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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:00
Aktualisiert
22.11.16, 11:00
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 572 /X.L. Z.1 Datum: 17.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem IEK Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € für die Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt Urgasse 12, Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.593,01 € zu bezuschussen. Der mit Vorlage 572/X.L. ergangene Beschlussvorschlag zum Fassadenanstrich wird durch diesen modifizierten Beschlussvorschlag ersetzt. Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen. Begründung: Der Inhaber des ortsbildprägenden Objektes in Marmagen, Urgasse 12, hat zwischenzeitlich erklärt, dass die insgesamt vorgesehene energetische Sanierungsmaßnahme der Fassade durch die KfW-Bank gefördert würde und diese Förderung auch den abschließenden Fassadenanstrich beinhalte. In der seinem Antrag beigefügten Erläuterung weist er auch auf die im kommenden Jahr vorgesehene Neugestaltung der Hausvor- und –hoffläche hin, die mit Gesamtkosten von 10.593,01 € veranschlagt ist. Da eine Doppelförderung für den Fassadenanstrich von den Förderrichtlinien zur Neugestaltung von Fassaden-, Hausvor- und hofflächen ausgenommen sind, wird empfohlen, die Maßnahme zur Neugestaltung der Hausvor- und hoffläche mit 3.000,00 € zu bezuschussen. Da die Maßnahme erst im kommenden Frühjahr durchgeführt werden soll, ist die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht erforderlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister