Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:00
Aktualisiert
22.11.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 572 /X.L. Z.1
Datum: 17.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem
IEK
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen
aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in
Höhe von 3.000 € für die Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt
Urgasse 12, Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.593,01 € zu bezuschussen. Der mit Vorlage 572/X.L. ergangene Beschlussvorschlag zum Fassadenanstrich wird durch diesen modifizierten Beschlussvorschlag ersetzt.
Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen.
Begründung:
Der Inhaber des ortsbildprägenden Objektes in Marmagen, Urgasse 12, hat zwischenzeitlich erklärt, dass die insgesamt vorgesehene energetische Sanierungsmaßnahme der Fassade durch die KfW-Bank gefördert würde und diese Förderung auch den abschließenden Fassadenanstrich beinhalte. In der seinem Antrag
beigefügten Erläuterung weist er auch auf die im kommenden Jahr vorgesehene
Neugestaltung der Hausvor- und –hoffläche hin, die mit Gesamtkosten von
10.593,01 € veranschlagt ist. Da eine Doppelförderung für den Fassadenanstrich
von den Förderrichtlinien zur Neugestaltung von Fassaden-, Hausvor- und hofflächen ausgenommen sind, wird empfohlen, die Maßnahme zur Neugestaltung der
Hausvor- und hoffläche mit 3.000,00 € zu bezuschussen. Da die Maßnahme erst
im kommenden Frühjahr durchgeführt werden soll, ist die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht erforderlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister