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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
13.03.17, 15:01
Aktualisiert
13.03.17, 15:01
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier:	Instandsetzung Wirtschaftswege) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier:	Instandsetzung Wirtschaftswege)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 665 /X.L. Datum: 13.03.2017 ERWEITERUNG An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Anfrage der UNA-Fraktion vom 12.03.2017 2 Sachverhalt: Die UNA-Fraktion hat mit Datum vom 12.03.2017 die beigefügte Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim eingereicht. Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme: Im Rahmen der Instandsetzung von in Anspruch genommenen gemeindlichen Wirtschaftswegen im Zusammenhang mit dem Bau der Wildbrücke im Bereich Heinzenberg wurde mit der Verursacherfirma schriftlich der notwendige Instandsetzungsaufwand festgehalten und bestätigt. Durch die Insolvenz der Firma ist die Ausführung der Arbeiten nicht erfolgt. Die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter hatte keinen Erfolg, da hierfür keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen. Bei den bisher geführten Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau hat dieser sich als Auftraggeber der Maßnahme Wildbrücke bisher nicht bereiterklärt, für die entstandenen Schäden zu haften. Bei einem weiteren Gespräch am 17.03.2017 wird angestrebt, mit dem Landesbetrieb Straßenbau eine tragfähige Lösung zu erreichen. Nach dem Termin wird die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, damit eine Instandsetzung zeitnah sichergestellt werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister