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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg" -im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
71 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
-im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
-im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.05.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 506-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg" -im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 506-IX 1. Sachverhalt: Die 5. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur 8, Flurstücke 14, 869, 870 und 707, das Gelände der Residenz Tanneck, mit einer Fläche von rd. 15.000 qm. Die Grundstücke sind im Bebauungsplan derzeit als Sondergebiet Kur ausgewiesen, mit einer max. II-geschossigen Bauweise, GRZ 0,2, GFZ 0,4. Da der ursprünglich reine Kurbetrieb für diesen Bereich nicht mehr zu realisieren war, wurde im Rahmen der 2. Änderung u.a. zugelassen: - Beherbergungsbetriebe/Apartmentanlagen für einen wechselnden Personenkreis - Apartments/Wohnungen für Langzeitgäste/-bewohner Im Anschluss an die Änderung wurden die vorhandenen Gebäude modernisiert und in Ferienwohnungen umgebaut. Zudem erhielt der Eigentümer die Genehmigung zur Errichtung einer weiteren Anlage mit 41 Apartments. Die Entwicklungen der letzten Jahren haben jedoch gezeigt, dass die Anlage mit einer ausschl. touristischen Nutzung nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. So ist es ein Anliegen des Eigentümers, die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern. Angestrebt wird hier eine Nutzung z.B. als eigenständige Seniorenwohnungen mit einem ergänzenden Serviceangebot und speziellen medizinischen Einrichtungen, wie z.B. Arztpraxen, Physiotherapie pp. Wobei geplant ist, die medizinischen Einrichtungen in einem neuen Gebäude westlich des Bestandes einzurichten. Diese Nutzungen sind im Rahmen des § 6 BauNVO in einem Mischgebiet zulässig, die Festsetzung eines Sondergebietes Kur ist hierfür nicht mehr erforderlich, so dass eine entsprechende Änderung erfolgen kann. Der Gesamtbereich soll dementsprechend als Mischgebiet ausgewiesen werden. Zudem sollen westlich des Gebäudebestandes die Baugrenzen erweitert werden, so dass hier die Errichtung eines Gebäudes mit den medizinischen Einrichtungen ermöglicht wird. Eine Erhöhung von Grund- und Geschossflächenzahl soll nicht erfolgen. In der Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke fand am 18.05.2011 eine Beratung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung statt, einer Versickerung und Verrieselung auf dem Grundstück wurde zugestimmt, diesbezügliche Passagen wurden in der Begründung aufgenommen. Im weiteren Verfahren sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ durchzuführen. Die Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur 8, Flurstücke 14, 869, 870 und 707. Die Flächen sind im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, entsprechend gekennzeichnet. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“ nebst Begründung und Textteil wird beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.