Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
206 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
24.03.17, 12:25
Aktualisiert
24.03.17, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 670 /X.L.
Datum: 24.03.2017
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.03.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.04.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Katastrophenschutz und Krisenmanagement im Kreis Euskirchen
hier: Vorsorgeplanungen im Umfeld kerntechnischer Anlagen (Tihange)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Infobroschüre für die Bevölkerung und Pressemitteilung Kreis vom 24.03.2017
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde nimmt den aktuellen Informationsstand zur Vorsorgeplanung im Umfeld der kerntechnischen Anlage Tihange (B) zur Kenntnis.
Begründung:
Zu der Thematik wurde zueltzt mit Vorlage 420 /X.L. v. 14.03.2016 und in der
Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim am 20.04.2016 berichtet.
Der Kreis Euskirchen hatte für Donnerstag, 16.03.2017, zu einer Informationsveranstaltung ins Kreishaus geladen, um über die aktuellen Ergebnisse und Umsetzungsverfahren aus der regionalen Koordinierungsgruppe Kernkraftwerk
Tihange (B) zu informieren.
Hintergrund zu dieser kurzfristig einberufenen Veranstaltung (Einladung v.
13.03.2017) war die Bemühung des Kreises, die kreisangehörigen Kommunen
zeitnah über aktuelle Entwicklungen – aus 1. Hand - in Kenntnis zu setzen, da für
Donnerstag, 23.03.2017, anlässlich der EuRegio-Schau umfangreiche Öffentlichkeitsmaßnahmen für die Städteregion Aachen, u.a. mit Bekanntgabe/Vorstellung
einer Infobroschüre etc., zu erwarten waren.
Wie seitens der Verantwortlichen des Kreises Euskirchen ausgeführt wurde,
konnten inzwischen die Vorsorgeplanungen über die regionale Koordinierungsgruppe, die sich aus Vertretern der Gebietskörperschaften Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen zusammensetzt, mit dem zuständigen Innenministerium des Landes NRW abgestimmt werden, nachdem in den Jahren zuvor diverse Aktivitäten
2013
Erste Lieferung von Jodtabletten aus dem
Bundesdepot an den Kreis Euskirchen
2014
Aktualisierung der Planungsgrößen
2015
Bemühungen mit dem Ziel der Abschaltung
des AKW Tihange
unternommen wurden.
In dieser Vorsorgeplanung ist das AKW Tihange in Belgien berücksichtigt, nicht
aber das niederländische AKW. Das Gebiet um das AKW Tihange wird in 3 Zonen
unterteilt.
Hiernach gehören Kommunen im Umkreis von 100 km zu der mittleren Zone
(Außenzone). Der Kreis Euskirchen, somit auch das Gebiet der Gemeinde
Nettersheim, liegen in dieser Außenzone. Entsprechend den Ausführungen seitens des Kreises haben die Kreiskommunen für die Katastrophenschutzplanung
Sorge zu tragen. Ganz NRW gehört zu der sogenannten Fernzone.
3
Nach der erfolgten Abstimmung zur Vorsorgeplanung mit dem Innenministerium
NRW erfolgt nun die aktive (to-do) Phase der Umsetzung, d.h.:
Information an die Bevölkerung und Bekanntgabe Info-Broschüre
-
Was kann passieren
Wirkungen eines Störfalls
Informationssteuerung
Messungen der Radioaktivität/Messstellen
Information über Messungen im Internet
Information und Warnung über Smartphone/Apps
Kommunen sollten Informationen über die eigene Homepage bereitstellen
Ein weiteres Kontingent an Jodtabletten wird vom Land NRW zur
Verfügung gestellt – die Zuteilung an die Kommunen für den Ereignisfall erfolgt in Kürze. Hierzu sind die Kommunen gehalten, kurzfristig die Anzahl der Haushalte (gerundet auf volle Hundert) an den
Kreis zu melden
Die Verteilung der Jodtabletten ist von den Kommunen zu organisieren. Hierzu ist ein Konzept über die Ausgabe (wer/wie/wo) bereit zu
stellen. Hierbei sind diverse Details, Funktionieren der Verwaltung,
Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Zuständigen an den Wochenenden, die Versorgung von (alleinstehenden) Alten und Kranken,
Kindern in Kindergärten und Schulen, zu berücksichtigen.
Wenngleich hierzu keine Vorgaben seitens der regionalen Koordinierungsgruppe sowie des Kreises gemacht werden, so sollte eine Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr unterbleiben, da diese in einem
Ereignisfall mit anderen Aufgaben befasst sein wird.
Kommunen sind gehalten, die festgelegten Ausgabestellen an den
Kreis zu melden und die Informationen durch entsprechende Veröffentlichung im Gemeindeblatt an die Bevölkerung bekannt zu geben.
Eine Vorverteilung von Jodtabletten erfolgt ab September 2017 in einem Zeitraum von 3 Monaten über die örtlichen Apotheken (kostenfrei). Hierzu muss der
Bürger zunächst haushaltsbezogen einen Bezugschein online über die regio-ITPlattform beantragen. Aus Datenschutzgründen ist im Vorfeld durch die Gemeinde eine Ermächtigungserklärung erforderlich. Hierzu wird der Kommune ein Muster zur Verfügung gestellt. Unter Vorlage des Bezugscheins erhält der Bürger/Haushalt die zustehenden Jodtabletten. Sofern dem Bürger eine onlineBeantragung nicht möglich ist, erfolgt die Ausstellung eines Bezugscheines über
das zuständige Einwohnermeldeamt.
Nach Ablauf von 3 Monaten sind die Jodtabletten nur noch kostenpflichtig erhältlich.
4
Die Wirkung einer Jodtablette, die im Übrigen nur an Bürgerinnen und Bürger
unter 45 Jahren erfolgt, reicht für 8 Stunden, somit in etwa für die Dauer des
Durchzuges einer nuklearen Wolke. Wenn der Verseuchungszustand anhält, helfen weitere Tabletten nicht. Rein informativ sei darauf hingewiesen, dass die Einnahme der Jodtablette nur das Schilddrüsenorgan schützt, nicht die übrigen Organe.
Ungeachtet dessen werden Vorbereitungen zur Erstellung eines Konzeptes für
eine zweckmäßige und praktizierbare Vorsorgeplanung betreffend das Gemeindegebiet in die Wege geleitet.
Die im Rahmen der EUREGIO-Wirtschaftsschau am 24.03.2017 veröffentlichte
Informationsbroschüre für die Bevölkerung sowie die diesbezügliche Mitteilung
des Kreises Euskirchen v. 24. März 2017 ist dieser Vorlage beigefügt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister