Schutzgebiete nachfolgende Arten vordringlich zu betrachten, da
für diese Arten durch den Betrieb von WEA das Tötungsverbot erfüllt sein kann.
Tabelle 3
WEA-empfindliche Fledermausarten in NRW (MKULNV & LANUV 2013)
Art
Großer Abendsegler
Kleiner Abendsegler
Rauhautfledermaus
Mückenfledermaus
Nordfledermaus
Breitflügelfledermaus
Zweifarbfledermaus
Zwergfledermaus
Bemerkungen
Kollisionen während herbstl. Zuggeschehen, Umfeld von Wochenstuben
Paarungsquartieren
Kollisionen während herbstl. Zuggeschehen, Umfeld von Wochenstuben
Paarungsquartieren
Kollisionen während herbstl. Zuggeschehen, Umfeld von Wochenstuben
Paarungsquartieren
Kollisionen im Umfeld von Wochenstuben
Kollisionen im Umfeld von Wochenstuben
Kollisionen im Umfeld von Wochenstuben
Sporadisch zu allen Jahreszeiten als Durchzügler
Schlagempfindlich, häufig in NRW, besondere Beachtung bei Vorkommen von
viduenreichen Wochenstuben (> 50 Weibchen) im Umkreis von 1 km.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
und
und
und
indi-
19
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
6.
Gemeinde Nettersheim
KARTIERMETHODEN
Aus den Ergebnissen der verfügbaren Datenquellen und Artenliste zu planungsrelevanten
Arten in NRW für die Messtischblätter Blankenheim und Aremberg wurden die erforderlichen
faunistischen Erhebungen in der Potenzialfläche auf dem Gemeindegebiet Nettersheim D12
abgeleitet. Die Erfassungen fanden in einem Zeitraum von März 2016 bis Mai 2016 statt. Die
Grundlage zur Erfassung der WEA-empfindlichen Arten bildet die veröffentlichte Methodikanforderung für WEA-Planungen in NRW (Leitfaden für WEA-Planungen in NRW, MKULNV &
LANUV, Stand 11/2013). In einem Termin mit dem Kreis Euskirchen im Februar 2016 wurde
die grundsätzliche methodische Vorgehensweise für den Start der Geländearbeiten vorgestellt.
Der Untersuchungsraum wird im Rahmen des Gutachtens wie folgt festgelegt und benannt:
•
•
•
Potenzialfläche mit den zukünftigen Anlagenstandorten = P-Zone
500 m Zone als Puffer im Umfeld der Potenzialfläche = U500
1.000 m Zone als maximale Ausdehnung des Untersuchungsraumes = U1.000
In den Tabellen und im Gutachtentext werden diese fett markierten und definierten Abkürzungen der Untersuchungsräume weiter verwendet.
In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Kartierzeiträume und methodischen Hinweise zu den Erfassungen zusammengestellt. Die in roter Schrift dargestellten Passagen entsprechen den methodischen Abweichungen zum Start der Geländebegehungen. Diese sollten bei Bedarf im weiteren Fortgang der Erfassungen noch angepasst werden.
Tabelle 4
Erfassungsmethodik – Potenzialfläche D12
Leitfaden NRW 2013
Methodik
Umkreis (m)
Beobachtungen / Anzahl
Quantitativ (E März bis E Juli)
500
7
Erfassung Brutvögel
Brutvögel
(planungsrelevante
Arten)
plus 3 nachts
Groß- und
Greifvögel
Horsterfassungen im unbelaubten
Zustand der Gehölze (März) sowie Nachkontrolle Besatz (bis Juli)
im Rahmen der BV-Kartierung
(s.o.)
1.000
Schwarzstorch
Raumnutzung zur Balz, Fütterung
und Ausflug der Jungen, Beobachtung zu Vorkommen im
Nahrungshabitat (im April, Juni bis
Anfang Juli)
3.000
Raumnutzung zur Balz, Fütterung
und Ausflug der Jungen, Beobachtung zu Brutvorkommen und
Nahrungsflüge (März/April und
Juni/Juli)
1.000
Im Rahmen Nachterfassungen
(s.o.) Balz, Brutplatz, Jungvögel
(Feb/März und M April bis M Juni)
1.000
Rotmilan
Uhu
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
1
3
8 -10
(3 – 5 h pro Tag)
2 - 3 Personen
20
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Leitfaden NRW 2013
Haselhuhn
(Vorkommen möglich)
mit-Erfassung von
Rast- und Zugvögel
Methodik
Umkreis (m)
Im Rahmen der BV-Erfassungen
(s.o.)
Kontrolle pot. Bruthabitate
(Klangattrappe, M3 – E3, M4 –
E4, M6 – M7)
1.000
z.T. zeitgleich zu den Brutvogelerfassungen und Beobachtungen
zur Raumnutzung
(Mitte März bis Ende April sowie
ab Anfang August bis Ende
November)
Beobachtungen / Anzahl
1.000
11
(Leitfaden-Methodik: wöchentlich M3 – E4 und 8 – 10
= 18 x / 14-tägig M2 – M3
und 11 = 4
Höhlenbaumerfassungen im unbelaubten Zustand der Gehölze
Februar/März
Innerhalb Potenzialfläche
(100)
1
(im Rahmen Horstbaumsuche)
Anfang April bis Mitte Mai (Zug)
1.000
6 (April – Juli)
Anfang Mai bis Ende Juli (Lokalpopulation)
(500 m intensiv, im
übrigen Raum Erfassung z.B. entlang
Waldränder, Hecken,
Bachläufe)
3
ggf. nur 14-tägig auf Grund der
geringen Bedeutung als Rast- und
Durchzugsgebiet
Erfassung von Fledermäusen
Höhlenbaumkartierungen
(potentielle Quartierstrukturen)
Detektor-Begehungen
(Erfassung von Jagdhabitaten, Transferwegen, ggf. Quartieren)
Dauererfassungen der
Fledermausaktivitäten
parallel zu Detektorbegehungen
Horchboxen
Anfang August bis Mitte Oktober
(Zug)
Anfang April bis Ende Oktober
(nicht nur an den jeweiligen
Abenden der Detektorbegehung)
Zeitgleich an zwei
Standorten innerhalb
der Potenzialfläche
in ca. 5 – 6 m Höhe
Kein Einsatz von Horchboxen, da
bessere Ergebnisse mit Dauerbeobachtungen durch batcorder an
zwei Standorten (s.o.)
4
5 (2 davon im August)
2 Standorte
-
-
-
-
(Leitfaden-Methodik: während der
Detektorbegehungen (s.o.), pro
WEA-Standort 1 Box)
Automatische Dauererfassungen in Baumkronen
Anfang April bis Ende Oktober
(Verzicht zu Gunsten eines ggf.
erforderlichen Gondelmonitorings
insbesondere zu den Zugzeiten)
Die Geländearbeiten wurden vom18.02.2016 bis zum Abbruch der Arbeiten am 05.05.2016
durchgeführt.
Nachfolgend werden die einzelnen Positionen erläutert.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
21
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Insbesondere für die Brutvogelerfassungen, aber auch die Beobachtungen zur Raumnutzung, wurden auf Grund der Größe des Untersuchungsraumes und wenig guten Einsehbarkeit wurden pro Begehung mehrere Ornithologen aktiv.
Im zeitigen Frühjahr 2016 wurden die Begehungen für die Horstbaumsuche im U1.000 vor
Beginn des Laubausbruchs gestartet. Unter Einbeziehung der bekannten SchwarzstorchReviere wurden die Untersuchungen in den beiden betreffenden Waldgebieten außerhalb
des U1.000 ausgedehnt. Im gleichen Zeitraum wurden die Eulenerfassungen durchgeführt.
Planungsrelevante Arten wurden bereits mit aufgenommen.
Die systematische Erfassung der planungsrelevanten Brutvogelarten fand an zwei Terminen
im April (06.04. und 22.04.2016) mit geeigneter Witterung (wenig Wind, kein Starkregen)
statt. Die Erfassungen der Brutvogelarten erfolgten unter Beachtung der Methodenvorgaben
und Hinweise gemäß SÜDBECK et al. (2005). In diesem Zuge wurden auch die Horste auf
einen möglichen Besatz aus dem näheren Umfeld heraus kontrolliert, um keine Störungen
hervorzurufen. Anhand des Verhaltens der Vogelarten im Umfeld des Nistplatzes konnte
oftmals bereits zum frühen Zeitpunkt auf einen möglichen Besatz geschlossen werden.
Für die Raumnutzungskartierung der Großraumvogelarten (Greifvögel, Störche) wurden insgesamt sieben geeignete Standorte ausgewählt (siehe Karte 1) und durch drei Ornithologen
besetzt. Die Standorte wurden nach zuvor abgestimmten Zeitvorgaben gewechselt. Hierbei
blieb mindestens ein Ornithologe im Umfeld der Potenzialfläche im Einsatz. Die Erfassungen
der Raumnutzungen dauerten jeweils drei bis vier Stunden und wurden am 16.03., 06.04.
und 22.04.2106 bis zum Abbruch der Kartierungen durchgeführt.
Der Einsatz von Horchboxen/ Batcorder unterstützt die Detektorbegehungen, um die Fledermausaktivitäten in einem Raum besser einschätzen zu können. Es werden hierbei automatisch Rufe mit Zeitangaben aufgenommen. Zur Verbesserung der Ergebnisse und zur
Erhöhung der Aussagekraft der Aufzeichnungen wurden im Bereich der Potenzialfläche drei
Batcorder über den gesamten Untersuchungszeitraum fest installiert (Karte mit den Standorten siehe Anhang). Die Detektor-Begehungen fanden an folgenden Terminen statt: 20.04.,
21.04., 28.04., 06.05. sowie am 11.05.2016. Die drei Horchboxen für die Daueraufzeichnungen waren vom 31.03. bis 11.05.2016 im Gelände installiert.
Die Identifizierung der Arten ist bis zur Gattung oder Gattungs-Gruppe sowie teilweise bis zur
Art im Zuge der Auswertung der aufgenommenen Rufe möglich. Die im Rahmen der automatischen Aufzeichnungen und Rufanalysen festgestellten Arten und Gattungen können programmbedingt Fehlbestimmungen erfolgen. Die durch Horchboxen/ Batcorder registrierten
Aktivitäten lassen keine Rückschlüsse auf die Anzahl der im Erfassungsbereich aktiven Fledermäuse ableiten. Hier sind insbesondere die Flugbeobachtungen und Detektoraufnahmen
aussagekräftig und zu bewerten.
Im Sinne einer Abwägung und Bewertung der Erfassungsergebnisse für die Potenzialfläche
ist die Erfassung der Flugrouten der Fledermäuse im Untersuchungsraum insbesondere
während der Zugzeiten in der Höhe der Rotorblätter erforderlich, um eine sichere Datengrundlage bereitstellen zu können. Dies ist beispielsweise über ein späteres Gondelmonitoring nach Errichtung der WEA zu den Zugzeiten möglich.
Im nachfolgenden Gutachten werden insbesondere die kollisionsgefährdeten und
windkraftempfindlichen Arten, die in dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und HabiIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
22
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
tatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW“ (MKUNLV& LANUV
2013) benannt worden sind, ausführlicher betrachtet.
7.
ERFASSUNGSERGEBNISSE MÄRZ BIS MAI 2016
7.1
Vogelarten
Innerhalb des Untersuchungsraumes der Potenzialfläche wurden 10 planungsrelevante Vogelarten in einem Zeitraum von März bis Mai 2016 festgestellt. Darunter befinden sich drei
WEA-empfindliche Arten gemäß Einstufung in NRW.
In der nachfolgenden Tabelle werden diese Arten nach Vorkommen innerhalb der Potenzialfläche und den umgebenden Untersuchungsräumen U500 und U1.000 getrennt aufgelistet.
Die jeweiligen Fundorte und Flugbewegungen sowie die nachgewiesenen Horstbäume werden in der Kartenanlage 1 dargestellt.
Tabelle 5
Liste der nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten mit Kennzeichnung der WEA-empfindlichen Arten
Abkürzungen: P –Zone = Potenzialfläche mit Stellflächen der WEA = Potenzialfläche / bis 500 m/1.000 m = Radien um die
Kernzonen, WEA-empfindliche Arten NRW = fett
Artname
RL NRW
P-Zone
bis 500 m
bis 1.000 m
Größer
1.000 m
Baumpieper
3
x
x
-
-
Haselhuhn
1S
x
-
-
-
Mäusebussard
-
x
x
x
X
Rotmilan
3
x
x
x
x
Sperber
*
-
-
x-
-
3S
x
-
x
X
Turmfalke
*
-
x
x
x
Waldkauz
*
-
x
-
-
Waldlaubsänger
3
-
x
-
-
Schwarzstorch
Der Status der nachgewiesen Arten kann auf Grund fehlender weiterführenden Erfassungen
nur in wenigen Fällen angegeben werden. Rastvogelerfassungen wurden ebenfalls nicht
mehr durchgeführt.
Die nicht WEA-empfindlichen Singvogelarten Baumpieper und Waldlaubsänger wurden in
Randzonen der Potenzialfläche nachgewiesen. Sie können im Zuge der Bauphase beeinträchtigt werden, mit Vermeidungsmaßnahmen können Konflikte jedoch umgangen werden.
Der Waldkauz wurde im U500 abseits der Potenzialfläche nachgewiesen, so dass auch für
diese Art keine Konflikte abzuleiten sind.
In nachfolgenden Kapiteln werden die WEA-empfindlichen Arten und sonstigen Greifvogelarten näher beschrieben, die Vorkommen erläutert und mögliche Konflikte abgeleitet.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
23
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
7.2
Gemeinde Nettersheim
Fledermausarten
In den Untersuchungsräumen der Potenzialfläche wurden in der Zeit vom 20. April bis zum
11. Mai 2016 Erfassungen der lokalen Fledermauspopulationen durchgeführt. Das Frühjahr
2016 war mit Ausnahme des Monats außergewöhnlich mild.
Insgesamt wurden sechs planungsrelevante Fledermausarten über Sichtbeobachtung, Detektorbegehungen und stationären parallelen Horchboxeneinsatz sicher bestimmt.
Es handelt sich um die Arten Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus. Die fett hervorgehobenen Arten sind in NRW als WEA-empfindlich auf Grund erhöhter Kollisionsrisiken
eingestuft worden. Die Zwergfledermaus ist in NRW die häufigste Art und derzeit nicht gefährdet. Im Umfeld individuenreicher Wochenstuben ist eine artenschutzrechtliche Betrachtung jedoch erforderlich. Die übrigen Arten gelten auf Grund ihrer Lebensraumansprüche
und dem niedrigen Flugverhalten in NRW hingegen als wenig empfindlich gegenüber den
Betrieb von WEA.
Des Weiteren konnten in geringer Anzahl Rufreihen aus den Gattungen Myotis und Plecotus
per Detektor und durch die Horchboxen nachgewiesen werden, die - methodenbedingt nicht näher zu bestimmen waren und weitergehende Untersuchungen (Netzfänge) zur Entschlüsselung erfordert hätten. So konnten auch die Arten Braunes und Graues Langohr sowie Große und Kleine Bartfledermaus nicht eindeutig zugeordnet werden.
Die Lage der stationären Horchboxen sowie die festgestellten Aktivitäten sind im Anhang
dargestellt.
Die jeweiligen Fundorte sowie die Höhlenbäume werden in den Kartenanlagen 2 dargestellt.
Für die Bewertung der Aktivitätsdichten aus den Erfassungen durch Detektorbegehungen,
durch Horchboxen und den Batcorder wurden die registrierten Ereignisse (Ruf- und Flugaktivitäten) Abundanzklassen (in Anlehnung an LANU 2008, Tab. 8) zugeordnet.
Tabelle 6 Abundanzklassen (in Anlehnung an LANUV 2008)
Abundanzklasse
Aktivität
3 - 10 Ereignisse
Gering
11 – 30 Ereignisse
Mittel
31 – 100 Ereignisse
hoch
101 – 250 Ereignisse
sehr hoch
> 250
äußerst hoch
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
24
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Tabelle 7
Gemeinde Nettersheim
Lokale Fledermausvorkommen innerhalb der Untersuchungsräume der
Potenzialfläche (fett = WEA-empfindliche Art in NRW)
Deutscher Name
Wissenschaftliche
Bezeichnung
Nachweise per
Ultraschalldetektor (D), Horchboxen
Daueraufzeichnungen (H)
D
Box 1
Box 2
Box 3
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
4
0
0
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
0
11
8
Braunes oder Graues Langohr
Plecotus auritus oder austriacus
0
3
2
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
28
16
47
Kleiner Abendsegler
Nyctalus leisleri
3
5
3
Kleine oder Gr. Bartfledermaus
Myotis mystacinus
4
0
0
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
63
254
163
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
382
807
341
Arten mit Abundanzklasse mittel bis äußerst hoch stellen nach derzeitiger Ergebnislage die
Fransenfledermaus, der Großer Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus dar. Die höchsten Fledermausaktivitäten wurden im Umfeld der Horchbox Nr. 2
registriert.
Die übrigen Arten nutzen den Untersuchungsraum im Frühsommer 2016 nur sehr selten und
werden als vereinzelt vorkommende Zufallsfunde gewertet. Eine graphische Darstellung der
Mengenverteilungen der Individuen, die über die stationären Horchboxen nachgewiesen
worden sind, ist im Anhang beigefügt.
Die Fundorte der Fledermausarten, die über die Detektorbegehungen erfasst worden sind,
werden in Karte 2 dargestellt. Auch hier ist die Zwergfledermaus die am häufigsten registrierte Art. Sie wurde in allen Untersuchungsräumen festgestellt. Innerhalb der Potenzialfläche
wurden zudem einzelne Abendsegler, Rauhautfledermäuse und Langohr-Arten aufgezeichnet. Der Kleine Abendsegler, das Große Mausohr und die Breitflügelfledermaus wurden ausschließlich im U1.000 festgestellt. Bartfledermäuse und Langohr-Arten wurden sehr selten im
U500 nachgewiesen.
Auf Grund der Anfang Mai 2016 abgebrochenen Untersuchungen lassen sich insbesondere
für die selten festgestellten Arten jedoch noch keine abschließenden Beurteilung hinsichtlich
signifikant erhöhter Konfliktpotenziale mit erheblicher Auswirkung auf den Erhaltungszustand
der lokalen Population durch den Betrieb der geplanten WEA ableiten.
Innerhalb der Potenzialfläche konnten auf Grund der Bestandstruktur der Wälder nur sehr
wenige Höhlenbäume sowie auf Grund der Jahreszeit noch keine Wochenstuben nachgewiesen werden.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
25
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Für die bereits häufiger registrierten Arten und WEA-empfindlichen Arten (Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus) werden in nachfolgenden Kapiteln die Ökologie
und Schlaggefährdung sowie eine kurze vorläufige Beurteilungen hinsichtlich möglicher Konflikte beschrieben.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchungen konnten ziehende Arten in den Herbstmonaten nicht mehr untersucht werden.
8.
ERGEBNISSE UND ARTENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE
Im Folgenden werden die erfassten und gegenüber WEA empfindlichen Arten einzeln betrachtet und hinsichtlich möglicher Konflikte bewertet. Diese Einschätzungen sind nur vorläufig, da auf Grund der vorzeitigen Beendigung der Untersuchungen weitere Erkenntnisse zum
Gesamt-Artenspektrum sowie dem Status fehlen.
Neben den jeweiligen artspezifischen Lebensraumansprüchen und Verhalten der Arten, wird
das Vorkommen in der Potenzialfläche und ihren Untersuchungsräumen dargelegt und die
Auswirkungen beschrieben.
8.1
Vogelarten
Windkraft-empfindliche Arten in NRW
HASELHUHN
Lebensweise und Bestände: Das in NRW vom Aussterben bedrohte Haselhuhn kommt in
Nordrhein-Westfalen als sehr seltener Brutvogel vor. Die sehr gut getarnten Haselhühner
sind hoch spezialisierte Waldvögel, die unterholzreiche, stark gegliederte Wälder sowie Niederwälder mit reichem Deckungs- und Äsungsangebot besiedeln. Wesentliche Habitatbestandteile sind eine gut ausgebildete Kraut- und Strauchschicht mit Beerenfrüchten, Waldinnenränder, kätzchentragende Weichhölzer sowie Dickichte (z.B. Nadelbäume). Sandige Stellen an Wegen und Böschungen werden gern für ein Sandbad genutzt (vgl. auch KORN &
THORN 2010). Die Brutreviere sind zwischen 15-30 ha groß. Der Brutbestand des Haselhuhns ist in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten kontinuierlich rückläufig. Die letzten bekannten Vorkommen befinden sich in den Vogelschutzgebieten „Ahrgebirge“, „Wälder und
Wiesen bei Burbach und Neunkirchen“ sowie „Egge“. Der Erhaltungszustand ist als schlecht
eingestuft worden.
Vorkommen in den Untersuchungsräumen: Am Rand des U500 und innerhalb der Potenzialfläche wurde aktuell ein Einzeltier in einem wenig befahrenen und begangenen Teilgebiet
zweimalig als Zufallsfund auffliegend beobachtet.
Auf Grund der Beendigung der Kartierphase Ende April 2016 wurde keine detaillierte Nachsuche zum Vorkommen des Haselhuhns über Spuren (Kot, Fußabdrücke, Federn, Einsatz
künstliche Sandbadestellen) im Bereich der geeigneten Waldstrukturen durchgeführt.
Einschätzungen der Auswirkungen und Konflikte: Die Empfehlungen der LAG-VSW (2007)
und den Vorgaben für NRW (2013) zu Abstandsregelungen für WEA zu Brutplätzen des
störanfälligen Haselhuhns umfassen einen potenziellen Beeinträchtigungsbereich von einem
Kilometer um WEA. Dieser wurde in Anlehnung an die Erfahrungen zu Birk- und Auerhuhnpopulationen im Umfeld von WEA festgelegt. Schlagopfer von Rauhfußhühnern sind bislang
nicht bekannt geworden. Allerdings sind sie empfindlich gegenüber Störungen, die durch die
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
26
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Erschließung, den Bau und den Betrieb von WEA möglich sind. Ein direkter Eingriff in Brutreviere, aber auch Störungen durch den Bau- und Betrieb sind nicht gänzlich auszuschließen. Aktuelle (Brut-)Nachweis fehlen allerdings noch für das Gebiet.
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 können durch die Potenzialfläche ausgelöst werden.
ROTMILAN
Lebensweise und Bestände: Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte Landschaften
mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Die Nahrungsflüge finden überwiegend in
einer Distanz von etwa drei Kilometer vom Horst entfernt statt, können aber bis zu sechs
maximal bis 15 Kilometer entfernt sein. Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen,
an Waldrändern, aber auch in kleineren Feldgehölzen (1-3 ha und größer). Rotmilane gelten
als ausgesprochen reviertreu und nutzen alte Horste oftmals über viele Jahre. Ab April beginnt die Balz- und Brutphase, Ende Juli sind die Jungvögel flügge.
In NRW besiedelt die Art vor allem die Mittelgebirge wie das Weserbergland, das Sauerland
und die Eifel. Im Stadtgebiet Hagen wurde der Rotmilan in den letzten Jahren vereinzelt als
Brutvogel mit Bruterfolg im Hagener Norden, im Raum Holthausen, Brechtefeld und Wirminghausen festgestellt (AG Avifauna Hagen 2009). Die ASP I (ÖKOPLAN 2014) gibt keine
konkreten Angaben zu Brutvorkommen im Bereich oder im weiteren Umfeld der drei Potenzialflächen an. Nahrungsflüge sind für das Umfeld der Flächen Nr. 7 und 10 jedoch bekannt.
Da etwa 65% des Weltbestandes vom Rotmilan in Deutschland vorkommt, trägt das Land
eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art. Der Rotmilan steht gemäß der RL
Deutschland auf der Vorwarnliste, in NRW ist er als gefährdet eingestuft und sein Erhaltungszustand derzeit ungünstig (Kontinental-Region).
Vorkommen in den Untersuchungsräumen: Innerhalb des U500 der Potenzialfläche wurde
der Rotmilan im April 2016 an seinem bezogenen Brutplatz zweimalig durch zwei Ornithologen bestätigt. Der geringste Abstand zur Potenzialfläche beträgt ca. 200 m. Im Zuge der
Raumnutzungskartierungen in den Monaten März bis Ende April 2016 wurde der Rotmilan
während der Zugzeit im März sowie zur Balz-, Brut- und Aufzuchtzeiten in allen Untersuchungsräumen überfliegend und kreisend beobachtet. Insbesondere die benachbarten Offenlandflächen, darunter viele Grünlandflächen wurden sehr häufig zur Nahrungssuche überflogen. Auch eine Landung in einer Wiesenfläche östlich der BAB 1, um eine Beute zu kröpfen, wurde beobachtet. Der Verdacht eines weiteren Brutpaares innerhalb eines kleinen
Wäldchens östlich der B 447 konnte aktuell nicht bestätigt werden.
Einschätzungen der Auswirkungen und Konflikte: Die Empfehlungen der LAG-VSW (2007)
und den Vorgaben für NRW (2013) zu Abstandsregelungen für WEA zu Brutplätzen des
Rotmilans umfassen einen potenziellen Beeinträchtigungsbereich von einem Kilometer um
den Horststandort. Ein aktueller Brutnachweis liegt innerhalb dieses Bereiches randlich der
Potenzialfläche vor.
Gemäß bundesweiter Fundortkartei wurden bislang 270 Vogelverluste an WEA für den Rotmilan registriert (DÜRR, Stand Juni 2015). Ein hohes Schlagrisiko wurde insbesondere für
Alt- und Brutvögel (89 % aller Funde) festgestellt, wobei nach MAMMEN et al. (2009) auch ,
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
27
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
mehrjährig bruterfahrene und brutortstreue Vögel verunglücken (in: LANGGEMACH & DÜRR
2011). In der Literatur wurde keine Meidung von Windparkanlagen festgestellt. Diese Bereiche werden z.T. gezielt aufgesucht, da günstige Nahrungsflächen insbesondere durch kurzrasige Wiesenflächen unterhalb der Anlagen entstanden sind. Auch während der Zugzeiten
wurde eine größere Attraktivität für Rotmilane, vor allem in Ackerlandschaften, festgestellt.
Aus diesen Gründen ist das Kollisionsrisiko erhöht (u. a. MAMMEN et al. 2008). Die Verunfallung von Rotmilanen während der Brut- und Aufzuchtzeiten sind jedoch vergleichsweise
höher als während der Zugzeiten (KORN & STÜBING 2011).
Eine über das allgemeine Lebensrisiko deutlich erhöhtes Schlagrisiko ist gegeben, da der
Abstand zur Potenzialfläche extrem gering und die Flugbewegungen über die Potenzialfläche hinweg in Richtung Grünlandbereiche im Norden und Nordosten bereits im Vorfeld der
Hauptfütterphase von Jungtieren im Juni und Juli beobachtet werden konnten. Die Grünlandflächen im Norden und Osten stellen attraktive Nahrungshabitate dar. Innerhalb des U1.000
finden nach Angaben der Vogelschutzwarten 80 bis 90% der Flugbewegungen statt, so dass
ein hoher Konflikt bei einem Bau von WEA entstehen wird.
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG werden durch die Potenzialfläche ausgelöst.
SCHWARZSTORCH
Lebensweise und Bestände: Schwarzstörche brüten in störungsarmen, feuchten, naturnahen
Wäldern mit einem hohen Anteil an Altholzbeständen sowie naturnahen Bachläufen, Tümpeln, Sümpfen und eingeschlossenen Feuchtwiesen, die zur Nahrungssuche aufgesucht
werden. Besonders ergiebige Nahrungsgründe werden regelmäßig über große Distanzen bis
zu 15 km Entfernung hinweg angeflogen. Der Flug vom Horst zum Nahrungsrevier verläuft
innerhalb der Wälder oder knapp über den Kronen, bei größeren Distanzen meist durch
Hochschrauben in der Thermik und gezielte Langstreckengleitflüge (JANSSEN et al. 2004).
Der Aktivitätsraum eines Brutpaars kann eine Größe von 100-150 km² erreichen. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Mitte März/ Anfang April die Balz und Eiablage. Die Jungen werden bis Anfang August flügge. In NRW ist die Art im Hügel- und
Bergland als Brutvogel verbreitet. Diese Mittelgebirgsregionen stellen den nordwestlichen
Rand des Verbreitungsgebietes dar.
Die Bestände des Schwarzstorches nehmen seit den 80-er Jahren kontinuierlich zu. Die Art
ist in Deutschland wie auch in NRW gefährdet und besitzt einen günstigen Erhaltungszustand (kontinentale Region).
Vorkommen in den Untersuchungsräumen: Der bekannte Horststandort befindet sich westlich der Potenzialfläche in ca. 1,5 km Entfernung. Ein weiterer Horststandort wurde durch
einen Sturm im letzten Jahr zerstört. Dieser befand sich südlich der Ortslage Tondorf in einem alten Buchenwald. Die Beobachtungen der Raumnutzung im Frühjahr 2016 wurden im
Umfeld der beiden Horststandorte durchgeführt, um insbesondere eine mögliche Neubesetzung bei Tondorf beobachten zu können. Im westlichen Horstbereich wurden wenige Flüge
eines Paares festgestellt. Eine weitere Beobachtung gelang über die Feldfluren bei Tondorf
in Richtung Waldgebiet des zerstörten Horstes. Eine Landung im unmittelbaren Umfeld des
alten Horststandortes mit potenziellen Habitatmöglichkeiten konnte nicht bestätigt werden.
Der beobachtete Schwarzstorch landete innerhalb des Waldgebietes in sehr großer EntferIngenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
28
Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
nung von ca. 2,5 km. Insgesamt wurden wenige Flüge innerhalb der Untersuchungsräume in
dem kurzen Untersuchungszeitraum festgestellt.
Einschätzungen der Auswirkungen und Konflikte: Die Gefahr der Kollision von Schwarzstörchen mit WEA wird in der Literatur als gering eingestuft (JANSSEN et al. 2004). In der bundesweiten Funddatei zu Vogelschlagopfern an WEA sind bislang lediglich ein junger
Schwarzstorch in Hessen sowie ein weiteres Exemplar in NRW publiziert worden (DÜRR,
Juni 2015). Während bei vielen anderen (Greif-)Vogelarten in den vergangenen Jahren weitere hohe Verluste verzeichnet wurden, sind allein beim Schwarzstorch kaum neue Schlagopfer gemeldet worden. Es wird in der Literatur beschrieben, dass demnach davon auszugehen ist, dass für den Schwarzstorch die Gefahr des Lebensraumverlustes die Gefahr der
Kollision überwiegt (KORN 2011). Auch Gewöhnungseffekte sind bereits beobachtet worden,
so dass erfolgreiche Bruten im Umfeld von 600 bis 1.500 m zu bereits bestehender Anlagen
dokumentiert werden konnten (KORN 2011).
Die Empfehlungen der LAG-VSW (2007, 2015) und des Landes NRW (MKULNV & LANUV
2013) zu Abstandsregelungen für WEA zu Brutplätzen des Schwarzstorchs umfassen derzeit
einen potenziellen Beeinträchtigungsbereich von drei Kilometern um den Horst. Bedeutsame
Nahrungshabitate und Flugkorridore zu einem Horst sind von WEA freizuhalten.
Die Potenzialfläche liegt innerhalb des potenziellen Beeinträchtigungsbereiches des
Schwarzstorches mit Brutplatz im westlichen Waldkomplex.
Brutplätze sowie wichtige Nahrungshabitate werden durch die Potenzialfläche, die sich auf
einer Bergkuppe befindet und keine geeigneten Nahrungshabitate darstellt, nicht direkt in
Anspruch genommen. Störungen durch den geplanten Betrieb und Bau der Anlagen sind
entsprechend in dem derzeit bekannten Bruthabitat in großer Entfernung sowie in den Nahrungshabitaten innerhalb der Bachtäler auszuschließen.
Regelmäßige und häufige Flugbewegungen in Richtung Potenzialfläche konnten während
der kurzen Raumnutzungskartierungen im Jahr 2016 nicht belegt werden. Das Bachtal des
Genfbaches, aber auch weiter entfernt liegende Bachtäler weisen günstige Nahrungshabitate
für den Schwarzstorch auf. Nach Angaben des Forstamtes Nettersheim wurden Flugbewegungen insbesondere in Richtung Nordwesten in früheren Jahren festgestellt. Überflüge in
Richtung Osten sind dennoch auf Grund der wenigen Beobachtungstermine nicht gänzlich
auszuschließen, da der Schwarzstorch weite Strecken zurücklegen kann. Das Konfliktpotenzial für diese Art wird somit derzeit als gering bis mittel eingestuft. Ein erhöhtes Tötungsrisiko
ist auf Grundlage der aktuellen Beobachtungen insgesamt nicht abzuleiten.
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG können durch die Potenzialfläche möglicherweise ausgelöst werden.
Sonstige planungsrelevante Arten:
MÄUSEBUSSARD
Lebensweise und Bestände: Der Mäusebussard ist flächendeckend in Nordrhein-Westfalen
als Brutvogel verbreitet. Er besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern
geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche
von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst
in 10-20 m Höhe angelegt wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
in der weiteren Umgebung des Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein
Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe beanspruchen. In Nordrhein-Westfalen kommt der Mäusebussard ganzjährig als häufiger Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Die Bestandesentwicklung in NRW ist positiv und der Erhaltungszustand der bislang ungefährdeten Art günstig.
Vorkommen in den Untersuchungsräumen: Im Bereich der Potenzialfläche sowie im weiteren
Umfeld wurde der Mäusebussard neben dem Rotmilan als häufigste Greifvogelart auf Nahrungsflügen festgestellt. In den überwiegenden Fällen wurden ansitzende Individuen an
Waldrändern und in Gehölzreihen beobachtet. Die im Gelände genutzten Strukturen stellten
schwerpunktmäßig die Waldflächen, die Waldränder und Baumreihen innerhalb des U500
und U1.000 dar. Die Grünlandflächen werden zur Nahrungssuche häufig überflogen. Vergleichsweise selten wurde er auch als Nahrungsgast innerhalb der Potenzialfläche angetroffen. Für diesen Bereich wurde keine Brut nachgewiesen. Der Mäusebussard brütet mit derzeit zwei Paaren (U1.000) innerhalb der Waldgebiete und Feldgehölze im Umfeld der Potenzialfläche. Es ist mit weiteren Brutpaaren zu rechnen.
Einschätzungen der Auswirkungen und Konflikte: Die Gefahr der Kollision von Mäusebussarden mit WEA wird in der Literatur als hoch eingestuft. In der bundesweiten Funddatei zu
Vogelschlagopfern an WEA sind bislang 255 Schlagopfer publiziert (DÜRR 2014). Die hohe
Kollisionsrate ist damit zu erklären, wie in verschiedenen Untersuchungen gezeigt werden
konnte, dass der Mäusebussard auf Grund des Vorkommens von Windparkanlagen ein Gebiet nicht meidet. Vertreibungseffekte sind nicht erkennbar (z. B. De WALL 2007, SINNING &
REICHENBACH 2007). Empfehlungen der LAG-VSW (2007) und anderer Ländervorgaben,
so auch in NRW, zu Abstandsregelungen für WEA zu Brutplätzen des Mäusebussards hinsichtlich eines Ausschlussbereiches um den Horst liegen bislang nicht vor.
Die geplanten WEA-Flächen werden zur Nahrungssuche nach derzeitigem Kenntnisstand
nur gelegentlich durchquert oder randlich tangiert. Sie ist jedoch Teil eines weiträumig von
Brutpaaren besetzten und genutzten Gebietes. Eine Zuordnung der WEA-Flächen als
Hauptnahrungsgebiet für die im Umfeld brütenden Mäusebussard-Paare ist bislang nicht
gegeben. Eine signifikante Erhöhung des Schlagrisikos wird bei dieser häufigen überall verbreiteten Art generell ausgeschlossen. Der Mäusebussard wurde entsprechend nicht in die
Liste der gegenüber Windkraftanlagen empfindlichen Vogelarten aufgenommen.
Da weder Brutplätze noch Hauptnahrungsgebiete im Bereich der Konzentrationszonen betroffen sind, noch Störungen an Niststandorten während der Bau- und Betriebsphase auf
Grund der großen Entfernungen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können, wird das
Konfliktpotenzial für den Mäusebussard zum jetzigen Zeitpunkt als gering eingestuft.
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG werden nach derzeitigem
Kenntnisstand durch die Potenzialfläche nicht ausgelöst.
SPERBER
Lebensweise und Bestände: Der Sperber ist in NRW die dritthäufigste Greifvogelart. Er besiedelt mit Ausnahme großflächig zusammenhängender Wälder und großen Siedlungsflächen flächendeckend alle Naturräume in NRW. Er ist überwiegend an die halboffene Kulturlandschaft mit Feldgehölzen und Wäldern, aber auch Gärten und Parkanlagen gebunden.
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Die Nester werden insbesondere in jüngeren Nadelwäldern und Mischwäldern in Schneisennähe oder in Baumgruppen sogar innerhalb von Siedlungsraum angelegt. In optimalen Lebensräumen beansprucht ein Brutpaar ein Jagdrevier von etwa 5 km² Größe. Die Bestandesentwicklung in NRW ist unverändert, der Erhaltungszustand günstig.
Vorkommen in den Untersuchungsräumen: Der Sperber wurde einmalig im Norden der Potenzialfläche beobachtet. In den benachbarten Wäldern im U500 ist eine Brut möglich.
Einschätzungen der Auswirkungen und Konflikte: Die Gefahr der Kollision von Sperbern mit
WEA wird in der Literatur als gering eingestuft. In der bundesweiten Funddatei zu Vogelschlagopfern an WEA sind bislang 12 Schlagopfer publiziert (DÜRR 2014). Die relativ geringe Kollisionsrate ist damit zu erklären, dass der Sperber seine Jagdflüge weitgehend in niedrigen Flügen vollzieht und in Gehölzen jagt. Allerdings werden auch Balzflüge oder Distanzflüge oberhalb der Baumkronen durchgeführt. Vertreibungseffekte sind nicht erkennbar (z.B.
De WALL 2007, SINNING & REICHENBACH 2007).
Empfehlungen der LAG-VSW (2007, 2015) sowie anderer Ländervorgaben zu Abstandsregelungen für WEA zu Brutplätzen des Sperbers hinsichtlich eines Ausschlussbereiches um
den Horst liegen bislang nicht vor.
Da nach derzeitgem Wissen weder Brutplätze, noch Hauptnahrungsgebiete durch die Planungen betroffen sind und Störungen während der Bau- und Betriebsphase nicht erheblich
und damit nicht populationsrelevant sind, wird das Konfliktpotenzial für den Sperber nach
derzeitigen Kenntnissen als gering eingestuft.
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG werden nach derzeitigem
Kenntnisstand durch die Potenzialfläche nicht ausgelöst.
TURMFALKE
Lebensweise und Bestände: Der Turmfalke besiedelt mit Ausnahme großflächig zusammenhängender Wälder flächendeckend alle Naturräume in NRW. Er ist überwiegend an die halboffene Kulturlandschaft mit hohem Grünlandanteil und dörflichen Siedlungen gebunden. Die
Nester werden an Gebäuden sowie in alten Elster- oder Krähennestern angelegt. Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker
und Brachen auf. In optimalen Lebensräumen beansprucht ein Brutpaar ein Jagdrevier von
nur 1,5-2,5 km² Größe. Die Art steht auf der Vorwarnliste, der Erhaltungszustand in NRW ist
günstig.
Vorkommen in den Untersuchungsräumen: Der Turmfalke wurde innerhalb der östlichen Untersuchungsräume U500 und U1.000 als häufiger Nahrungsgast beobachtet. Ein Hauptnahrungsgebiet stellen die offenen Acker- und Wiesenflächen insbesondere im Siedlungsumfeld
der Ortslage Tondorf dar. Hier wurde die Art vergleichsweise häufig angetroffen. Innerhalb
der Potenzialfläche wurde die Art bislang nicht beobachtet. Konkrete Hinweise auf die Lage
des Nistplatzes liegen bislang nicht vor. Ein Brutvorkommen z.B. im Bereich von Tondorf,
aber auch ein Brutplatz in einem Feldgehölz ist möglich.
Einschätzungen der Auswirkungen und Konflikte: Die Gefahr der Kollision von Turmfalken
mit WEA wird in der Literatur als mittel eingestuft. In der bundesweiten Funddatei zu Vogelschlagopfern an WEA sind bislang 402 Schlagopfer publiziert (DÜRR 2014). Die relativ hohe
Kollisionsrate ist damit zu erklären, wie in verschiedenen Untersuchungen gezeigt werden
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
konnte, dass - wie der Mäusebussard - auf Grund des Vorkommens von Windparkanlagen
ein Gebiet nicht meidet. Vertreibungseffekte sind nicht erkennbar (z.B. De WALL 2007,
SINNING & REICHENBACH 2007).
Empfehlungen der LAG-VSW (2007, 2015) sowie in NRW zu Abstandsregelungen für WEA
zu Brutplätzen des Turmfalken hinsichtlich eines Ausschlussbereiches um den Horst liegen
bislang nicht vor.
Da weder Brutplätze, noch Hauptnahrungsgebiete durch die Planungen betroffen sind und
Störungen während der Bau- und Betriebsphase nicht erheblich und damit nicht populationsrelevant sind, wird das Konfliktpotenzial für den Turmfalken nach derzeitigen Erkenntnissen
als gering eingestuft.
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG werden durch die Potenzialfläche nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgelöst.
8.2
Fledermäuse
Im nachfolgenden Text werden die möglichen Konflikte hinsichtlich der Planungen für die
insbesondere innerhalb und randlich außerhalb der Potenzialfläche nachgewiesenen lokal
ansässigen und häufigere WEA-empfindlichen Arten aufgezeigt. Die selteneren Arten werden in diesem Rahmen nicht weiter betrachtet, da nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Konflikte ableitbar sind.
Hier wurden bislang folgende häufigere und WEA-empfindliche Arten der Lokalpopulationen
festgestellt: Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus.
In der Potenzialfläche und dem Umfeld von 1.000 m wurden insbesondere Jagdreviere und
damit Nahrungshabitate mit unterschiedlicher Nutzungshäufigkeit der einzelnen Arten registriert. Wochenstuben konnten auf Grund der kurzen Geländearbeiten noch nicht nachgewiesen werden.
Die Potenzialfläche befindet sich randlich außerhalb von geschlossenen älteren Wäldern auf
Flächen, die von jüngeren Nadelwäldern bestockt sind oder Aufforstungsflächen darstellen.
Somit können keine Quartiere unmittelbar zerstört werden.
Betriebsbedingt können Kollisionen mit den Rotorblättern oder der Tod in Folge von Barotrauma (Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) für die in höheren Regionen jagenden oder ziehenden Arten nicht ausgeschlossen werden.
Nachfolgend werden auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse mögliche Kollisionsrisiken
für die häufigeren WEA-empfindlichen Arten dargelegt.
GROßER ABENDSEGLER
Der Abendsegler gilt als typische Waldfledermaus, da als Sommer- und Winterquartiere vor
allem Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften genutzt werden. Als Jagdgebiete bevorzugt die Art offene Lebensräume. Wochenstuben sind in NRW nur in geringer Zahl bekannt. Bei der Jagd nach Beuteinsekten nutzen Abendsegler in Abhängigkeit der Witterung
sämtliche Höhenschichten. So treten jagende Tiere sehr häufig in Höhen bis 200 m auf, bis
500 m noch öfter und bis 1000 m nur gelegentlich (vgl. KRONWITTER 1988, NIETHAMMER
& KRAPP 2001, BACH 2002, DÜRR & BACH 2004, BRINKMANN 2003a, RYDELL et al.
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
2010b). Abendsegler nutzen also intensiv jene Höhen, in denen sich die Rotoren von Anlagen befinden. Für Regionen, in denen die Art regelmäßig in Anzahl vorkommt, leitet sich
folglich ein hohes Kollisionsrisiko ab.
Bundesweit liegen derzeit gemäß DÜRR (April 2014) die meisten Schlagopfer (726) beim
Großen Abendsegler vor. Große Verluste wurden in Nord-, Ost- und Süddeutschland verzeichnet. Hingegen wurde bei Schlagopfersuchen in Mittel– bis Westdeutschland die Art bisher nur selten bzw. gar nicht gefunden. Regional zeichnen sich demzufolge deutliche Unterschiede ab oder die Suche ist defizitär und unsystematisch.
Nachweislich fliegen Große Abendsegler bei nahezu jeder Windgeschwindigkeit, jedoch
zeichnet sich ein eindeutiger Aktivitätsschwerpunkt unter 6 m/s ab (BLG 2008a, BACH &
BACH 2009). Zusammenfassend liefern die bisherigen Erkenntnisse zur Autökologie und
dem Wanderungsgeschehen der Art eindeutige Belege für ein generell hohes Kollisionsrisiko
gegenüber WEA (DÜRR & BACH 2004, RYDELL et al. 2010a).
Der Große Abendsegler ist zudem ein Fernstreckenwanderer, der bei seinen saisonalen
Wanderungen zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten große Entfernungen
von über 1.000 (max. 1.600) km zwischen Sommer- und Winterlebensraum zurücklegen
kann.
Für den Großen Abendsegler gilt, dass Kollisionsopfer durch den Betrieb von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund bisheriger Erkenntnisse zur Höhenaktivität bzw. dem Kollisionsrisiko der Arten auch im vorliegenden Fall, insbesondere während der Zugzeiten, nicht
ausgeschlossen werden können.
Gemäß der aktuellen Untersuchungen während des Frühsommers konnte der Große Abendsegler in der Potenzialfläche im Zuge der Detektorbegehungen vereinzelt nachgewiesen
werden. Die Dauererfassung über Horchboxen ergaben eine mittlere Aktivität innerhalb und
randlich der Potenzialfläche. Über bodennahe Erfassungsmethoden sind hohe Flüge nicht in
Gänze zu registrieren. Ein Gondelmonitoring wäre auf Grund der z.T. hohen Flugweise entsprechend zu empfehlen, um die Nutzung des freien Raumes im Bereich der Rotoren festzustellen.
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können nach derzeitigem Kenntnisstand erfüllt werden.
Aktivitäten während der Wochenstuben und der Zugzeit im Frühjahr und Herbst können derzeit auf Grund der geringen oder fehlenden Datenlage nicht abgeschätzt werden.
RAUHAUTFLEDERMAUS
Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit
einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Besiedelt werden in NRW während der
Reproduktionszeit Laub- und Kiefernwälder, wobei Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse bevorzugt werden. Als Jagdgebiete werden vor allem Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht, wo die Tiere als Patrouillenjäger in 5-15 m
Höhe kleine Fluginsekten erbeuten. Die individuellen Jagdgebiete sind durchschnittlich 18 ha
groß und können in einem Radius von 6-7 (max. 12) km um die Quartiere liegen. Es ist bislang eine Wochenstube in NRW bekannt.
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Nach DÜRR (2014) ist die Rauhautfledermaus mit 503 Anflugopfern die zweithäufigste Art,
die bei systematischen Schlagopfersuchen unter Windenergieanlagen gefunden wurde. Insbesondere in den waldreichen Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Thüringen wurden
die höchsten Zahlen erreicht. Gründe für die vielen Kollisionsereignisse sind insbesondere in
ihrem Flugverhalten zu finden. Sämtliche Kollisionsopfer erfolgten zur Zeit der spätsommerlichen Durchzugsphase zwischen Juli und Anfang Oktober (BFL 2012). Während des Sommers ist die Rauhautfledermaus fast ausschließlich im Wald anzutreffen, während sie auf
dem Zug in die Überwinterungsgebiete sowohl nachts als auch tagsüber alle Landschaftstypen überfliegt. Als Fernstreckenwanderer legt die Art bei ihren saisonalen Wanderungen
zwischen den Reproduktions- und Überwinterungsgebieten von Nordost- nach SüdwestEuropa große Entfernungen über 1.000 (max. 1.900) km zurück. Das Gefahrenpotenzial
stellt sich also regional, saisonal und standortbedingt unterschiedlich dar.
Der aktuellen Untersuchung zufolge tritt die Rauhautfledermaus während des Frühjahrs und
Frühsommers 2016 in mittlerem Ausmaß innerhalb der Potenzialfläche und dem weiten Umfeld in Erscheinung (Detektornachweise). Über die Daueraufzeichnungen (Horchboxen, Nr.
2) konnte die Art mit höheren Aktivitäten (254 Kontakte) festgestellt werden. Ein Gondelmonitoring wäre auf Grund der z.T. hohen Flugweise entsprechend zu empfehlen, um die Nutzung des freien Raumes im Bereich der Rotoren festzustellen.
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können nach derzeitigem Kenntnisstand erfüllt werden.
Aktivitäten während der Wochenstuben und der Zugzeit im Frühjahr und Herbst können derzeit auf Grund der geringen oder fehlenden Datenlage nicht abgeschätzt werden.
ZWERGFLEDERMAUS
Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften, vor allem
auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vorkommen. Als Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und Mischwälder. Quartiere werden überwiegend in Gebäuden, aber auch in Höhlenbäumen bezogen.
Im Hinblick auf den Nahrungserwerb fliegen Zwergfledermäuse insbesondere in Waldgebieten, entlang von Strauchgehölzen sowie an Gewässern. Dabei bewegen sich die Tiere wendig auf kurvenreichen Flugbahnen im Luftraum in unterschiedlichen Höhen und über dem
Wald (DIETZ et al.2007). Durch zahlreiche Untersuchungen in den vergangenen Jahren
konnte belegt werden, dass Gehölzreihen und Gewässerläufe generell für die Arten der Gattung Pipistrellus eine große Attraktivität besitzen (KUNZ et al 2007, ARNETT et al. 2008,
CRYAN & BARCLAY 2009, RYDELL et al. 2010a, b). Auch wurde belegt, dass die Art WEA
offensichtlich auch gezielt anfliegt und damit ein ausgeprägtes Neugierverhalten gegenüber
diesen Anlagen zeigt.
Auf den Jagdflügen bewegen sich die Tiere entlang von Leitlinien, aber auch innerhalb und
oberhalb von Waldflächen. Daraus ergibt sich ein generelles Konfliktfeld zwischen Windenergieanlagen und Fledermäusen auch wenn insgesamt die genauen Ursachen des
Schlagrisikos bei Zwergfledermäusen, wie auch bei anderen Fledermausarten noch weitgehend unbekannt sind (in: BFL 2012, z. B. DÜRR & BACH 2004, BRINKMANN 2006, BLG
2006b, 2008a, KUNZ et al. 2007a+b, RYDELL et al. 2010a).
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
Für die in der Literatur belegte erhöhte Schlagopferzahl könnten bedeutende und individuenreiche Fledermausquartiere (Schwarm, Überwinterungsquartiere) eine Ursache sein. Nach
verschiedenen Autoren wird daher die Zwergfledermaus generell als empfindlich gegenüber
Windenergieanlagen eingestuft (z. B. SEICHE et al. 2007, BRINKMANN et al. 2005, 2006,
BEHR & HELVERSEN 2006, GRUNWALD & SCHÄFER 2007). Das Gefahrenpotenzial stellt
sich nach den Erfahrungen regional und standortbedingt jedoch unterschiedlich dar.
Deutschlandweit sind derzeit 439 Fledermausverluste bekannt. Damit gehört die Zwergfledermaus zu den am häufigsten verunfallten Arten (Dürr-Statistik, Stand 2014, Rang 3).
