Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
71 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.05.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 506-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
-im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 506-IX
1. Sachverhalt:
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur
8, Flurstücke 14, 869, 870 und 707, das Gelände der Residenz Tanneck, mit einer Fläche von rd.
15.000 qm.
Die Grundstücke sind im Bebauungsplan derzeit als Sondergebiet Kur ausgewiesen, mit einer
max. II-geschossigen Bauweise, GRZ 0,2, GFZ 0,4.
Da der ursprünglich reine Kurbetrieb für diesen Bereich nicht mehr zu realisieren war, wurde im
Rahmen der 2. Änderung u.a. zugelassen:
- Beherbergungsbetriebe/Apartmentanlagen für einen wechselnden Personenkreis
- Apartments/Wohnungen für Langzeitgäste/-bewohner
Im Anschluss an die Änderung wurden die vorhandenen Gebäude modernisiert und in
Ferienwohnungen umgebaut. Zudem erhielt der Eigentümer die Genehmigung zur Errichtung
einer weiteren Anlage mit 41 Apartments.
Die Entwicklungen der letzten Jahren haben jedoch gezeigt, dass die Anlage mit einer ausschl.
touristischen Nutzung nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
So ist es ein Anliegen des Eigentümers, die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern. Angestrebt wird
hier eine Nutzung z.B. als eigenständige Seniorenwohnungen mit einem ergänzenden
Serviceangebot und speziellen medizinischen Einrichtungen, wie z.B. Arztpraxen, Physiotherapie
pp. Wobei geplant ist, die medizinischen Einrichtungen in einem neuen Gebäude westlich des
Bestandes einzurichten.
Diese Nutzungen sind im Rahmen des § 6 BauNVO in einem Mischgebiet zulässig, die
Festsetzung eines Sondergebietes Kur ist hierfür nicht mehr erforderlich, so dass eine
entsprechende Änderung erfolgen kann.
Der Gesamtbereich soll dementsprechend als Mischgebiet ausgewiesen werden. Zudem sollen
westlich des Gebäudebestandes die Baugrenzen erweitert werden, so dass hier die Errichtung
eines Gebäudes mit den medizinischen Einrichtungen ermöglicht wird.
Eine Erhöhung von Grund- und Geschossflächenzahl soll nicht erfolgen.
In der Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke fand am 18.05.2011 eine Beratung
hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung statt, einer Versickerung und Verrieselung auf
dem Grundstück wurde zugestimmt, diesbezügliche Passagen wurden in der Begründung
aufgenommen.
Im weiteren Verfahren sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“
durchzuführen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur 8,
Flurstücke 14, 869, 870 und 707. Die Flächen sind im beigefügten Übersichtsplan, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist, entsprechend gekennzeichnet.
2.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ nebst
Begründung und Textteil wird beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 2 und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.