Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
204 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
07.03.17, 11:01
Aktualisiert
07.03.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 637 /X.L.
Datum: 07.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt das mit dem Heimatverein Tondorf abgestimmte und in
der Begründung zur Vorlage beschrieben Entwicklungskonzept für den Dorfsaal
Tondorf zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten und im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen
Entwicklung einen Förderantrag zu stellen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 576):
Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein
Tondorf den Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und
funktional zu verbessern. Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein Förderantrag zu stellen. Darüber
hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel zu veranschlagen.
Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, hat die Maßnahmenumsetzung
weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen,
wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien
im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu
stellen sind.
In der Zwischenzeit liegt in Abstimmung mit dem Heimatverein Tondorf ein konkretes Entwicklungskonzept für den Dorfsaal Tondorf vor. Die Eckpunkte lassen
sich wie folgt beschreiben:
1.
Sanierung der Dacheindeckung
Die Dacheindeckung besteht derzeit aus Eternitplatten, die aufgrund ihres
Alters teilweise brüchig geworden sind. In jüngster Vergangenheit sind
vereinzelt schon Undichtigkeiten aufgetreten. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Dacheindeckung mit Berliner Welle zu erneuern. Hierdurch kann
die Dachstuhlkonstruktion erhalten bleiben. In süd-östlicher Richtung soll
die Dacheindeckung jedoch so verstärkt werden, dass dort ggf. eine
Photovoltaikanlage angebracht werden kann.
2.
Trennung des Beheizungssystems Dorfsaal/Feuerwehrgerätehaus
Derzeit werden der Dorfsaal und das Feuerwehrgerätehaus über eine gemeinsame Ölheizung im Keller des Dorfsaales mit Wärme versorgt. Es ist
vorgesehen, dieses Beheizungssystem zu trennen und auf Gas umzustellen. Hierfür müssen im Feuerwehrgerätehaus eine Therme und Heizkörper
installiert werden. Die Heizungsanlage des Dorfsaales (Luftheizung) kann
erhalten bleiben. Lediglich ein neuer Gasbrenner ist anzubringen. Durch die
Umstellung auf Gas kann der Öltank im Keller des Dorfsaales demontiert
werden. Hierdurch entstehen Platzkapazitäten, die zukünftig als Lager genutzt werden können (siehe auch Punkt 4).
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3.
Trennung von Wasser und Strom
Wie bei dem zuvor genannten Punkt beschrieben, sollen nach Möglichkeit
auch die Wasser- und Stromanschlüsse von Dorfsaal und Feuerwehrgerätehaus getrennt werden.
4.
Erweiterung und Modernisierung der Sanitäreinrichtungen
Die bestehenden Sanitäreinrichtungenen sind in die Jahre gekommen. Sie
entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Weiterhin ist kein
Behinderten-WC vorhanden.
Im Rahmen des Entwicklungskonzeptes wurde die zulässige Anzahl der Besucherinnen und Besucher des Dorfsaales ermittelt und die Höchstzahl mit
411 definiert. Hieraus ergibt sich für die Sanitäreinrichtungen ein Bedarf an
5 Damentoiletten, 4 Herrentoiletten und 5 Urinalen.
Diese Anforderungen einschließlich Behinderten-WC lassen sich jedoch im
Bestand nicht realisieren.
Daher soll in Richtung Grundstück Gemarkung Tondorf Flur 12 Nr. 148 eine
Erweiterung um rund 40 qm vorgenommen werden (siehe Vorlage 646).
Durch diese Erweiterung kann die geforderte Anzahl der Toiletten einschließlich Behinderten-WC hergestellt werden. Weiterhin können die Sanitäreinrichtungen auf einer Ebene liegen. Über eine Treppe ist eine Verbindung zum Keller geplant, wobei die Räumlichkeiten dort (siehe auch Punkt
2) zukünftig als Lager genutzt werden sollen.
Durch diese Erweiterung ist eine Anpassung des Schleppdaches erforderlich. Mit der Löschgruppe Tondorf wurde besprochen, dass diese Gelegenheit genutzt wird, um im darüber liegenden Schulungsraum auch noch zur
Erweiterung der Platzkapazitäten Dachgauben anzulegen. In Richtung Euskirchener Straße sind bereits Dachgauben vorhanden.
5.
Erweiterung der Küche
Durch die Erweiterung der Sanitäreinrichtungen entsteht die Möglichkeit,
die Küche in den Bereich der derzeitigen Damen-WCs zu erweitern. Hierdurch kann nicht nur die Küchenausstattung optimiert werden, sondern
dort soll auch die Zapfanlage für die Theke installiert werden. Derzeit müssen die Bierfässer in einen Kellerschacht unter der Theke transportiert
werden. Dies ist regelmäßig mit Aufwand verbunden und vom Ablauf her
oft schwierig zu händeln.
6.
Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Eingangsbereich
Die Aufenthaltsqualität im Eingangsbereich zur Euskirchener Straße hin soll
verbessert werden. Dort ist vorgesehen, in der Dachneigung des Anbaus
eine Überdachung mit Stahlträgern und einer Abdeckung aus Glas herzustellen. Hierbei soll die Breite der derzeitigen Überdachung am Haupteingang angenommen werden. Weiterhin ist vorgesehen, die drei sich dort
befindlichen Fenster zu öffnen und in Türelemente umzuwandeln. Der Bo-
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denbelag soll so angepasst und begradigt werden, dass der Charme einer
Terrasse entsteht.
7.
Bauliche Sanierung und Modernisierung
Neben den zuvor genannten Maßnahmen sind sämtliche baulichen Sanierungsmaßnahmen und notwendigen Modernisierungen Gegenstand des
Entwicklungskonzeptes. Als Beispiele können die Erneuerung der Beleuchtung in LED, die Dämmung der Saaldecke oder die Sanierung der Außenfassade genannt werden.
8.
Nutzungsvertrag
In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 645 verwiesen.
Auf der Grundlage dieses Entwicklungskonzeptes ist nunmehr das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Darüber hinaus ist hierauf basierend ein Förderantrag im Rahmen der Förderung
einer integrierten ländlichen Entwicklung zu stellen.
Durch den Dorfentwicklungsprozess in Tondorf und dem nunmehr vorliegenden
Dorfinnentwicklungskonzept (siehe Vorlage 638) kann ein Fördersatz in Höhe von
65% der Nettokosten beantragt werden.
Mit den Maßnahmen soll begonnen werden, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Der Heimatverein hat bereits zugesagt, im Rahmen der Bauabwicklung umfangreiche Arbeitsleistungen einzubringen und die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung abzuwickeln.
Im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung werden die
Arbeitsleistungen als förderfähig anerkannt und führen zu einer Reduzierung des
Eigenanteils.
Im Haushalt 2017 wurden für die geplanten Maßnahmen folgende Mittelveranschlagungen vorgenommen.
Einzahlung
Auszahlung
=
=
140.000,00 Euro
200.000,00 Euro
Somit liegen die haushalterischen Voraussetzungen für die Maßnahmenumsetzung vor.
gez. Pracht
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Bürgermeister