Nach aktuellen Erkenntnissen zeigen Zwergfledermäuse im Rotorbereich Aktivitäten bei
Windgeschwindigkeiten zwischen 2-6 m/s, ab 6 m/s nimmt ihre Flugaktivität deutlich ab. Bei
ihren Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist geringe
Wanderstrecken unter 50 km zurück, so dass auch Kollisionen auf den Wanderungen möglich sind.
Für die in den Untersuchungsräumen häufig bis sehr häufig über Detektorbegehungen und
Daueraufzeichnungen nachgewiesene Art leitet sich entsprechend ein deutliches Kollisionsrisiko ab. Die Zwergfledermaus ist die häufigste registrierte Art. Insbesondere entlang von
Gehölzreihen und Wegen innerhalb und im Umfeld der Potenzialfläche ließ sich eine hohe
Aktivität im Frühsommer 2016 nachweisen. Wochenstuben der Art lassen sich auf Grund der
genutzten Leitstrukturen (Baumreihen) entlang von Wegen und Straßen im Umfeld von Tondorf in Richtung der Ortslagen vermuten.
Auf Grund der bereits sehr hohen Aktivitäten und weiten Verteilungen im Untersuchungsraum, so auch innerhalb der Potenzialfläche, lassen insgesamt ein hohes und erhöhtes Kollisionsrisiko prognostizieren.
Ein Gondelmonitoring wäre auf Grund der z.T. hohen Flugweise entsprechend zu empfehlen,
um die Nutzung des freien Raumes im Bereich der Rotoren festzustellen.
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können nach derzeitigem Kenntnisstand erfüllt werden.
Aktivitäten während der Wochenstuben und der Zugzeit im Frühjahr und Herbst können derzeit auf Grund der geringen oder fehlenden Datenlage nicht abgeschätzt werden.
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
9.
Gemeinde Nettersheim
ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
Im Gemeindegebiet Nettersheim-Zingsheim wurde unter Berücksichtigung zahlreicher
Ausschlusskriterien in Zusammenhang mit der örtlich unterschiedlichen Windhöffigkeit eine
Potenzialfläche für die Windenergie aus einem Flächenpool ausgewählt.
Diese Fläche sollte nach den methodischen Vorgaben des Leitfadens NRW (MKULNV &
LANUV 2013) detaillierter auf Vorkommen WEA-empfindlicher Vogel- und Fledermausarten
untersucht und bewertet werden.
Durch den Bau und insbesondere den Betrieb von WEA können Tötungsrisiken (Eingriffe in
Lebensräume, Kollisionen mit Rotorblättern) für bestimmten Vogel- und Fledermausarten
sowie Verluste oder Verschlechterungen von Lebensräumen möglich sein.
Im Ergebnis wurden 10 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen. Das Haselhuhn, der
Rotmilan und der Schwarzstorch zählen darunter zu den WEA-empfindlichen Arten.
Bei den Fledermauserfassungen wurden sechs Arten über Detektorbegehungen und drei
stationäre Horchboxen zur Dauererfassung sicher bestimmt. Es handelt sich um die Arten
Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus. Die WEA-empfindlichen Arten Großer Abendsegler,
Rauhaut- und Zwergfledermaus wurden in mittleren bis sehr hohen Aktivitäten registriert.
Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos wurde auf Grundlage der durchgeführten
Untersuchungen für den Rotmilan festgestellt. Ein aktuell besetzter Horst wurde in nahem
Umfeld der Potenzialfläche festgestellt, so dass hohe artenschutzrechtliche Konflikte daraus
abzuleiten sind. Vermeidungsmaßnahmen sind in diesem Fall nicht möglich.
Weitere Konflikte konnten zudem nicht für das Haselhuhn und den Schwarzstorch ausgeschlossen werden. Allerdings ist die Datenlage auf Grund der Beendigung der Geländearbeiten nicht ausreichend, um ein abschließendes Urteil bilden zu können.
Auch für die WEA-empfindlichen Fledermausarten konnten Verbotstatbestände gemäß § 44
Abs. 1 BNatSchG auf Grund der häufigeren Nachweise im Bereich der Potenzialfläche nicht
gänzlich ausgeschlossen werden. Auch hier ist eine abschließende Beurteilung auf Grund
der im Mai 2016 beendeten Erfassungen nicht möglich.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus den im März bis Anfang Mai 2016
durchgeführten Erfassungen WEA-empfindlicher Arten können Verbotstatbestände
nach § 44 BNatSchG Abs. 1 im Fall einer Realisierung von WEA im Bereich der Potenzialfläche D12 erfüllt werden.
Moers, den 31.08.2016
Dr. rer. nat. Gudrun Biederbick
Diplom-Biologin
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
10.
Gemeinde Nettersheim
LITERATUR-/ QUELLENVERZEICHNIS
ARNETT, E. B., W. K. BROWN, W. P. ERICKSON, J. K. FIEDLER, B. L. HAMILTON, T. H. HENRY,
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BANSE, G. (2010): Ableitung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Windenergieanlagen über
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BfN & NABU (2008): Vilmer Expertentagung vom 29.09. - 01.10.2008: „Bestimmung der Erheblichkeit
und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-VP – unter besonderer Berücksichtigung
der Artengruppe Vögel, In: Bundesamt für Naturschutz & Naturschutzbund Deutschland, Bergenhusen. Tagungsbericht zusammengestellt von Dr. Hermann Hötker. Michael-Otto-Institut im
NABU. (http://www.naturschutzstandards-erneuerbarer-energien.de/images/literatur/2008_FFHVP_Voegel[1].pdf)
BLG – BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE UND GEOINFORMATION (2006b): Sachverständigengutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse und Windenergieanlagen zur Erweiterung des
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BLG - BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE UND GEOINFORMATION (2007b): Monitoring der
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im Auftrag der juwi GmbH, Mainz.
BLG - BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE UND GEOINFORMATION (2008a): Akustisches Monitoring zur Erfassung der Höhenaktivität von Fledermäusen im Windpark Mehringer Höhe 2006/2007.
Endbericht. – Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz. - unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi
GmbH, Mainz.
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
Gemeinde Nettersheim
BLG - BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE UND GEOINFORMATION (2008c): Monitoring potenzieller betriebsbedingter Beeinträchtigungen von Fledermäusen an Windenergieanlagen im
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BRINKMANN, R., I. NIERMANN & H. SCHAUER-WEISSHAHN (2005): Gutachten zu möglichen Beeinträchtigungen sowie zu Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minderung. – unveröffentl.
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BRINKMANN, R., O.BEHR, I. NIERMANN & M. REICH (Hrsg.) (2011): Entwicklung von Methoden zur
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DOG -Deutsche Ornithologen-Gesellschaft (1995): Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamen Planungen. – Projektgruppe „Ornithologie und Landschaftsplanung“ der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft, NFN Medien-Service Natur Minden.
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DÜRR, T. & BACH, L. (2004): Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergieanlagen - Stand der
Erfahrungen mit Einblick in die bundesweite Fundkartei. - Bremer Beiträge für Naturkunde und
Naturschutz 7/2004: 253-264
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
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Zwischenbericht Faunistische Erfassungen
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ANHANG
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Standorte 1, 2 und 3 mit den drei Batcorder-Geräten für die Daueraufzeichnungen
3
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Ergebnisse
Fledermäuse 31.03. bis 11.05.2016
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Artenspektrum der Horchboxen-Aufnahmen - Daueraufzeichnungen
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Horchbox 1 - Artenspektrum
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Horchbox 2 - Artenspektrum
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Horchbox 3 - Artenspektrum
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