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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:00
Aktualisiert
08.03.17, 13:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 602 /X.L. Datum: 07.03.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.03.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur15 Nr. 197 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, über die Bauvoranfrage auf Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 15, Nr. 197, nach den Stellungnahmen des Kreises Euskirchen über die Privilegierung, die Festsetzung im Landschaftsplan und den erforderlichen ökologische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen zu entscheiden. Begründung: Über die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen wurde eine Bauvoranfrage auf Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle eingereicht. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 15, Nr. 197, liegt außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen, im Gillesbachtal, ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft und im Landschaftsplan als „Landschaftsschutzgebiet (Pf 5.1/2.2-2-1)“ ausgewiesen. In der Satzung des Kreises Euskirchen „Landschaftsplan 32a Nettersheim“ wird die Maßnahme 5.1/2.2-2-1 nach § 26 I Ziff. 1 LG NW als Biotoptypabhängige, extensive, Bewirtschaftung bzw. Pflege der nach § 62 LG schutzwürdigen Magerweide am Wisberg nordöstlich von Marmagen, festgesetzt. Aufgrund dessen ist eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen einzuholen. Der Antragsteller beabsichtigt die Halle mit einer Größe von 10 m x 12 m als Futterstelle, Futterlager und Unterstellhalle für Pferde zu nutzen. Der Betrieb ist in Blankenheim angesiedelt, der Antragsteller hat eine Entfernung von ca. 9 km seines Betriebes zu dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück. Zur Entscheidung der Gemeinde über das Bauvorhaben ist zwingend die Privilegierung durch den Kreis Euskirchen festzustellen. Des Weiteren sind seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Eingrünung des Bauvorhabens festzusetzen. 3 Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag auf Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindliche Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 15, Nr. 197, erst dann zu entscheiden wenn die Stellungnahmen des Kreises Euskirchen vorliegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister