Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:00
Aktualisiert
08.03.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 602 /X.L.
Datum: 07.03.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.03.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle auf dem Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur15 Nr. 197
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, über die Bauvoranfrage auf Errichtung einer Futter- und
Pferdeunterstellhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 15, Nr. 197,
nach den Stellungnahmen des Kreises Euskirchen über die Privilegierung, die
Festsetzung im Landschaftsplan und den erforderlichen ökologische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen zu entscheiden.
Begründung:
Über die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen wurde eine Bauvoranfrage auf Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle eingereicht. Das
zur Bebauung vorgesehene Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 15, Nr. 197,
liegt
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung
von
Marmagen,
im
Gillesbachtal, ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft und im Landschaftsplan als „Landschaftsschutzgebiet (Pf 5.1/2.2-2-1)“
ausgewiesen.
In der Satzung des Kreises Euskirchen „Landschaftsplan 32a Nettersheim“ wird
die Maßnahme 5.1/2.2-2-1 nach § 26 I Ziff. 1 LG NW als Biotoptypabhängige,
extensive, Bewirtschaftung bzw. Pflege der nach § 62 LG schutzwürdigen Magerweide am Wisberg nordöstlich von Marmagen, festgesetzt. Aufgrund dessen ist
eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen einzuholen.
Der Antragsteller beabsichtigt die Halle mit einer Größe von 10 m x 12 m als Futterstelle, Futterlager und Unterstellhalle für Pferde zu nutzen. Der Betrieb ist in
Blankenheim angesiedelt, der Antragsteller hat eine Entfernung von ca. 9 km
seines Betriebes zu dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück.
Zur Entscheidung der Gemeinde über das Bauvorhaben ist zwingend die Privilegierung durch den Kreis Euskirchen festzustellen. Des Weiteren sind seitens der
Unteren Naturschutzbehörde des Kreises ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Eingrünung des Bauvorhabens festzusetzen.
3
Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag auf Errichtung einer Futter- und Pferdeunterstellhalle
auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Marmagen befindliche Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 15, Nr. 197, erst
dann zu entscheiden wenn die Stellungnahmen des Kreises Euskirchen vorliegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister