Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
15.03.17, 11:00
Aktualisiert
15.03.17, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 656 /X.L.
Datum: 14.03.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen
der 25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr
2017/2018 zu bezuschussen.
Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den
Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2017/2018 mit einem
Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst.
Begründung:
Elternbeiträge
Im Haushaltsjahr 2016 beläuft sich der Zuschuss zu den Elternbeiträge auf
10.114,00 Euro. Da sich die Elternbeiträge nach dem Familieneinkommen richten und die Einkommensangaben der Eltern für das neue Kindergartenjahr noch
nicht vorliegen, kann derzeit noch keine Aussage zur Höhe des Zuschussbedarfes
für das Kindergartenjahr 2017/2018 gemacht werden. Der Trend zur 35Stunden-Buchung ist jedoch deutlich erkennbar.
Im laufenden Kindergartenjahr sind 140 Kinder (Vorjahr: 124) mit einer 35Stunden-Buchung angemeldet, davon befinden sich 26 Kinder im Jahr vor der
Regeleinschulung und sind daher beitragsbefreit. 38 Kinder sind darüber hinaus
hinsichtlich der Eingruppierung in der Einkommensstufe, als Geschwisterkinder
oder Pflegekinder beitragsfrei gestellt. Daher sind derzeit 76 Fälle im laufenden
Jahr betroffen.
Die Bezuschussung des Elternbeitrages (Unterschiedsbetrag zwischen einer 25Stunden-Buchung und einer 35-Stunden-Buchung) wirkt sich offensichtlich auf
das Buchungsverhalten der Eltern aus, so dass hier höhere Kindpauschalen – in
der Regelgruppe (3- bis 6-jährige Kinder) macht dies pro Kind ab August 2017
fast 1.250 Euro aus – und somit auch eine gute personelle Ausstattung der Kindergärten einhergehen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Bezuschussung auch für das Kindergartenjahr
2017/2018 zu beschließen.
Mittagessen
In den Kindertageseinrichtungen in Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und
Tondorf wurden 2016 knapp 14.000 Mittagsmahlzeiten vom Jugendgästehaus
ausgegeben. Der gemeindliche Zuschuss beläuft sich auf ca. 21.000,00 Euro.
An den beiden Grundschulstandorten wurden 2016 insgesamt 5.037 Mittagsmahlzeiten vom Jugendgästehaus ausgegeben. Der gemeindliche Zuschuss beläuft sich auf 7.555,50 Euro.
Die Kosten für ein Essen inkl. Transport liegen bei 3,90 €.
3
Für den geregelten Tagesablauf und die Ernährung eines Kindes, das bis in den
Nachmittag eine Tageseinrichtung bzw. die Schule besucht, ist es wichtig, am
gemeinsamen warmen Mittagessen teilzunehmen. Der gemeindliche Zuschuss
trägt maßgeblich dazu bei, dass Eltern ihre Kinder zum Mittagessen anmelden.
Es wird vorgeschlagen, die Bezuschussung in Höhe von 1,50 Euro pro Essen auch
für das kommende Kindergartenjahr/Schuljahr zu beschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister