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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen; hier: Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 25.07.2011)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
58 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
04.10.11, 18:05
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
hier: Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 25.07.2011) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
hier: Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 25.07.2011)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.09.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 21.1 Nr. der Ratsdrucksache: 642-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 12.10.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen; hier: Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 25.07.2011 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 1 PR SW 2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ Sachverhalt: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 2. Dezember 2009 das „Gesetz zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts“ beschlossen. Danach sollte das zum 1. Februar 2004 eingeführte Wasserentnahmeentgelt durch eine jährliche Senkung der Entgeltsätze um zehn Prozentpunkte bis zum 31.12.2018 abgeschafft werden. Das Gesetz ist zum 31.12.2009 in Kraft getreten und hat sich damit bereits ab dem 1. Januar 2010 auf die Höhe des erhobenen Wasserentnahmeentgelts ausgewirkt. Anstatt der bislang erhobenen 4,50 ct/m³ wurden im Jahr 2010 für die Wasserversorgung 4,05 ct/m³ und in 2011 0,036 ct/m³ angesetzt. Nunmehr hat der Landtag NRW am 25.07.2011 eine Novellierung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die im Gesetz zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts vom 2. Dezember 2009 vorgesehene, schrittweise jährliche Reduzierung der Entgeltsätze um zehn Prozentpunkte entfällt nach dieser Novellierung. Stattdessen wird der Entgeltsatz für Trink-/Brauchwaser auf 4,50 ct/m³ neu festgelegt. Das Gesetz gilt ab dem 30.07.2011. Diese Gesetzesänderung führt alleine im Jahre 2011 zu Mehrkosten für die Stadt beim Wasserbezug vom Olefverband in Hellenthal in Höhe von ca. 6.300,00 €. Von 2012 bis zum Jahre 2016 (einschließlich) werden sich die Mehrkosten auf ca. 132.000,00 € belaufen.